Für unsere kleine , frisch
renovierte Praxis ohne KGG im
schönen grünen Teil von
Berlin-Hohenschönhausen suchen wir
eine nette Verstärkung.
Die Praxis besteht seit über 12
Jahren und hat durch offene ,
freundliche und kompetente
Behandlungen sehr viele
Stammpatienten. Das Team besteht
zur Zeit aus 2 Mitarbeiterinnen.
Wenn Du Dich in einem symphatischen
, herzlichen Team wohlfühlst und
stressfrei arbeiten möchtest, dann
freuen wir uns auf Deine Bewerbung.
Das bieten wir :
+ unb...
renovierte Praxis ohne KGG im
schönen grünen Teil von
Berlin-Hohenschönhausen suchen wir
eine nette Verstärkung.
Die Praxis besteht seit über 12
Jahren und hat durch offene ,
freundliche und kompetente
Behandlungen sehr viele
Stammpatienten. Das Team besteht
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Wenn Du Dich in einem symphatischen
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Ich fange ab September eine weitere Stelle als PT an. Meinem alten AG bleibe ich trotzdem erhalten. Da ich dann zwei lohnsteuerpflichtige Jobs habe ist jetzt meine Frage worauf ich alles achten muss?
Danke schon mal im Voraus für eure Antworten.
Gruß Thomas
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Zwei Anstellungsverhältnisse als PT?
Naja neben der Steuerklasse 6 die halt scheiße ist darfst du nie sagen: ,,In der anderen Praxis machen wir das aber so ..."
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Halbtitan schrieb:
Uff!
Zwei Anstellungsverhältnisse als PT?
Naja neben der Steuerklasse 6 die halt scheiße ist darfst du nie sagen: ,,In der anderen Praxis machen wir das aber so ..."
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Halbtitan Bei so eine Konstellation würde unsere Lohnbuchhalterin über Nacht graue Haare bekommen. 😒
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massu schrieb:
@Anonymer Teilnehmer wäre ein Zusatzjob für 530 € nicht lukrativer?
Allerdings sieht das bei/nach der Steuererklärung deutlich anders aus (welche Du dann unbedingt machen solltest!). Da wird nach dem Gesamtjahresbrutto geschaut und wieviel Steuern auf das Gesamtbrutto fällig sind. Und dann gibt's normalerweise eine gute Rückerstattung.... Auf mehr musst Du nicht achten. Nur, dass Du unbedingt eine Steuererklärung machen solltest! (Zu Deinem eigenen Vorteil)
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die neue schrieb:
Im ersten Moment "lohnt" sich der zweite Job auf Steuerkarte erst mal nicht, wenn man das Nettogehalt sieht.
Allerdings sieht das bei/nach der Steuererklärung deutlich anders aus (welche Du dann unbedingt machen solltest!). Da wird nach dem Gesamtjahresbrutto geschaut und wieviel Steuern auf das Gesamtbrutto fällig sind. Und dann gibt's normalerweise eine gute Rückerstattung.... Auf mehr musst Du nicht achten. Nur, dass Du unbedingt eine Steuererklärung machen solltest! (Zu Deinem eigenen Vorteil)
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Schippi schrieb:
Steuerberater fragen!!!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo!
Ich fange ab September eine weitere Stelle als PT an. Meinem alten AG bleibe ich trotzdem erhalten. Da ich dann zwei lohnsteuerpflichtige Jobs habe ist jetzt meine Frage worauf ich alles achten muss?
Danke schon mal im Voraus für eure Antworten.
Gruß Thomas
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Leni C. schrieb:
Du mußt auf gar nichts achten . Deine AG müssen das tun . Da , wo du mehr verdienst , bist du in Steuerklasse 1 ( Singel ) oder 3 . In der anderen wirst du in 5 oder 6 ( weiß ich grad nicht genau ) eingestuft , kannst das dann im Jahresausgleich verrechnen .
2 Sekunden nach Eingabe in die Google Suchmaschine " zwei steuerpflichtige Jobs, worauf muß ich achten" spuckte Sie unter anderem das hier aus :
Mehrfachbeschäftigung 2024: Alles, was Sie wissen sollten
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sabine963 schrieb:
Hallo Thomas
2 Sekunden nach Eingabe in die Google Suchmaschine " zwei steuerpflichtige Jobs, worauf muß ich achten" spuckte Sie unter anderem das hier aus :
Mehrfachbeschäftigung 2024: Alles, was Sie wissen sollten
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Es ist ein langer Weg bis es bei der DRV durch ist (wenn überhaupt)…
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massu schrieb:
@Clearer verkauf die FM hier nicht als wäre es ein Traum!!!
Es ist ein langer Weg bis es bei der DRV durch ist (wenn überhaupt)…
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Halbtitan schrieb:
@massu Zumal man, wenn man es denn im Vorfeld geklärt haben möchte, für jede Praxis in welcher man als FM arbeitet das Statusfeststellungsspiel durchführen muss.
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Clearer schrieb:
@massu Grundsätzlich spricht ja Nichts gegen eine FM und die DRV ist ja nicht der Maßstab. Das BSG und deren ständige Rechtsprechung ist doch der Maßstab. Und Du kennst sicherlich auch die Möglichkeit der Gruppenfeststellung, die vor 2 Jahren eingeführt wurde?
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Clearer schrieb:
@Halbtitan Natürlich. Aber was wäre, wenn die Praxis eine positiv entschiedene Gruppenfeststellung aufweisen kann?
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Clearer schrieb:
Anstelle einer zweiten Anstellung lohnt sich eine freie Mitarbeit im HB. Patienten gibt's genug, 80% und keine KK Kosten. Finanziell ein Traum.
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