Schau mal, ob wir zu Dir passen?
• Du suchst nach einem neuen
Arbeitsplatz der sicher und
langfristig ist?
• Du lebst gerne achtsam und
liebst ein Gleichgewicht zwischen
Arbeit und Freizeit! Wir bieten dir
flexible Arbeitszeiten.
• Du verdienst bei uns nach
Therapien, die du selbst aussuchst
und somit deinen Schwerpunkten
folgst und Du hast sehr viel Vor -
und Nachbereitungszeit.
• Zur Unterstützung hast du
einen Laptop.
• Du hast schon Kinder, dann
passen wir deine Arbeitszei...
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Ist das in einer ambulanten Praxis üblich? Nein, eher nicht.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Natürlich ist das erlaubt. Was ist denn sonst mit alle anderen Menschen die an Feiertagen arbeiten? *kopfschütteln*
Ist das in einer ambulanten Praxis üblich? Nein, eher nicht.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für die schnelle Antwort!
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sabine963 schrieb:
Ich hoffe es wird wenigstens anständig vergütet. Obwohl es sehr unfair ist, an beiden Feiertagen arbeiten zu lassen. Das würde ich nicht mitmachen.
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Evemarie Kaiser schrieb:
Steht das denn auch in deinem Vertrag? Wenn da nichts steht, dann mußt du an gesetzlichen Feiertagen auch nicht arbeiten - meine Meinung und ich denke, dass das so ist. Steht es aber in deinem Arbeitsvertag, dass du an diesen Tagen arbeiten mußt und du hast das unterschrieben, dann ist's leider so, denk ich mal ...
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Evemarie Kaiser Gemäß § 10 Abs. 1 Ziff. 3 ArbZG darf ein AN auch in einer ambulanten Praxis u. U. zur Arbeit an Sonn- und Feiertagen verpflichtet werden. Dafür bedarf es keine gesonderten Vereinbarung im Arbeitsvertrag.
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tinki schrieb:
Erlaubt ist viel...habt ihr ein gutes Arbeitsverhältnis?
Das wußte ich nicht, danke für die Info!
Ich frage mich nur, daß es doch irgendwo etwas schriftliches zu dieser Verpflichtung zwischen PI und AN geben müßte, oder reicht eine mündliche Information vor Zeugen?
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Evemarie Kaiser schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Das wußte ich nicht, danke für die Info!
Ich frage mich nur, daß es doch irgendwo etwas schriftliches zu dieser Verpflichtung zwischen PI und AN geben müßte, oder reicht eine mündliche Information vor Zeugen?
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Ahn schrieb:
Welcher Patient geht an Weihnachten zur Physio???
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Papa Alpaka schrieb:
@sabine963 in Anbetracht der Individualisierung der Gesellschaft ist es richtig und wichtig, Unterschiede zu machen - dem einen ist Weihnachten wichtig, er arbeitet dafür zum Zuckerfest. Dem anderen ist es wichtig, Freitag zum Mittagsgebet zu gehen und er arbeitet dafür anstandslos am Sonntag. Die dritte wiederum ist bekennende Atheistin und kann die Weihnachtswoche diejenigen Patienten versorgen welche die Pause nicht unbedingt vertragen. Der rechtliche Rahmen lässt das zu.
Ja klar auf freiwilliger Basis sehe ich da auch kein Problem. Hab auch mal in einer Einrichtung gearbeitet mit Feiertagsdienst. Wir hatten glücklicherweise eine Kollegin bei den Zeugen Jehovas. Da war Weihnachten und Ostern nicht ganz so das Problem.
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sabine963 schrieb:
@Papa Alpaka
Ja klar auf freiwilliger Basis sehe ich da auch kein Problem. Hab auch mal in einer Einrichtung gearbeitet mit Feiertagsdienst. Wir hatten glücklicherweise eine Kollegin bei den Zeugen Jehovas. Da war Weihnachten und Ostern nicht ganz so das Problem.
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mimikri schrieb:
@Ahn das hatte ich mich auch gefragt sweat_smile
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich bin als Arbeitnehmer in einer Praxis festangestellt und soll am 25. und 26. Dezember dieses Jahr arbeiten. Ist das erlaubt? Keine Klink, in der ich vorher arbeitete, hatte während der Feiertage Patienten, hatte ich bisher Glück oder ist das nicht erlaubt?
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sabine963 schrieb:
Am Feiertag arbeiten: Erlaubt oder nicht? - Arbeitsrecht 2024
Wieder mal ein Beitrag von einer/einem der Generation Z ???
Arbeiten am Feiertag, geht ja gar nicht! Eine abloluuuuuuute Zumuuuuuuutung!
Es gibt Patienten z.B. auf Intensiv oder post OP, deren Probleme an Feiertagen nicht plötzlich pausieren. Die benötigen auch an Feiertagen Behandlung, damit sie möglichst schnell wieder auf die Beine kommen.
Für Arbeiten am Feiertag gibt es an anderen Tagen frei. Und meist 25-50% Feiertagszuschlag.
Mann, mann, mann, wo sind wir Physios gelandet?
Falsche Berufswahl? Ich empfehle Kassierer/in bei Aldi, das wird gut bezahlt und man hat am Sonntag und an Feiertagen frei. Oder vielleicht Als Verkäuferin in einem Klamottenladen? Das ist noch entspannter als bei Aldi!
In meiner Zeit im Krankenhaus habe ich mich immer gerne freiwillig für die Feiertage gemeldet: Alles ganz enstpannt, keine Hektik auf Station, alle Patienten sind auf ihren Zimmern. Ich mochte das sehr!
Gruß von Monique
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Leni C. schrieb:
@M0nique es geht nicht um ein KH , sondern um eine Praxis . Da kenne ich es ehrlicher Weise auch nicht , daß da an Feiertagen gearbeitet wird .
Meine Güte!
Man kann auch die Kirche mal im Dorf lassen.
Zwischen Intensivstation im Krankenhaus und einer normalen Physio Praxis liegen Welten.
Da liegen seltenst Notfälle vor.
Unter dieser Betrachtung müsste man dann jedes Wochenende regulär arbeiten.
Das hat auch gar nichts mit irgendeiner Generation Sonstwas zu tun. Wer will schon gern an Weihnachten arbeiten wenn er nicht muß. Familie und Traditionen sind auch wichtig.
Im Normalfall arbeitet man in einer normalen Physio Praxis eben NICHT an Weihnachten. Eher im Gegenteil. Viele machen über Weihnachten Neujahr sogar komplett zu. Deswegen kann man auch nicht erwarten es normal zu finden und Hurra zu schreien wenn Weihnachten gearbeitet werden muß.
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sabine963 schrieb:
@ Monique
Meine Güte!
Man kann auch die Kirche mal im Dorf lassen.
Zwischen Intensivstation im Krankenhaus und einer normalen Physio Praxis liegen Welten.
Da liegen seltenst Notfälle vor.
Unter dieser Betrachtung müsste man dann jedes Wochenende regulär arbeiten.
Das hat auch gar nichts mit irgendeiner Generation Sonstwas zu tun. Wer will schon gern an Weihnachten arbeiten wenn er nicht muß. Familie und Traditionen sind auch wichtig.
Im Normalfall arbeitet man in einer normalen Physio Praxis eben NICHT an Weihnachten. Eher im Gegenteil. Viele machen über Weihnachten Neujahr sogar komplett zu. Deswegen kann man auch nicht erwarten es normal zu finden und Hurra zu schreien wenn Weihnachten gearbeitet werden muß.
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Schippi schrieb:
Was ist das denn für ein Spruch?Wo sind wir Physios hingekommen usw!Was bist du denn für eine?In einer ambulanten Praxis ist Feiertag keine Arbeit/kein Patient!Das haben Patienten zu akzeptieren,so schlimm können keine Symptome sein!Und du verwechselst mal wieder alles,Krankenhaus ist mit ambulanter Praxis nicht zu vergleichen!Aber wenn du Weihnachten gerne arbeitest,dann bitte!
Sorry, sorry, sorry!
Ich rudere total zurück und schließe mich den anderen an, dass in einer Praxis das Arbeiten an Weihnachten eher sehr, sehr unüblich ist. Da frage ich mich auch, welche Patienten da kommen wollen...
Warum sollst Du arbeiten?
Welche Patienten sollst Du an diesen beiden Feiertagen behandeln?
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M0nique schrieb:
@Leni C. oh, dass es um eine Praxis geht, das hatte ich völlig übersehen! Mir war gestern Abend ganz offensichtlich nur der Satz "in keiner Klinik, in der ich vorher gearbeitet hatte" in Erinnerung geblieben.
Sorry, sorry, sorry!
Ich rudere total zurück und schließe mich den anderen an, dass in einer Praxis das Arbeiten an Weihnachten eher sehr, sehr unüblich ist. Da frage ich mich auch, welche Patienten da kommen wollen...
Warum sollst Du arbeiten?
Welche Patienten sollst Du an diesen beiden Feiertagen behandeln?
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Busquete schrieb:
wer kennt es nicht, die 25-50% mehr von den GKV wenn man schon so sozial ist, an den Feiertagen zu arbeiten. Habe den Antrag für dieses Jahr schon ausgefüllt.
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Sarah Gerbert schrieb:
@Busquete now that was ironic, wasn't it?
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Busquete schrieb:
@Sarah Gerbert ah vergessen als solches zu markieren
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M0nique schrieb:
Meine Güte!!!
Wieder mal ein Beitrag von einer/einem der Generation Z ???
Arbeiten am Feiertag, geht ja gar nicht! Eine abloluuuuuuute Zumuuuuuuutung!
Es gibt Patienten z.B. auf Intensiv oder post OP, deren Probleme an Feiertagen nicht plötzlich pausieren. Die benötigen auch an Feiertagen Behandlung, damit sie möglichst schnell wieder auf die Beine kommen.
Für Arbeiten am Feiertag gibt es an anderen Tagen frei. Und meist 25-50% Feiertagszuschlag.
Mann, mann, mann, wo sind wir Physios gelandet?
Falsche Berufswahl? Ich empfehle Kassierer/in bei Aldi, das wird gut bezahlt und man hat am Sonntag und an Feiertagen frei. Oder vielleicht Als Verkäuferin in einem Klamottenladen? Das ist noch entspannter als bei Aldi!
In meiner Zeit im Krankenhaus habe ich mich immer gerne freiwillig für die Feiertage gemeldet: Alles ganz enstpannt, keine Hektik auf Station, alle Patienten sind auf ihren Zimmern. Ich mochte das sehr!
Gruß von Monique
Polizei,Gaststätten bzw. Restaurants oder Theater usw.usw. finde ich die Frage schon sowas von ÜBERFLÜSSIG
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eim schrieb:
Vor allem im Hinblick darauf in welchen Bereichen auch an diesen Tagen gearbeitet wird bzw. gearbeitet werden muss wie Bus /Bahn,Krankenhaus,Feuerwehr ,Strom + Wasserwerke,
Polizei,Gaststätten bzw. Restaurants oder Theater usw.usw. finde ich die Frage schon sowas von ÜBERFLÜSSIG
Aaaaaber... ich würde niemals never ever auf die Idee kommen, sie an Heiligabend, am 2. Weihnachtstag oder Silvester arbeiten zu lassen!! Ich sag den Patienten einfach "wenn Sie in Urlaub sind, haben Sie auch keine Therapie. Und in diesen 2 Wochen ist die Praxis zu."
Und an Weihnachten in einer Praxis arbeiten zu lassen, geht für mich mal gar nicht! (Davon abgesehen, würde meine Aushilfe mir vermutlich (zu recht) einen Vogel zeigen und ich würde sie mir vergraulen....)
Stroke Unit im Krankenhaus ist ein anderes Thema... aber davon reden wir doch grad nicht, oder?
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die neue schrieb:
Also.... ich selbst bin vom 17.12.-7.1. in Urlaub. Meine sehr zuverlässige Aushilfe ist in dieser Zeit (wie üblich, wenn ich in Urlaub bin) dienstags und donnerstags am späten Nachmittag in der Praxis und versorgt die wichtigsten Patienten.
Aaaaaber... ich würde niemals never ever auf die Idee kommen, sie an Heiligabend, am 2. Weihnachtstag oder Silvester arbeiten zu lassen!! Ich sag den Patienten einfach "wenn Sie in Urlaub sind, haben Sie auch keine Therapie. Und in diesen 2 Wochen ist die Praxis zu."
Und an Weihnachten in einer Praxis arbeiten zu lassen, geht für mich mal gar nicht! (Davon abgesehen, würde meine Aushilfe mir vermutlich (zu recht) einen Vogel zeigen und ich würde sie mir vergraulen....)
Stroke Unit im Krankenhaus ist ein anderes Thema... aber davon reden wir doch grad nicht, oder?
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Atheia schrieb:
Man wundert sich... Da haben manche Leute plötzlich mehr Zeit als sonst, aber das sind dann eben auch keine Notfälle, sprich: dafür würde ich am Feiertag nicht aufmachen
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tinki schrieb:
@Atheia Am Anfang meiner Selbständigkeit war ich auch noch so naiv und habe Termine an Brückentagen vergeben. Das spare ich mir mittlerweile und genieße die freie Zeit. Es waren einfach zu viele Absagen, trotz des Hinweises bei der Terminvereinbarung, dass es ja ein Brückentag ist...
da hab ich tatsächlich keine Probleme mit. habe jetzt auch bereits schon abgeklärt ob die Dauertermine am 24. und 31. kommen wollen. mit außnahme einer patientin waren sich alle einig: nö. und die eine ließ sich problemlos auf einen anderen Tag legen. Ansonsten sind das für mich normale arbeitstage, genauso wie der Samstag grinning
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Atheia schrieb:
@tinki
da hab ich tatsächlich keine Probleme mit. habe jetzt auch bereits schon abgeklärt ob die Dauertermine am 24. und 31. kommen wollen. mit außnahme einer patientin waren sich alle einig: nö. und die eine ließ sich problemlos auf einen anderen Tag legen. Ansonsten sind das für mich normale arbeitstage, genauso wie der Samstag grinning
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tinki schrieb:
Welcher Patient möchte an diesen Tagen freiwillig zur Behandlung kommen?
Wenn im Gesetz von Behandlung und Pflege die Rede ist bezieht sich das auf stationäre Einrichtungen und ambulante Pflegedienste. Der Begriff Betreuung kann zusätzlich auch Anwendung bei Bereitschaftsdiensten für die Pflege finden.
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Die von dir gemachte Einschränkung lässt sich weder der Wortlaut des Gesetzes noch die Rechtssprechung des BAG entnehmen.
Definitionsgemäß ist auch eine Praxis eine Einrichtung zur Behandlung von Personen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Johnny Doe Interessante Auslegung des Gesetzes.
Die von dir gemachte Einschränkung lässt sich weder der Wortlaut des Gesetzes noch die Rechtssprechung des BAG entnehmen.
Definitionsgemäß ist auch eine Praxis eine Einrichtung zur Behandlung von Personen.
Einfach mal aus Neugier, arbeitet ihr in euren Praxen also auch an Weihnachten?
Ich persönlich kenne es nicht so und kenne auch keine Praxis die das so macht. Noch dazu an beiden Feiertagen.
Ganz abgesehen davon ob es erlaubt ist oder nicht.
Ach und wo wir schon dabei sind, ich kenne auch keine normale Arztpraxis die an Weihnachten regulär geöffnet hat.
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sabine963 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij und @eim
Einfach mal aus Neugier, arbeitet ihr in euren Praxen also auch an Weihnachten?
Ich persönlich kenne es nicht so und kenne auch keine Praxis die das so macht. Noch dazu an beiden Feiertagen.
Ganz abgesehen davon ob es erlaubt ist oder nicht.
Ach und wo wir schon dabei sind, ich kenne auch keine normale Arztpraxis die an Weihnachten regulär geöffnet hat.
Habe ich persönlich auch mal an Weihnachten gearbeitet? Ja, habe ich. Jedoch war das lediglich ein beschränktes Patientenklientel und nur in Jahren wo die Feiertagskonstellation an Weihnachten mit Wochenende kombiniert sehr ungünstig war. Habe ich AN jemals zur Feiertagsarbeit verpflichtet? Nein, aber es haben AN freiwillig und aus eigener Antrieb auch an Feiertagen gearbeitet.
Aber nur so nebenbei (und hier nicht zutreffend), in NL arbeiten PT-Praxen auch regulär an Sonn- und Feiertagen. Das hat aber damit zu tun, dass die Kollegen dort viel stärker in der Notfall-Versorgung und Post-OP-Versorgung eingebunden sind.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@sabine963 Ich denke, die Antwort kannst du meine ursprüngliche Antwort an dem Fragesteller entnehmen.
Habe ich persönlich auch mal an Weihnachten gearbeitet? Ja, habe ich. Jedoch war das lediglich ein beschränktes Patientenklientel und nur in Jahren wo die Feiertagskonstellation an Weihnachten mit Wochenende kombiniert sehr ungünstig war. Habe ich AN jemals zur Feiertagsarbeit verpflichtet? Nein, aber es haben AN freiwillig und aus eigener Antrieb auch an Feiertagen gearbeitet.
Aber nur so nebenbei (und hier nicht zutreffend), in NL arbeiten PT-Praxen auch regulär an Sonn- und Feiertagen. Das hat aber damit zu tun, dass die Kollegen dort viel stärker in der Notfall-Versorgung und Post-OP-Versorgung eingebunden sind.
"Das Gesetz schreibt vor, dass an gesetzlichen Feiertagen und sonntags ein Beschäftigungsverbot von 0-24 Uhr gilt. Ausnahmen gelten für Mitarbeitende bestimmter Einrichtungen, wie beispielsweise Gastronomie, Verkehrsbetriebe oder Not- und Rettungsdienste."
Arbeiten am Feiertag: Das müssen Sie als Arbeitgeber im Shopbetrieb beachten! -
Gru0 redvine
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redvine schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
"Das Gesetz schreibt vor, dass an gesetzlichen Feiertagen und sonntags ein Beschäftigungsverbot von 0-24 Uhr gilt. Ausnahmen gelten für Mitarbeitende bestimmter Einrichtungen, wie beispielsweise Gastronomie, Verkehrsbetriebe oder Not- und Rettungsdienste."
Arbeiten am Feiertag: Das müssen Sie als Arbeitgeber im Shopbetrieb beachten! -
Gru0 redvine
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Johnny Doe schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Nicht meine Auslegung. Siehe hier unter 4.3
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@redvine Sorry, aber du solltest das ArbZG § 10 Abs. 1 Ziff. 3 lesen. Praxen sind eine Einrichtung zur Behandlung von Personen. Somit ist es erlaubt.
Tatsächlich gibt es zu ambulanten med. Praxen keine Jurisprudenz, jedoch wohl zu Tierarztpraxen (nicht Tierklinik). Dort wurde die Sonn- und Feiertagsarbeit als zulässig eingestuft. Der Wortlaut im ArbZG lautet auch hier "Einrichtung zur Behandlung von Tieren".
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Johnny Doe Ich habe den Fall einer meiner Patienten, Arbeitsrichter am Landesarbeitsgericht vorgelegt. Der Begriff "Einrichtung" ist weit auszulegen, da es keine Legaldefinition dazu gibt. D.h., dass auch ambulanten Praxen als Einrichtung gelten.
Tatsächlich gibt es zu ambulanten med. Praxen keine Jurisprudenz, jedoch wohl zu Tierarztpraxen (nicht Tierklinik). Dort wurde die Sonn- und Feiertagsarbeit als zulässig eingestuft. Der Wortlaut im ArbZG lautet auch hier "Einrichtung zur Behandlung von Tieren".
Es wird wohl nur ganz wenige Patienten geben, bei denen eine Behandlung am 23., 24. oder 27., 28.12. nicht ausreicht und die auch noch am 25., 26. versorgt werden müssen.
Gruß redvine
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redvine schrieb:
@Johnny Doe Und:
Es wird wohl nur ganz wenige Patienten geben, bei denen eine Behandlung am 23., 24. oder 27., 28.12. nicht ausreicht und die auch noch am 25., 26. versorgt werden müssen.
Gruß redvine
Auch hier ist man bezüglich Angestellter anderer Meinung als deine Quellen:
„Ausnahmen zur Sonn- und Feiertagsbeschäftigung enthält § 10 ArbZG. Danach dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen abweichend von § 9 ArbZG beschäftigt werden bei beispielsweise Notdiensten (§ 10 Nr. 1 ArbZG) sowie in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen (§ 10 Abs. 3 ArbZG). Die Behandlung darf nicht aufschiebbar sein, damit ein solcher Ausnahmetatbestand für eine ambulante Praxis greifen kann. (!!!)
Ein Verstoß gegen das Beschäftigungsverbot stellt gemäß § 22 ArbZG eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit bis zu einer Geldbuße in Höhe von € 15.000,00 geahndet wird. Vor diesem Hintergrund ist es unbedingt empfehlenswert sich an das Beschäftigungsverbot zu halten, da anderenfalls eine empfindliche Geldbuße droht."
Sprechstunden auch an Sonn- und Feiertagen? - Medizinrecht Blog Lyck+Pätzold healthcare. recht.
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Johnny Doe schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Dann schreib Haufe mal, dass sie sich irren.
Auch hier ist man bezüglich Angestellter anderer Meinung als deine Quellen:
„Ausnahmen zur Sonn- und Feiertagsbeschäftigung enthält § 10 ArbZG. Danach dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen abweichend von § 9 ArbZG beschäftigt werden bei beispielsweise Notdiensten (§ 10 Nr. 1 ArbZG) sowie in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen (§ 10 Abs. 3 ArbZG). Die Behandlung darf nicht aufschiebbar sein, damit ein solcher Ausnahmetatbestand für eine ambulante Praxis greifen kann. (!!!)
Ein Verstoß gegen das Beschäftigungsverbot stellt gemäß § 22 ArbZG eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit bis zu einer Geldbuße in Höhe von € 15.000,00 geahndet wird. Vor diesem Hintergrund ist es unbedingt empfehlenswert sich an das Beschäftigungsverbot zu halten, da anderenfalls eine empfindliche Geldbuße droht."
Sprechstunden auch an Sonn- und Feiertagen? - Medizinrecht Blog Lyck+Pätzold healthcare. recht.
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Johnny Doe schrieb:
Ist nicht erlaubt und kann ein ordentliches Bußgeld nach sich ziehen.
Wenn im Gesetz von Behandlung und Pflege die Rede ist bezieht sich das auf stationäre Einrichtungen und ambulante Pflegedienste. Der Begriff Betreuung kann zusätzlich auch Anwendung bei Bereitschaftsdiensten für die Pflege finden.
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Leni C. schrieb:
Ich stelle mir gerade die Reaktion der Mitarbeiter der Abrechner vor , wenn sie die Daten lesen joy . Bei mir wurde schon mal ein ganz normaler Samstag nicht bezahlt mit der Anmerkung : Kein Arbeitstag . Und erst nach Gemocker von meiner Seite nachbezahlt .
Früher in der Praxis hatten wir am 24. und 31.12 bis 13.00 Uhr geöffnet und auch zwischen den Feiertagen. Da kamen auch gerne Pat. aus anderen Praxen zu uns, die über den Jahreswechsel geschlossen hatten.
Das war dann auch eine Chance diese an uns zu binden - braucht und will heute niemand mehr.
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Gruß redvine
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redvine schrieb:
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Patienten sich zwar freuen, wenn um die Feiertage die Praxis offen ist und auch Termine vereinbaren, ihnen dann aber kurzfristig einfällt, dass sie noch ein Weihnachtsgeschenk besorgen müssen oder die Kinder zu Besuch sind … und sie dann noch schnell absagen.
Gruß redvine
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Eva schrieb:
Ich arbeite in der Klinik natürlich auch an Sonn- und Feiertagen (mit Zuschlägen und Freizeitausgleich) .
Früher in der Praxis hatten wir am 24. und 31.12 bis 13.00 Uhr geöffnet und auch zwischen den Feiertagen. Da kamen auch gerne Pat. aus anderen Praxen zu uns, die über den Jahreswechsel geschlossen hatten.
Das war dann auch eine Chance diese an uns zu binden - braucht und will heute niemand mehr.
MEGA!
Wisst ihr denn nicht, dass da jeder Patient Geschenke mitbringt!?
Auf jeden Fall ein paar Stunden an Weihnachten arbeiten!
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Eva schrieb:
@Halbtitan Genau, und nach Weihnachten bringen sie die Geschenke mit, die sie selbst nicht gebrauchen können: Häkeldeckchen, Mon Cherie, kitschige blinkende Weihnachtsfiguren, Eierlikör.......
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Atheia schrieb:
Jetzt schon bei den Behandlungen einfließen lassen wie sehr man Moncherie hasst no_mouth und Merci..., aber anmerken, dass frisches Obst, gerade in der dunklen Jahreszeit ein Highlight ist innocent
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die neue schrieb:
@Atheia och..... ich mag Moncherie innocentinnocent
Gelle, schön aus dem Kühlschrank eins nach dem anderen vernaschen bis die Schachtel leer ist. 😋😋😋
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sabine963 schrieb:
@die neue
Gelle, schön aus dem Kühlschrank eins nach dem anderen vernaschen bis die Schachtel leer ist. 😋😋😋
Übrigens hat eine ehemalige Userin von hier mir vor ein paar Jahren ein paar Packungen geschickt, die sie von Patienten erhalten hatte. Die waren sowas von lecker yumheart_eyes
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die neue schrieb:
@sabine963 jo.... und je nach Packungsgröße ist mir danach schlecht joy
Übrigens hat eine ehemalige Userin von hier mir vor ein paar Jahren ein paar Packungen geschickt, die sie von Patienten erhalten hatte. Die waren sowas von lecker yumheart_eyes
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Atheia schrieb:
@die neue wo müssen die hin? smile
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die neue schrieb:
@Atheia Hab Dir eine Nachricht geschickt joysunglasses
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Halbtitan schrieb:
Arbeiten an Weihnachten in einer Praxis?
MEGA!
Wisst ihr denn nicht, dass da jeder Patient Geschenke mitbringt!?
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