Physiotherapeut/-in (m/w/d)
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in einem Ärztehaus in Siegburg,
sehr zentral gelegen direkt am
Bahnhof. Unsere Praxis ist sehr
modern eingerichtet, ein großer
Raum für KG Gerät und auch
Gruppentherapie steht zur
Verfügung.
Ambulante Rehabilitation mit 6
Indikationen in Hennef, zentral am
Bahn...
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Steht mir trotzdem mein gesamter Jahresurlaub von 24 Tagen aus 2016 zu? Was ist mit meinen Ueberstunden? Werden die zum "normalen" Stundenlohn verguetet? Und die restlichen Urlaubstage ebenso?
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo, ich bin seit Juli 2016 krank geschrieben und bekam im Dezember die Kündigung. Meine offiziell Anstellung lief bis gestern. Ich war allerdings in der ganzen Zeit seit meinem letzten Arbeitstag im Juli krank geschrieben.
Steht mir trotzdem mein gesamter Jahresurlaub von 24 Tagen aus 2016 zu? Was ist mit meinen Ueberstunden? Werden die zum "normalen" Stundenlohn verguetet? Und die restlichen Urlaubstage ebenso?
Wie mit Überstunden verfahren wird sollte im Arbeitsvertrag stehen - bei fehlender Regelung wird der übliche Stundensatz (Berechnung analog wie vorstehend: 3x Gehalt / 13 / Wochenstunden x Anzahl Überstunden) abgegolten. Höhere Stundensätze für Überstunden gibt es meist nur ein einigen Tarifverträgen.
Gruß
Nora
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich verstehe den Rechenvorgang nicht. Mein Gehalt liegt bei circa 750 € monatlich. Wenn ich berechne wie oben angegeben komme ich auf gut 800€-als einmalig Zahlung für die Urlaubstage? Das stimmt doch nicht :angry:
Angenommen, du hast noch vollen Resturlaub für letztes Jahr (24 Tage) plus der Teilurlaub für dieses Jahr (4 Tage) - also insgesamt 28 Urlaubstage bei einer angenommenen 5-Tage-Woche.
Nun wird das dreifache Monatsgehalt genommen und wie oben weitergerechnet:
3 x 750,- Euro / 13 (Wochen) / 5 (Arbeitstage pro Woche) = 34,62 Euro pro Arbeits-/Urlaubstag.
Nun (obige Zahlen): 28 x 34,62 Euro = 969,36 Euro.
Bei 2 Arbeitstagen je Woche:
3 x 750,- / 13 / 2 = 86,54 Euro pro Tag - also 2.423,12 Euro für 28 Tage.
Was soll nun nicht stimmen?
Ein Rechenfehler könnte sein, dass du nicht die Urlaubstage (24 im Jahr) auf die Anzahl der Arbeitstage pro Woche heruntergerechnet hast, wenn du z.B. die Formulierung "24 Urlaubstage bei Anrechnung einer 4-Tage-Woche" (also 6 Wochen) im Arbeitsvertrag stehen hast, dann aber z.B. nur 2 Tage pro Woche beschäftigt warst.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Leider kann ich dir das rechnen nicht abnehmen, da noch ein paar Daten fehlen.
Angenommen, du hast noch vollen Resturlaub für letztes Jahr (24 Tage) plus der Teilurlaub für dieses Jahr (4 Tage) - also insgesamt 28 Urlaubstage bei einer angenommenen 5-Tage-Woche.
Nun wird das dreifache Monatsgehalt genommen und wie oben weitergerechnet:
3 x 750,- Euro / 13 (Wochen) / 5 (Arbeitstage pro Woche) = 34,62 Euro pro Arbeits-/Urlaubstag.
Nun (obige Zahlen): 28 x 34,62 Euro = 969,36 Euro.
Bei 2 Arbeitstagen je Woche:
3 x 750,- / 13 / 2 = 86,54 Euro pro Tag - also 2.423,12 Euro für 28 Tage.
Was soll nun nicht stimmen?
Ein Rechenfehler könnte sein, dass du nicht die Urlaubstage (24 im Jahr) auf die Anzahl der Arbeitstage pro Woche heruntergerechnet hast, wenn du z.B. die Formulierung "24 Urlaubstage bei Anrechnung einer 4-Tage-Woche" (also 6 Wochen) im Arbeitsvertrag stehen hast, dann aber z.B. nur 2 Tage pro Woche beschäftigt warst.
Gruß
Nora
Bei den Ueberstunden faellt es komischerweise dementsprechend besser aus...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Alles klar-und vielen Dank. Ich hatte richtig gerechnet. Ich bin schockiert wie gering ein Urlaubstag verguetet wird. Von daher dachte ich ,ich hatte falsch gerechnet.
Bei den Ueberstunden faellt es komischerweise dementsprechend besser aus...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Muss er mir die Ueberstunden überhaupt vergüten?!? Ich befürchte er wird versuchen sich querzustellen....
Ich bin schockiert wie gering ein Urlaubstag verguetet wird. Von daher dachte ich ,ich hatte falsch gerechnet.
Bei den Ueberstunden faellt es komischerweise dementsprechend besser aus...
:unamused:
Ein Urlaubstag sollte genauso viel wert sein, wie die durchschnittliche Stundenzahl eines Arbeitstags - also scheint sich doch noch ein Rechenfehler eingeschlichen zu haben...
Wenn eine Überstunde 12,- Euro wert ist und ein durchschnittlicher Arbeitstags 5 Stunden lang, sollte dieser Tag auch 60,- Euro ergeben.
Die Überstunden müssen selbstverständlich vergütet werden - sofern sie ordnungsgemäß mitgezählt wurden.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 1.3.17 15:33:
Ich bin schockiert wie gering ein Urlaubstag verguetet wird. Von daher dachte ich ,ich hatte falsch gerechnet.
Bei den Ueberstunden faellt es komischerweise dementsprechend besser aus...
:unamused:
Ein Urlaubstag sollte genauso viel wert sein, wie die durchschnittliche Stundenzahl eines Arbeitstags - also scheint sich doch noch ein Rechenfehler eingeschlichen zu haben...
Wenn eine Überstunde 12,- Euro wert ist und ein durchschnittlicher Arbeitstags 5 Stunden lang, sollte dieser Tag auch 60,- Euro ergeben.
Die Überstunden müssen selbstverständlich vergütet werden - sofern sie ordnungsgemäß mitgezählt wurden.
Gruß
Nora
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Problem beschreiben
Nora Weber schrieb:
Dir steht neben dem vollen Jahresurlaub für 2016 selbstverständlich auch der anteilige Jahresurlaub für die Restzeit in 2017 (also hier: 4 Tage) zu. Wenn dieser nicht mehr ausgeglichen werden konnte, weil du z.B. bis zuletzt krankgeschrieben warst, muss er finanziell abgegolten werden. Die Berechnung erfolgt mittels des dreifachen Monatsgehalts geteilt durch 13 (Wochen) geteilt durch die Anzahl der Arbeitstage pro Woche (z.B. 5) mal die Zahl der abzugeltenden Urlaubstage.
Wie mit Überstunden verfahren wird sollte im Arbeitsvertrag stehen - bei fehlender Regelung wird der übliche Stundensatz (Berechnung analog wie vorstehend: 3x Gehalt / 13 / Wochenstunden x Anzahl Überstunden) abgegolten. Höhere Stundensätze für Überstunden gibt es meist nur ein einigen Tarifverträgen.
Gruß
Nora
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