Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
verwaltet u. Inhalt aufschreibt, was nicht zu kontrollieren ist, und man unterstellen kann, daß diese sich evtl. bereichert?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Wie hoch ist der Anspruch aus der Kaffeekasse bei Kündigung eines Arbeitnehmers, wenn die Bürokraft diese alleine
verwaltet u. Inhalt aufschreibt, was nicht zu kontrollieren ist, und man unterstellen kann, daß diese sich evtl. bereichert?
Stutzig macht mich, warum das Thema mit dem Verdacht "das die Rezeptionskraft klaut" erst mit einer Kündigung hochkommt.
MfG
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Der Verdacht besteht schon längere Zeit, da sich die Bürokraft diebig freut, wenn meine Patienten, welche teilweise sehr großzügig sind, Scheinchen ins Sparschwein stecken, u. weil, von dem vielen Trinkgeld nur 1-2 mal im Jahr ein Geschäftsessen stattfindet, bei 3 arbeitenden Physios, was bei einem geschätzten Inhalt von (ca. 50-80,00 Euro) im Monat verhältsnismäßig wenig ist u. nur AG u. Bürokraft dieses gemeinsam verwalten. Das heißt, bei Kündigung, egal von welcher Seite, besteht ein Anspruch des AN auf seinen Anteil hiervon. Die meisten AN gehen aber leer aus, weil der AG bzw die zu verwaltende Stelle freiwillig nichts rausrückt u.wenn, nur ein minimum des Ganzen auszahlt, weil sie es machen muß.
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Ingo Friedrich schrieb:
Den Anspruch sollte man zwischenmenschlich klären weil es da keine klaren Regeln gibt.
Stutzig macht mich, warum das Thema mit dem Verdacht "das die Rezeptionskraft klaut" erst mit einer Kündigung hochkommt.
MfG
Dringender Tipp für die Zukunft: bestehen begründete Verdachtsmomente das sich Kollegen rechtswidrig verhalten sollte das zeitnah mit dem Chef besprochen werden; ansonsten heißt es möglicherweise "Anonymus stand an der Tür schmiere für 30% der Beute" und du hast den Verdacht der Beihilfe an der Hacke...
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Papa Alpaka schrieb:
...der Anspruch wird um den ursprünglichen Anteil erhöht in dem Umfang, in dem der Rezeptionskraft Diebstahl nachgewiesen werden kann; das wird ggf. gerichtlich zu klären sein.
Dringender Tipp für die Zukunft: bestehen begründete Verdachtsmomente das sich Kollegen rechtswidrig verhalten sollte das zeitnah mit dem Chef besprochen werden; ansonsten heißt es möglicherweise "Anonymus stand an der Tür schmiere für 30% der Beute" und du hast den Verdacht der Beihilfe an der Hacke...
...Also eigentlich ja, aber wenn dort Chef
od.ähnl.Autoritätsperson von allein nichts merken lässt , und du nach evtl Nachfragen nur ne dumme Antwort bekommst , würde ich einfach darauf verzichten !....lass Sie doch glücklich werden damit ..
Meistens sind sie ja sowieso dann verärgert über den ,der freiwillig kündigt :wink:
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... Meistens sind sie ja sowieso dann verärgert über den ,der freiwillig kündigt :wink:
Ich glaube nicht, dass dieser Weggang irgendwelche Verärgerung beim AG auslöst, wenn er nicht sogar die Kündigung selbst ausgesprochen hat. Schon allein die Unterstellung, man könne bei der Rezeptionskraft davon ausgehen, dass sie die Angestellten der Praxis beklaut, offenbart ein gestörtes Sozialverhalten, welches für keine Praxis gut ist. Auf solche Angestellten verzichtet man als Arbeitgeber gern, selbst bei Fachkräftemangel. :point_up:
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MikeL schrieb:
Danny 07 schrieb am 23.6.17 17:31:
... Meistens sind sie ja sowieso dann verärgert über den ,der freiwillig kündigt :wink:
Ich glaube nicht, dass dieser Weggang irgendwelche Verärgerung beim AG auslöst, wenn er nicht sogar die Kündigung selbst ausgesprochen hat. Schon allein die Unterstellung, man könne bei der Rezeptionskraft davon ausgehen, dass sie die Angestellten der Praxis beklaut, offenbart ein gestörtes Sozialverhalten, welches für keine Praxis gut ist. Auf solche Angestellten verzichtet man als Arbeitgeber gern, selbst bei Fachkräftemangel. :point_up:
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zicke57 schrieb:
Von der Kaffeekasse wird bei uns wöchentlich das gekauft was der Name besagt, nämlich Kaffee. Außerdem Milch, Zucker und ausreichend Mineralwasser für alle. Der Rest wird unter den Rezeptionskräften gerecht aufgeteilt. Es gab bisher nur einmal eine Diskusion dazu, als ein Therapeut seinen Anteil daran verlangte. Als das gemeinsame Team ihn dann aber bat, seine Trinkgelder die er im Raum von Patienten bekam genauso zu teilen war Ruhe. Für unsere Reinigungskraft haben wir ein extra Schweinchen an der Rezeption auf dem steht: Wir bedanken uns für stets gepflegte Räume. Dieses Schwein wird von Chefin,Patienten und Therapeuten gefüttert. Den Schlüssel dazu hat nur die Reinigungsdame. Diese Regelung wird bei Neueinstellungen bekannt gegeben. Essenseinladungen finanziert die Chefin.
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Danny 07 schrieb:
"Anspruch " hat man glaube ich sowieso nicht .
...Also eigentlich ja, aber wenn dort Chef
od.ähnl.Autoritätsperson von allein nichts merken lässt , und du nach evtl Nachfragen nur ne dumme Antwort bekommst , würde ich einfach darauf verzichten !....lass Sie doch glücklich werden damit ..
Meistens sind sie ja sowieso dann verärgert über den ,der freiwillig kündigt :wink:
Denn wenn der AG die Trinkgeldkasse verwaltet, ist er für die ausgekehrten Anteile lohnsteuerpflichtig, siehe hier lange Diskussion im forum, aber bitte selber suchen!
mfg hgb :blush:
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kahol schrieb:
Einfach mal auf Arbeit ansprechen. Und am besten nicht anonym. Kommt immer am besten.
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hgb schrieb:
Als AN ist das schwierig durchzusetzen, als AG liegt hier eine gehörige Poirtion Unwissenheit vor.
Denn wenn der AG die Trinkgeldkasse verwaltet, ist er für die ausgekehrten Anteile lohnsteuerpflichtig, siehe hier lange Diskussion im forum, aber bitte selber suchen!
mfg hgb :blush:
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C. DBO schrieb:
Ach Gooott, :astonished:
Es gibt auch Chefs, die ihre beste Freundin (oder Familienangehörige) an die Rezeption setzen. Die hat natürlich dann Narrenfreiheit. Wenn alle anderen sich die Hacken ablaufen, darf Frau Rezeptionistin die "Bunte" lesen.. Der Busenfreundin des Chefs kann man natürlich nicht an den Karren fahren. Kein AN dieser Welt würde in so einer Situation zum Chef gehen und sagen: Wir haben den Verdacht, dass Gelder aus der Kaffeekasse verschwinden!
Dieser mutige Mitarbeiter würde keinen Tag mehr länger in dieser Einrichtung arbeiten. Aber manchmal haben Mitarbeiter keine Wahl- wenn sie den Job brauchen. Dann hält man besser den Mund und denkt sich seinen Teil. Kommt es dann irgendwann zur Trennung, finde ich diese Frage schon gerechtfertigt.
Nein, das ist nicht erfunden, funktioniert nicht nur in Physio-Praxen so, sondern auch in Arztpraxen oder kleinen Kliniken mit privaten Trägern... Dazu muss der AN nicht sozial gestört sein.
Ich hinterfrage inzwischen häufig die Arbeitsweisen einiger Chefs. Meistens stinkt der Fisch nämlich tatsächlich am Kopf zuerst.
Nele
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LG
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limone schrieb:
Da hast du leider recht. Auch das gibts.
LG
Da hast du leider recht. Auch das gibts.
LG
und leider häufiger als man denkt .......
Viele Grüße, Uli
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Highwaystar schrieb:
limone schrieb am 25.7.17 00:03:
Da hast du leider recht. Auch das gibts.
LG
und leider häufiger als man denkt .......
Viele Grüße, Uli
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Neli K schrieb:
Michael Lierke.... nicht immer ist der AN das sozialgestörte Monster. Manche Arbeitgeber schaffen es, einen AN so lange zu schikanieren, bis dieser nicht mehr kann und flüchtet.
Es gibt auch Chefs, die ihre beste Freundin (oder Familienangehörige) an die Rezeption setzen. Die hat natürlich dann Narrenfreiheit. Wenn alle anderen sich die Hacken ablaufen, darf Frau Rezeptionistin die "Bunte" lesen.. Der Busenfreundin des Chefs kann man natürlich nicht an den Karren fahren. Kein AN dieser Welt würde in so einer Situation zum Chef gehen und sagen: Wir haben den Verdacht, dass Gelder aus der Kaffeekasse verschwinden!
Dieser mutige Mitarbeiter würde keinen Tag mehr länger in dieser Einrichtung arbeiten. Aber manchmal haben Mitarbeiter keine Wahl- wenn sie den Job brauchen. Dann hält man besser den Mund und denkt sich seinen Teil. Kommt es dann irgendwann zur Trennung, finde ich diese Frage schon gerechtfertigt.
Nein, das ist nicht erfunden, funktioniert nicht nur in Physio-Praxen so, sondern auch in Arztpraxen oder kleinen Kliniken mit privaten Trägern... Dazu muss der AN nicht sozial gestört sein.
Ich hinterfrage inzwischen häufig die Arbeitsweisen einiger Chefs. Meistens stinkt der Fisch nämlich tatsächlich am Kopf zuerst.
Nele
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