Ich suche eine/n Physio in Teil-
oder Vollzeit . Wir arbeiten
überwiegend mit
orthopädisch/chirurgischen
Patienten in großzügigen,modernen
Räumen. Sehr gute Bezahlung,30
Tage Urlaub und dazu werden der
24.12.,31.12. und der Freitag nach
Himmelfahrt geschenkt! Die
Arbeitszeit kann frei gewählt
werden .Es fallen keine Urlaubs
oder Krankheitsvertretungen an !
oder Vollzeit . Wir arbeiten
überwiegend mit
orthopädisch/chirurgischen
Patienten in großzügigen,modernen
Räumen. Sehr gute Bezahlung,30
Tage Urlaub und dazu werden der
24.12.,31.12. und der Freitag nach
Himmelfahrt geschenkt! Die
Arbeitszeit kann frei gewählt
werden .Es fallen keine Urlaubs
oder Krankheitsvertretungen an !
Die KK fordert jetzt die Zahlungen zurück.Wer trägt hier die Verantwortung?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Meine fachliche Leiterin hat einen Patienten behandel wofür sie keine Ausbildung hatt.
Die KK fordert jetzt die Zahlungen zurück.Wer trägt hier die Verantwortung?
Gegenüber der Krankenkasse bist zunächst du (als Praxisinhaberin?) in der Haftung.
Wie es im Innenverhältnis mit deiner Fachlichen Leitung geregelt wird, ist abhängig von den Vereinbarungen, die ihr miteinander getroffen habt. Wenn von deiner Seite keinerlei Hinweis darauf erfolgt ist, dass sie diese Behandlung durchführen sollte und es dir auch nicht bekannt war, dürftest du gute Karten haben: hier kann man nicht von einer leichten, sondern schon von einer groben Fahrlässigkeit ausgehen, da sie - gerade als Fachliche Leiterin - um die Zulassungsbedingungen wissen müsste. Und dann muss sie für den entstandenen Schaden einstehen.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Hallo Gabriela - ähm "mab"! :wink:
Gegenüber der Krankenkasse bist zunächst du (als Praxisinhaberin?) in der Haftung.
Wie es im Innenverhältnis mit deiner Fachlichen Leitung geregelt wird, ist abhängig von den Vereinbarungen, die ihr miteinander getroffen habt. Wenn von deiner Seite keinerlei Hinweis darauf erfolgt ist, dass sie diese Behandlung durchführen sollte und es dir auch nicht bekannt war, dürftest du gute Karten haben: hier kann man nicht von einer leichten, sondern schon von einer groben Fahrlässigkeit ausgehen, da sie - gerade als Fachliche Leiterin - um die Zulassungsbedingungen wissen müsste. Und dann muss sie für den entstandenen Schaden einstehen.
Gruß
Nora
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