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Anonymer Teilnehmer
07.03.2013 09:50
HALLO... wie ist das wenn ein Arzt 2 Praxen betreibt, 1 Arzt und 1 Physio. Die Anmeldekraft soll in beiden Praxen arbeiten. Muss sie in beiden Praxen angemeldet sein, oder reicht es aus wenn sie in einer Praxis angemeldet ist?
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HALLO... wie ist das wenn ein Arzt 2 Praxen betreibt, 1 Arzt und 1 Physio. Die Anmeldekraft soll in beiden Praxen arbeiten. Muss sie in beiden Praxen angemeldet sein, oder reicht es aus wenn sie in einer Praxis angemeldet ist?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

HALLO... wie ist das wenn ein Arzt 2 Praxen betreibt, 1 Arzt und 1 Physio. Die Anmeldekraft soll in beiden Praxen arbeiten. Muss sie in beiden Praxen angemeldet sein, oder reicht es aus wenn sie in einer Praxis angemeldet ist?

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TheStonie
07.03.2013 16:45
Ist eine Frage der Rechtsform.
Ist er einzelunternehmer / Freiberufler, dann hat er eine Betriebsnummer. Dann reicht eine Anmeldung.
Wenn er eines Freiberuflich macht und das andere als Gbr oder GmbH, dann braucht er zwei Betriebsnummern, zwei Arbeitverträge etc.
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Ist eine Frage der Rechtsform. Ist er einzelunternehmer / Freiberufler, dann hat er eine Betriebsnummer. Dann reicht eine Anmeldung. Wenn er eines Freiberuflich macht und das andere als Gbr oder GmbH, dann braucht er zwei Betriebsnummern, zwei Arbeitverträge etc.
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TheStonie schrieb:

Ist eine Frage der Rechtsform.
Ist er einzelunternehmer / Freiberufler, dann hat er eine Betriebsnummer. Dann reicht eine Anmeldung.
Wenn er eines Freiberuflich macht und das andere als Gbr oder GmbH, dann braucht er zwei Betriebsnummern, zwei Arbeitverträge etc.



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