Für unsere neu eröffnete, moderne
Praxis, nur 25 Minuten vom Zentrum
Augsburgs entfernt, suchen wir dich
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Physiotherapeuten/in. Dich erwarten
eine angenehme Arbeitsatmosphäre,
moderne Räumlichkeiten, ein
motiviertes Team – und eine
übertarifliche Bezahlung.
Komm ins Team und gestalte mit uns
den Aufbau einer erfolgreichen
Praxis!
Wir freuen uns auf deine Bewerbung!
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leider muss ich hier anonym posten,da einige Kollegen mit lesen.
Nun zu meiner Frage.Ich habe zwar die Suchfunktion benutzt,aber nicht das gefunden was ich suche.
Ich bin angestellt in einer Rehaklinik in OWL und arbeite zur Zeit 38,5 Std, Ich habe mir aufgrund eines Neubaus eine Räumlichkeit mit separaten Zugang zugelegt und wird zur Zeit als Büro genutzt. Mein bestreben ist es dort eine kleine Privatpraxis ohne Kassenzulassung zu eröffnen. Das heißt ich würde dort Präventivmaßnahmen anbieten,wie Massage und Krankengymnastik,eventl. auch Wellness wie Hot-Stone und der gleichen. Oder sollte der sektorale HP gemacht werden?
Zunächst einmal muss ich zur Stadtverwaltung gehen und ein Gewerbe anmelden. Muss man auch eine Nutzungsänderung der Räumlichkeit beantragen? Bzw. auch das Gesundheitsamt informieren?
Würde mich über Antworten freuen!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen,
leider muss ich hier anonym posten,da einige Kollegen mit lesen.
Nun zu meiner Frage.Ich habe zwar die Suchfunktion benutzt,aber nicht das gefunden was ich suche.
Ich bin angestellt in einer Rehaklinik in OWL und arbeite zur Zeit 38,5 Std, Ich habe mir aufgrund eines Neubaus eine Räumlichkeit mit separaten Zugang zugelegt und wird zur Zeit als Büro genutzt. Mein bestreben ist es dort eine kleine Privatpraxis ohne Kassenzulassung zu eröffnen. Das heißt ich würde dort Präventivmaßnahmen anbieten,wie Massage und Krankengymnastik,eventl. auch Wellness wie Hot-Stone und der gleichen. Oder sollte der sektorale HP gemacht werden?
Zunächst einmal muss ich zur Stadtverwaltung gehen und ein Gewerbe anmelden. Muss man auch eine Nutzungsänderung der Räumlichkeit beantragen? Bzw. auch das Gesundheitsamt informieren?
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FFGG schrieb:
ja, ja und ja.
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mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
Das hängt aber vom Vertrag ab, nach neuerer Rechtsprechung ist eine NT nur nach anzeige- und nicht erlaubnispflichtig!
mfg hgb :wink:
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RoFo schrieb:
Als erstes brauchst du das Einverständnis deines AG.
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die neue schrieb:
wenn Du Krankengymnastik ohne Rezept durchführen möchtest - ja!
Dabei gilt, keine Therapie ohne Diagnose, für letzteres brauchst Du eine Qualifikation.
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
Ja, wenn Du ohne VO therapieren willst, nein, wenn Du Wohlfühl- und Entspannungsmassagen und allg. Fitnessübungen mit und ohne Räucherstäbchen, Klangschalen und heiße Steine anbieten willst.
Dabei gilt, keine Therapie ohne Diagnose, für letzteres brauchst Du eine Qualifikation.
mfg hgb :wink:
Hättest Du da mal einen Link bzg Erlaubnis einholen oder nur bescheid geben.
In meinem Vertrag steht dass der Arbeitgeber einem anderen Arbeitsverhaltnis zustimmen muss.
Vertrag ist von Anfang 2017.
Ist die Klausel gültig?
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Nicolas Neumann schrieb:
@hgb
Hättest Du da mal einen Link bzg Erlaubnis einholen oder nur bescheid geben.
In meinem Vertrag steht dass der Arbeitgeber einem anderen Arbeitsverhaltnis zustimmen muss.
Vertrag ist von Anfang 2017.
Ist die Klausel gültig?
Vertraglich vereinbarte Nebentätigkeitsverbote oder Genehmigungserfordernisse sind wegen der grundgesetzlich garantierten Berufsfreiheit des Arbeitnehmers (Art. 12 GG) nicht pauschal zulässig. Sie sind so auszulegen, dass nur solche Nebentätigkeiten verboten sind, die gegen berechtigte Interessen des Arbeitgebers verstoßen. Grundsätzlich besteht aber kein Anspruch des Arbeitgebers darauf, dass Arbeitnehmer nur für ihn tätig sind. Solange keine berechtigten Einwände bestehen, muss der Arbeitgeber Nebentätigkeiten genehmigen.
aus: Nebenjob: Was erlaubt ist und was nicht | Personal | Haufe
LG ergonosis
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ergonosis schrieb:
Bei einer Vollzeitstelle kann der AG, soweit ich weiß, eine Nebenbeschäftigung untersagen, wenn nicht ausreichend Ruhezeiten (11 Std. zusammenhängend) für den MA gewährleistet werden können (Arbeitszeitgesetz) und ob der Arbeitnehmer im Konkurrenzbereich tätig wird, sozialversicherungsrechtliche Überschneidungen bestehen (400 €-Jobs) oder die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes durch die Nebentätigkeit die Haupttätigkeit beeinträchtigen. Ansonsten besteht nur eine Anzeigepflicht.
Vertraglich vereinbarte Nebentätigkeitsverbote oder Genehmigungserfordernisse sind wegen der grundgesetzlich garantierten Berufsfreiheit des Arbeitnehmers (Art. 12 GG) nicht pauschal zulässig. Sie sind so auszulegen, dass nur solche Nebentätigkeiten verboten sind, die gegen berechtigte Interessen des Arbeitgebers verstoßen. Grundsätzlich besteht aber kein Anspruch des Arbeitgebers darauf, dass Arbeitnehmer nur für ihn tätig sind. Solange keine berechtigten Einwände bestehen, muss der Arbeitgeber Nebentätigkeiten genehmigen.
aus: Nebenjob: Was erlaubt ist und was nicht | Personal | Haufe
LG ergonosis
@hgb
Hättest Du da mal einen Link bzg Erlaubnis einholen oder nur bescheid geben.
In meinem Vertrag steht dass der Arbeitgeber einem anderen Arbeitsverhaltnis zustimmen muss.
Vertrag ist von Anfang 2017.
Ist die Klausel gültig?
Nein; nur eine Tätigkeit in direktem Wettbewerb zu deinem Arbeitgeber wäre genehmigungspflichtig; die Nebentätigkeit muss nur angezeigt werden und darf, natürlich, keinen negativen Einfluss auf deine Leistungsfähigkeit und -bereitschaft haben. Sofern du nicht bereits Vollzeit beschäftigt bist muss dir dein Chef die Möglichkeit auf eine Vollzeitstelle bieten bevor er eine negative Meinung zu einer Nebentätigkeit haben darf ;)
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Papa Alpaka schrieb:
Nicolas Neumann schrieb am 28.11.18 19:50:
@hgb
Hättest Du da mal einen Link bzg Erlaubnis einholen oder nur bescheid geben.
In meinem Vertrag steht dass der Arbeitgeber einem anderen Arbeitsverhaltnis zustimmen muss.
Vertrag ist von Anfang 2017.
Ist die Klausel gültig?
Nein; nur eine Tätigkeit in direktem Wettbewerb zu deinem Arbeitgeber wäre genehmigungspflichtig; die Nebentätigkeit muss nur angezeigt werden und darf, natürlich, keinen negativen Einfluss auf deine Leistungsfähigkeit und -bereitschaft haben. Sofern du nicht bereits Vollzeit beschäftigt bist muss dir dein Chef die Möglichkeit auf eine Vollzeitstelle bieten bevor er eine negative Meinung zu einer Nebentätigkeit haben darf ;)
Besteht dann eine Wettbewerbssituation? Ich möchte ein grundsätzlich anderes Konzept anbieten.
Und nur privat
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Nicolas Neumann schrieb:
Ich danke Euch. Leider wären meine Räume nur etwa 1 km von meinem AG entfernt. Beides Innenstadtlage.
Besteht dann eine Wettbewerbssituation? Ich möchte ein grundsätzlich anderes Konzept anbieten.
Und nur privat
Ich danke Euch. Leider wären meine Räume nur etwa 1 km von meinem AG entfernt. Beides Innenstadtlage.
Besteht dann eine Wettbewerbssituation? Ich möchte ein grundsätzlich anderes Konzept anbieten.
Und nur privat
Das solltest du deinen Arbeitgeber direkt fragen, ob er eine Konkurrenzsituation sieht. Wir würden weiter darauflos spekulieren. Wenn dir die Meinung deines AG nicht gefällt (diese dir grundsätzlich schriftlich geben lassen), dann kannst du immer noch den Anwalt "deines geringsten Misstrauens © (bei Papa Alpaka)" befragen.
LG ergonosis
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ergonosis schrieb:
Nicolas Neumann schrieb am 29.11.18 22:26:
Ich danke Euch. Leider wären meine Räume nur etwa 1 km von meinem AG entfernt. Beides Innenstadtlage.
Besteht dann eine Wettbewerbssituation? Ich möchte ein grundsätzlich anderes Konzept anbieten.
Und nur privat
Das solltest du deinen Arbeitgeber direkt fragen, ob er eine Konkurrenzsituation sieht. Wir würden weiter darauflos spekulieren. Wenn dir die Meinung deines AG nicht gefällt (diese dir grundsätzlich schriftlich geben lassen), dann kannst du immer noch den Anwalt "deines geringsten Misstrauens © (bei Papa Alpaka)" befragen.
LG ergonosis
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JRK schrieb:
@AT: Deine Fragestellungen implizieren, dass Du ganz am Anfang stehst. Du benötigst eine umfassende klare Beratung, die Dich über sekt. HP, Kleinunternehmerregelung, Ust., Therapie, Wellness, etc. pp. aufklärt. Das dauert und hier wird sich wahrscheinlich niemand finden, der alle Deine Fragen umfassend klären möchte. Investiere etwas Geld und wende Dich an einen Profi (Verband?) oder eine PN. Dann schreibe ich Dir meine Konditionen.
Ohne Mitgliedsbeitrag, ohne Beratungskosten.
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RoFo schrieb:
Wer hier regelmäßig mitliest, lernt konkrete Fragen zu stellen, die fundiert beantwortet werden.
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Nicolas Neumann schrieb:
Es soll erst im Frühjahr losgehen. Gründatzlich wäre eine kompetente Beratung gut für mich. Ich werde mich darum kümmern.
Wer hier regelmäßig mitliest, lernt konkrete Fragen zu stellen, die fundiert beantwortet werden.
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In meiner Wahrnehmung gibts hier ne Menge Halbwahrheiten, die man als Unerfahrener von Wahrheiten kaum auseinander halten kann. Eine gezielte einstündige kostenpflichtige Professionelle Beratung spart Zeit, Geld und Nerven.
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JRK schrieb:
RoFo schrieb am 30.11.18 12:34:
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In meiner Wahrnehmung gibts hier ne Menge Halbwahrheiten, die man als Unerfahrener von Wahrheiten kaum auseinander halten kann. Eine gezielte einstündige kostenpflichtige Professionelle Beratung spart Zeit, Geld und Nerven.
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In meiner Wahrnehmung gibts hier ne Menge Halbwahrheiten, die man als Unerfahrener von Wahrheiten kaum auseinander halten kann. Eine gezielte einstündige kostenpflichtige Professionelle Beratung spart Zeit, Geld und Nerven.
Das kommt sehr auf die Qualifikation dieses Professionellen an, die man meist erst später feststellt.
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RoFo schrieb:
J.R.K. schrieb am 30.11.18 21:20:
RoFo schrieb am 30.11.18 12:34:
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Das kommt sehr auf die Qualifikation dieses Professionellen an, die man meist erst später feststellt.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
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