Wir sind eine moderne Privatpraxis
für Physiotherapie und
Osteopathie, die mit viel Spaß bei
der Arbeit, ein weiteres
Teammitglied sucht.
Bist du Physio oder Osteo,dann
melde Dich gerne.
Gearbeitet wird im 60-Min-Takt in
großen,modernen ,hellen
Räumlichkeiten.
Arbeitszeiten flexibel und
individuell angleichbar,
selbstständiges Arbeiten in einem
motivierten und erfahrenen Team und
in einer ruhigen Arbeitsatmosphäre
.
Interne Fortbildungen finden
regelmäßig statt,Zuschüsse zu
Fortbild...
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ich werde in der Schweiz arbeiten und habe nun den ersten Kontakt mit dem SRK bzw. den Bogen für die obligatorische Vorprüfung erhalten. In diesem Bogen werden bestimmte Dokumente verlangt von denen ich weder gehört noch etwas im Internet gefunden habe. Ich werde die verlangten Dokumente auflisten, vielleicht kann mir jemand erklären was genau verlangt wird und wo ich das beantragen kann.
Vielen Dank im Vorraus!
1. Eine Fotokopie Ihres Diploms / Ausweises (Für Deutschland: Fotokopie Ihrer Urkunde und Ihres Prüfungszeugnisses über die staatliche Prüfung)
2. Je nach Land: eine Fotokopie des Registrierungsnachweises (Nachweis über die Registrierung im Berufsregister und die Berechtigung zur Titelführung im Ausbildungsland)
3. Für Ausbildungen des EU/EFTA-Raumes: Gilt für alle anderen Berufe: Eine Bescheinigung (Fotokopie), dass Ihr Ausbildungsabschluss staatlich anerkannt ist, mit Angabe der für die Anerkennung massgebende EU-RL 2005/36/EG (EU-RL) sowie der Angabe des Qualifikationsniveau gemäss Art. 11 der EU-RL. Diese Bescheinigung muss von der in Ihrem Land zuständigen Behörde ausgestellt sein
4. Eine Fotokopie Ihrer Ausbildungsbestätigung, ausgestellt auf Ihren Namen und unterschrieben von Ihrer Ausbildungsstätte: d.h. eine detaillierte Auflistung des Inhalts der Ausbildung mit Angabe der genauen Stundenzahlen der einzelnen Fächer (Theorie) und der Anzahl der absolvierten Praktika (Gebiete nach Wochen/Stunden)
5. Eine Fotokopie Ihrer Berufsausübungsbewilligung ausgestellt von der zuständigen Behörde im Ausbildungsland (Bescheinigung über die Berechtigung zur Berufsausübung mit Angabe ob zum Zeitpunkt der Ausstellung, die Berufsausübung nicht, auch nicht vorübergehend, untersagt ist).
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julian1988 schrieb:
Hallo zusammen,
ich werde in der Schweiz arbeiten und habe nun den ersten Kontakt mit dem SRK bzw. den Bogen für die obligatorische Vorprüfung erhalten. In diesem Bogen werden bestimmte Dokumente verlangt von denen ich weder gehört noch etwas im Internet gefunden habe. Ich werde die verlangten Dokumente auflisten, vielleicht kann mir jemand erklären was genau verlangt wird und wo ich das beantragen kann.
Vielen Dank im Vorraus!
1. Eine Fotokopie Ihres Diploms / Ausweises (Für Deutschland: Fotokopie Ihrer Urkunde und Ihres Prüfungszeugnisses über die staatliche Prüfung)
2. Je nach Land: eine Fotokopie des Registrierungsnachweises (Nachweis über die Registrierung im Berufsregister und die Berechtigung zur Titelführung im Ausbildungsland)
3. Für Ausbildungen des EU/EFTA-Raumes: Gilt für alle anderen Berufe: Eine Bescheinigung (Fotokopie), dass Ihr Ausbildungsabschluss staatlich anerkannt ist, mit Angabe der für die Anerkennung massgebende EU-RL 2005/36/EG (EU-RL) sowie der Angabe des Qualifikationsniveau gemäss Art. 11 der EU-RL. Diese Bescheinigung muss von der in Ihrem Land zuständigen Behörde ausgestellt sein
4. Eine Fotokopie Ihrer Ausbildungsbestätigung, ausgestellt auf Ihren Namen und unterschrieben von Ihrer Ausbildungsstätte: d.h. eine detaillierte Auflistung des Inhalts der Ausbildung mit Angabe der genauen Stundenzahlen der einzelnen Fächer (Theorie) und der Anzahl der absolvierten Praktika (Gebiete nach Wochen/Stunden)
5. Eine Fotokopie Ihrer Berufsausübungsbewilligung ausgestellt von der zuständigen Behörde im Ausbildungsland (Bescheinigung über die Berechtigung zur Berufsausübung mit Angabe ob zum Zeitpunkt der Ausstellung, die Berufsausübung nicht, auch nicht vorübergehend, untersagt ist).
Das fühlt sich jetzt schon so an, wie im Trickfilm von Asterix und Obelix als Sie im Behördengebäude herumgeschickt werden. Also, immer mit der Ruhe, und nie vergessen, dabei zu lachen.
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christin1001 schrieb:
Das ist traurig, keiner hat ne Antwort übrig für uns Beide! Mich betrifft es auch, ich werde einfach zuerst beim Gesundheitsamt anrufen, die können uns sicher auch weiterleiten :)
Das fühlt sich jetzt schon so an, wie im Trickfilm von Asterix und Obelix als Sie im Behördengebäude herumgeschickt werden. Also, immer mit der Ruhe, und nie vergessen, dabei zu lachen.
Und dann kann dir dein zukünftiger AG nicht dabei helfen?!
Grüße...Gerry
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Ich kann dir vielleicht bei einigen Punkten weiterhelfen.
1. Was hast du denn für eine Frage zum 1. Punkt? Das sind genau die beiden Dokumente, die du nach der Prüfung ausgehändigt bekommst.
2. Ich habe meinen niederländischen Abschluss anerkennen lassen. Von daher kann ich dir leider nicht sagen, ob es in Deutschland auch ein Berufsregister gibt. Ich denke eher nicht, da ich für die Niederlande extra eine eigene Nummer nach der Registrierung zugewiesen bekomme habe. Für Deutschland habe ich so etwas noch nicht gehört.
3. Hierzu kann ich dir leider auch nicht sagen, was in Deutschland die entsprechende Behörde wäre. Evtl. das Kultusministerium?!
4. Das musst du dir von deiner Schule ausstellen lassen.
5. siehe 3.
Viele Grüße
Ricardo
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Ricardo (PT) schrieb:
Hoi,
Ich kann dir vielleicht bei einigen Punkten weiterhelfen.
1. Was hast du denn für eine Frage zum 1. Punkt? Das sind genau die beiden Dokumente, die du nach der Prüfung ausgehändigt bekommst.
2. Ich habe meinen niederländischen Abschluss anerkennen lassen. Von daher kann ich dir leider nicht sagen, ob es in Deutschland auch ein Berufsregister gibt. Ich denke eher nicht, da ich für die Niederlande extra eine eigene Nummer nach der Registrierung zugewiesen bekomme habe. Für Deutschland habe ich so etwas noch nicht gehört.
3. Hierzu kann ich dir leider auch nicht sagen, was in Deutschland die entsprechende Behörde wäre. Evtl. das Kultusministerium?!
4. Das musst du dir von deiner Schule ausstellen lassen.
5. siehe 3.
Viele Grüße
Ricardo
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Gerry schrieb:
...ich werde in der Schweiz arbeiten...
Und dann kann dir dein zukünftiger AG nicht dabei helfen?!
Grüße...Gerry
Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) - Patienten & Interessierte // Service // News // Gesundheitsministerkonferenz
- europäisch nach Art. 11 entspricht dies der Stufe b ( Sekundarausbildungsniveau )
- das besondere an der dt. Ausbildung: bereitet nicht auf eigenständiges oder selbstständiges arbeiten vor ( insbesondere nicht fachlich ) usw.
Frag das evtl. beim GKV- Spitzenverband nach, denn die dt. MPhG- Ausbildung ist eine reine Konstruktion fürs GKV- System. Der Rest der Welt bildet den PT- Beruf aus, damit der Beruf als solches auch ausgeübt werden kann und soll ( soetwas gibt es in D jedoch nicht, der Beruf des PT als solches existiert genaugenommen nicht ).
zu 2) das dürfte die Berufsurkunde selbst sein, die ausstellende Behörde steht drauf und muss in der Lage sein die " europäische RL- Einstufung " zu bescheinigen
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webpt schrieb:
zu 3) und der deutschen Verbandsmitgliedererfolgeshistorie:
Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) - Patienten & Interessierte // Service // News // Gesundheitsministerkonferenz
- europäisch nach Art. 11 entspricht dies der Stufe b ( Sekundarausbildungsniveau )
- das besondere an der dt. Ausbildung: bereitet nicht auf eigenständiges oder selbstständiges arbeiten vor ( insbesondere nicht fachlich ) usw.
Frag das evtl. beim GKV- Spitzenverband nach, denn die dt. MPhG- Ausbildung ist eine reine Konstruktion fürs GKV- System. Der Rest der Welt bildet den PT- Beruf aus, damit der Beruf als solches auch ausgeübt werden kann und soll ( soetwas gibt es in D jedoch nicht, der Beruf des PT als solches existiert genaugenommen nicht ).
zu 2) das dürfte die Berufsurkunde selbst sein, die ausstellende Behörde steht drauf und muss in der Lage sein die " europäische RL- Einstufung " zu bescheinigen
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