Sozialpädiatrisches Zentrum
Institut für Neuro- und
Sozialpädiatrie Hamburg-Ost
sucht ab sofort
eine/n Ergotherapeuten/in
in Teilzeit / Vollzeit
.
Wir bieten Ihnen:
• Ein Aufgabenfeld, das sowohl
Therapien als auch diagnostische
Verfahren umfasst, aber auch den
Einsatz individueller
Qualifikationen und Schwerpunkte
ermöglicht
• Einen Arbeitsplatz, der keine
Wünsche offenlässt, mit vielen
Möglichkeiten, im Team eine
Turnhalle, Tischlerwerkstatt,
Musik-Loft und einen therapeu...
Institut für Neuro- und
Sozialpädiatrie Hamburg-Ost
sucht ab sofort
eine/n Ergotherapeuten/in
in Teilzeit / Vollzeit
.
Wir bieten Ihnen:
• Ein Aufgabenfeld, das sowohl
Therapien als auch diagnostische
Verfahren umfasst, aber auch den
Einsatz individueller
Qualifikationen und Schwerpunkte
ermöglicht
• Einen Arbeitsplatz, der keine
Wünsche offenlässt, mit vielen
Möglichkeiten, im Team eine
Turnhalle, Tischlerwerkstatt,
Musik-Loft und einen therapeu...
Ich habe bereits eine obligatorische Vorprüfung machen lassen in der ich zugesagt bekommen habe, dass ich mein Staatsexamen anerkannt bekomme mit ggf einer Zusatzprüfung. Ich habe dann meine gesamten Unterlagen eingereicht, da hieß es ich müsste entweder noch eine schriftliche Prüfung ablegen oder ein 6 monatiges wissenschaftliches Arbeiten mit einer Abschlussarbeit bei meinem zukünftigen Arbeitgeber absolvieren. Leider hatte mir das SRK, keine Näheren Informationen dazu geschickt wie das ganze Ablaufen soll, sondern nur die Option gegeben ein Veto einzulegen oder mich direkt zu entscheiden. Ich habe daraufhin einen Brief ans Staatsekretariat für Bildung , Forschung und Innovation SBFI gesendet, wie mir geheißen wurde. Mit der Bitte mir zu erklären warum den mein Staatexamen nicht anerkannt wurde und mir die weitere Vorgehensweise zu erklären. Als Antwort erhielt ich ein Schreiben, dass ich nun ein Beschwerdeverfahren für Fr860,- gegen das SRK eingeleitet hätte.
Nun zu meinen Fragen.
1. Ich bin seit 2009 staatlich geprüfte Physiotherapeutin, die nun seit 6 Jahren Vollzeit arbeitet, sehr gute Arbeitgeberzeugnisse hat, sowie die Fortbildungszertifikate für MT,MTT,KGG,MLD, Dorn und Rückenschullehrer nach dem KddR, wie stehen den meine Chancen, meine Ausbildung durch dieses Verfahren anerkannt zu bekommen?
2. Wie läuft so ein Verfahren ab, kann ich es auch noch rückgängig machen?
3. Wie läuft den eine schriftliche Prüfung zur Anerkenntung meines Staatsexamens aus, gibt es Vorbereitungskurse, was wird gefragt, was ist wenn man durchfällt etc.?
4. Wie sieht den eine schriftliche Ausarbeitung aus die man bei seinem zukünftigen Arbeitgeber machen kann aus; Umfang, Kosten, Zeitaufwand, Fallbeispiel etc ?
Ich hoffe sehr jemand kann mir weiterhelfen und mir recht zeitnah antworten, da ich ja meine Fristen auf das Schreiben einhalten muss
Dankeschön
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Hayka schrieb:
Hi, ich wollte mich erkundigen,ob jemand Erfahrung mit der Anerkennung des deutschen Staatsexamens für Physiotherapie in der Schweiz hat und mir vllt einige Fragen beantworten kann. Mein Freund ist Schweizer im Berner Oberland und wir würden dieses Jahr sehr gerne zusammen ziehen. Leider habe ich Probleme mein deutsches Staatsexamen für Physiotherapie anerkannt zu bekommen.
Ich habe bereits eine obligatorische Vorprüfung machen lassen in der ich zugesagt bekommen habe, dass ich mein Staatsexamen anerkannt bekomme mit ggf einer Zusatzprüfung. Ich habe dann meine gesamten Unterlagen eingereicht, da hieß es ich müsste entweder noch eine schriftliche Prüfung ablegen oder ein 6 monatiges wissenschaftliches Arbeiten mit einer Abschlussarbeit bei meinem zukünftigen Arbeitgeber absolvieren. Leider hatte mir das SRK, keine Näheren Informationen dazu geschickt wie das ganze Ablaufen soll, sondern nur die Option gegeben ein Veto einzulegen oder mich direkt zu entscheiden. Ich habe daraufhin einen Brief ans Staatsekretariat für Bildung , Forschung und Innovation SBFI gesendet, wie mir geheißen wurde. Mit der Bitte mir zu erklären warum den mein Staatexamen nicht anerkannt wurde und mir die weitere Vorgehensweise zu erklären. Als Antwort erhielt ich ein Schreiben, dass ich nun ein Beschwerdeverfahren für Fr860,- gegen das SRK eingeleitet hätte.
Nun zu meinen Fragen.
1. Ich bin seit 2009 staatlich geprüfte Physiotherapeutin, die nun seit 6 Jahren Vollzeit arbeitet, sehr gute Arbeitgeberzeugnisse hat, sowie die Fortbildungszertifikate für MT,MTT,KGG,MLD, Dorn und Rückenschullehrer nach dem KddR, wie stehen den meine Chancen, meine Ausbildung durch dieses Verfahren anerkannt zu bekommen?
2. Wie läuft so ein Verfahren ab, kann ich es auch noch rückgängig machen?
3. Wie läuft den eine schriftliche Prüfung zur Anerkenntung meines Staatsexamens aus, gibt es Vorbereitungskurse, was wird gefragt, was ist wenn man durchfällt etc.?
4. Wie sieht den eine schriftliche Ausarbeitung aus die man bei seinem zukünftigen Arbeitgeber machen kann aus; Umfang, Kosten, Zeitaufwand, Fallbeispiel etc ?
Ich hoffe sehr jemand kann mir weiterhelfen und mir recht zeitnah antworten, da ich ja meine Fristen auf das Schreiben einhalten muss
Dankeschön
Ich habe genau das gleiche Problem wie du. Ich arbeite jetzt seit 9 Monaten in der Schweiz. Das Rote Kreuz hat meine Unterlagen geprüft und ist zu dem entschluss gekommen, dass ich einen Anpassungslehrgang und eine Fallstudie Schreiben muss. Bist du mit den Unterlagen schon weiter gekommen? Hast du die Fallstudie schon geschrieben und woher hast du noch Informationen bekommen?
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen
Vielen Dank Alisa
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hab auch das gleiche problem. arbeite schon in der schweiz und soll vom srk aus die gleichen anforderungen erfuellen. was hat das denn mit dem beschwerdeverfahren auf sich? also sollte man wohl keinen widerspruch einlegen, was?
der beitrag hier ist bis jetzt auch der einzige den ich zu abgelehnten verfahren gefunden habe. ich glaube das verfahren wurde 2014 verschaerft, da vorher sogar berufsanfaenger durchgegangen sind.
bin auch ueber jede info dankbar.
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ukp schrieb:
Hey!
hab auch das gleiche problem. arbeite schon in der schweiz und soll vom srk aus die gleichen anforderungen erfuellen. was hat das denn mit dem beschwerdeverfahren auf sich? also sollte man wohl keinen widerspruch einlegen, was?
der beitrag hier ist bis jetzt auch der einzige den ich zu abgelehnten verfahren gefunden habe. ich glaube das verfahren wurde 2014 verschaerft, da vorher sogar berufsanfaenger durchgegangen sind.
bin auch ueber jede info dankbar.
Hast du das Formular schon wieder zurück geschickt, dass du den Anpassungslehrgang und die Fallstudie schreibst?
Ich werde es morgen mal weg schicken und mal schauen, was da an rückmeldung kommt.
Ich habe leider keine ahnung wie ich die Fallstudie schreiben soll und weiß auch nicht wo ich Informationen her bekomme.
Kann mir jemand einen Tipp geben?
Vielen Dank Alisa
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Alisa Reinig schrieb:
Hi
Hast du das Formular schon wieder zurück geschickt, dass du den Anpassungslehrgang und die Fallstudie schreibst?
Ich werde es morgen mal weg schicken und mal schauen, was da an rückmeldung kommt.
Ich habe leider keine ahnung wie ich die Fallstudie schreiben soll und weiß auch nicht wo ich Informationen her bekomme.
Kann mir jemand einen Tipp geben?
Vielen Dank Alisa
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Helmut Fromberger schrieb:
Hmmm, wird euch nicht weiterhelfen, aber mich wundert dass ein eingetragener Verein in der Schweiz quasi hoheitliche Aufgaben, gegen Bezahlung, und die ist definitiv mehr als fürstlich, wahrnehmen darf.
Das hört sich alles wilder an, als es im endeffekt ist. Du brauchst jemanden, der dich die ganzen 6 Monate begleitet und die Fallstudie immer wieder kontrolliert. Jemand mit schweizer Abschluss und bestenfalls mit pädagogischer Ausbildung. Die Fallstudie darfst du frühestens nach 2 Monaten abgeben. Ich habe das Antwortschreiben zur Bestätigung, dass ich mich für die Fallstudie entscheide, grade weg geschickt und warte auf Antwort.
Man muss sich ein Pat.Beispiel suchen. Dieses unter bio-psycho-sozialen Aspekten beurteilen. Zu dem Pat.Beispiel muss man sich eine Frage überlegen. Diese Frage mit Literatur untermauern. Dann muss man schreiben wieso man sich für diese Literatur entschieden hat. Dann noch deine Behandlung aufschreiben, fertig! Dies alles zwischen 5-8 Seiten. Dein Arbeitgeber muss dir pro Tag/Woche Zeit geben, dass du dran arbeiten kannst.
Es geht dem SRK darum, dass in DE kaum wissenschaftl. Arbeiten vermittelt wird. Mir sagte die Dame am Telefon, es müssen ca. 500 Std. nachgewiesen werden. Das ist so viel, wie sie in der CH wohl haben an Unterrichtsstd..
Der Witz an der ganzen Geschichte: die behalten es sich vor, deine Fallstudie zu lesen. Ich finde es eine Frechheit. Du machst dir die ganze Mühe, investierst viel Zeit und Geld und die lesen es nur vielleicht. Unverschämt!
Bei Fragen einfach melden.
LG
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Szymon84 schrieb:
Hallo Zusammen
Das hört sich alles wilder an, als es im endeffekt ist. Du brauchst jemanden, der dich die ganzen 6 Monate begleitet und die Fallstudie immer wieder kontrolliert. Jemand mit schweizer Abschluss und bestenfalls mit pädagogischer Ausbildung. Die Fallstudie darfst du frühestens nach 2 Monaten abgeben. Ich habe das Antwortschreiben zur Bestätigung, dass ich mich für die Fallstudie entscheide, grade weg geschickt und warte auf Antwort.
Man muss sich ein Pat.Beispiel suchen. Dieses unter bio-psycho-sozialen Aspekten beurteilen. Zu dem Pat.Beispiel muss man sich eine Frage überlegen. Diese Frage mit Literatur untermauern. Dann muss man schreiben wieso man sich für diese Literatur entschieden hat. Dann noch deine Behandlung aufschreiben, fertig! Dies alles zwischen 5-8 Seiten. Dein Arbeitgeber muss dir pro Tag/Woche Zeit geben, dass du dran arbeiten kannst.
Es geht dem SRK darum, dass in DE kaum wissenschaftl. Arbeiten vermittelt wird. Mir sagte die Dame am Telefon, es müssen ca. 500 Std. nachgewiesen werden. Das ist so viel, wie sie in der CH wohl haben an Unterrichtsstd..
Der Witz an der ganzen Geschichte: die behalten es sich vor, deine Fallstudie zu lesen. Ich finde es eine Frechheit. Du machst dir die ganze Mühe, investierst viel Zeit und Geld und die lesen es nur vielleicht. Unverschämt!
Bei Fragen einfach melden.
LG
seid ihr schon weiter in der ganzen Thematik?
Ich bin nämlich jetzt in der gleichen Situation. Hatte gehofft, ich bleibe verschont mit 10 Jahren Berufserfahrung, sämtlichen Fortbildungen und Osteopathiestudium.
Habt iht mittlerweile mal Beispiele gesehen? Oder hat schon jemand seine Anerkennung durch? Wieviel wert wird wirklich auf die Fallstudie gelegt und dass man mit Studienprogrammen wie PEDro arbeitet?? Kann ich auch mit normaler Literatur arbeiten?
Vielen Dank und lieben Gruß
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Lotta01 schrieb:
Hallo Ihr Lieben,
seid ihr schon weiter in der ganzen Thematik?
Ich bin nämlich jetzt in der gleichen Situation. Hatte gehofft, ich bleibe verschont mit 10 Jahren Berufserfahrung, sämtlichen Fortbildungen und Osteopathiestudium.
Habt iht mittlerweile mal Beispiele gesehen? Oder hat schon jemand seine Anerkennung durch? Wieviel wert wird wirklich auf die Fallstudie gelegt und dass man mit Studienprogrammen wie PEDro arbeitet?? Kann ich auch mit normaler Literatur arbeiten?
Vielen Dank und lieben Gruß
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Tscher schrieb:
Hi, zusammen... Habe seit heute gleiches Problem...mit Fallstudie, wissenschaftliches Arbeit... Gruss an alle
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Tscher schrieb:
Hallo, hast du schon etwas neues aus Rotes Kreuz wegen Fallstudie ? Bin aus Bern.
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Hayka schrieb:
Habe mit PEdro, Pubmed, Medline, Embase und normaler Literatur gearbeitet
1. Abstract: Also Hintergrund warum das Thema bzw der Patient
2. Methode: Erwähnung der Quellen, Datenbanken etc
3. Resultate: Kurz die wichtigsten Studien und ihre Thesen erwähnt
4. Konklusion: Was ziehe ich für Schlüsse
5. Sozialanamnese: Kurze Pat.situation
6. Fallanamnese: Krankengeschichte
7. àrztliche Befunde: was ich da hatte
8. In meinen Patientenfall noch den Operationsverlauf
9. Inspektion/Tests
10. Bestimmung des Hauptziels mit dem Patienten anhand von TOA Therapie outcome Assessement
11. Interpretation/Fragestellung des Therapeuten
12. Kurze Dokumentation Behandlung sehr grob wenige Beispiele, Hauptziele der Behandlung dokumentiert, sprengt sonst den Rahmen
13. Gegentest und erneuter TOA nach Abschluss der ersten 9 Einheiten(1 Rezept)
14. Schlusswort
15. Referenzen
Und das alles auf 8 Seiten, ihr seht so sehr kann man da gar nicht ins Detail gehen.
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Hayka schrieb:
Mein Aufbau der Studie hab ich übrigens wie folgt gegliedert, kann ja jeder machen wie er mag, aber vllt als Orientierung
1. Abstract: Also Hintergrund warum das Thema bzw der Patient
2. Methode: Erwähnung der Quellen, Datenbanken etc
3. Resultate: Kurz die wichtigsten Studien und ihre Thesen erwähnt
4. Konklusion: Was ziehe ich für Schlüsse
5. Sozialanamnese: Kurze Pat.situation
6. Fallanamnese: Krankengeschichte
7. àrztliche Befunde: was ich da hatte
8. In meinen Patientenfall noch den Operationsverlauf
9. Inspektion/Tests
10. Bestimmung des Hauptziels mit dem Patienten anhand von TOA Therapie outcome Assessement
11. Interpretation/Fragestellung des Therapeuten
12. Kurze Dokumentation Behandlung sehr grob wenige Beispiele, Hauptziele der Behandlung dokumentiert, sprengt sonst den Rahmen
13. Gegentest und erneuter TOA nach Abschluss der ersten 9 Einheiten(1 Rezept)
14. Schlusswort
15. Referenzen
Und das alles auf 8 Seiten, ihr seht so sehr kann man da gar nicht ins Detail gehen.
In nahezu allen Stellenanzeigen wird die bereits vorhandene SRK Anerkennung gewünscht - wie lässt sich das vereinbaren, wenn ich neben der Arbeit erst die Fallstudie erstelle und schreibe??
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen,
MfG Britta
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B.6 schrieb:
@ Szymon84 + @Hayka: Ihr habt das Thema SRK Anerkennung also erfolgreich absolviert/ durchlaufen!?! Ich nehme an, dass mir exakt gleiches bevor steht und ich versuche mich vorab zu informieren. Eine mündliche/ praktische/ schriftliche Prüfung muss nicht abgelegt werden und der Anpassungslehrgang bezeichnet den Nachweis der wissenschaftlichen Arbeit und dessen schriftliche Ausformung???
In nahezu allen Stellenanzeigen wird die bereits vorhandene SRK Anerkennung gewünscht - wie lässt sich das vereinbaren, wenn ich neben der Arbeit erst die Fallstudie erstelle und schreibe??
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen,
MfG Britta
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Alisa Reinig schrieb:
Hallo Hayka
Ich habe genau das gleiche Problem wie du. Ich arbeite jetzt seit 9 Monaten in der Schweiz. Das Rote Kreuz hat meine Unterlagen geprüft und ist zu dem entschluss gekommen, dass ich einen Anpassungslehrgang und eine Fallstudie Schreiben muss. Bist du mit den Unterlagen schon weiter gekommen? Hast du die Fallstudie schon geschrieben und woher hast du noch Informationen bekommen?
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen
Vielen Dank Alisa
Hat sich da schon was getan? Ich bin nach DE ausgewanderter Masseur und habe hier die Nachquali gemacht. Nun möcht ich doch mal wieder in die Berge... Habt ihr nun näheres erfahren über diesen Anpassungslehrgang? Dauer? Kosten? Prüfung? Etc...
Vielen Dank schon im voraus für die Antwort!!!
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Tobi B schrieb:
Hallo!
Hat sich da schon was getan? Ich bin nach DE ausgewanderter Masseur und habe hier die Nachquali gemacht. Nun möcht ich doch mal wieder in die Berge... Habt ihr nun näheres erfahren über diesen Anpassungslehrgang? Dauer? Kosten? Prüfung? Etc...
Vielen Dank schon im voraus für die Antwort!!!
da es ja immer wieder Fragen zu dem Thema gibt. Dachte ich ich schreibe euch mal kurz, wie es jetzt bei mir abgelaufen ist. Bevor ich in die Schweiz gegangen bin hab ich die obligatorische Vorprüfung machen lassen, die bestätigte mir, dass wenn ich eine wissenschaftliche Arbeit abgebe mein Staatsexamen anerkannt wird.
Mit dieser Bestätigung bei den Bewerbungen hatte ich insgesamt 5 Zusagen. Wenn ihr euch für einen Platz entscheidet und diese Arbeit noch absolvieren müsst achtet darauf das ihr mindestens 80 % angestellt seit und ein Physiotherapeut vor Ort arbeitet der mindestens 60 % angestellt ist und den aktuellen schweizer Abschluss hat, denn ihn braucht ihr nachher als Betreuer. Wenn ihr dann in der Schweiz seit sollt ihr einen 6 monatigen Anpassungslehrgang machen, was soviel heisst wie ihr arbeitet normal und sucht euch dabei einen Patienten aus über den ihr eine Fallstudie dokumentiert. Das ganze muss nicht das ganze halbe Jahr dokumentiert werden, ein Rezept( so habe ich es gemacht) reicht aus, zu diesem Patientenbild sucht ihr dann( und das ist wohl das wichtigste) Fallstudien raus und bringt sie in eurer Arbeit unter diese sollte ca 8 Seiten haben. Ich habe seit letzter Woche meine Bestätigung ich weiss nicht, ob wirklich so genau auf den Inhalt wert gelegt wird. Denke wenn der Aufbau, der Umfang und die These der Arbeit schlüssig sind und du natürlich noch die restliche Gebühr bezahlst ist alles recht easy.
Insgesamt kostet die Anerkennung 530 CHF inkl. Registierung beim SRK, die obligatorische Vorprüfung liegt bei 600 CHF, dann noch das jeweilige Porto und ggf anfallende Kosten für Bewerbungsunterlagen etc. Klingt am Anfang zwar nach viel Geld aber dafür sind die Löhne hier natürlich deutlich höher als in Deutschland, so dass man das Geld wieder recht schnell draussen hat. Falls jemand ne konkretere Frage hat, helfe ich euch gerne. Fand es selbst sehr ätzend so null und gar nichts irgendwie zu finden.
Ansonsten für alle die noch dabei sind Toi toi toi :)
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Hayka schrieb:
Hallo ihr Lieben,
da es ja immer wieder Fragen zu dem Thema gibt. Dachte ich ich schreibe euch mal kurz, wie es jetzt bei mir abgelaufen ist. Bevor ich in die Schweiz gegangen bin hab ich die obligatorische Vorprüfung machen lassen, die bestätigte mir, dass wenn ich eine wissenschaftliche Arbeit abgebe mein Staatsexamen anerkannt wird.
Mit dieser Bestätigung bei den Bewerbungen hatte ich insgesamt 5 Zusagen. Wenn ihr euch für einen Platz entscheidet und diese Arbeit noch absolvieren müsst achtet darauf das ihr mindestens 80 % angestellt seit und ein Physiotherapeut vor Ort arbeitet der mindestens 60 % angestellt ist und den aktuellen schweizer Abschluss hat, denn ihn braucht ihr nachher als Betreuer. Wenn ihr dann in der Schweiz seit sollt ihr einen 6 monatigen Anpassungslehrgang machen, was soviel heisst wie ihr arbeitet normal und sucht euch dabei einen Patienten aus über den ihr eine Fallstudie dokumentiert. Das ganze muss nicht das ganze halbe Jahr dokumentiert werden, ein Rezept( so habe ich es gemacht) reicht aus, zu diesem Patientenbild sucht ihr dann( und das ist wohl das wichtigste) Fallstudien raus und bringt sie in eurer Arbeit unter diese sollte ca 8 Seiten haben. Ich habe seit letzter Woche meine Bestätigung ich weiss nicht, ob wirklich so genau auf den Inhalt wert gelegt wird. Denke wenn der Aufbau, der Umfang und die These der Arbeit schlüssig sind und du natürlich noch die restliche Gebühr bezahlst ist alles recht easy.
Insgesamt kostet die Anerkennung 530 CHF inkl. Registierung beim SRK, die obligatorische Vorprüfung liegt bei 600 CHF, dann noch das jeweilige Porto und ggf anfallende Kosten für Bewerbungsunterlagen etc. Klingt am Anfang zwar nach viel Geld aber dafür sind die Löhne hier natürlich deutlich höher als in Deutschland, so dass man das Geld wieder recht schnell draussen hat. Falls jemand ne konkretere Frage hat, helfe ich euch gerne. Fand es selbst sehr ätzend so null und gar nichts irgendwie zu finden.
Ansonsten für alle die noch dabei sind Toi toi toi :)
erst einmal vielen Dank für deine Infos. Du bist der Erste der etwas Genaueres über die Fallstudie schreibt. Ich muss diese jetzt auch machen und wollte dich noch fragen wieviel diese Begleitperson machen muss um die Fallstudie zu begleiten? War das bei dir jmd mit Bachelor oder könnte es auch jmd anderes machen?
Ist es schon anerkannt bei dir? Weiterhin noch viel Erfolg und danke für deine Infos
Victoria
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kinderpt schrieb:
Hallo Hayka,
erst einmal vielen Dank für deine Infos. Du bist der Erste der etwas Genaueres über die Fallstudie schreibt. Ich muss diese jetzt auch machen und wollte dich noch fragen wieviel diese Begleitperson machen muss um die Fallstudie zu begleiten? War das bei dir jmd mit Bachelor oder könnte es auch jmd anderes machen?
Ist es schon anerkannt bei dir? Weiterhin noch viel Erfolg und danke für deine Infos
Victoria
Ich bin gerade an der Fallstudie dran - und arbeite bereits ganz normal. Je nachdem, wo du dich bewirbst, ist eine vollständige Anerkennung tatsächlich erwünscht (z.B. Klinik), ansonsten kannst du auch ohne vollständige Anerkennung arbeiten und diese mit dem "Anpassungslehrgang mit Fallstudie" vervollständigen.
Bei mir war es so, dass die Chefinnen über diesen Vorgang nichts wussten, sich informiert haben und ich ohne vollständige Anerkennung anfangen konnte und nun also daran arbeite.
Bewirb dich, geh zu Vorstellungsgesprächen, erkläre die Lage und du wirst sehen, es geht trotzdem :wink:
Viel Erfolg bei der Stellensuche!
LG Julia
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ich habe jetzt auch grad all das Papierkram hinter mir und bin grad an Ideen suchen für meine Anerkennungsarbeit.
Wie habt ihr das geregelt mit demjenigen wo euch begleiten muss ? Gibt es da was wo man aufpassen muss ?
Euch noch paar schöne Tage,
LG Jenni
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Jennifousi schrieb:
Hallo ihr lieben,
ich habe jetzt auch grad all das Papierkram hinter mir und bin grad an Ideen suchen für meine Anerkennungsarbeit.
Wie habt ihr das geregelt mit demjenigen wo euch begleiten muss ? Gibt es da was wo man aufpassen muss ?
Euch noch paar schöne Tage,
LG Jenni
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Problem beschreiben
eisbaerle schrieb:
Hallo Britta,
Ich bin gerade an der Fallstudie dran - und arbeite bereits ganz normal. Je nachdem, wo du dich bewirbst, ist eine vollständige Anerkennung tatsächlich erwünscht (z.B. Klinik), ansonsten kannst du auch ohne vollständige Anerkennung arbeiten und diese mit dem "Anpassungslehrgang mit Fallstudie" vervollständigen.
Bei mir war es so, dass die Chefinnen über diesen Vorgang nichts wussten, sich informiert haben und ich ohne vollständige Anerkennung anfangen konnte und nun also daran arbeite.
Bewirb dich, geh zu Vorstellungsgesprächen, erkläre die Lage und du wirst sehen, es geht trotzdem :wink:
Viel Erfolg bei der Stellensuche!
LG Julia
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