physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Berlin

Wir suchen Verstärkung für unser
Team!
Unsere Praxis liegt direkt am
Kurfürstendamm und ist sehr gut
mit U-Bahn, S-Bahn und auch mit den
Bussen erreichbar!

Sie sind engagiert, einfühlsam und
haben Freude daran, Menschen auf
ihrem Weg zu mehr Beweglichkeit und
Lebensqualität zu begleiten? Dann
sind Sie bei uns genau richtig!


*Ihre Aufgaben:**
* Durchführung von
physiotherapeutischen Behandlungen
nach individuellen Therapieplänen
* Betreuung von Patient:innen aller
Altersgruppen...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Arbeit Anerkennung aus Litauen?

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Anerkennung aus Litauen?
Es gibt 9 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Eva-Maria
06.02.2013 13:04
Hallo!
Kann ein Physiotherapeut, der die Ausbildung in Litauen gemacht hat, hier arbeiten?
Viele Grüße
Eva- Maria

1

Gefällt mir

Hallo! Kann ein Physiotherapeut, der die Ausbildung in Litauen gemacht hat, hier arbeiten? Viele Grüße Eva- Maria
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Eva-Maria schrieb:

Hallo!
Kann ein Physiotherapeut, der die Ausbildung in Litauen gemacht hat, hier arbeiten?
Viele Grüße
Eva- Maria

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
profilbild
morpheus-06
06.02.2013 16:57
nur wenn das Regierungspräsidium / Bezirksbehörde die Ausbildung auf Anfrage anerkennt und schriftlich bestätigt.
1

Gefällt mir

nur wenn das Regierungspräsidium / Bezirksbehörde die Ausbildung auf Anfrage anerkennt und schriftlich bestätigt.
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Ringgeist
06.02.2013 17:31
Hallo, meine Frau ist Litauerin. Sie hat ihr Diplom (Bachelor Betriebswirtschaft) zur Bewertung an das Sekretariat der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder der BRD, Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen geschickt, 100€ überwiesen und dann die deutsche Bewertung bekommen. Könnte in deinem Fall auch so sein.
Viel Glück.
Kuckst du unter Startseite
1

Gefällt mir

Hallo, meine Frau ist Litauerin. Sie hat ihr Diplom (Bachelor Betriebswirtschaft) zur Bewertung an das Sekretariat der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder der BRD, Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen geschickt, 100€ überwiesen und dann die deutsche Bewertung bekommen. Könnte in deinem Fall auch so sein. Viel Glück. Kuckst du unter www.kmk.org
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Ringgeist schrieb:

Hallo, meine Frau ist Litauerin. Sie hat ihr Diplom (Bachelor Betriebswirtschaft) zur Bewertung an das Sekretariat der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder der BRD, Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen geschickt, 100€ überwiesen und dann die deutsche Bewertung bekommen. Könnte in deinem Fall auch so sein.
Viel Glück.
Kuckst du unter Startseite

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Chris12.73
06.02.2013 18:19
erste anlaufstelle sollte sein:

Anabin - Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse: anabin Datenbank

@ ringgeist:

das müsste aber schon länger her sein? das führen des titels sollte heute in allen bundesländern kostenfrei möglich sein - siehe hier:

Führung ausländischer Hochschulgrade: Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KM

gruß, chris
1

Gefällt mir

erste anlaufstelle sollte sein: http://anabin.kmk.org/ @ ringgeist: das müsste aber schon länger her sein? das führen des titels sollte heute in allen bundesländern kostenfrei möglich sein - siehe hier: http://tinyurl.com/altab3n gruß, chris
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Chris12.73 schrieb:

erste anlaufstelle sollte sein:

Anabin - Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse: anabin Datenbank

@ ringgeist:

das müsste aber schon länger her sein? das führen des titels sollte heute in allen bundesländern kostenfrei möglich sein - siehe hier:

Führung ausländischer Hochschulgrade: Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KM

gruß, chris

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Ringgeist
06.02.2013 18:31
Das führen des Titels ist wohl kostenfrei, nicht aber die Bewertung eines ausländischen Diploms.
Die Anerkennung fand in 2012 statt.
1

Gefällt mir

Das führen des Titels ist wohl kostenfrei, nicht aber die Bewertung eines ausländischen Diploms. Die Anerkennung fand in 2012 statt.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Ringgeist schrieb:

Das führen des Titels ist wohl kostenfrei, nicht aber die Bewertung eines ausländischen Diploms.
Die Anerkennung fand in 2012 statt.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Chris12.73
07.02.2013 09:01
Arbeitet denn deine Frau in einem reglementierten Beruf oder arbeitet an der Uni (über die Bewertung entscheidet da aber die Uni selbst)? Ansonsten ist eine Bewertung des Abschluss für die Privatwirtschaft nicht notwendig - daher gibt es doch gerade "anabin". (Ich habe selbst einen ausl. Abschluss --> USA) Das, was du meinst, ist doch ansonsten eine sog. zweckfreie Bewertung - dafür gibt es doch gar keine rechtliche Grundlage auf Landesebene. anabin zeigt doch auch für Litauen, dass ein "bakalauras socialinis darbas" dem Bachelor entspricht.

Ich weiss allerdings auch, dass es gerade mit osteuropäischen Abschlüssen oftmals Probleme gibt, z.B. hat eine Bekannte von mir (ehemals russisch, jetzt in Bayern) eine Bewertung vornehmen lassen müssen (nach Vertriebenengesetz, für einen Job im öffentlichen Bereich) und kam mit einem Realschulabschluss wieder raus (in Russland hat sie als Grundschullehrerin gearbeitet) ... aufgrund der unters. Bildungssysteme geht das nach ihren Angaben wohl in Ordnung, allerdings wäre eine Ausweitung von "anabin" hilfreich.

Ich habe auch den Eindruck, dass diese "Bewertungsorgie" sehr bundeslandabhängig ist - mir hat man in Ba-Wü explizit erläutert, dass mein Abschluss keiner Bewertung bedarf ... und den Gesetzestext gleich mitgeschickt. Wenn man wissen möchte, ob der Abschluss gleichwertig ist, solle man einfach bei anabin schauen. Denn das Ziel von anabin ist ja auch, dass Abschlüsse unters. Länder keiner Einzelbewertung mehr bedürfen --> Ausführung der EU-Richtlinie.
1

Gefällt mir

Arbeitet denn deine Frau in einem reglementierten Beruf oder arbeitet an der Uni (über die Bewertung entscheidet da aber die Uni selbst)? Ansonsten ist eine Bewertung des Abschluss für die Privatwirtschaft nicht notwendig - daher gibt es doch gerade "anabin". (Ich habe selbst einen ausl. Abschluss --> USA) Das, was du meinst, ist doch ansonsten eine sog. zweckfreie Bewertung - dafür gibt es doch gar keine rechtliche Grundlage auf Landesebene. anabin zeigt doch auch für Litauen, dass ein "bakalauras socialinis darbas" dem Bachelor entspricht. Ich weiss allerdings auch, dass es gerade mit osteuropäischen Abschlüssen oftmals Probleme gibt, z.B. hat eine Bekannte von mir (ehemals russisch, jetzt in Bayern) eine Bewertung vornehmen lassen müssen (nach Vertriebenengesetz, für einen Job im öffentlichen Bereich) und kam mit einem Realschulabschluss wieder raus (in Russland hat sie als Grundschullehrerin gearbeitet) ... aufgrund der unters. Bildungssysteme geht das nach ihren Angaben wohl in Ordnung, allerdings wäre eine Ausweitung von "anabin" hilfreich. Ich habe auch den Eindruck, dass diese "Bewertungsorgie" sehr bundeslandabhängig ist - mir hat man in Ba-Wü explizit erläutert, dass mein Abschluss keiner Bewertung bedarf ... und den Gesetzestext gleich mitgeschickt. Wenn man wissen möchte, ob der Abschluss gleichwertig ist, solle man einfach bei anabin schauen. Denn das Ziel von anabin ist ja auch, dass Abschlüsse unters. Länder keiner Einzelbewertung mehr bedürfen --> Ausführung der EU-Richtlinie.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Chris12.73 schrieb:

Arbeitet denn deine Frau in einem reglementierten Beruf oder arbeitet an der Uni (über die Bewertung entscheidet da aber die Uni selbst)? Ansonsten ist eine Bewertung des Abschluss für die Privatwirtschaft nicht notwendig - daher gibt es doch gerade "anabin". (Ich habe selbst einen ausl. Abschluss --> USA) Das, was du meinst, ist doch ansonsten eine sog. zweckfreie Bewertung - dafür gibt es doch gar keine rechtliche Grundlage auf Landesebene. anabin zeigt doch auch für Litauen, dass ein "bakalauras socialinis darbas" dem Bachelor entspricht.

Ich weiss allerdings auch, dass es gerade mit osteuropäischen Abschlüssen oftmals Probleme gibt, z.B. hat eine Bekannte von mir (ehemals russisch, jetzt in Bayern) eine Bewertung vornehmen lassen müssen (nach Vertriebenengesetz, für einen Job im öffentlichen Bereich) und kam mit einem Realschulabschluss wieder raus (in Russland hat sie als Grundschullehrerin gearbeitet) ... aufgrund der unters. Bildungssysteme geht das nach ihren Angaben wohl in Ordnung, allerdings wäre eine Ausweitung von "anabin" hilfreich.

Ich habe auch den Eindruck, dass diese "Bewertungsorgie" sehr bundeslandabhängig ist - mir hat man in Ba-Wü explizit erläutert, dass mein Abschluss keiner Bewertung bedarf ... und den Gesetzestext gleich mitgeschickt. Wenn man wissen möchte, ob der Abschluss gleichwertig ist, solle man einfach bei anabin schauen. Denn das Ziel von anabin ist ja auch, dass Abschlüsse unters. Länder keiner Einzelbewertung mehr bedürfen --> Ausführung der EU-Richtlinie.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Ringgeist
09.02.2013 15:29
Meine Frau hat ein Universitätsdiplom in einem unreglementiertem Beruf.
Natürlich müsste Sie keine Bewertung vornehmen lassen. Doch welcher deutscher AG kann mit der Bezeichnung Diplomwirtschaftspraktiker etwas anfangen? Er wüsste nicht, daß es einem Bachelor entspricht. Deshalb haben wir es bewerten lassen.
Wäre es reglementiert kann eine 1:1 Bewertung vorgenommen werden wie z. B. Arzt oder RA.
Wie ich erfahren habe, ist der litauische PT aber kein FH Studiengang.
Deshalb glaube ich auch nicht, daß Kollege ohne weiteres hier arbeiten kann.
Hier tummeln sich doch auch Verbandsfunktionäre. Die sollten es doch außer dem RP auch wissen dürfen.
1

Gefällt mir

Meine Frau hat ein Universitätsdiplom in einem unreglementiertem Beruf. Natürlich müsste Sie keine Bewertung vornehmen lassen. Doch welcher deutscher AG kann mit der Bezeichnung Diplomwirtschaftspraktiker etwas anfangen? Er wüsste nicht, daß es einem Bachelor entspricht. Deshalb haben wir es bewerten lassen. Wäre es reglementiert kann eine 1:1 Bewertung vorgenommen werden wie z. B. Arzt oder RA. Wie ich erfahren habe, ist der litauische PT aber kein FH Studiengang. Deshalb glaube ich auch nicht, daß Kollege ohne weiteres hier arbeiten kann. Hier tummeln sich doch auch Verbandsfunktionäre. Die sollten es doch außer dem RP auch wissen dürfen.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Ringgeist schrieb:

Meine Frau hat ein Universitätsdiplom in einem unreglementiertem Beruf.
Natürlich müsste Sie keine Bewertung vornehmen lassen. Doch welcher deutscher AG kann mit der Bezeichnung Diplomwirtschaftspraktiker etwas anfangen? Er wüsste nicht, daß es einem Bachelor entspricht. Deshalb haben wir es bewerten lassen.
Wäre es reglementiert kann eine 1:1 Bewertung vorgenommen werden wie z. B. Arzt oder RA.
Wie ich erfahren habe, ist der litauische PT aber kein FH Studiengang.
Deshalb glaube ich auch nicht, daß Kollege ohne weiteres hier arbeiten kann.
Hier tummeln sich doch auch Verbandsfunktionäre. Die sollten es doch außer dem RP auch wissen dürfen.

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

morpheus-06 schrieb:

nur wenn das Regierungspräsidium / Bezirksbehörde die Ausbildung auf Anfrage anerkennt und schriftlich bestätigt.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
profilbild
Hannah Sommer
06.02.2013 19:08
Hier findest Du die für die Anerkennung ausländischer Physiotherapeuten zuständigen Behörden: http://www.physio.de/physio/inc_job_dt.htm
1

Gefällt mir

• morpheus-06
Hier findest Du die für die Anerkennung ausländischer Physiotherapeuten zuständigen Behörden: http://www.physio.de/physio/inc_job_dt.htm
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Hannah Sommer schrieb:

Hier findest Du die für die Anerkennung ausländischer Physiotherapeuten zuständigen Behörden: http://www.physio.de/physio/inc_job_dt.htm

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Ringgeist
18.02.2013 08:51
Moin, wie ist es nun geworden mit der Kollegin aus Litauen.
Und die Anerkennung, was ist bis dato passiert?

LGR
1

Gefällt mir

Moin, wie ist es nun geworden mit der Kollegin aus Litauen. Und die Anerkennung, was ist bis dato passiert? LGR
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Ringgeist schrieb:

Moin, wie ist es nun geworden mit der Kollegin aus Litauen.
Und die Anerkennung, was ist bis dato passiert?

LGR



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Arbeit Anerkennung aus Litauen?

Mein Profilbild bearbeiten

© 2026 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns