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Kann ein Physiotherapeut, der die Ausbildung in Litauen gemacht hat, hier arbeiten?
Viele Grüße
Eva- Maria
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Eva-Maria schrieb:
Hallo!
Kann ein Physiotherapeut, der die Ausbildung in Litauen gemacht hat, hier arbeiten?
Viele Grüße
Eva- Maria
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Viel Glück.
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Ringgeist schrieb:
Hallo, meine Frau ist Litauerin. Sie hat ihr Diplom (Bachelor Betriebswirtschaft) zur Bewertung an das Sekretariat der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder der BRD, Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen geschickt, 100€ überwiesen und dann die deutsche Bewertung bekommen. Könnte in deinem Fall auch so sein.
Viel Glück.
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Anabin - Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse: anabin Datenbank
@ ringgeist:
das müsste aber schon länger her sein? das führen des titels sollte heute in allen bundesländern kostenfrei möglich sein - siehe hier:
Führung ausländischer Hochschulgrade: Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KM
gruß, chris
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Chris12.73 schrieb:
erste anlaufstelle sollte sein:
Anabin - Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse: anabin Datenbank
@ ringgeist:
das müsste aber schon länger her sein? das führen des titels sollte heute in allen bundesländern kostenfrei möglich sein - siehe hier:
Führung ausländischer Hochschulgrade: Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KM
gruß, chris
Die Anerkennung fand in 2012 statt.
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Ringgeist schrieb:
Das führen des Titels ist wohl kostenfrei, nicht aber die Bewertung eines ausländischen Diploms.
Die Anerkennung fand in 2012 statt.
Ich weiss allerdings auch, dass es gerade mit osteuropäischen Abschlüssen oftmals Probleme gibt, z.B. hat eine Bekannte von mir (ehemals russisch, jetzt in Bayern) eine Bewertung vornehmen lassen müssen (nach Vertriebenengesetz, für einen Job im öffentlichen Bereich) und kam mit einem Realschulabschluss wieder raus (in Russland hat sie als Grundschullehrerin gearbeitet) ... aufgrund der unters. Bildungssysteme geht das nach ihren Angaben wohl in Ordnung, allerdings wäre eine Ausweitung von "anabin" hilfreich.
Ich habe auch den Eindruck, dass diese "Bewertungsorgie" sehr bundeslandabhängig ist - mir hat man in Ba-Wü explizit erläutert, dass mein Abschluss keiner Bewertung bedarf ... und den Gesetzestext gleich mitgeschickt. Wenn man wissen möchte, ob der Abschluss gleichwertig ist, solle man einfach bei anabin schauen. Denn das Ziel von anabin ist ja auch, dass Abschlüsse unters. Länder keiner Einzelbewertung mehr bedürfen --> Ausführung der EU-Richtlinie.
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Chris12.73 schrieb:
Arbeitet denn deine Frau in einem reglementierten Beruf oder arbeitet an der Uni (über die Bewertung entscheidet da aber die Uni selbst)? Ansonsten ist eine Bewertung des Abschluss für die Privatwirtschaft nicht notwendig - daher gibt es doch gerade "anabin". (Ich habe selbst einen ausl. Abschluss --> USA) Das, was du meinst, ist doch ansonsten eine sog. zweckfreie Bewertung - dafür gibt es doch gar keine rechtliche Grundlage auf Landesebene. anabin zeigt doch auch für Litauen, dass ein "bakalauras socialinis darbas" dem Bachelor entspricht.
Ich weiss allerdings auch, dass es gerade mit osteuropäischen Abschlüssen oftmals Probleme gibt, z.B. hat eine Bekannte von mir (ehemals russisch, jetzt in Bayern) eine Bewertung vornehmen lassen müssen (nach Vertriebenengesetz, für einen Job im öffentlichen Bereich) und kam mit einem Realschulabschluss wieder raus (in Russland hat sie als Grundschullehrerin gearbeitet) ... aufgrund der unters. Bildungssysteme geht das nach ihren Angaben wohl in Ordnung, allerdings wäre eine Ausweitung von "anabin" hilfreich.
Ich habe auch den Eindruck, dass diese "Bewertungsorgie" sehr bundeslandabhängig ist - mir hat man in Ba-Wü explizit erläutert, dass mein Abschluss keiner Bewertung bedarf ... und den Gesetzestext gleich mitgeschickt. Wenn man wissen möchte, ob der Abschluss gleichwertig ist, solle man einfach bei anabin schauen. Denn das Ziel von anabin ist ja auch, dass Abschlüsse unters. Länder keiner Einzelbewertung mehr bedürfen --> Ausführung der EU-Richtlinie.
Natürlich müsste Sie keine Bewertung vornehmen lassen. Doch welcher deutscher AG kann mit der Bezeichnung Diplomwirtschaftspraktiker etwas anfangen? Er wüsste nicht, daß es einem Bachelor entspricht. Deshalb haben wir es bewerten lassen.
Wäre es reglementiert kann eine 1:1 Bewertung vorgenommen werden wie z. B. Arzt oder RA.
Wie ich erfahren habe, ist der litauische PT aber kein FH Studiengang.
Deshalb glaube ich auch nicht, daß Kollege ohne weiteres hier arbeiten kann.
Hier tummeln sich doch auch Verbandsfunktionäre. Die sollten es doch außer dem RP auch wissen dürfen.
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Ringgeist schrieb:
Meine Frau hat ein Universitätsdiplom in einem unreglementiertem Beruf.
Natürlich müsste Sie keine Bewertung vornehmen lassen. Doch welcher deutscher AG kann mit der Bezeichnung Diplomwirtschaftspraktiker etwas anfangen? Er wüsste nicht, daß es einem Bachelor entspricht. Deshalb haben wir es bewerten lassen.
Wäre es reglementiert kann eine 1:1 Bewertung vorgenommen werden wie z. B. Arzt oder RA.
Wie ich erfahren habe, ist der litauische PT aber kein FH Studiengang.
Deshalb glaube ich auch nicht, daß Kollege ohne weiteres hier arbeiten kann.
Hier tummeln sich doch auch Verbandsfunktionäre. Die sollten es doch außer dem RP auch wissen dürfen.
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morpheus-06 schrieb:
nur wenn das Regierungspräsidium / Bezirksbehörde die Ausbildung auf Anfrage anerkennt und schriftlich bestätigt.
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Hannah Sommer schrieb:
Hier findest Du die für die Anerkennung ausländischer Physiotherapeuten zuständigen Behörden: http://www.physio.de/physio/inc_job_dt.htm
Und die Anerkennung, was ist bis dato passiert?
LGR
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Ringgeist schrieb:
Moin, wie ist es nun geworden mit der Kollegin aus Litauen.
Und die Anerkennung, was ist bis dato passiert?
LGR
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