"Die entspannteste Art
Physiotherapeut/in zu sein"
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bestimmst wann du arbeitest
- Du behandelst in deinem
Stadtgebiet, kurze Fahrtwege
- orthopädische, chirurgische und
neurologis...
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Meinem AG liegt die fristgerechte Kündigung zu Ende Oktober vor. Überstunden >100 will er ausbezahlen, ebenso den Resturlaub von 6 Tagen. Ich will meinen Urlaub freinehmen, nach Bundesurlaubgesetzes steht mir das auch zu, denke ich. Meinem Chef ist das egal, er beruft sich auf den: "Der Zeitpunkt des Urlaubs richtet sich nach den Belangen der Praxis und ist rechtzeitig mit dem AG abzustimmen."
Mein AG hat mir gesagt, dass ich die Praxis ins Chaos gestürzt habe und somit auch bis zum Schluss "das Schiff am fahren halten soll bis es untergeht." Das hat er so gesagt.
Kann ich da noch irgendwas machen?
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somi1407 schrieb:
Sooo, ich bin die, deren AG wollte, dass ich trotz AU arbeiten gehe. Nur so als Info.
Meinem AG liegt die fristgerechte Kündigung zu Ende Oktober vor. Überstunden >100 will er ausbezahlen, ebenso den Resturlaub von 6 Tagen. Ich will meinen Urlaub freinehmen, nach Bundesurlaubgesetzes steht mir das auch zu, denke ich. Meinem Chef ist das egal, er beruft sich auf den: "Der Zeitpunkt des Urlaubs richtet sich nach den Belangen der Praxis und ist rechtzeitig mit dem AG abzustimmen."
Mein AG hat mir gesagt, dass ich die Praxis ins Chaos gestürzt habe und somit auch bis zum Schluss "das Schiff am fahren halten soll bis es untergeht." Das hat er so gesagt.
Kann ich da noch irgendwas machen?
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* Gibt es ein Wink und ein Zaunpfahl Emoticon?
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tom1350 schrieb:
Überstunden und Urlaub sind zu nehmen. Falls dies wegen AU bis zum Ende* nicht möglich war, ist er auszubezahlen.
* Gibt es ein Wink und ein Zaunpfahl Emoticon?
Zusätzlich gibt es für Extremfälle noch den Klassiker "Lieber krank feiern als gesund schuften" (-> Google) ;) - bedenke dabei bitte das dir für November und Dezember vermutlich kein Urlaubsanspruch entsteht da keine Betriebszugehörigkeit vorliegt...
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Papa Alpaka schrieb:
...lass dir den Plan (Überstunden auszahlen; kein Urlaub) schriftlich (= mit Unterschrift) geben; dann siehe Mike.
Zusätzlich gibt es für Extremfälle noch den Klassiker "Lieber krank feiern als gesund schuften" (-> Google) ;) - bedenke dabei bitte das dir für November und Dezember vermutlich kein Urlaubsanspruch entsteht da keine Betriebszugehörigkeit vorliegt...
Dann abwarten und schriftlich dein Arbeitszeunis anfordern ( muss so sein ). Die Auszahlung sollte mit dem letzten Gehalt kommen. Wenn nicht, Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Das kann man selbst machen, da erstinstanzlich keine Anwaltpflicht besteht und solche Angelegenheiten dann fast immer im Schlichtungsgespräch geklärt werden. Das ist ein ganz einfaches Verfahren bei dem es nicht um Emotionen, sondern lediglich um Geld geht. Also, alles cool und viel Erfolg beim neuen AG :blush: .
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tom1350 schrieb:
Aus der praktischen Erfahrung. Erstmal Ja und Amen sagen. Dann überlegen, ab wann du frei haben möchtest. Wolltest du in deinem Resturlaub schon beim neuen AG anfangen, nicht weiterlesen. Ansonsten, zum Stichtag AU einreichen. Tipp: Bei Epicondylitis humero radialis ist die Therapie der Wahl die Entlastung. Denke dran, dass du deinen Arbeitsplatz sehr wahrscheinlich nicht mehr sehen wirst. Also alles Wichtige und auch die quittierten Überstunden/Resturlaub mitnehmen.
Dann abwarten und schriftlich dein Arbeitszeunis anfordern ( muss so sein ). Die Auszahlung sollte mit dem letzten Gehalt kommen. Wenn nicht, Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Das kann man selbst machen, da erstinstanzlich keine Anwaltpflicht besteht und solche Angelegenheiten dann fast immer im Schlichtungsgespräch geklärt werden. Das ist ein ganz einfaches Verfahren bei dem es nicht um Emotionen, sondern lediglich um Geld geht. Also, alles cool und viel Erfolg beim neuen AG :blush: .
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MikeL schrieb:
Nimm Dir einen Anwalt für Arbeitsrecht, der wird Dir helfen!
[...] Ich will meinen Urlaub freinehmen, nach Bundesurlaubgesetzes steht mir das auch zu [...].
Was meinst du damit? Die Anzahl der restlichen Urlaubstage, oder dass du tatsächlich den Urlaub in natura noch nehmen darfst?
Iim Bundesurlaubsgesetz § 7 Abs. 1 Satz 1 steht:
Also kann der Arbeitgeber durchaus diese "dringenden betrieblichen Belange" anführen, um dir den Urlaub nicht zu gewähren, sondern beim Ausscheiden finanziell abzugelten. Hier liefert das Gesetz keine konkrete Definition, wann diese Dringlichkeit über dem Wunsch des Arbeitnehmers steht - eine Unterbesetzung im Unternehmen wird üblicherweise vor Gericht anerkannt.
Eine Klage vor dem Arbeitsgericht würde hier auch kaum mehr zu einem rechtskräftigen Urteil führen, so dass man das Mittel eines Eilverfahrens mit einer einstweiligen Verfügung wählen müsste - mit der vorgenannten Unsicherheit der Entscheidung.
Ein ganz anderer Aspekt ist natürlich, ob das Vorgehen des Arbeitgebers dessen Interesse wirklich entgegenkommt... :unamused:
Gruß
Nora
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tom1350 schrieb:
Es lohnt sich einfach nicht sich bei so etwas noch Stress zu machen, zum Anwalt laufen. In einem halben Jahr ist es eh Geschichte.
Das schrieb Nora Weber in ihrem Beitrag und genau so sehe ich das auch. Aber meines Erachtens ist das betriebliche Interesse in diesem Fall für ihn gar nicht vorrangig, sondern er arbeitet wahrscheinlich schlicht eine narzisstische Komponente ab.
Bemerkenswert ist der Umstand, dass er sich gekränkt fühlt, weil Du Dich, als er krank war, nicht nach seinem Wohlbefinden erkundigt hattest. Zwar wäre dies Deinerseits sicher eine nette Geste gewesen, jedoch hast Du als AN Deinem Chef gegenüber keine Fürsorgepflicht, sondern umgekehrt.
Kann es sein, dass er als Mann bestimmte unausgesprochene Erwartungen an Dich hatte, die sich für ihn nicht erfüllten?
Einfach mal so als Gedanken.
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Roxx schrieb:
Ein ganz anderer Aspekt ist natürlich, ob das Vorgehen des Arbeitgebers dessen Interesse wirklich entgegenkommt... :unamused:
Das schrieb Nora Weber in ihrem Beitrag und genau so sehe ich das auch. Aber meines Erachtens ist das betriebliche Interesse in diesem Fall für ihn gar nicht vorrangig, sondern er arbeitet wahrscheinlich schlicht eine narzisstische Komponente ab.
Bemerkenswert ist der Umstand, dass er sich gekränkt fühlt, weil Du Dich, als er krank war, nicht nach seinem Wohlbefinden erkundigt hattest. Zwar wäre dies Deinerseits sicher eine nette Geste gewesen, jedoch hast Du als AN Deinem Chef gegenüber keine Fürsorgepflicht, sondern umgekehrt.
Kann es sein, dass er als Mann bestimmte unausgesprochene Erwartungen an Dich hatte, die sich für ihn nicht erfüllten?
Einfach mal so als Gedanken.
Uijuijui... Seeeehr weit aus dem Fenster gelehnt! Nur bloße Mutmaßungen, von daher wenig hilfreich.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Roxx schrieb: ...Einfach mal so als Gedanken.
Uijuijui... Seeeehr weit aus dem Fenster gelehnt! Nur bloße Mutmaßungen, von daher wenig hilfreich.
Gruß von Monique
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Roxx schrieb:
Rational nachvollziehbar ist das Verhalten des Chefs jedenfalls nicht, auch nicht unter der Berücksichtigung betrieblicher Interessen. Wenn Du den ganzen Verlauf dieses Vorfalls gelesen hast - in einem anderen Thread als AT geschrieben- können auch irrationale Gründe vorliegen.
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Nora Weber schrieb:
somi1407 schrieb am 25.9.18 22:14:
Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange [...] entgegenstehen. .
[...] Ich will meinen Urlaub freinehmen, nach Bundesurlaubgesetzes steht mir das auch zu [...].
Was meinst du damit? Die Anzahl der restlichen Urlaubstage, oder dass du tatsächlich den Urlaub in natura noch nehmen darfst?
Iim Bundesurlaubsgesetz § 7 Abs. 1 Satz 1 steht:
Also kann der Arbeitgeber durchaus diese "dringenden betrieblichen Belange" anführen, um dir den Urlaub nicht zu gewähren, sondern beim Ausscheiden finanziell abzugelten. Hier liefert das Gesetz keine konkrete Definition, wann diese Dringlichkeit über dem Wunsch des Arbeitnehmers steht - eine Unterbesetzung im Unternehmen wird üblicherweise vor Gericht anerkannt.
Eine Klage vor dem Arbeitsgericht würde hier auch kaum mehr zu einem rechtskräftigen Urteil führen, so dass man das Mittel eines Eilverfahrens mit einer einstweiligen Verfügung wählen müsste - mit der vorgenannten Unsicherheit der Entscheidung.
Ein ganz anderer Aspekt ist natürlich, ob das Vorgehen des Arbeitgebers dessen Interesse wirklich entgegenkommt... :unamused:
Gruß
Nora
Mein AG hat mir gesagt, dass ich die Praxis ins Chaos gestürzt habe und somit auch bis zum Schluss "das Schiff am fahren halten soll bis es untergeht." Das hat er so gesagt.
Kann ich da noch irgendwas machen?
Der Kapitän geht mit dem Schiff unter! Frauen und Kinder gehen zuerst von Bord!
LG ergonosis
PS: Beim zuständigen Arbeitsgericht bekommen Angestellte eine kostenlose Beratung in solchen Fällen.
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mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
.-. aber nur die armen Angestellten, die reichen blechen für den Anwalt.
mfg hgb :wink:
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ergonosis schrieb:
somi1407 schrieb am 25.9.18 22:14:
Mein AG hat mir gesagt, dass ich die Praxis ins Chaos gestürzt habe und somit auch bis zum Schluss "das Schiff am fahren halten soll bis es untergeht." Das hat er so gesagt.
Kann ich da noch irgendwas machen?
Der Kapitän geht mit dem Schiff unter! Frauen und Kinder gehen zuerst von Bord!
LG ergonosis
PS: Beim zuständigen Arbeitsgericht bekommen Angestellte eine kostenlose Beratung in solchen Fällen.
Urlaub ja kannst Du beantragen muss aber vom AG genehmigt werden. Bei uns mindestens 3 -4 Monate im Vorlauf zu beantragen. Aber meistens steht der Urlaub von allen schon Ende Januar fest.
Ansonsten kann auch der AG über Deinen Urlaub bestimmen, wann Du ihn nehmen musst. Laut Steuerberater hat ein AN nicht die uneingeschränkte Planungsfreiheit über seinen Urlaub.
Bei uns sind 2 Wochen Winterurlaub fest verplant, so wie vier Tage im Jahr wo die Praxis einfach zu ist, den Rest kann der AN selber festlegen.
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idefix- schrieb:
Na Ja , wenn man AU ist kann man eine Praxis nicht gleich ins Chaos stürzen - Ok 2 Mann Praxis vlt. schon. Aber das ist dann Planungsangelegenheit. Patienten absagen und umbestellen. AN ist immer ein Risiko, das er krank wird und das dann überbrückt werden muss. Haben wir heuer schon drei mal gehabt, Patienten mussten dann ca. eine Woche pausieren, bis es von den anderen aufgefangen werden konnte.
Urlaub ja kannst Du beantragen muss aber vom AG genehmigt werden. Bei uns mindestens 3 -4 Monate im Vorlauf zu beantragen. Aber meistens steht der Urlaub von allen schon Ende Januar fest.
Ansonsten kann auch der AG über Deinen Urlaub bestimmen, wann Du ihn nehmen musst. Laut Steuerberater hat ein AN nicht die uneingeschränkte Planungsfreiheit über seinen Urlaub.
Bei uns sind 2 Wochen Winterurlaub fest verplant, so wie vier Tage im Jahr wo die Praxis einfach zu ist, den Rest kann der AN selber festlegen.
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