Physiotherapeut (m/w/d) ab
01.01.2025 – Arbeite im 45min
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Mit unserer klaren Philosophie
legen wir Wert auf Qualität und
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ich habe eine Angestellte, die mit ihrem eigenen Auto zu den Hausbesuchen fährt. Nun bin ich am Überlegen, wie ich das Ganze vergüte. Einige machen pro Kilometer/ 30 cent..wobei die Fahrtzeit nicht mit vergütet ist, da wäre dies eher zuwenig..habt ihr ein paar Tips?
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ines79 schrieb:
Hallo zusammen,
ich habe eine Angestellte, die mit ihrem eigenen Auto zu den Hausbesuchen fährt. Nun bin ich am Überlegen, wie ich das Ganze vergüte. Einige machen pro Kilometer/ 30 cent..wobei die Fahrtzeit nicht mit vergütet ist, da wäre dies eher zuwenig..habt ihr ein paar Tips?
D.h., sie hat Arbeitszeit z.B. von 8:00 bis 16:30 mit 30 Minuten Mittagspause. Die 30 Minuten Mittagspause ist ihre Privatzeit und in der restlichen Zeit arbeitet sie. Dabei ist es egal, ob sie im Auto sitzt und zu HB-Patienten fährt oder therapiert oder Praxisarbeiten macht. Gehalt wird für die 8 Stunden gezahlt unabhängig der Art der Arbeit.
Pro Kilometer 30 ct. ist ok. Mehr geht nicht, da sonst Abgaben fällig werden. Aber Du kannst ihr zusätzlich einen Tankgutschein geben.
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die neue schrieb:
Vergütung der Fahrzeit? Ist ganz normale Arbeitszeit und wird normal bezahlt.
D.h., sie hat Arbeitszeit z.B. von 8:00 bis 16:30 mit 30 Minuten Mittagspause. Die 30 Minuten Mittagspause ist ihre Privatzeit und in der restlichen Zeit arbeitet sie. Dabei ist es egal, ob sie im Auto sitzt und zu HB-Patienten fährt oder therapiert oder Praxisarbeiten macht. Gehalt wird für die 8 Stunden gezahlt unabhängig der Art der Arbeit.
Pro Kilometer 30 ct. ist ok. Mehr geht nicht, da sonst Abgaben fällig werden. Aber Du kannst ihr zusätzlich einen Tankgutschein geben.
Fahrzeit zum Hausbesuch und km-Erstattung sind immer zu trennen!
Die Fahrzeit ist ganz einfach Arbeitszeit und ebenso (wie Überstunden) mit dem üblichen Gehalt zu vergüten. Bzw. wenn die Hausbesuche innerhalb der üblichen Dienstzeiten erfolgen ist die Fahrzeit "per se" bezahlt.
Die Nutzung des Privat-PKW der AN für Dienstfahrten ist erstattungspflichtig. Eine Auslagenerstattung ist für die AN immer steuerfrei!!!! Bis 0,30 € pro gefahrenen km sind in Deutschland steuerfrei an die AN zahlbar. Das ist auch das Minimum, da bereits jetzt diese Erstattungssumme die tatsächlichen Betriebskosten eines PKW nicht trägt.
Zusätzlich muß der Arbeitgeber bedenken, daß er für Schäden am Privat-PKW der AN bei Dienstfahrten haftet, insofern sie durch leichte Fahrlässigkeit der AN im Verkehr entstanden. Hier ist es ratsam, eine Dienstreisekaskoversicherung für die PKW der AN abzuschließen.
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ACW schrieb:
Das sind doch seit neustem Pauschal immer ca. 10 Euro was man für Hausbesuche bekommt, egal welche Entfernung. Also wird alles über 5 KM schonmal garnicht angefahren, alles andere wird geteilt. also 5 Euro Arbeitgeber, 5 Euro Arbeitnehmer. Interessant wirds bei Altersheimen wo man 8 Patienten in 3 Stunden behandelt und trotzdem für jeden die Fahrt berechnet bekommt.
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Illdisposed schrieb:
In Heimen und sozialen Einrichtungen ist doch nur ein HB voll abrechenbar und der Rest mit dem verminderten Satz oder sehe ich das falsch???
Zum ursprünglichen Thema...30cent pro km und Fahrtzeit ist arbeitszeit.
LG
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nadine180 schrieb:
Im Prinzip schon,Kranich. Ist Patient A aber AOK-versichert und Patient B bei der TK (beide im selben Heim)....woher weiss die eine Kasse von dem anderen Patienten? Zudem kann es ja auch sein,das die Patienten an unterschiedlichen Tagen behandelt wurden.
Zum ursprünglichen Thema...30cent pro km und Fahrtzeit ist arbeitszeit.
LG
Als AN erwarte ich die normale Arbeitszeitentlohnung und die 0,30 € pro km. Wie mein AG das finanziert ist nicht mein Bier. Wenn sich das Ganze nicht rechnet, müssen eben unrentable HBs im Vorhinein abgelehnt werden. Als AN zahle ich nicht für die schlechte Vergütung durch die GKV. Dieses Risiko trägt der AG, denn er hat sich selbständig gemacht"!!
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chipchap schrieb:
Was hat die AN mit der Abrechnung des AG mit den Krankenkassen zu tun??????
Als AN erwarte ich die normale Arbeitszeitentlohnung und die 0,30 € pro km. Wie mein AG das finanziert ist nicht mein Bier. Wenn sich das Ganze nicht rechnet, müssen eben unrentable HBs im Vorhinein abgelehnt werden. Als AN zahle ich nicht für die schlechte Vergütung durch die GKV. Dieses Risiko trägt der AG, denn er hat sich selbständig gemacht"!!
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die neue schrieb:
das kommt wohl aufs BL an. In NRW gibts in Heimen immer nur die Pauschale - also 5,... pro Patient, egal ob einer oder 20 Patienten.
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eim schrieb:
Aber hier bekommt man auch nur den Geringen Pauschalsatz für Soziale Einrichtungen pro Patient
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rudibam schrieb:
Da kann ich nur beipflichten!
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chipchap schrieb:
"wie ich das Ganze vergüte"
Fahrzeit zum Hausbesuch und km-Erstattung sind immer zu trennen!
Die Fahrzeit ist ganz einfach Arbeitszeit und ebenso (wie Überstunden) mit dem üblichen Gehalt zu vergüten. Bzw. wenn die Hausbesuche innerhalb der üblichen Dienstzeiten erfolgen ist die Fahrzeit "per se" bezahlt.
Die Nutzung des Privat-PKW der AN für Dienstfahrten ist erstattungspflichtig. Eine Auslagenerstattung ist für die AN immer steuerfrei!!!! Bis 0,30 € pro gefahrenen km sind in Deutschland steuerfrei an die AN zahlbar. Das ist auch das Minimum, da bereits jetzt diese Erstattungssumme die tatsächlichen Betriebskosten eines PKW nicht trägt.
Zusätzlich muß der Arbeitgeber bedenken, daß er für Schäden am Privat-PKW der AN bei Dienstfahrten haftet, insofern sie durch leichte Fahrlässigkeit der AN im Verkehr entstanden. Hier ist es ratsam, eine Dienstreisekaskoversicherung für die PKW der AN abzuschließen.
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Roxx schrieb:
Fahrzeit ist ganz normale Arbeitszeit. Wenn HBs in dein Praxiskonzept gehören, ist der PKW ein Arbeitsmittel und somit von dir als AG zur Verfügung zu stellen. Du wirst dann aber schnell feststellen, dass Fahrzeughaltung mit 30 Cent pro Km nicht darstellbar ist.
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