Wir sind ein nettes Team von sechs
Physiotherapeuten und einer
Ergotherapeutin sowie einer
Rezeptionskraft. In unserer Praxis
behandeln wir überwiegend
orthopädisch / chirurgische sowie
neurologische Patienten. Einige
unserer Therapeuten betreuen auch
eine außerklinische
Intensivpflegeeinrichtung.
Wir bieten dir das Arbeiten in
einer Viertagewoche mit flexiblen
Arbeitszeiten, einer betrieblichen
Altersvorsorge, kostenlose private
Zusatzversicherung für Krankenhaus
und Zahnersatz, dreißig T...
Physiotherapeuten und einer
Ergotherapeutin sowie einer
Rezeptionskraft. In unserer Praxis
behandeln wir überwiegend
orthopädisch / chirurgische sowie
neurologische Patienten. Einige
unserer Therapeuten betreuen auch
eine außerklinische
Intensivpflegeeinrichtung.
Wir bieten dir das Arbeiten in
einer Viertagewoche mit flexiblen
Arbeitszeiten, einer betrieblichen
Altersvorsorge, kostenlose private
Zusatzversicherung für Krankenhaus
und Zahnersatz, dreißig T...
Seit 2014 gilt für Minijobber das Gleichstellungsgesetz. Das bedeutet, dass auch Minijobber einen Anspruch auf bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Bezahlung der im Vertrag festgelegten Stunden haben ( dh. stehen 5 Std. pro Woche im Vertrag müssen die auch bezahlt werden oder Überstunden abgebaut werden). Früher wurde es so gehandhabt, dass man nur für die Stunden bezahlt wurde, die man gearbeitet hat. Meine Kollegin hat gesagt, so eine Anstellung würde kein Chef machen. Was denkt ihr?
Alle Infos habe ich von der Internetseite der Minijob Zentrale und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Danke für Antworten!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich möchte auf 450,- € Basis arbeiten, als Nebentätigkeit neben meiner Teilzeitstelle (19,25 Std.).
Seit 2014 gilt für Minijobber das Gleichstellungsgesetz. Das bedeutet, dass auch Minijobber einen Anspruch auf bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Bezahlung der im Vertrag festgelegten Stunden haben ( dh. stehen 5 Std. pro Woche im Vertrag müssen die auch bezahlt werden oder Überstunden abgebaut werden). Früher wurde es so gehandhabt, dass man nur für die Stunden bezahlt wurde, die man gearbeitet hat. Meine Kollegin hat gesagt, so eine Anstellung würde kein Chef machen. Was denkt ihr?
Alle Infos habe ich von der Internetseite der Minijob Zentrale und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
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morpheus-06 schrieb:
Der MiniJob ist ein Job mit allen Rechten und Pflichten. Jeder AG sollte das berücksichtigen, wir tun dies.
Jede andere Vereinbarung ist unzulässig und jeder AN, der so etwas mit sich machen läßt, ist selbst Schuld.
Gruß Britt
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wenn heute was sein sollte zwischen meinem AN und mir als AG
und mein AN würde einen Anwalt einschalten, dann müsste ich mich warm anziehen.
Um das zu vermeiden, sollte jeder AG einen Vertrag mit festgelegten Stunden pro Woche, Festem Gehalt (egal ob 450.-/ oder 2000.- Euro) und anteiligen Urlaubstagen in der Hand haben.
Eigentlich sind es bei uns die gleichen Verträge wie bei den VZ AN, nur halt dementsprechend Urlaub.
Da ich als AG aber auch das volle Risiko trage, bekommt der AN (Minijob) auch das Gehalt als Stundenlohn was er als TZ/ VZ auch hätte,
ich weiss das es manche Kollegen so handhaben die Stunden zu zahlen welche gearbeitet wurden (ohne Urlaub und krank)
und dann einen viel höheren Stundenlohn anbieten bei dem Minijob.
Bei uns wir nach Quali/ Fortbildungen bezahlt.
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lang schrieb:
Ich bin AG und arbeite nur nach dem Modell Angestellter - mit Vertrag,
wenn heute was sein sollte zwischen meinem AN und mir als AG
und mein AN würde einen Anwalt einschalten, dann müsste ich mich warm anziehen.
Um das zu vermeiden, sollte jeder AG einen Vertrag mit festgelegten Stunden pro Woche, Festem Gehalt (egal ob 450.-/ oder 2000.- Euro) und anteiligen Urlaubstagen in der Hand haben.
Eigentlich sind es bei uns die gleichen Verträge wie bei den VZ AN, nur halt dementsprechend Urlaub.
Da ich als AG aber auch das volle Risiko trage, bekommt der AN (Minijob) auch das Gehalt als Stundenlohn was er als TZ/ VZ auch hätte,
ich weiss das es manche Kollegen so handhaben die Stunden zu zahlen welche gearbeitet wurden (ohne Urlaub und krank)
und dann einen viel höheren Stundenlohn anbieten bei dem Minijob.
Bei uns wir nach Quali/ Fortbildungen bezahlt.
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Britt schrieb:
Diese Bezahlung nur nach geleisteten Stunden ist schon sehr lange nicht mehr zulässig, nicht erst seit 2014. Es wird aber selbst heute noch in einigen Betrieben so gehandhabt. Ein Minijobber hat genau die gleichen Rechte und Pflichten wie jeder VZ Angestellte, natürlich immer prozentual gesehen.
Jede andere Vereinbarung ist unzulässig und jeder AN, der so etwas mit sich machen läßt, ist selbst Schuld.
Gruß Britt
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