Die Bedürfnisse und individuelle
Behandlung unserer Patienten liegen
uns am Herz!
Nach dieser Einstellung haben wir
in über 80 Jahren
Praxiserfahrungen und
regelmäßigen Fortbildungen eine
Behandlungsbasis gefunden, die es
uns in unserem Team ermöglichen,
individuelle Therapielösungen aus
allen Fachbereichen, wie auch
Behandlungsmöglichkeiten in
unserem Bewegungsbad, anzuwenden.
Sie haben in unserem jungen Team
die Möglichkeit, selbständig und
eigenverantwortlich Ihr
Behandlungskonzept...
Behandlung unserer Patienten liegen
uns am Herz!
Nach dieser Einstellung haben wir
in über 80 Jahren
Praxiserfahrungen und
regelmäßigen Fortbildungen eine
Behandlungsbasis gefunden, die es
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canna41 schrieb:
Hallo. Meine Software gibt an, dass erst ein Wechsel von ex2 auf ex3 nötig ist bevor über ex2 "außerhalb des Regelfalles" verordnet werden darf. Natürlich mit entsprechender Begründung. Muss das Rezept also auf ex3 geändert werden. Einen entsprechenden Passus finde ich im Heilmittelkatalog nicht. Danke für Eure Hilfe.
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Nach den HMR ist das nicht notwendig. Bei jedem IKS ist eine Vo. adR möglich.
Auch wenn der HMK / die HMR so interpretiert werden könnte, wird er von den KT (ausser AOK NS, DAK und TK) anders ausgelegt, und zwar nachdem Fragen-Antworten Katalog § 8 (und es geht hier nicht darum, ob der rechtsgültig ist oder nicht). Und danach wird das Rezept aller Voraussicht, wenn es einen anderen KT betrifft einbehalten oder abgesetzt.
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FFGG schrieb:
Tempelritter schrieb am 30.10.18 08:24:
Nach den HMR ist das nicht notwendig. Bei jedem IKS ist eine Vo. adR möglich.
Auch wenn der HMK / die HMR so interpretiert werden könnte, wird er von den KT (ausser AOK NS, DAK und TK) anders ausgelegt, und zwar nachdem Fragen-Antworten Katalog § 8 (und es geht hier nicht darum, ob der rechtsgültig ist oder nicht). Und danach wird das Rezept aller Voraussicht, wenn es einen anderen KT betrifft einbehalten oder abgesetzt.
Nach den HMR ist das nicht notwendig. Bei jedem IKS ist eine Vo. adR möglich.
Auch wenn der HMK / die HMR so interpretiert werden könnte, wird er von den KT (ausser AOK NS, DAK und TK) anders ausgelegt, und zwar nachdem Fragen-Antworten Katalog § 8 (und es geht hier nicht darum, ob der rechtsgültig ist oder nicht). Und danach wird das Rezept aller Voraussicht, wenn es einen anderen KT betrifft einbehalten oder abgesetzt.
Das wäre eine unberechtigte Absetzung würde die Rechnung für die Kasse teurer machen (Verzugszinsen und Verzugspauschale). Warum wird eigentlich auf Widerspruch nachbezahlt? Warum hat es keine Kasse auf eine Klage ankommen lassen? Da kannst du mit deinem unverbindlichen FAQ wegbleiben.
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Tempelritter schrieb:
FFGG schrieb am 30.10.18 09:16:
Tempelritter schrieb am 30.10.18 08:24:
Nach den HMR ist das nicht notwendig. Bei jedem IKS ist eine Vo. adR möglich.
Auch wenn der HMK / die HMR so interpretiert werden könnte, wird er von den KT (ausser AOK NS, DAK und TK) anders ausgelegt, und zwar nachdem Fragen-Antworten Katalog § 8 (und es geht hier nicht darum, ob der rechtsgültig ist oder nicht). Und danach wird das Rezept aller Voraussicht, wenn es einen anderen KT betrifft einbehalten oder abgesetzt.
Das wäre eine unberechtigte Absetzung würde die Rechnung für die Kasse teurer machen (Verzugszinsen und Verzugspauschale). Warum wird eigentlich auf Widerspruch nachbezahlt? Warum hat es keine Kasse auf eine Klage ankommen lassen? Da kannst du mit deinem unverbindlichen FAQ wegbleiben.
Ich habe weder Einbehalte noch Absetzungen, daher kann ich mich hier locker zurücklehnen.
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FFGG schrieb:
Das hat nicht mit Gehorsam zu tun, nur mit Stressvermeidung und kein Kampf gegen Dinge, die nicht zu ändern sind.
Ich habe weder Einbehalte noch Absetzungen, daher kann ich mich hier locker zurücklehnen.
Das hat nicht mit Gehorsam zu tun, nur mit Stressvermeidung und kein Kampf gegen Dinge, die nicht zu ändern sind.
Doch, die liessen ändern, wenn genügend Kollegen (erfolgreich) Widersprechen. DANN ggf. Klagedrohung.
Ich hatte bisher keinen Stress deswegen, nur 2 erfolgreiche Absetzungen, leider vor der 40 Euroregelung...
Also doch vorauseilender Gehorsam, dafür lieber Rezepte unnötig ändern lassen....
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ali schrieb:
FFGG schrieb am 7.11.18 07:27:
Das hat nicht mit Gehorsam zu tun, nur mit Stressvermeidung und kein Kampf gegen Dinge, die nicht zu ändern sind.
Doch, die liessen ändern, wenn genügend Kollegen (erfolgreich) Widersprechen. DANN ggf. Klagedrohung.
Ich hatte bisher keinen Stress deswegen, nur 2 erfolgreiche Absetzungen, leider vor der 40 Euroregelung...
Also doch vorauseilender Gehorsam, dafür lieber Rezepte unnötig ändern lassen....
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Dani0405 schrieb:
Ein Wechsel von ex2 auf ex3 ist das dann eine Folgeverordung oder eine Erstverordnung ?
alles klar ?
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ali schrieb:
FV, zählt als.gleicher oder sogar selber Regelfall...
alles klar ?
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Tempelritter schrieb:
Nach den HMR ist das nicht notwendig. Bei jedem IKS ist eine Vo. adR möglich.
Warum finde ich das ein wenig symtomatisch für die Zunft :unamused:
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Alfred Kramer schrieb:
hab deswegen mit Theorg schon heftig diskutiert. Ich muß mir echt was überlegen, wenn sie den Fehler nicht rausnehmen. Hab ihnen Kompromiss angeboten: bei entspr. Konstellation soll das Programm warnen, daß evtl einige Kassen das nicht akzeptieren. Dann kann der Nutzer entscheiden. So wie es jetzt läuft macht sich ein vertrauensvoller Nutzer unnötig Arbeit, weil er glaubt, daß das so stimmt, und damit unterstützt das Programm meines Dienstleisters das illegale Handeln der Kassen!. Noch einmal meine Verwunderung, daß die Verbände es nicht schaffen, hier ihre geballte SHV-Macht incl. Dr. Kühne einzusetzen , um Klarheit zu schaffen, bzw. die Kassen in die Schranken zu weisen, ich vermisse hier auch die Erleuchtung durch Stefan 302 !
TheOrg erhöht die Preise in Kürze. Vllt nutzen Sie die Gelegenheit, über Ihr Engagement nachzudenken? Das o.g. Beispiel ist ja nicht das einzige, warum diese Software sehr ärgerlich sein kann. Ich sag nur Fehlermeldung bei Frequenzempfehlung. Auch hier haben die Ludwigsburger einen sehr kassenfeundlichen Hinweis verbastelt.
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Xela schrieb:
@Alfred
TheOrg erhöht die Preise in Kürze. Vllt nutzen Sie die Gelegenheit, über Ihr Engagement nachzudenken? Das o.g. Beispiel ist ja nicht das einzige, warum diese Software sehr ärgerlich sein kann. Ich sag nur Fehlermeldung bei Frequenzempfehlung. Auch hier haben die Ludwigsburger einen sehr kassenfeundlichen Hinweis verbastelt.
Mich wundert die Stille bei den Verbänden, die es anscheinend überhaupt nicht interessiert, wie die Kassen ihre Mitglieder durch vertragswidriges und auch gesetzwidriges Verhalten drangsalieren.
Es stehen doch keine Verhandlungen an, wo man den "Frieden" stören könnte.
Oder sind die Verbände inzwischen Erfüllungsgehilfen der Krankenkassen? Jaja, ich weiss schon, es hat sich einiges bewegt in der letzten Zeit, aber reicht das wirklich? Sind längst überfällig gewesenen finanziellen Verbesserungen Grund genug, jetzt wieder still zu halten und den Kassen möglichst keinen Ärger zu machen?
Fragen über Fragen......
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Alfred Kramer schrieb:
Das hab ich sowieso ins Auge gefasst, aber das ist hier eigentlich nicht das Thema.
Mich wundert die Stille bei den Verbänden, die es anscheinend überhaupt nicht interessiert, wie die Kassen ihre Mitglieder durch vertragswidriges und auch gesetzwidriges Verhalten drangsalieren.
Es stehen doch keine Verhandlungen an, wo man den "Frieden" stören könnte.
Oder sind die Verbände inzwischen Erfüllungsgehilfen der Krankenkassen? Jaja, ich weiss schon, es hat sich einiges bewegt in der letzten Zeit, aber reicht das wirklich? Sind längst überfällig gewesenen finanziellen Verbesserungen Grund genug, jetzt wieder still zu halten und den Kassen möglichst keinen Ärger zu machen?
Fragen über Fragen......
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ali schrieb:
Die Software übt sich, wie FFGG, in vorauseilendem Gehorsam.
Warum finde ich das ein wenig symtomatisch für die Zunft :unamused:
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