Unser Team besteht aus
aufgeschlossenen & engagierten
Therapeuten. Wir haben höchste
Ansprüche an unsere Therapie und
unterstützen unsere Therapeuten
bei ihrer Weiterentwicklung. Das
Team besteht aus einer gesunden
Mischung von spezialisierten
Therapeuten.
Ob Manualtherapeut oder
Berufsanfänger: gerne
partizipieren wir von Deinen
umfang"reichen Erfahrungen oder
sind Dir beim Einstieg in das
Berufsleben behilflich. Wir sind
flexibel hinsichtlich der
Wochenstundenanzahl und gestalten
Deine...
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Ich behandle seit Anfang 2012 einen Patienten mit V.a.d.R. mit MT und KG für die selbe Diagnose. Jetzt kam für das gesamte Jahe 2012 und 2013 die Absetzung der KG mit der Begründung, dass für eine Diagnose nicht zwei vorrangige Heilmittel verordnet werden können. Seit Anfang 2014 wurde aber genau für diese Verordnungen MT und KG eine langfristige Genehmigung durch die AOK erteilt und natürlich für 2014 nichts abgesetzt. Was soll ich nun tun ? Habe ich eine Chance, wenn ich mich gegen die Absetzung zu Wehr setze? (Bundesland NRW ).
Ich finde es total willkürlich, dass das alles über die ganzen hinweg bezahlt wird und plötzlich fällt es der KK auf, dass da was nicht stimmt. Irgendwie kommt es mir so vor , als wenn die KK´s bewusst einen größeren Betrag zusammenkommen lassen, um mehr absetzen zu können. Wenn nämlich gleich zu Beginn abgesetzt würde, könnten die Rezepte in der Folge korrigiert werden und der Patient würde Behandlungen bekommen, die die KK dann auch bezahlen müsste - so wurde der Patient über Jahre hinweg kostenlos behandelt.
Da die Rezepte immer bezahlt wurden und zudem dann noch eine langfristige Genehigung erteilt wurde, sa ich keinen Anlass zur Rezeptkorrektur. Das kann mir doch niemand sagen, dass der bei Abrechnungsstelle der KK die ganze Zeit nicht bemerkt wurde.
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Problem beschreiben
Maximilian Öller schrieb:
Habe folgendes Problem!
Ich behandle seit Anfang 2012 einen Patienten mit V.a.d.R. mit MT und KG für die selbe Diagnose. Jetzt kam für das gesamte Jahe 2012 und 2013 die Absetzung der KG mit der Begründung, dass für eine Diagnose nicht zwei vorrangige Heilmittel verordnet werden können. Seit Anfang 2014 wurde aber genau für diese Verordnungen MT und KG eine langfristige Genehmigung durch die AOK erteilt und natürlich für 2014 nichts abgesetzt. Was soll ich nun tun ? Habe ich eine Chance, wenn ich mich gegen die Absetzung zu Wehr setze? (Bundesland NRW ).
Ich finde es total willkürlich, dass das alles über die ganzen hinweg bezahlt wird und plötzlich fällt es der KK auf, dass da was nicht stimmt. Irgendwie kommt es mir so vor , als wenn die KK´s bewusst einen größeren Betrag zusammenkommen lassen, um mehr absetzen zu können. Wenn nämlich gleich zu Beginn abgesetzt würde, könnten die Rezepte in der Folge korrigiert werden und der Patient würde Behandlungen bekommen, die die KK dann auch bezahlen müsste - so wurde der Patient über Jahre hinweg kostenlos behandelt.
Da die Rezepte immer bezahlt wurden und zudem dann noch eine langfristige Genehigung erteilt wurde, sa ich keinen Anlass zur Rezeptkorrektur. Das kann mir doch niemand sagen, dass der bei Abrechnungsstelle der KK die ganze Zeit nicht bemerkt wurde.
Grüße...Gerry
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Maximilian Öller schrieb:
KG un MT stehen auf zwei getrennten Verordnungen. Aber wie gesagt identische Diagnose.
KG un MT stehen auf zwei getrennten Verordnungen. Aber wie gesagt identische Diagnose.
und das ist laut HMR nicht möglich.
Daran ändert eine Langfristgenehmigung auch nichts, da hier nicht auf HMK und HMR geprüft wird. Die Gefahr der Absetzung ist immer da, da die Rezepte nicht richtig ausgestellt sind. Auf jeden Fall widersprechen und den Betrag einfordern, zur Not den Weg vor das Sozialgericht gehen.
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Tempelritter schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 30.9.14 09:06:
KG un MT stehen auf zwei getrennten Verordnungen. Aber wie gesagt identische Diagnose.
und das ist laut HMR nicht möglich.
Daran ändert eine Langfristgenehmigung auch nichts, da hier nicht auf HMK und HMR geprüft wird. Die Gefahr der Absetzung ist immer da, da die Rezepte nicht richtig ausgestellt sind. Auf jeden Fall widersprechen und den Betrag einfordern, zur Not den Weg vor das Sozialgericht gehen.
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erna09 schrieb:
kurze zwischenfrage. wenn die beiden VO aber von unterschiedlichen ärzten verordnet wurden, wäre es möglich?
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Maximilian Öller schrieb:
Verordnungen sind vom selben Arzt. Ich würde schon sagen, dass die Genehmigung etwas ändert, da im Text der KK ganz klar Diagnose , Heilmittel und Indikationsschlüssel aufgeführt sind , auf die sich die Genehmigung bezieht.
Eine Heilmittelverordnung mit MT & KG, ein IKS, eine Diagnose, alles AdR.
Die Kasse hat diese Verordnung im Vorfeld genehmigt und macht jetzt Jahre später Absetzungen geltend?
O.K. persönlich hätte ich selbst die genehmigte Verordnung in dieser Form nur mit der Zange angefasst, aber genehmigt ist genehmigt,
auch wenn die Form schon im Vorfeld nicht HMK-Konform war, also ungültig (2 vorrangige Heilmittel auf einer Verordnung).
Jetzt würde ich aber definitiv aufgrund der Genehmigung auf vollständige Zahlung klagen, incl. der laufenden Verordnung
aber natürlich keine weiteren solche Verordnungen annehmen!
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Also, zum Verständnis für mich:
Eine Heilmittelverordnung mit MT & KG, ein IKS, eine Diagnose, alles AdR.
Die Kasse hat diese Verordnung im Vorfeld genehmigt und macht jetzt Jahre später Absetzungen geltend?
O.K. persönlich hätte ich selbst die genehmigte Verordnung in dieser Form nur mit der Zange angefasst, aber genehmigt ist genehmigt,
auch wenn die Form schon im Vorfeld nicht HMK-Konform war, also ungültig (2 vorrangige Heilmittel auf einer Verordnung).
Jetzt würde ich aber definitiv aufgrund der Genehmigung auf vollständige Zahlung klagen, incl. der laufenden Verordnung
aber natürlich keine weiteren solche Verordnungen annehmen!
Grüße...Gerry
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Maximilian Öller schrieb:
Es waren zwei Heilmittelverordnungen mit außerhalb der Regel . Eine Verordnung 20xMT , die andere 20x KG, unterschiedliche Indikationsschlüssel, aber selbe Diagnose. Abgesetzt wurden die Rezepte 20x KG für die Jahre 2012 und 2013 , 2014 blieb (bisher) unberührt, da genau diese Rezeptkombination von der AOK langfristig genehmigt wurde - von daher sah ich auch keinen Anlass ewts zu ändern, da ja genehmigt.
mit Krankengymnastik, der jeweils gültige IKS und alles passt. KG und MLD standen ja früher auch auf einem Rezept. Klar gibt es solche wie Tempelritter, die Verständnis für die absetzende Kasse haben, ist auch gut so. Da kann sich die Kasse sanieren. Therapeuten mit Intelligenz klagen gegen solche Unverschämtheiten und bekommen schon bei Klagedrohung Ihr Geld.
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Göthner schrieb:
Die Rezepte sind vollkommen in Ordnung! Klar darf auf einem Rezept mit Lymphdrainage die selbe Diagnose stehen wie auf dem Rezept
mit Krankengymnastik, der jeweils gültige IKS und alles passt. KG und MLD standen ja früher auch auf einem Rezept. Klar gibt es solche wie Tempelritter, die Verständnis für die absetzende Kasse haben, ist auch gut so. Da kann sich die Kasse sanieren. Therapeuten mit Intelligenz klagen gegen solche Unverschämtheiten und bekommen schon bei Klagedrohung Ihr Geld.
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Maximilian Öller schrieb:
Danke für deine Antwort - aber es handelt sich um zwei Rezepte, eines mit KG und das andere mit Manueller Therapie. Unterschiedliche Indikationsschlüssel , gleiche Diagnose, selber Arzt.
Kollege Göthner schrieb: KG und MLD standen ja früher auch auf einem Rezept. Das gibt es heute noch. Wäre nach HMR zulässig, da dies zwei Regelfälle auslöst, zwei unterschiedliche IKS wie EX und LY. Hier ist es KG und MT bei der gleichen IKS Gruppe WS, sprich der selbe Regelfall.
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Tempelritter schrieb:
Liebe/r AT entschuldige meine unqualifizierten Beiträge zu diesem Thema, klage und berichte.
Kollege Göthner schrieb: KG und MLD standen ja früher auch auf einem Rezept. Das gibt es heute noch. Wäre nach HMR zulässig, da dies zwei Regelfälle auslöst, zwei unterschiedliche IKS wie EX und LY. Hier ist es KG und MT bei der gleichen IKS Gruppe WS, sprich der selbe Regelfall.
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physiox100 schrieb:
Also bei uns stellen Ärzte auch 2 Rezepte mit KG und MT aus. Meist als erste Vo's bei Frakturen etc.. Dachte das wäre i.O. solange eine VO die E-Vo ist und die andere F-Vo. Gibt auch Ärzte die stellen das so aus, machen beides E-Vo's und weigern sich dann zu ändern, weil sie denken, dass jedes Heilmittel seinen eigenen Regelfall hat.
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Maximilian Öller schrieb:
Beide Verordnungen sind nicht in der selben IKS Gruppe. KG mit Indikationsschlüssel ZN2b , die MT mit EX - Grundlegende Diagnose ist ein Schlaganfall - die Manuelle Therapie, da der Patient Kontrakturen und starke Einschränkungen in der Gelenkbeweglichkeit und wir durch die MT einen deutlichen Behandlungserfolg hatten
Also, bei solch einer Informationskette denke ich, dass die Kasse mit Recht abgesetzt hat!
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Wieso jetzt "beide" Verordnungen? Es hieß bisher es wäre eine Verordnung gewesen auf welcher MT & KG verordnet wurde??
Also, bei solch einer Informationskette denke ich, dass die Kasse mit Recht abgesetzt hat!
Grüße...Gerry
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Maximilian Öller schrieb:
Nein, ich hatte am Anfang geschrieben, dass es zwei Verordnungen sind. Ich weiß nicht, wer da was von einer Verordnung geschrieben hat. Eine mit KG, die andere mit MT. Die Diagnose ist auf beiden Verordnungen gleich, vom selben Arzt. Unterschiedliche Indikationsschlüssel - einmal ZN2b , das andere Mal EX3. Ich denke, dass sind alle brauchbaren Infos
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Wonderwoman schrieb:
Aha... wo steht denn das bitte? Es handelt sich um zwei verschiedene VOs, die beide für sich allein gültig sind.
KG un MT stehen auf zwei getrennten Verordnungen. Aber wie gesagt identische Diagnose.
Hallo Gerry u. Wonderwoman,
...das wurde schon so beim 2. Beitrag von Anonymus geschrieben
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 30.9.14 09:06:
KG un MT stehen auf zwei getrennten Verordnungen. Aber wie gesagt identische Diagnose.
Hallo Gerry u. Wonderwoman,
...das wurde schon so beim 2. Beitrag von Anonymus geschrieben
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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Wonderwoman schrieb:
Und wieso sprichst Du mich nun an???? :unamused:
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Maximilian Öller schrieb:
Die einzelnen Verordnungen sind beide für sich allein schon gültig. Jetzt die Begründung der KK: zwei vorrangige Heilmittel dürfen nicht im gleichen Zeitraum mit der gleichen Diagnose abgerechnet werden, auch wenn beide Heilmittel auf zwei Verordnugsvordrucken verordnet wurden. Der IKS ändert nichts am selben Regelfall, die Diagnose (die auf beiden Rezepten gleich ist ) gibt den Regelfall an. Nur ist das der KK "auf einmal" nach drei Jahren und mindestens 12 Abrechnungen, bei der beide Rezepte immer gleichzeitig eingereicht wurden, aufgefallen und somit wird von 2012 und 2013 ein veirstelliger Betrag rückgefordert
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Also, die Klage voll durchziehen und in Zukunft diese Verordnungen ablehnen.
Grüße...Gerry
Beide Verordnungen sind nicht in der selben IKS Gruppe. KG mit Indikationsschlüssel ZN2b , die MT mit EX - Grundlegende Diagnose ist ein Schlaganfall - die Manuelle Therapie, da der Patient Kontrakturen und starke Einschränkungen in der Gelenkbeweglichkeit und wir durch die MT einen deutlichen Behandlungserfolg hatten
das hättest du gleich schreiben können :( Ich würde hier von zwei Regelfällen ausgehen, was nach HMR möglich ist.
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Tempelritter schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 30.9.14 11:47:
Beide Verordnungen sind nicht in der selben IKS Gruppe. KG mit Indikationsschlüssel ZN2b , die MT mit EX - Grundlegende Diagnose ist ein Schlaganfall - die Manuelle Therapie, da der Patient Kontrakturen und starke Einschränkungen in der Gelenkbeweglichkeit und wir durch die MT einen deutlichen Behandlungserfolg hatten
das hättest du gleich schreiben können :( Ich würde hier von zwei Regelfällen ausgehen, was nach HMR möglich ist.
Aber ich verstehe weiterhin nicht, auf welcher Grundlage abgesetzt wurde.
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Wonderwoman schrieb:
Wegen der langen Zeit lohnt keine Klage. Das ist leider rechtens... wenn auch verwerflich. Aber so sind die GKVs... alle in einen Sack...
Aber ich verstehe weiterhin nicht, auf welcher Grundlage abgesetzt wurde.
aber sie scheinen ja von der Kasse genehmigt worden zu sein wenn es ich letztendlich richtig verstanden habe.
Und somit würde ich die Kasse für die bisherigen Verordnungen gnadenlos in die Pflicht nehmen.
Sonst sind alle Verträge oder beiderseitige Verpflichtungen das Papier nicht wert auf denen es geschrieben steht.
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Mit dem "rechtens" bin ich mir halt nicht so sicher. Gut, ich hätte diese Verordnungen in dieser Form schon gar nicht angenommen,
aber sie scheinen ja von der Kasse genehmigt worden zu sein wenn es ich letztendlich richtig verstanden habe.
Und somit würde ich die Kasse für die bisherigen Verordnungen gnadenlos in die Pflicht nehmen.
Sonst sind alle Verträge oder beiderseitige Verpflichtungen das Papier nicht wert auf denen es geschrieben steht.
Grüße...Gerry
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Problem beschreiben
Gerry schrieb:
Es geht nicht hervor ob MT & KG auf einer Verordnung standen??!
Grüße...Gerry
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Die Rezepte werden ohne Überprüfung auf HMR und HMK bezahlt. Diese Überprüfung erfolgt je nach Krankenkasse zu einem späteren Zeitpunkt und das auf 3 Jahre zurück.
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Tempelritter schrieb:
System? Ja ein normaler Vorgang den fast alle Krankenkassen machen.
Die Rezepte werden ohne Überprüfung auf HMR und HMK bezahlt. Diese Überprüfung erfolgt je nach Krankenkasse zu einem späteren Zeitpunkt und das auf 3 Jahre zurück.
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Maximilian Öller schrieb:
Die Rezepte werden nicht einfach ohne Prüfung auf HMK und HMR bezahlt. Jede Kleinigkeit ( Indikationsschlüssel passt ich, ein Kreuzchen ist falsch, uvm. ) werden bei einer aktuellen Abrechnung überprüft und sofort mit der nächsten Abrechnung verechnet Aber es geht doch nicht, dass jahrelang bezhalt wird,der Patient die verordnete Leistung erhält , der Patient sich verbessert/ oder nicht verschlechtert (was zu gunsten der KK ist) und dann ein großer Betrag, der sich für die KK lohnt abgesetzt wird und der Patietn dann kostenlos theraoiert wurde. Wie schon ober gesagt, mag das bei einzelnen fehlerhaften Rezepten sein, dass das erst später gepfrügt wird - aber in meinem Fall waren es bisher jeweils 12 Rezpte mit jeweils 20 x KG und 20x MT. Das kann mir keiner sagen, dass das bei 12 Abrechnungen innerhalb von 3 Jahren nicht aufgefallen ist.
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Problem beschreiben
Maximilian Öller schrieb:
Und die Frage ist ja auch , ob die KK das mit System macht. Wenn die Rezepte ganz zu Beginn einmalig abgesetzt werden, sehe ich dass ja noch ein. Dann könnten die zukünftigen Rezepte ja geändert werden. Aber die Behandlungen über drei Jahre laufen lassen und dann plötzlich einen vierstelligen Betrag absetzen kann doch wohl nicht sein.
Einziger Weg: Klagen !
Ich bin auf diesem Weg schon mal knapp 3000,- € leichter geworden. :rage:
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dhammann1 schrieb:
Keine Chance !
Einziger Weg: Klagen !
Ich bin auf diesem Weg schon mal knapp 3000,- € leichter geworden. :rage:
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Problem beschreiben
REHA am Kreuz schrieb:
Schlaganfall ist ein Begriff für ein Sammelsurium an Diagnosen (siehe wikipedia + DIMDI). Wäre ICD-10 Verschlüsselung schon auf der Verordnung gewesen, hätte man dort I64- oder I69- finden können, dazu kommen etliche andere, die im eigentlichen Sinne Folgediagnosen sind (im Prinzip alles = z.N. Schlaganfall siehe KODIER-RATGEBER Schlaganfall Dtsch Arztebl 2011; 108(21): A-1192 / B-992 / C-992). Prüfpflicht besteht im Rahmen der Kenntnisse des Therapeuten. Der Therapeut, der das weiß, hat also seine Prüfpflicht nicht verletzt, sondern dem Willen des Arztes entsprochen, verschiedene Folgen des gleichen Ereignisses zu therapieren. Diagnosegruppe EX ist o.k., da dort systemische Erkrankungen mit Gefäßbeteiligung aufgeführt sind, ZN dürfte unstrittig sein. Die Abteilung der Kasse, die die Langfristgenehmigung erteilt hat, wusste das offensichtlich auch. Nur die Abrechnungsstelle der Kasse richtet sich nach medizinischen Kriterien, sondern nach rein formalen. Wenn man sich hier vom Arzt verschiedene ICD-10 Codes für die abgesetzten Schlaganfall/MT- und Schlaganfall/KG- Verordnungen ergänzen lassen würde, sollte es kein Problem sein, den Richter zu überzeugen. Widerspruch einlegen und ggf. klagen!
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Maximilian Öller schrieb:
Bundesland NRW
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lexa schumanski schrieb:
Danke, treibt mir den Schweiss auf die Stirn, habe ähnliche Rezepte Hauptdiagnose MS Langfrist wurde abgelehnt, da Therapiewechsel nötig sein könnte!!! Betreue die P. jetzt seit 25 Jahren. Mal abwarten :confused:
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lexa schumanski schrieb:
Kurze Frage welche AOK?
(Ist nicht nötig, es immer neu einzustellen.)
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REHA am Kreuz schrieb:
http://www.physio.de/forum5/read.php?8,70168,70244#msg-70244
(Ist nicht nötig, es immer neu einzustellen.)
Anfrage bei der TK und Antwort: 2 Vorrangige Heilmittel dürfen bei gleicher Diagnose nicht zusammen behandelt werden.
Die Arztpraxis hörte davon das erste Mal, fragte dann aber bei der KV Nordrhein nach. Die bestätigten die Aussage der TK.
Die TK hätte einmalig das ganze so durchgehen lassen, aber nicht weiter. Und schon gar nicht a.d.R, obwohl die TK auf die Genehmigung verzichtet. Aber wenn nicht HMK konform, keine Bezahlung.
Nun ein Rezept mit HWS und MT und ein Rezept mit BWS und KG.
Also zwei Rezepte mit unterschiedlichen IKS aber gleicher Diagnose würde ich nicht annehmen. Bzw. vorher mit der betreffenden Kasse besprechen, auch wenn HMK und HMR was anderes besagen. Am Ende bist du derjenige der dem Geld hinterherläuft.
Bei dir wurde 2012/2013 abgesetzt, die waren nicht genehmigt. Die Frage ist, ob die AOK 2012/2013 auf Genehmigung a.d,R. bestanden hat oder nicht.
2014 ist genehmigt wurden. Also keine Absetzung. Alles gut.
Also, ich würde Kasse anrufen und persönlich mit denen sprechen, ggf. das ganze dann nochmals schriftlich darlegen.
Vielleicht hast du Glück.
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Minza schrieb:
Ich hatte letztens 2 Verordnungen, eine mit Ws2b und MT und eine WS2a und KG, beide Rezepte hatten selbe Diagnose und ICD Code.
Anfrage bei der TK und Antwort: 2 Vorrangige Heilmittel dürfen bei gleicher Diagnose nicht zusammen behandelt werden.
Die Arztpraxis hörte davon das erste Mal, fragte dann aber bei der KV Nordrhein nach. Die bestätigten die Aussage der TK.
Die TK hätte einmalig das ganze so durchgehen lassen, aber nicht weiter. Und schon gar nicht a.d.R, obwohl die TK auf die Genehmigung verzichtet. Aber wenn nicht HMK konform, keine Bezahlung.
Nun ein Rezept mit HWS und MT und ein Rezept mit BWS und KG.
Also zwei Rezepte mit unterschiedlichen IKS aber gleicher Diagnose würde ich nicht annehmen. Bzw. vorher mit der betreffenden Kasse besprechen, auch wenn HMK und HMR was anderes besagen. Am Ende bist du derjenige der dem Geld hinterherläuft.
Bei dir wurde 2012/2013 abgesetzt, die waren nicht genehmigt. Die Frage ist, ob die AOK 2012/2013 auf Genehmigung a.d,R. bestanden hat oder nicht.
2014 ist genehmigt wurden. Also keine Absetzung. Alles gut.
Also, ich würde Kasse anrufen und persönlich mit denen sprechen, ggf. das ganze dann nochmals schriftlich darlegen.
Vielleicht hast du Glück.
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silvia43 schrieb:
Es gibt nur eines Klagen!! Lass Dir das nicht gefallen!! Und bleib hartnäckig!
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