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Wir sind ein familiär geführtes
Unternehmen mit ca. 25 Mitarbeitern
an zwei Praxisstandorten. Neben
einem modernen Arbeitsumfeld mit
flacher ...
beruflichen Herausforderung mit
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ein Patient hat zwei Verordnungen gebracht:
gleicher Arzt (Krankenhaus)
gleicher Indikationsschlüssel
Gleicher ICD10 Code
beidesmal Erstverordnung
ein Rez. mit KG und ein Rezept mit MT
Der Arzt hat auf beide Rezepte unten folgenden Wortlaut vermerkt : Parallelbehandlung mit MT (KG) notwendig
Es handelt sich um die BKK Bosch.
KAnn ich beide Rezepte machen oder geht das nicht?
Besten Dank für eure Hilfe
DIDI
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Ptdidi schrieb:
Hallo,
ein Patient hat zwei Verordnungen gebracht:
gleicher Arzt (Krankenhaus)
gleicher Indikationsschlüssel
Gleicher ICD10 Code
beidesmal Erstverordnung
ein Rez. mit KG und ein Rezept mit MT
Der Arzt hat auf beide Rezepte unten folgenden Wortlaut vermerkt : Parallelbehandlung mit MT (KG) notwendig
Es handelt sich um die BKK Bosch.
KAnn ich beide Rezepte machen oder geht das nicht?
Besten Dank für eure Hilfe
DIDI
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Normalerweise sind Doppelbehandlungen ja auch kein Problem.
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RoFo schrieb:
Ich würde das mit der Kasse vorher abklären. Def Wille des Arztes ist eindeutig.
Normalerweise sind Doppelbehandlungen ja auch kein Problem.
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morpheus-06 schrieb:
Nach HMR geht das nicht.
Aber wir Physios sollten endlich damit aufhören uns zeitlich und nervlich mit solchen "Grauzonen-Rezepten" zu belasten. Ich schicke die Patienten in solchen Fällen zu ihrer Kasse. Dort können sie entweder GANZ EINFACH die Rezepte genehmigen lassen - oder sie erleben dort mal den "ganz normalen Wahnsinn unseres Systems".Dann können sie Physiotherapeuten in Zukunft besser verstehen ...
Durch viele Berichte in Zeitungen u.s.w. wissen mittlerweile viele Patienten über unsere "finanziellen Nöte" Bescheid. Aber wie die Krankenkassen seit Jahren versuchen möglichst viele Rezepte abzusetzen wird leider selten angesprochen. Schlimmer noch ist, dass viele Physios versuchen dieses Thema vor den Patienten zu vermeiden und sich lieber selbst damit belasten. So genug für heute ...
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mogli123 schrieb:
Einen schönen Gruß an alle meine Kollegen (mit Helfersyndrom) die mich gleich negativ bewerten werden ...
Aber wir Physios sollten endlich damit aufhören uns zeitlich und nervlich mit solchen "Grauzonen-Rezepten" zu belasten. Ich schicke die Patienten in solchen Fällen zu ihrer Kasse. Dort können sie entweder GANZ EINFACH die Rezepte genehmigen lassen - oder sie erleben dort mal den "ganz normalen Wahnsinn unseres Systems".Dann können sie Physiotherapeuten in Zukunft besser verstehen ...
Durch viele Berichte in Zeitungen u.s.w. wissen mittlerweile viele Patienten über unsere "finanziellen Nöte" Bescheid. Aber wie die Krankenkassen seit Jahren versuchen möglichst viele Rezepte abzusetzen wird leider selten angesprochen. Schlimmer noch ist, dass viele Physios versuchen dieses Thema vor den Patienten zu vermeiden und sich lieber selbst damit belasten. So genug für heute ...
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Shakespeare schrieb:
Nein! Parlellbehandlungen sind nur bei unterschiedlichen Regelfällen also Diagnosen, Heilmittelkatalog konform. Beginne mit dem lukrativeren "Rezept" und gib das 2. dem Patienten zwecks Änderung mit, so würde ich vorgehen.
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