Wir sind eine moderne
Therapie-Einrichtung auf 325 qm mit
großem MTT Bereich im RAHLSTEDT
CENTER in Hamburg mit guter
Verkehrsanbindung und suchen zum
nächstmöglichen Termin
Verstärkung für unseres
Therapeuten-Team bei flexiblen
Arbeitszeitmodellen.Unser
Therapieschwerpunkt liegt in der
Behandlung von
chirurgisch-/orthopädischen
Krankheitsbildern. Auf Grund
unserer Spezialisierung arbeiten
wir eng mit den ortsansässigen
Operationsspezialisten und
umliegenden Arztpraxen zusammen und
führe...
Therapie-Einrichtung auf 325 qm mit
großem MTT Bereich im RAHLSTEDT
CENTER in Hamburg mit guter
Verkehrsanbindung und suchen zum
nächstmöglichen Termin
Verstärkung für unseres
Therapeuten-Team bei flexiblen
Arbeitszeitmodellen.Unser
Therapieschwerpunkt liegt in der
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chirurgisch-/orthopädischen
Krankheitsbildern. Auf Grund
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wir eng mit den ortsansässigen
Operationsspezialisten und
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ich bin mir unsicher was die Abrechenbarkeit zweier Verodnungen angeht und würde mich über eure Hilfe freuen.
Der Patient hat zwei Verordnungen : 6x KG adR bei G82.43G und EX2a vom Orthopäden und 6x KG-ZNS als Folgeverordnung bei ebenfalls G82.43G und ZN2a vom Neurologen. Gleiches Austellungsdatum.
Sind die Veordnungen so abrechenbar aufgrund dass eine Verodnung adR ist?
Viele Grüße und Danke
Alexander
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alexander schwarz schrieb:
Hallo Kollegen,
ich bin mir unsicher was die Abrechenbarkeit zweier Verodnungen angeht und würde mich über eure Hilfe freuen.
Der Patient hat zwei Verordnungen : 6x KG adR bei G82.43G und EX2a vom Orthopäden und 6x KG-ZNS als Folgeverordnung bei ebenfalls G82.43G und ZN2a vom Neurologen. Gleiches Austellungsdatum.
Sind die Veordnungen so abrechenbar aufgrund dass eine Verodnung adR ist?
Viele Grüße und Danke
Alexander
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alexander schwarz schrieb:
hat keiner eine Idee?
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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Viele Grüße
Alexander
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alexander schwarz schrieb:
wenn es einen Unterschied macht gerne: spastische Tetraparese und Tetraplegie: chronische inkomplette Querschnittslähmung.
Viele Grüße
Alexander
1. Unterschiedliche Indikationsschlüssel-Bereiche (EX und ZN), wodurch beide Therapien gleichzeitig stattfinden dürfen
2. Einmal VOadR ist möglich auch ohne dass dort der Regelfall durchlaufen wurde, da der ICD-10-Code G82.4- als Langfristiger Heilmittelbedarf gelistet ist und deshalb sofort als VOadR starten darf
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Die Verordnungen stellen kein Problem dar:
1. Unterschiedliche Indikationsschlüssel-Bereiche (EX und ZN), wodurch beide Therapien gleichzeitig stattfinden dürfen
2. Einmal VOadR ist möglich auch ohne dass dort der Regelfall durchlaufen wurde, da der ICD-10-Code G82.4- als Langfristiger Heilmittelbedarf gelistet ist und deshalb sofort als VOadR starten darf
Gruß
Nora
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alexander schwarz schrieb:
Vielen Dank :)
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JürgenK schrieb:
hm...vielleicht ist es sinnig mal zu schreiben was G82.43G für eine Diagnose ist..bin zu faul irgend wo was zu suchen
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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