Im Herzen der Hansestadt, auf der
Fleetinsel gelegen, in direkter
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• 30-60 Minutentakt
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• ausführliche Einarbeitung
• Regelmäßige Teambesprechung
• Hausbesuche allenfalls in
Praxisnähe
• Fortbildungskostenübern...
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Rezept 2: IKS Zn2b , Heilmittel KG
gleicher Arzt, geliches Ausstellungsdatum und v.a. gleicher ICD und Klartextdiagnose, beide Rezepte a.d.R.,
beide Rezepte sind von der KK langfrisitg genehmigt.
Kann ich die Rezepte so abrechnen oder droht eine Absetzung, da für die selbe Diagnose/Regelfall nur ein vorrangiges Heilmittel verordnet werden kann?
Bin mir nicht sicher, da die Rezepte langfrisitg genehmigt wurden, jedoch auf dem Schreiben der KK auf die Heilmittelrichtlinie hingewiesen wird
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Problem beschreiben
Maximilian Öller schrieb:
Rezept 1 : IKS : EX2a , Heilmittel MT
Rezept 2: IKS Zn2b , Heilmittel KG
gleicher Arzt, geliches Ausstellungsdatum und v.a. gleicher ICD und Klartextdiagnose, beide Rezepte a.d.R.,
beide Rezepte sind von der KK langfrisitg genehmigt.
Kann ich die Rezepte so abrechnen oder droht eine Absetzung, da für die selbe Diagnose/Regelfall nur ein vorrangiges Heilmittel verordnet werden kann?
Bin mir nicht sicher, da die Rezepte langfrisitg genehmigt wurden, jedoch auf dem Schreiben der KK auf die Heilmittelrichtlinie hingewiesen wird
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Im Gegenzug wurden die Rezepte ja zur Prüfung bei der Kasse vorgelegt ( und ich denke, dass die Prüfung Gültigkeit hat) und wurden langfristig genehmigt - Im Schreiben der Kasse wurden auch noch ausdrücklich die IKS und Diagnosen und Heilmittel benannt. Habe auch schon mit dem Arzt gesprochen. Dieser würde nichts ändern, da ja die KK die Rezepte so genehmigt hat , sagt er
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Maximilian Öller schrieb:
In dem Schreiben steht, dass die Rezepte vom Heilmittelerbringer abgerechnet werden können, soweit sie in Einklang mit der Heilmittelrichtlinie ausgestellt sind. In diesem Fall sind sie es meiner Meinung nach nicht, da zwei vorrangige Heilmittel zur selben Diagnose verordnet wurden.
Im Gegenzug wurden die Rezepte ja zur Prüfung bei der Kasse vorgelegt ( und ich denke, dass die Prüfung Gültigkeit hat) und wurden langfristig genehmigt - Im Schreiben der Kasse wurden auch noch ausdrücklich die IKS und Diagnosen und Heilmittel benannt. Habe auch schon mit dem Arzt gesprochen. Dieser würde nichts ändern, da ja die KK die Rezepte so genehmigt hat , sagt er
Der genaue Text lautet:
Für die Behandlung und Abrechnung ist weiterhin eine vom Arzt ausgestellte Veordnung gem. der Heilmittelrichtlinie erforderlich
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Maximilian Öller schrieb:
Noch ein kurzer Zusatz: die Rezepte sin einzeln Heilmittelkonform, nur in Kombination nicht.
Der genaue Text lautet:
Für die Behandlung und Abrechnung ist weiterhin eine vom Arzt ausgestellte Veordnung gem. der Heilmittelrichtlinie erforderlich
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Papa Alpaka schrieb:
Interessant wäre zu erfahren, was die KK über die HMR schreibt [falls du mal Zeit hast die relevanten Stellen -- im Zweifel und bei nicht zu hohem Umfang: Lieber mehr Info als weniger] da das BSG die GKV im Genehmigungsverfahren ausdrücklich in ihrer Prüfpflicht sieht.
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