Praxisleitung für kleine,
gemütliche Praxis im südlichen
Landkreis von Osnabrück gesucht.
Eigenverantwortliches Arbeiten und
Motivation für einen Neuanfang,
nach 25 jährigen Bestehen, sind
erforderlich. Gehalt von
Beteiligung bis zur späterer
Übernahme verhandelbar.
gemütliche Praxis im südlichen
Landkreis von Osnabrück gesucht.
Eigenverantwortliches Arbeiten und
Motivation für einen Neuanfang,
nach 25 jährigen Bestehen, sind
erforderlich. Gehalt von
Beteiligung bis zur späterer
Übernahme verhandelbar.
mal was Neues, darf eine HMV ein gleiches Ausstellungsdatum haben, wie beim Vorgängerrezept, nur zusätzlich einen späteren Behandlungsbeginn, so dass die erste Behandlung nach der letzten Behandlung vom erstem Rezept ist?
Mit sonnigen Grüßen,
alobar
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alobar schrieb:
Hallo,
mal was Neues, darf eine HMV ein gleiches Ausstellungsdatum haben, wie beim Vorgängerrezept, nur zusätzlich einen späteren Behandlungsbeginn, so dass die erste Behandlung nach der letzten Behandlung vom erstem Rezept ist?
Mit sonnigen Grüßen,
alobar
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Tempelritter schrieb:
Nach HMR nicht, da sich der Arzt vom Zustand des Pat. überzeugen muss bevor eine Folge.-Vo. ausgestellt wird. Könnte ggf. abgesetzt werden. Ich würde es allerdings so laufen lassen.
meine Frau hat letzte Woche eine Fortbildung besucht und da wurde ganz klar gesagt, wenn es vorhersehbar ist, dass die Behandlung länger dauert, der Arzt die Erstverordnung und Folgeverordnungen mit demselben Ausstellungsdatum ausstellen kann und bei den Folgeverordnungen jeweils der entsprechende späteste Behandlungsbeginn eingetragen wird.
Hatte so einen Fall selber noch nicht, aber laut der Dozentin durchaus möglich.
Liebe Grüße
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ali schrieb:
Wie s Templer sagt....eigentlich nach HMR nicht, aber scheint wohl meist tu gehen...
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alobar schrieb:
Danke für die Antworten! Ich werde es ändern lassen, macht weniger Stress und Arbeit !
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Katerchen schrieb:
Hallo,
meine Frau hat letzte Woche eine Fortbildung besucht und da wurde ganz klar gesagt, wenn es vorhersehbar ist, dass die Behandlung länger dauert, der Arzt die Erstverordnung und Folgeverordnungen mit demselben Ausstellungsdatum ausstellen kann und bei den Folgeverordnungen jeweils der entsprechende späteste Behandlungsbeginn eingetragen wird.
Hatte so einen Fall selber noch nicht, aber laut der Dozentin durchaus möglich.
Liebe Grüße
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