ID: 1200_000396
Die Vitos Klinik für forensische
Psychiatrie Hadamar mit 192 Betten
ist eine Einrichtung des
Maßregel-vollzugs, in der
suchtkranke Straftäter, die nach
"§ 64 StGB verurteilt sind, oder
psychisch erkrankte Straftäter,
die nach "§ 63 StGB verurteilt
sind, untergebracht werden.
Für unsere Arbeitstherapie am
Standort Hadamar suchen wir Dich,
im Rahmen einer
Krankheitsvertre-tung zunächst
befristet für 2 Jahre, zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Aufgaben
• Versorg...
Die Vitos Klinik für forensische
Psychiatrie Hadamar mit 192 Betten
ist eine Einrichtung des
Maßregel-vollzugs, in der
suchtkranke Straftäter, die nach
"§ 64 StGB verurteilt sind, oder
psychisch erkrankte Straftäter,
die nach "§ 63 StGB verurteilt
sind, untergebracht werden.
Für unsere Arbeitstherapie am
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ich mal wieder.
Wir haben eine BG-Patientin aktuell da, die KG verschrieben bekommen hat.
Da der Arzt möchte, dass MLD auch möglichst zeitnah parallel beginnt, hat er nochmal ein Rezept ausgestellt, KG+MLD.
Die KG bekommen wir aber nicht rechtzeitig fertig.
Können wir von dem Rezept dann theoretisch nur die MLD behandeln & abrechnen?
Der Arzt möchte im Anschluss dann nochmal KG+MLD ausstellen.
Vielen Dank schonmal!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@mfgg Du könntest auch das KG-Rezept "nach Rücksprache" abbrechen/abrechnen und mit dem KG/MLD-Rezept weitermachen. Ist doch gar kein Problem?
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mfgg schrieb:
Das war auch schon ein Gedanke, danke nochmal für den Hinweis =)
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Jan Herrmann schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Wieso nach Rücksprache? Wo soll das stehen? Quelle bitte.
Vielleicht, weil ich Wert lege auf eine gute Zusammenarbeit mit meine Zuweiser? Und weil man, als unternehmerisch denkender PI, manchmal auch mal was machen kann, was zwar nicht im Vertrag explizit vorgeschrieben ist, aber durchaus sinnvoll sein könnte? Es zusätzlich auch den "Geist des Vertrages" (hier: § 7 Abs. 4) entspricht?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Jan Herrmann
Jan Herrmann schrieb am 18.10.2023 23:38 Uhr:@Lars van Ravenzwaaij Wieso nach Rücksprache? Wo soll das stehen? Quelle bitte. Mmmm, warum habe ich das wohl in "Anführungszeichen" geschrieben und, entgegen meine üblichen Gewohnheiten, ohne Angabe der Quelle? 🤔
Vielleicht, weil ich Wert lege auf eine gute Zusammenarbeit mit meine Zuweiser? Und weil man, als unternehmerisch denkender PI, manchmal auch mal was machen kann, was zwar nicht im Vertrag explizit vorgeschrieben ist, aber durchaus sinnvoll sein könnte? Es zusätzlich auch den "Geist des Vertrages" (hier: § 7 Abs. 4) entspricht?
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Problem beschreiben
mfgg schrieb:
Hallo liebe Leute,
ich mal wieder.
Wir haben eine BG-Patientin aktuell da, die KG verschrieben bekommen hat.
Da der Arzt möchte, dass MLD auch möglichst zeitnah parallel beginnt, hat er nochmal ein Rezept ausgestellt, KG+MLD.
Die KG bekommen wir aber nicht rechtzeitig fertig.
Können wir von dem Rezept dann theoretisch nur die MLD behandeln & abrechnen?
Der Arzt möchte im Anschluss dann nochmal KG+MLD ausstellen.
Vielen Dank schonmal!
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