Über uns:
Rössle Reha ist ein renommiertes
Reha Zentrum, das sich auf die
ganzheitliche Behandlung und
Betreuung unserer Patienten
spezialisiert hat. Unser
engagiertes Team arbeitet täglich
daran, die Lebensqualität unserer
Patienten zu verbessern und ihnen
zu einem schmerzfreien Alltag zu
verhelfen.
Ihre Aufgaben:
• Durchführung von
physiotherapeutischen Behandlungen
und Therapien
• Erstellung individueller
Therapiepläne basierend auf den
Bedürfnissen der Patienten
• Anleitung...
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§8 (2) des Rahmenvertrages entnehme ich:
"Der auf der Verordnung angegebene Status ist für den Leistungserbringer und die Krankenkasse bindend."
Heißt dass, ich mache mir jede Menge unnötige Arbeit, wenn ich für zuzahlungsbefreit gekreuzte Kopien der Befreiungsausweise an die Verordnungen hänge, bevor die dann zum Abrechnungsdienstleister gehen, ODER sind die Kopien DOCH notwendig, weil der Status auf der Verordnung ja nur für die KK (--> und nicht den Abrechnungsdienstleister) bindend ist?
Für Eure Hinweise wäre ich dankbar!
Tresenpummelfee
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Schippi schrieb:
Ich notiere auf der Rückseite nur“befreiungsausweis hat vorgelegen mit Ausstellungsdatum“!dies hat bisher keine Probleme bereitet!
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Tresenpummelfee schrieb:
Guten Morgen in die Runde,
§8 (2) des Rahmenvertrages entnehme ich:
"Der auf der Verordnung angegebene Status ist für den Leistungserbringer und die Krankenkasse bindend."
Heißt dass, ich mache mir jede Menge unnötige Arbeit, wenn ich für zuzahlungsbefreit gekreuzte Kopien der Befreiungsausweise an die Verordnungen hänge, bevor die dann zum Abrechnungsdienstleister gehen, ODER sind die Kopien DOCH notwendig, weil der Status auf der Verordnung ja nur für die KK (--> und nicht den Abrechnungsdienstleister) bindend ist?
Für Eure Hinweise wäre ich dankbar!
Tresenpummelfee
Und in der Kartei lege ich die Kopie rein.
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massu schrieb:
Ich notiere auf der Rückseite: Befreiungsausweis liegt vor.
Und in der Kartei lege ich die Kopie rein.
Warum soll ich extra was draufschreiben und noch dazu eine Kopie anhängen wenn das Rezept richtig ausgestellt ist?
Evtl auch noch meine Zulassung als Kopie dazu und meine Geburtsurkunde??
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Dway Du hast dein polizeiliches Führungszeugnis noch vergessen.
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Dway schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij ärztliche Bescheinigung das man körperlich und geistig in der Lage ist den Beruf auszuüben darf auch nicht fehlen
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Schippi schrieb:
Meine Bemerkung bezieht sich auf eine VO wo zuzahlungspflichtig angekreuzt ist und der Patient mir eine Befreiungsausweis vorlegt!
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Dway schrieb:
Ich mach gar nix davon.
Warum soll ich extra was draufschreiben und noch dazu eine Kopie anhängen wenn das Rezept richtig ausgestellt ist?
Evtl auch noch meine Zulassung als Kopie dazu und meine Geburtsurkunde??
"Der auf der Verordnung angegebene Status ist für den Leistungserbringer und die Krankenkasse bindend. Dies gilt nicht, wenn eine zum jeweiligen Leistungszeitpunkt gültige Befreiungsbescheinigung der zuständigen Krankenkasse vorgelegt wird."
Also auf unnötige Arbeit verzichten: ist auf der Verordnung "Gebühr frei" angekreuzt brauche ich nichts weiter unternehmen, legt mir aber der Patient trotz Kreuz bei "Gebühr pflicht." seinen Befreiungsausweis vor, mache ich eine Kopie für meine Unterlagen und notiere "Befreit" auf der Rückseite.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Im Ausgangspost wird ja bereits auf die korrekte Stelle im Rahmenvertrag (§ 8 Abs. 2) verwiesen - ergänzen möchte ich lediglich den darauffolgenden Satz:
"Der auf der Verordnung angegebene Status ist für den Leistungserbringer und die Krankenkasse bindend. Dies gilt nicht, wenn eine zum jeweiligen Leistungszeitpunkt gültige Befreiungsbescheinigung der zuständigen Krankenkasse vorgelegt wird."
Also auf unnötige Arbeit verzichten: ist auf der Verordnung "Gebühr frei" angekreuzt brauche ich nichts weiter unternehmen, legt mir aber der Patient trotz Kreuz bei "Gebühr pflicht." seinen Befreiungsausweis vor, mache ich eine Kopie für meine Unterlagen und notiere "Befreit" auf der Rückseite.
Gruß
Nora
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die neue schrieb:
Ich halt es folgendermaßen: Wer einen Befreiungsausweis vorliegt ist befreit, und wer keinen vorlegen kann, macht die Zuzahlung. Von dem Befreiungsausweis mache ich für mich eine Kopie und keine für die Abrechnung. Die Kasse wird ja wohl wissen, ob sie den Befreiungsausweis ausgestellt hat. Und wenn nicht, gibt‘s 40 Euro extra innocent
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