Wir suchen ein neues Team-Mitglied
in unserer neuen Praxis in der
Schloßstraße in Bensberg -
Bergisch Gladbach (51429)!
Wir bieten:
- flexible Arbeitszeiten und
Stundenanzahl
- faire Bezahlung
- Fortbildungsmöglichkeiten
- eine neue, moderne Praxis
- ein tolles Team
- und vieles mehr!
Wichtig ist uns der Zusammenhalt im
Team und ein schönes Arbeitsklima.
Wir freuen uns sehr über
Bewerbungen unter:
Empasio Physiotherapie
Lisa-Maria Franz
Schloßstraße 76
51429 Bergi...
in unserer neuen Praxis in der
Schloßstraße in Bensberg -
Bergisch Gladbach (51429)!
Wir bieten:
- flexible Arbeitszeiten und
Stundenanzahl
- faire Bezahlung
- Fortbildungsmöglichkeiten
- eine neue, moderne Praxis
- ein tolles Team
- und vieles mehr!
Wichtig ist uns der Zusammenhalt im
Team und ein schönes Arbeitsklima.
Wir freuen uns sehr über
Bewerbungen unter:
Empasio Physiotherapie
Lisa-Maria Franz
Schloßstraße 76
51429 Bergi...
ich habe eine VO vom 21.12.23. Begonnen habe ich diese am 08.01.2024. Für 2023 war der Patient zuzahlungsbefreit, 2024 beantragt er die Befreiung erst, wenn er seinen Eigenanteil erreicht hat.
Meine Fragen: Muss er zuzahlen? Und wenn ja, auch die 10,00 € für die VO, oder nur die 10%?
Wo finde ich entsprechendes?
Danke für schnelle Antworten und einen stressfreien Tag
hilliebillie
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Schippi schrieb:
Komplette Zuzahlung!
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hilliebillie schrieb:
Hallo zusammen,
ich habe eine VO vom 21.12.23. Begonnen habe ich diese am 08.01.2024. Für 2023 war der Patient zuzahlungsbefreit, 2024 beantragt er die Befreiung erst, wenn er seinen Eigenanteil erreicht hat.
Meine Fragen: Muss er zuzahlen? Und wenn ja, auch die 10,00 € für die VO, oder nur die 10%?
Wo finde ich entsprechendes?
Danke für schnelle Antworten und einen stressfreien Tag
hilliebillie
Es zählen ja die Behandlungstage. Demzufolge komplette Zuzahlung.
Deine Praxissoftware wird dir das aber anzeigen.
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Anilu87 schrieb:
Meiner Meinung nach müsste der Patient voll bezahlen, da kein Termin in 2023 statt gefunden hat.
Es zählen ja die Behandlungstage. Demzufolge komplette Zuzahlung.
Deine Praxissoftware wird dir das aber anzeigen.
Für die Ermittlung der Höhe der Zuzahlungspflicht in Höhe von 10% der Heilmittelkosten ist der Zeitraum der Leistungserbringung ausschlaggebend. Für die Zahlung der Verordnungsblattgebühr ist der erste Behandlungstag der Verordnung maßgebend.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@hilliebillie Siehe § 8 BRV Satz 1 und 2. Ausschließlich die Behandlungstage entscheiden über die Zuzahlung.
Für die Ermittlung der Höhe der Zuzahlungspflicht in Höhe von 10% der Heilmittelkosten ist der Zeitraum der Leistungserbringung ausschlaggebend. Für die Zahlung der Verordnungsblattgebühr ist der erste Behandlungstag der Verordnung maßgebend.
Würde ich natürlich nie machen ,da ja Betrug oder sosunglasses
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Michael Woelky schrieb:
Böse Zungen behaupten,man könne zurück datieren damit man dem Pat. etwas Geld erspart....
Würde ich natürlich nie machen ,da ja Betrug oder sosunglasses
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