Das GPR Gesundheits- und
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
Ich habe gerade das Gefühl, die Patienten "spielen auf Zeit": meine Zuzahlungsrechnung wird mit Vermerk auf die eingereichte, aber noch nicht vorhandene Befreiung nicht gezahlt, sie könnten ja befreit sein für den Zeitraum. Nun habe ich aber keine Lust, alle Rezepte bis zur Klärung der Sachlage liegenzulassen und auf das Geld zu verzichten. Andersherum möchte ich natürlich niemandem unrechtmäßig zuviel abknöpfen.
M.W. ist es so: liegt am Tag der Rechnungsstellung die Befr. nicht vor, ist die Re. zu begleichen und ggf. von bei der KK zuviel entrichtete Beträge unter Rechnungsvorlage wieder einzufordern. Hat sich daran was geändert?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Welche anteilige Zuzahlung ist anzusetzen, wenn die ZuZa-befr. 2018 bspw. heute (29.1.) ausgestellt ist, die Therapien aber bereits seit 19.1.18 laufen (in 2017 gab es keine)? Müssen die 3 Therapien VOR Befreiungsdatum mit/ohne die 10€ Rezeptgebühr antlg. berechnet werden oder gar nicht und alles ist zuzahlungsfrei, da die Befreiung ja für 2018 gilt?
Ich habe gerade das Gefühl, die Patienten "spielen auf Zeit": meine Zuzahlungsrechnung wird mit Vermerk auf die eingereichte, aber noch nicht vorhandene Befreiung nicht gezahlt, sie könnten ja befreit sein für den Zeitraum. Nun habe ich aber keine Lust, alle Rezepte bis zur Klärung der Sachlage liegenzulassen und auf das Geld zu verzichten. Andersherum möchte ich natürlich niemandem unrechtmäßig zuviel abknöpfen.
M.W. ist es so: liegt am Tag der Rechnungsstellung die Befr. nicht vor, ist die Re. zu begleichen und ggf. von bei der KK zuviel entrichtete Beträge unter Rechnungsvorlage wieder einzufordern. Hat sich daran was geändert?
(außer, natürlich, du hast Lust für einen Euro sechzich die Hin- und Herbucherei und die Einbestellung des Versicherten auf dich zu nehmen. Kriege hier selbst gerade das kotzen weil ich jemandem aus Versehen 3ct Eigenanteil zu viel abgenommen habe und das SoFA anteilige Quittungen für 12 Behandlungen vorgelegt bekommen will...)
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Papa Alpaka schrieb:
...das ist die eine Variante. Die andere: Kopie der Rechnung zur Abrechnung legen; auf SGB V §43c berufen. Soll sich doch die Kasse intern damit auseinandersetzen :)
(außer, natürlich, du hast Lust für einen Euro sechzich die Hin- und Herbucherei und die Einbestellung des Versicherten auf dich zu nehmen. Kriege hier selbst gerade das kotzen weil ich jemandem aus Versehen 3ct Eigenanteil zu viel abgenommen habe und das SoFA anteilige Quittungen für 12 Behandlungen vorgelegt bekommen will...)
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Gilt die Befreiung dann nicht für ganz 2018, also auch für dem Termine vor dem 29.1?
für BaWü ja hat volle Gültigkeit.
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morpheus-06 schrieb:
FFGG schrieb am 30.1.18 12:04:
Gilt die Befreiung dann nicht für ganz 2018, also auch für dem Termine vor dem 29.1?
für BaWü ja hat volle Gültigkeit.
Gilt die Befreiung dann nicht für ganz 2018, also auch für dem Termine vor dem 29.1?
für BaWü ja hat volle Gültigkeit.
in Bayern auch.
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FFGG schrieb:
morpheus-06 schrieb am 30.1.18 12:34:
FFGG schrieb am 30.1.18 12:04:
Gilt die Befreiung dann nicht für ganz 2018, also auch für dem Termine vor dem 29.1?
für BaWü ja hat volle Gültigkeit.
in Bayern auch.
Rechnung habe ich noch nie mit zur Abrechnung gelegt (nur bei Nichtzahlung, um die ZuZa von der KK erstattet zu bekommen), die vom Pat. geleistete ZuZa steht doch auf der VO vornedrauf? Ich mache nur hinten unten links einen Vermerk "ZuZa-Befreiung ab... liegt vor"
Ich wollte nur einfach niemand Unrecht tun, falls sich was geändert hätte. Aber Rezepte bis zum Eintrudeln der Befreiung liegen lassen, war halt auch keine Option. AOK Plus hat sich dieses Jahr auch ganz schön Zeit gelassen mit der Zusendung von Befreiungen, die tlw. schon Anfang Nov`17 beantragt wurden... Ein Schelm, der Böses denkt :kissing_closed_eyes:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Na dann hat man doch mit meiner Variante den wenigsten Ärger - nur daß man die Laufwege auf den Pat. abwälzt, weil der es sich wieder holen muß.
Rechnung habe ich noch nie mit zur Abrechnung gelegt (nur bei Nichtzahlung, um die ZuZa von der KK erstattet zu bekommen), die vom Pat. geleistete ZuZa steht doch auf der VO vornedrauf? Ich mache nur hinten unten links einen Vermerk "ZuZa-Befreiung ab... liegt vor"
Ich wollte nur einfach niemand Unrecht tun, falls sich was geändert hätte. Aber Rezepte bis zum Eintrudeln der Befreiung liegen lassen, war halt auch keine Option. AOK Plus hat sich dieses Jahr auch ganz schön Zeit gelassen mit der Zusendung von Befreiungen, die tlw. schon Anfang Nov`17 beantragt wurden... Ein Schelm, der Böses denkt :kissing_closed_eyes:
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Leni C. schrieb:
Wie sieht es mit der Zuzahlung in folgendem Fall aus : Patientin in 2017 befreit . Neues Rezept am 18.12.2017 mit ( eingetragenem ) Behandlungsbeginn am 3.01.2018 . In 2018 ist die Patientin bisher nicht befreit . Gilt für die Zuzahlung jetzt , daß nur die 10 % der Behandlungskosten berechnet werden oder noch zusätzlich die 10 € Verordnungsblsttgebühren dazuberechnet werden müßen ? Gilt also das Ausstellungsdatum oder der Behandlungsbeginn bei der Berechnung ?
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
....es gilt der Behandlungsbeginn :sunglasses:
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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Leni C. schrieb:
Danke , dann hab ich doch die Quittung richtig ausgestellt . Gab aber Gemecker .
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FFGG schrieb:
Gilt die Befreiung dann nicht für ganz 2018, also auch für dem Termine vor dem 29.1?
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