Die Klinik Tecklenburger Land ist
eine Fachklinik für Psychosomatik,
Hämatologie und internistische
Onkologie. Tecklenburg liegt in 30
bzw. 40 km Entfernung zu den
Universitätsstätten Osnabrück
und Münster. Wir sind ein
spannender und interessanter
Arbeitgeber im Münsterland. Warum?
Die Klinik ist eine Einrichtung der
Fuest Familienstiftung, ein sehr
gut aufgestelltes und gesundes
Familienunternehmen. Die Stiftung
bedeutet für die Mitarbeiter
Sicherheit, Stabilität und
Verlässlichke...
eine Fachklinik für Psychosomatik,
Hämatologie und internistische
Onkologie. Tecklenburg liegt in 30
bzw. 40 km Entfernung zu den
Universitätsstätten Osnabrück
und Münster. Wir sind ein
spannender und interessanter
Arbeitgeber im Münsterland. Warum?
Die Klinik ist eine Einrichtung der
Fuest Familienstiftung, ein sehr
gut aufgestelltes und gesundes
Familienunternehmen. Die Stiftung
bedeutet für die Mitarbeiter
Sicherheit, Stabilität und
Verlässlichke...
ich habe eine Patientin mit einer Verordnung KG, ausgestellt am 15.01.2019 und Folgeverordnung vom 05.02.2019.
Vorläufige Befreiung gilt aber erst ab dem 08.02.2019.
Muss die Patientin zuzahlen oder nicht? Sie ist bei der BARMER versichert. Nach Rückfrage Ihrerseits bei der Krankenkasse muss sie nicht zuzahlen.
Was ist nun richtig?
Vielen Dank für eure Hilfe
Mit kollegialen Grüßen
Maik Kullrich
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Maik Kullrich schrieb:
Hallo liebe Kollegen,
ich habe eine Patientin mit einer Verordnung KG, ausgestellt am 15.01.2019 und Folgeverordnung vom 05.02.2019.
Vorläufige Befreiung gilt aber erst ab dem 08.02.2019.
Muss die Patientin zuzahlen oder nicht? Sie ist bei der BARMER versichert. Nach Rückfrage Ihrerseits bei der Krankenkasse muss sie nicht zuzahlen.
Was ist nun richtig?
Vielen Dank für eure Hilfe
Mit kollegialen Grüßen
Maik Kullrich
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morpheus-06 schrieb:
Sie muss nicht zuzahlen.
nach telefonischer Rücksprache mit dem Landesverband für Physiotherapie ist die Patientin verpflichtet die Zuzahlung in voller Höhe zu zahlen. Ausschlaggebend ist das Verordnungsdatum, und das liegt vor dem Ausstellungsdatum der vorläufigen Befreiung.
Gruß Maik
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Hallo morpheus-06,
nach telefonischer Rücksprache mit dem Landesverband für Physiotherapie ist die Patientin verpflichtet die Zuzahlung in voller Höhe zu zahlen. Ausschlaggebend ist das Verordnungsdatum, und das liegt vor dem Ausstellungsdatum der vorläufigen Befreiung.
Gruß Maik
:confused: Ich handhabe es wie Morph und Kasse sagt, gab bisher nie Probleme. Wenn sie die Befreiung haben,
haben Sie Ihren Anteil ja schon ( über)erfüllt...
Welcher Verband hat das denn erzählt.. ?
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ali schrieb:
Maik Kullrich schrieb am 13.2.19 08:44:
Hallo morpheus-06,
nach telefonischer Rücksprache mit dem Landesverband für Physiotherapie ist die Patientin verpflichtet die Zuzahlung in voller Höhe zu zahlen. Ausschlaggebend ist das Verordnungsdatum, und das liegt vor dem Ausstellungsdatum der vorläufigen Befreiung.
Gruß Maik
:confused: Ich handhabe es wie Morph und Kasse sagt, gab bisher nie Probleme. Wenn sie die Befreiung haben,
haben Sie Ihren Anteil ja schon ( über)erfüllt...
Welcher Verband hat das denn erzählt.. ?
Die Patientin ist mit Bescheid vom 8.2.19 für das laufende Jahr von den Zuzahlungen befreit.
Weshalb sie demnach alle Zuzahlungen, die sie ab dem 8.2. leistet und die das Jahr 2019 betreffen, nicht leisten muss.
Das bedeutet wiederum, wenn sie diese Zuzahlung begleicht und eine Quittung darüber einreicht, dass sie diese von ihrer KK zurück erstattet bekommt.
Also: Die Zuzahlung wird vom Therapeuten eingezogen, diese wird von der Heilmittelrechnung durch die KK abgezogen, die Patientin weist der KK eine Quittung vor, wonach sie die gezahlte Summe wieder zurück erhält...
Auf solche Arbeitsbeschaffungsmöglichkeiten muss man erst einmal kommen.
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LogoMijo schrieb:
Wieder ein erstklassiges Beispiel für Bürokratie-Wahnsinn. Oder für einen klassischen Schildbürgerstreich.
Die Patientin ist mit Bescheid vom 8.2.19 für das laufende Jahr von den Zuzahlungen befreit.
Weshalb sie demnach alle Zuzahlungen, die sie ab dem 8.2. leistet und die das Jahr 2019 betreffen, nicht leisten muss.
Das bedeutet wiederum, wenn sie diese Zuzahlung begleicht und eine Quittung darüber einreicht, dass sie diese von ihrer KK zurück erstattet bekommt.
Also: Die Zuzahlung wird vom Therapeuten eingezogen, diese wird von der Heilmittelrechnung durch die KK abgezogen, die Patientin weist der KK eine Quittung vor, wonach sie die gezahlte Summe wieder zurück erhält...
Auf solche Arbeitsbeschaffungsmöglichkeiten muss man erst einmal kommen.
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Susulo schrieb:
ich mach es auch schon immer wie morpheus und ali. Wäre noch nie auf eine andere Idee gekommen .... War das beim Verband vielleicht nur ne Sekretärin, die halt mal geantwortet hat ...?
War das beim Verband vielleicht nur ne Sekretärin, die halt mal geantwortet hat ...?
Formal wird sie vielleicht sogar recht haben. Aber die Kassen handhaben DAS definitiv für alle Beteiligten einfach. Und sollte irgendwer doch die ZZ noch von uns haben wollen (gabs hier noch nie) gibts ein.oder zwei Blatt aus dem Compi undGeld kommt...
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ali schrieb:
Susulo schrieb am 13.2.19 13:41:
War das beim Verband vielleicht nur ne Sekretärin, die halt mal geantwortet hat ...?
Formal wird sie vielleicht sogar recht haben. Aber die Kassen handhaben DAS definitiv für alle Beteiligten einfach. Und sollte irgendwer doch die ZZ noch von uns haben wollen (gabs hier noch nie) gibts ein.oder zwei Blatt aus dem Compi undGeld kommt...
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FFGG schrieb:
Sie müsste die € 10 bezahlen, aber die Zuzahlung nur der Behandlungen, die vor dem Befreiungstzeitraum liegen????
Sie müsste die € 10 bezahlen, aber die Zuzahlung nur der Behandlungen, die vor dem Befreiungstzeitraum liegen????
alles eventuell "theoretisch" - praktisch, wie geschrieben, gab diesbezüglich nie Probleme, wenn mir vor Rezeptbeendigung eine Zuzahlungsbefreiung vorlag, auch wenn diese erst nach der 1. Behandlungsdatum galt.
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ali schrieb:
FFGG schrieb am 14.2.19 13:29:
Sie müsste die € 10 bezahlen, aber die Zuzahlung nur der Behandlungen, die vor dem Befreiungstzeitraum liegen????
alles eventuell "theoretisch" - praktisch, wie geschrieben, gab diesbezüglich nie Probleme, wenn mir vor Rezeptbeendigung eine Zuzahlungsbefreiung vorlag, auch wenn diese erst nach der 1. Behandlungsdatum galt.
Sie müsste die € 10 bezahlen, aber die Zuzahlung nur der Behandlungen, die vor dem Befreiungstzeitraum liegen????
alles eventuell "theoretisch" - praktisch, wie geschrieben, gab diesbezüglich nie Probleme, wenn mir vor Rezeptbeendigung eine Zuzahlungsbefreiung vorlag, auch wenn diese erst nach der 1. Behandlungsdatum galt.
genau so siehts aus, befreiung ist für das ganze jahr gültig
ich warte manchmal extra mit der rechnungsstellung wenn ich weiß, dass "die tage" die karte vorgelegt wird
mich kotzt bei dem thema eigentlich nur die tatsache an, dass die kassen die befreiung von den therapeuten sehen wollen, für die patienten, die die selbst versichern :hushed:
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Alex Moro schrieb:
ali schrieb am 14.2.19 20:30:
FFGG schrieb am 14.2.19 13:29:
Sie müsste die € 10 bezahlen, aber die Zuzahlung nur der Behandlungen, die vor dem Befreiungstzeitraum liegen????
alles eventuell "theoretisch" - praktisch, wie geschrieben, gab diesbezüglich nie Probleme, wenn mir vor Rezeptbeendigung eine Zuzahlungsbefreiung vorlag, auch wenn diese erst nach der 1. Behandlungsdatum galt.
genau so siehts aus, befreiung ist für das ganze jahr gültig
ich warte manchmal extra mit der rechnungsstellung wenn ich weiß, dass "die tage" die karte vorgelegt wird
mich kotzt bei dem thema eigentlich nur die tatsache an, dass die kassen die befreiung von den therapeuten sehen wollen, für die patienten, die die selbst versichern :hushed:
mich kotzt bei dem thema eigentlich nur die tatsache an, dass die kassen die befreiung von den therapeuten sehen wollen, für die patienten, die die selbst versichern :hushed:
Oh, da bin ich mal böse geworden mit der AOK. Hab sie gefragt, ob sie im Jahr 2017 immer noch ohne PC arbeiten würden denn normal seien solche Daten doch hinterlegt und dass ich ganz sicher kein Fax mit einem Befreiungsausweis schicken würde, den sie selbst ausgestellt hätten. Ich würde das Geld, das mir fälschlich abgezogen wurde, gerne am nächsten Tag auf meinem Konto haben, sonst will ich 40 Euro mehr.
Hat funktioniert. Würde ich auch wieder so machen, finde es völlig absurd anders.
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Susulo schrieb:
Alex Moro schrieb am 14.2.19 23:09:
mich kotzt bei dem thema eigentlich nur die tatsache an, dass die kassen die befreiung von den therapeuten sehen wollen, für die patienten, die die selbst versichern :hushed:
Oh, da bin ich mal böse geworden mit der AOK. Hab sie gefragt, ob sie im Jahr 2017 immer noch ohne PC arbeiten würden denn normal seien solche Daten doch hinterlegt und dass ich ganz sicher kein Fax mit einem Befreiungsausweis schicken würde, den sie selbst ausgestellt hätten. Ich würde das Geld, das mir fälschlich abgezogen wurde, gerne am nächsten Tag auf meinem Konto haben, sonst will ich 40 Euro mehr.
Hat funktioniert. Würde ich auch wieder so machen, finde es völlig absurd anders.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
....so ähnlch habe ich dies schon vor 45 Jahren gemacht (aber leider ohne € 40 :unamused:)
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
mich kotzt bei dem thema eigentlich nur die tatsache an, dass die kassen die befreiung von den therapeuten sehen wollen, für die patienten, die die selbst versichern :hushed:
Ich glaub s den Patienten. Wenn die Kasse absetzt gibts den ein oder anderen Schrieb je nach Sachverhalt aus dem Computer und mit der nächsten Abrechnung kommt die ZZ wieder...
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ali schrieb:
Alex Moro schrieb am 14.2.19 23:09:
mich kotzt bei dem thema eigentlich nur die tatsache an, dass die kassen die befreiung von den therapeuten sehen wollen, für die patienten, die die selbst versichern :hushed:
Ich glaub s den Patienten. Wenn die Kasse absetzt gibts den ein oder anderen Schrieb je nach Sachverhalt aus dem Computer und mit der nächsten Abrechnung kommt die ZZ wieder...
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Leni C. schrieb:
Hatte ich vor Jahren . Bei drei Rezepten vom Abrechnungszentrum ( Emmendingen oder Syntela , weiß ich nicht mehr ) immer wieder die Zuzahlung abgezogen , Patientin sei nicht befreit . Jedesmal Kopie hingeschickt mit gültiger Befreiung . Irgendwann ist mir die Hutschnur geplatzt und ich hab die Kasse angerufen. " Ach , da haben wir vergessen das für den Abrechner anzukreuzen " . Super . Hab die Dame dann gefragt wieviel ihr für den Patzer vom Gehalt abgezogen wird . Gekicher und ein " das wär ja noch schöner " . Auf meine Frage , warum ich dann auf mein Geld verzichten muß kam nur ein " ähm , na ja " .
Jedesmal Kopie hingeschickt mit gültiger Befreiung . Irgendwann ist mir die Hutschnur geplatzt und ich hab die Kasse angerufen.
Dafür gibt s jetzt 40 Euro Verzugsschaden..
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ali schrieb:
Leni C. schrieb am 15.2.19 16:28:
Jedesmal Kopie hingeschickt mit gültiger Befreiung . Irgendwann ist mir die Hutschnur geplatzt und ich hab die Kasse angerufen.
Dafür gibt s jetzt 40 Euro Verzugsschaden..
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Maik Kullrich schrieb:
Hallo morpheus-06,
nach telefonischer Rücksprache mit dem Landesverband für Physiotherapie ist die Patientin verpflichtet die Zuzahlung in voller Höhe zu zahlen. Ausschlaggebend ist das Verordnungsdatum, und das liegt vor dem Ausstellungsdatum der vorläufigen Befreiung.
Gruß Maik
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