Seit über 20 Jahren sind wir in
Wilmersdorf und seit 2019 in dem
tollen Schmargendorf – mit einer
super Busanbindung direkt vor der
Tür!
Unser Team besteht aus fünf
engagierten Physiotherapeuten und
zwei freundlichen Anmeldekräften.
Gemeinsam bringen wir mehr als 20
Jahre Erfahrung in der
Physiotherapie und Organisation
mit.
Wir behandeln unsere Patienten
nicht nur, sondern klären sie auch
über eigene Aufklärungskampagnen
auf durch Flyer, Poster und
Instagram.
In 8 Behandlungsräume...
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folgendes problem: patient im altersheim hat kein bargeld für zuzahlung aufgrund einer demenz. habe eine zuzahlungsrechnung für die angehörigen hinterlassen mit der bitte diese zu überweisen. nichts passiert. telefonisch wimmelte mich die sekretärin immer ab, rückruf des sohnes erfolgte nicht. zuzahlungsmahnung hinterlassen. wieder kein geld. habe bei der abrechnujg mit theorg eine zuzahlungsrechnung an die kasse erstellt und diese mit der abrechnung verschickt.mahnungsnachweis beigefügt und alles zur kasse mit den drei grossen grünen buchstaben geschickt. sie haben mir die zuzahlung nicht überwiesen.
telefonisch erklärte man mir man sei nicht zuständig und ich soll mir das geld von den angehörigen geben lassen.
wie geht ihr vor? habe ich alles richtig gemacht bis jetzt?
danke und schönen abend.
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teuflchen83 schrieb:
hallo liebes forum,
folgendes problem: patient im altersheim hat kein bargeld für zuzahlung aufgrund einer demenz. habe eine zuzahlungsrechnung für die angehörigen hinterlassen mit der bitte diese zu überweisen. nichts passiert. telefonisch wimmelte mich die sekretärin immer ab, rückruf des sohnes erfolgte nicht. zuzahlungsmahnung hinterlassen. wieder kein geld. habe bei der abrechnujg mit theorg eine zuzahlungsrechnung an die kasse erstellt und diese mit der abrechnung verschickt.mahnungsnachweis beigefügt und alles zur kasse mit den drei grossen grünen buchstaben geschickt. sie haben mir die zuzahlung nicht überwiesen.
telefonisch erklärte man mir man sei nicht zuständig und ich soll mir das geld von den angehörigen geben lassen.
wie geht ihr vor? habe ich alles richtig gemacht bis jetzt?
danke und schönen abend.
Du hast mehr als genug getan, hättest Patient/Angehörige gar nicht mahnen müssen....Rechnung reicht
Wenn Patient nicht zahlt ist das Sache der Kasse ! Welche grüne Regionalkasse ist das denn, schon frech diese Aussage !
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ali schrieb:
KASSE mahnen mit 40 Euro drauf, die sind im Verzug. Steht bei dem Theorgschrieb nicht sogar die Rechtsgrundlage drauf, egal..
Du hast mehr als genug getan, hättest Patient/Angehörige gar nicht mahnen müssen....Rechnung reicht
Wenn Patient nicht zahlt ist das Sache der Kasse ! Welche grüne Regionalkasse ist das denn, schon frech diese Aussage !
Eine schriftliche Aufforderung reicht (die Rechnung).
Bei unzurechnungsfähigen Pat musst du dich grundsätzlich an den gesetzlichen Betreuer wenden.
Bei Nichtzahlung der VO-Gebühr, die RG Kopie, so wie du es auch gemacht hast, an die Kasse.
Zahlt diese nicht, Mahnverfahren und 40,- in Rechnung stellen.
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Ramona Völlkopf schrieb:
Du brauchst überhaupt gar nicht den Pat zu mahnen.
Eine schriftliche Aufforderung reicht (die Rechnung).
Bei unzurechnungsfähigen Pat musst du dich grundsätzlich an den gesetzlichen Betreuer wenden.
Bei Nichtzahlung der VO-Gebühr, die RG Kopie, so wie du es auch gemacht hast, an die Kasse.
Zahlt diese nicht, Mahnverfahren und 40,- in Rechnung stellen.
[...]
SGB V § 43b Zahlungsweg
Leistungserbringer haben Zahlungen, die Versicherte zu entrichten haben, einzuziehen und mit ihrem Vergütungsanspruch gegenüber der Krankenkasse zu verrechnen. Zahlt der Versicherte trotz einer gesonderten schriftlichen Aufforderung durch den Leistungserbringer nicht, hat die Krankenkasse die Zahlung einzuziehen.
Diese gesonderte schriftliche Aufforderung ist die Rechnung an den Versicherten. Eine Mahnung braucht es nicht, hier beugen einige Kassen die § wieder :(
Alles richtig gemacht, teufelchen, bei "unzurechnungsfähigen Menschen" hat das Heim in der Regel eine Vollmacht Post zu öffnen und ggf. an den Betreuer weiterzuleiten oder interne Handlungen einzuleiten und den Betreuer hierüber zu unterrichten.
Ohne genaueres über das Heim zu wissen: Deine Rechnung könnte aus dem im Heim zur Verfügung stehenden Barbetrag des Betreuten beglichen und später vom Betreuer ausgeglichen werden; alternativ müsste die Rechnung an den Betreuer weitergeleitet worden sein (dann war's das in der Regel mit einer fristgerechten Zahlung, aber wollen wir mal nicht so sein - im Sinne eines funktionierenden sozialen Gefüges wäre es angebracht in dieser Konstellation ein Auge (nicht beide!) zuzudrücken).
Zahlt weder Pflegepersonal via Barbetrag noch Betreuer via Zuständigkeit greift SGB V §43b.
Nun werden aus €20 Zuzahlung halt €40 für dich - beim ersten Mal geht's als Aufwandsentschädigung für's Lernen durch, jedes weitere Mal geht nach Abzug von 5 Minuten Bearbeitungszeit als plus von 175% in's Buch :)
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Diese 40,00€ muss ich die irgendwie begründen mit einem entsprechenden §?
Geht diese Rechnung an die Kasse direkt oder an deren Abrechnungszentrum? Dort gingen ja die anderen Unterlagen alle hin...
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teuflchen83 schrieb:
Vielen Dank an euch alle für eure Antworten.
Diese 40,00€ muss ich die irgendwie begründen mit einem entsprechenden §?
Geht diese Rechnung an die Kasse direkt oder an deren Abrechnungszentrum? Dort gingen ja die anderen Unterlagen alle hin...
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Papa Alpaka schrieb:
morpheus-06 schrieb am 31.12.13 22:11:
[...]
SGB V § 43b Zahlungsweg
Leistungserbringer haben Zahlungen, die Versicherte zu entrichten haben, einzuziehen und mit ihrem Vergütungsanspruch gegenüber der Krankenkasse zu verrechnen. Zahlt der Versicherte trotz einer gesonderten schriftlichen Aufforderung durch den Leistungserbringer nicht, hat die Krankenkasse die Zahlung einzuziehen.
Diese gesonderte schriftliche Aufforderung ist die Rechnung an den Versicherten. Eine Mahnung braucht es nicht, hier beugen einige Kassen die § wieder :(
Alles richtig gemacht, teufelchen, bei "unzurechnungsfähigen Menschen" hat das Heim in der Regel eine Vollmacht Post zu öffnen und ggf. an den Betreuer weiterzuleiten oder interne Handlungen einzuleiten und den Betreuer hierüber zu unterrichten.
Ohne genaueres über das Heim zu wissen: Deine Rechnung könnte aus dem im Heim zur Verfügung stehenden Barbetrag des Betreuten beglichen und später vom Betreuer ausgeglichen werden; alternativ müsste die Rechnung an den Betreuer weitergeleitet worden sein (dann war's das in der Regel mit einer fristgerechten Zahlung, aber wollen wir mal nicht so sein - im Sinne eines funktionierenden sozialen Gefüges wäre es angebracht in dieser Konstellation ein Auge (nicht beide!) zuzudrücken).
Zahlt weder Pflegepersonal via Barbetrag noch Betreuer via Zuständigkeit greift SGB V §43b.
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