ASKLEPIOS Als einer der größten
privaten Klinikbetreiber in
Deutschland verstehen wir uns als
Begleiter unserer Patient:innen –
und als Partner unserer
Mitarbeitenden. Wir bringen
zusammen, was zusammengehört:
Nähe und Fortschritt, Herzlichkeit
und hohe Ansprüche, Teamwork und
Wertschätzung, Menschen und
Innovationen.
Asklepios Klinik Triberg
Wir sind eine Fachklinik für
Innere Medizin und Onkologie in der
Rehabilitations- sowie
Anschlussheilbehandlungen nach
unseren Therapiekonzep...
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Pat. Zahlt trotz mehrfacher Mahnung die Zuzahlung nicht. Jetzt kommt die letzte Mahnung zurück " Adresse unbekannt".
letztes Jahres hatte ich das an die Krankenkasse gegeben. -- keine Reaktion bis heute. Hat jemand ein Link oder , was schreib ich da rein um von der Kasse das Geld zu bekommen?
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Schippi schrieb:
Die Zuzahlung soll ja bei der ersten Behandlung kassiert werden,wenn nicht bezahlt wird bekommt der Patient eine(!)Mahnung mit Bestätigung des Erhalts der Mahnung und wenn dann nicht bezahlt wird Kopie an die abzurechnende VO geheftet mit Hinweis auf nichtzahlung und ab zur Abrechnung, habe bisher auf diesem Weg durch die Kk die Zuzahlung bekommen.zusätzlich Vermerk in der Karteikarte des Patienten
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stef21 schrieb:
@Schippi
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Die Antwort war deshalb hilfreich, weil sie großteils das Prozedere zum Einzug der Zuzahlung aufführt, die vom Rahmenvertrag mit den Kostenträgern vorgegeben wird - und wohl die Fragestellerin "GelbeZitrone" nicht dementsprechend verfährt.
Im Rahmenvertrag wird in § 8 Abs. 7 definiert:
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
@stef21
stef21 schrieb am 28.01.2022 14:40 Uhr:@Schippi
[...] Die gesamte Zuzahlung ist am Tag der ersten Behandlung fällig. Der zugelassene Leistungserbringer hat die Versicherten vor Beginn der Behandlung über die Zuzahlungspflicht und über die Fälligkeit der Zuzahlung am Tag der ersten Behandlung aufzuklären. [...] Sofern die Zuzahlung nicht am ersten Behandlungstag entrichtet wurde, hat der zugelassene Leistungserbringer ab dem Tag der zweiten Behandlung die Versicherten schriftlich an die Zuzahlung zu erinnern und ihnen eine Zahlungsfrist von 14 Kalendertagen einzuräumen. Zahlt die oder der Versicherte trotz dieser gesonderten schriftlichen Aufforderung die Zuzahlung bis zum Ende der Behandlungsserie bzw. bis zum Ablauf der Zahlungsfrist nicht, hat die Krankenkasse gemäß § 43 Absatz 1 Satz 2 SGB V die Zuzahlung einzuziehen. [...]
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Die Antwort war deshalb hilfreich, weil sie großteils das Prozedere zum Einzug der Zuzahlung aufführt, die vom Rahmenvertrag mit den Kostenträgern vorgegeben wird - und wohl die Fragestellerin "GelbeZitrone" nicht dementsprechend verfährt.
Im Rahmenvertrag wird in § 8 Abs. 7 definiert:
Gruß
Nora
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Schippi schrieb:
@Nora Weber danke für die hilfe/Unterstützung
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silvia43 schrieb:
@SchippiWir hatten auch so einen Fall ,haben dann bei der Abrechnung alle Schreiben Mahnungen mit in in den Umschlag. Seit Oktober nichts passiert! Vergangene Woche anruf bei der Barmer , dann die MA hat ewig gesucht, nach ca 10 min hat sie dann gemeint, och das wird dann sofort erledigt. Man muss tatsächlich total auf der Hut sein sonst verliert man !!!
Wie hast du denn die fehlende Zuzahlung eingereicht?
Direkt mit der VO, also Bruttoforderung ohne Abzug? Oder separat und auch elektronisch mit dem Kennzeichen fehlende Zuzahlung? Oder eventuell wie früher, also einfach Zuzahlungsrechnung an die Kasse bzw. Abrechnungsstelle?
Ich frage nur, weil wir das öfter mal haben - ich diskutiere nicht mehr mit den Patienten und die bekommen exakt eine Mahnung, danach gehts an die Kasse. Jedenfalls seit dem neuen Vertrag hatten wir noch nicht einmal deswegen Probleme mit einer Kasse.
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Jeverland schrieb:
@silvia43 nur aus Interesse:
Wie hast du denn die fehlende Zuzahlung eingereicht?
Direkt mit der VO, also Bruttoforderung ohne Abzug? Oder separat und auch elektronisch mit dem Kennzeichen fehlende Zuzahlung? Oder eventuell wie früher, also einfach Zuzahlungsrechnung an die Kasse bzw. Abrechnungsstelle?
Ich frage nur, weil wir das öfter mal haben - ich diskutiere nicht mehr mit den Patienten und die bekommen exakt eine Mahnung, danach gehts an die Kasse. Jedenfalls seit dem neuen Vertrag hatten wir noch nicht einmal deswegen Probleme mit einer Kasse.
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gelbeZitrone schrieb:
Hey ich weiß das war schon immer mal Thema, trotzdem:
Pat. Zahlt trotz mehrfacher Mahnung die Zuzahlung nicht. Jetzt kommt die letzte Mahnung zurück " Adresse unbekannt".
letztes Jahres hatte ich das an die Krankenkasse gegeben. -- keine Reaktion bis heute. Hat jemand ein Link oder , was schreib ich da rein um von der Kasse das Geld zu bekommen?
Evtl. nach einer Woche nochmal telefonisch nachfragen. Dann ist die Post mit Sicherheit nicht angekommen (sie kommt NIE an!) und das Ganze per Mail nochmal schicken. Solltest Du die Mailadresse (meistens service@ ....) haben, schick sofort per Mail
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5 von 6 gesprächen waren übrigens nette tanten, die es (scheinbar) schon versucht haben, die angelegeneheit zu regeln, aber ob befehl von oben oder sonstige gründe, keine kam weiter...
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Alex Moro schrieb:
Mittlerweile verweisen die kassen stumpfsinnig alles an die DAVASO (o.ä.). hatte mittlerweile 6 telefonate, mit verschiedenen kassen. allesamt zu DAVASO. DAVASO will wiederum elektronisches Abrechnungs/Korrekturverfahren. Wenn man dem nicht mächtig ist -> 5% Abzug
5 von 6 gesprächen waren übrigens nette tanten, die es (scheinbar) schon versucht haben, die angelegeneheit zu regeln, aber ob befehl von oben oder sonstige gründe, keine kam weiter...
@die neue
Das elektronische Abrechnungsverfahren für solche Fälle ist seit dem 01.08.21 (Datum des neuen Rahmenvertrags) vorgeschrieben. Hier ist DAVASO (ausnahmsweise) völlig im Recht. Jede Praxissoftware bzw. Abrechnungsdienstleister sollte das mittlerweile beherrschen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Alex Moro
@die neue
Das elektronische Abrechnungsverfahren für solche Fälle ist seit dem 01.08.21 (Datum des neuen Rahmenvertrags) vorgeschrieben. Hier ist DAVASO (ausnahmsweise) völlig im Recht. Jede Praxissoftware bzw. Abrechnungsdienstleister sollte das mittlerweile beherrschen.
Meines Erachtens fast einfacher als früher, da jetzt genau geregelt.
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Jeverland schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij ... und das klappt seitdem sogar ganz gut.
Meines Erachtens fast einfacher als früher, da jetzt genau geregelt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Jeverland Da stimme ich dir vollkommen zu.
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Problem beschreiben
die neue schrieb:
Kopie der Zuzahlungsrechnung an die Kasse mit Anschreiben "Patient hat Zuzahlung trotz Aufforderung nicht gezahlt. Ich bitte um zeitnahe Überweisung". Unbedingt die Versichertennummer mit angeben und direkt an die Kasse schicken, nicht an Davaso oder ähnliches.
Evtl. nach einer Woche nochmal telefonisch nachfragen. Dann ist die Post mit Sicherheit nicht angekommen (sie kommt NIE an!) und das Ganze per Mail nochmal schicken. Solltest Du die Mailadresse (meistens service@ ....) haben, schick sofort per Mail
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