Schwerpunktmäßig orthopädisch /
neurologisch orientierte , moderne
Praxis in Meckesheim mit sehr guter
Verkehrsanbindung sucht
Physiotherapeut (m/w/d) zur
Festanstellung in Vollzeit,
Teilzeit oder freier Mitarbeit.
Work-Life-Balance im Rahmen von
flexiblen Arbeitszeiten und
4Tage-Woche sind durchaus möglich.
Genug Zeit für die Patienten, gute
Bezahlung, genügend Urlaubstage,
individuell geregelte
Arbeitszeiten,
Fortbildungsunterstützung und ein
gutes Betriebsklima sind für uns
selb...
neurologisch orientierte , moderne
Praxis in Meckesheim mit sehr guter
Verkehrsanbindung sucht
Physiotherapeut (m/w/d) zur
Festanstellung in Vollzeit,
Teilzeit oder freier Mitarbeit.
Work-Life-Balance im Rahmen von
flexiblen Arbeitszeiten und
4Tage-Woche sind durchaus möglich.
Genug Zeit für die Patienten, gute
Bezahlung, genügend Urlaubstage,
individuell geregelte
Arbeitszeiten,
Fortbildungsunterstützung und ein
gutes Betriebsklima sind für uns
selb...
ich habe derzeit zwei Patienten die Ihre ZZ während der 6 Behandlungen nicht bezahlt haben.
Tja bei der einen habe ich bereits die Mahnung raus mit Mahngebühr, leider immer noch kein Geld bekommen...
Wenn ich ja das Geld nicht bekomme vom Pat. kann ich es bei der Krankenkasse einfordern, wie fordert Ihr die ZZ bei den GKVs ein mit Mahngebühr oder ohne??? Ich muss ja Nachweisen, dass ich 1 Rechnung und zwei Mahnungen geschickt habe, bzw. den Forderungen an die Kasse beilegen.
Schicke ich das an die KK oder ans Abrechnungszentrum?
Sorry, aber hatte so Fälle noch nie, hab eigentlich das Geld immer vom Pat. bekommen.
Oh man ist das eine SCH.....
Danke für Eure Hilfe
Susi
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich habe derzeit zwei Patienten die Ihre ZZ während der 6 Behandlungen nicht bezahlt haben.
Tja bei der einen habe ich bereits die Mahnung raus mit Mahngebühr, leider immer noch kein Geld bekommen...
Wenn ich ja das Geld nicht bekomme vom Pat. kann ich es bei der Krankenkasse einfordern, wie fordert Ihr die ZZ bei den GKVs ein mit Mahngebühr oder ohne??? Ich muss ja Nachweisen, dass ich 1 Rechnung und zwei Mahnungen geschickt habe, bzw. den Forderungen an die Kasse beilegen.
Schicke ich das an die KK oder ans Abrechnungszentrum?
Sorry, aber hatte so Fälle noch nie, hab eigentlich das Geld immer vom Pat. bekommen.
Oh man ist das eine SCH.....
Danke für Eure Hilfe
Susi
Du hast keine Inkassopflicht.
Einmal schriftlich anfordern genügt.
Wir machen das manchmal nur per Zettel.
Du bekommst die Zuza von der Kasse aber nicht den unnötigen Mahnaufwand.
Als PI solltest du dir die Verträge noch mal durchsrbeiten. Da steht sowas drin.
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Sorry, aber weiss wirklich nicht wo das steht.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Und wo fordere ich das Geld jetzt ein direkt bei der GKV oder bei deren Abrechnungszentrum?
Sorry, aber weiss wirklich nicht wo das steht.
MfG
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Ingo Friedrich schrieb:
Rechnung direkt an die GKV. Eine der wichtigsten Infos ist dein aktueller Rahmenvertrag. Die aktuellste Version findest du unkompliziert mit der Suchmaschine.
MfG
Und wo fordere ich das Geld jetzt ein direkt bei der GKV oder bei deren Abrechnungszentrum?
Sorry, aber weiss wirklich nicht wo das steht.
Du forderst die VO Geb dort an, wo du sonst auch die Rechnung hinschickst.
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RoFo schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 13.8.17 23:16:
Und wo fordere ich das Geld jetzt ein direkt bei der GKV oder bei deren Abrechnungszentrum?
Sorry, aber weiss wirklich nicht wo das steht.
Du forderst die VO Geb dort an, wo du sonst auch die Rechnung hinschickst.
Ich hätte pauschal auf SGB V §43c verwiesen:
(1) Leistungserbringer haben Zahlungen, die Versicherte zu entrichten haben, einzuziehen und mit ihrem Vergütungsanspruch gegenüber der Krankenkasse zu verrechnen. Zahlt der Versicherte trotz einer gesonderten schriftlichen Aufforderung durch den Leistungserbringer nicht, hat die Krankenkasse die Zahlung einzuziehen.
-> SGB 5 - Einzelnorm
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Papa Alpaka schrieb:
oh, das steht auch in den Rahmenverträgen?
SGB V - §43c Zahlungsweg
Ich hätte pauschal auf SGB V §43c verwiesen:
(1) Leistungserbringer haben Zahlungen, die Versicherte zu entrichten haben, einzuziehen und mit ihrem Vergütungsanspruch gegenüber der Krankenkasse zu verrechnen. Zahlt der Versicherte trotz einer gesonderten schriftlichen Aufforderung durch den Leistungserbringer nicht, hat die Krankenkasse die Zahlung einzuziehen.
-> SGB 5 - Einzelnorm
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Wonderwoman schrieb:
Also ich drücke bei meiner Software auf einen Knopf und bekomme alles fertig inkl. Anschrift ausgedruckt. Dann einfach mit der Abrechnung in die Post und fertig. Klappt vorzüglich...
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ali schrieb:
Ne Rechnnug an den Patieten ist schon hilfreich - siehe Templer - zusammen mit dem Anschreiben an Dienstleister oder Kasse und fertig...
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RoFo schrieb:
Du hast ganz umsonst gemahnt.
Du hast keine Inkassopflicht.
Einmal schriftlich anfordern genügt.
Wir machen das manchmal nur per Zettel.
Du bekommst die Zuza von der Kasse aber nicht den unnötigen Mahnaufwand.
Als PI solltest du dir die Verträge noch mal durchsrbeiten. Da steht sowas drin.
Desweiteren bekommen diese Leute auch keine Termine mehr in unserer Praxis.
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.....
Desweiteren bekommen diese Leute auch keine Termine mehr in unserer Praxis.
Warum?
Du hast doch keinen Schaden.
Und genau so haben sich die Vertragspartner gedacht.
Bei nicht bezahlten Ausfällen gibt es bei uns keine Termine mehr aber nicht wegen der Gebühr.
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RoFo schrieb:
idefix- schrieb am 14.8.17 12:27:
.....
Desweiteren bekommen diese Leute auch keine Termine mehr in unserer Praxis.
Warum?
Du hast doch keinen Schaden.
Und genau so haben sich die Vertragspartner gedacht.
Bei nicht bezahlten Ausfällen gibt es bei uns keine Termine mehr aber nicht wegen der Gebühr.
Wir schicken die Rezepte an die Kasse mit dem Vermerk Patient verweigert Zuzahlung und stellen die Rezepte auf Gebührenfrei. Hat bisher immer funktioniert. Rechnungen an den PAt. werden nicht geschrieben.
Desweiteren bekommen diese Leute auch keine Termine mehr in unserer Praxis.
Ich hatte da schon Pech und die Zuzahlung wurde trotzdem einbehalten, mit dem Hinweis §SGB V - §43c Zahlungsweg einzuhalten.
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Tempelritter schrieb:
idefix- schrieb am 14.8.17 12:27:
Wir schicken die Rezepte an die Kasse mit dem Vermerk Patient verweigert Zuzahlung und stellen die Rezepte auf Gebührenfrei. Hat bisher immer funktioniert. Rechnungen an den PAt. werden nicht geschrieben.
Desweiteren bekommen diese Leute auch keine Termine mehr in unserer Praxis.
Ich hatte da schon Pech und die Zuzahlung wurde trotzdem einbehalten, mit dem Hinweis §SGB V - §43c Zahlungsweg einzuhalten.
.....
Desweiteren bekommen diese Leute auch keine Termine mehr in unserer Praxis.
Warum?
Du hast doch keinen Schaden.
Und genau so haben sich die Vertragspartner gedacht.
Bei nicht bezahlten Ausfällen gibt es bei uns keine Termine mehr aber nicht wegen der Gebühr.
Doch ich habe eine Schaden. Ich muss die ZZ schriftlich anfordern und den Eingang überwachen. Dann muss ich noch bei der Kasse die ZZ anfordern, wenn nicht gezahlt wird.
Ich werfe notorische Nichtzahler auch raus.
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Wonderwoman schrieb:
RoFo schrieb am 14.8.17 18:13:
idefix- schrieb am 14.8.17 12:27:
.....
Desweiteren bekommen diese Leute auch keine Termine mehr in unserer Praxis.
Warum?
Du hast doch keinen Schaden.
Und genau so haben sich die Vertragspartner gedacht.
Bei nicht bezahlten Ausfällen gibt es bei uns keine Termine mehr aber nicht wegen der Gebühr.
Doch ich habe eine Schaden. Ich muss die ZZ schriftlich anfordern und den Eingang überwachen. Dann muss ich noch bei der Kasse die ZZ anfordern, wenn nicht gezahlt wird.
Ich werfe notorische Nichtzahler auch raus.
[...]
Doch ich habe eine Schaden. Ich muss die ZZ schriftlich anfordern und den Eingang überwachen. Dann muss ich noch bei der Kasse die ZZ anfordern, wenn nicht gezahlt wird.
Ich werfe notorische Nichtzahler auch raus.
Bei aller Liebe: Das ist kein Schaden, das ist Sinn und Zweck der Abteilung BWL: Zahlungen anfordern, Geldeingänge überwachen, ggf. Inkasso einleiten [und da ist der Weg bei uns überaus einfach -- Zahlungsaufforderung noch während der laufenden Behandlungsserie in die Hand drücken und dann ab an die staatseigene Inkassoabteilung].
Zeit? Unternehmerisches Risiko.
Kosten? 70ct Porto, 4ct Bogen A4-Papier [Rechnung und Zahlungsaufforderung passen auf eine Seite], 0,8ct Druckkosten bei halbjährlichem Sammeldruck; Porto kann ggf. auf mehrere Rechnungen verteilt werden.
(aber hey, ich kenne Kollegen die sich bei einem im-Schnitt-Umsatz von €24.168,84 pro 200 Briefklammern darüber aufregen das die Briefklammern €2,99 kosten...)
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Papa Alpaka schrieb:
Wonderwoman schrieb am 14.8.17 20:32:
[...]
Doch ich habe eine Schaden. Ich muss die ZZ schriftlich anfordern und den Eingang überwachen. Dann muss ich noch bei der Kasse die ZZ anfordern, wenn nicht gezahlt wird.
Ich werfe notorische Nichtzahler auch raus.
Bei aller Liebe: Das ist kein Schaden, das ist Sinn und Zweck der Abteilung BWL: Zahlungen anfordern, Geldeingänge überwachen, ggf. Inkasso einleiten [und da ist der Weg bei uns überaus einfach -- Zahlungsaufforderung noch während der laufenden Behandlungsserie in die Hand drücken und dann ab an die staatseigene Inkassoabteilung].
Zeit? Unternehmerisches Risiko.
Kosten? 70ct Porto, 4ct Bogen A4-Papier [Rechnung und Zahlungsaufforderung passen auf eine Seite], 0,8ct Druckkosten bei halbjährlichem Sammeldruck; Porto kann ggf. auf mehrere Rechnungen verteilt werden.
(aber hey, ich kenne Kollegen die sich bei einem im-Schnitt-Umsatz von €24.168,84 pro 200 Briefklammern darüber aufregen das die Briefklammern €2,99 kosten...)
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ali schrieb:
"Kosten" bei mir 3 bedruckte Seiten, KEIN Porto.... OP Management ja wohl net der Rede wert mit EDV
Und da ich hier PI und somit Cheffin bin, fliegen diese Patienten raus. Sollen sich doch andere mit denen ärgern. Dafür ist mir meine Zeit wirklich zu wichtig und andere Patienten freuen sich über einen Termin.
Aber... können ja andere PIs gerne anders machen.
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Wonderwoman schrieb:
Sehe ich anders... ich muss Sachen machen, die ich sonst nicht machen müßte. Und diese aufgewendete Zeit rechne ich als Schaden (auch wenn man es juristisch nicht so betitelt).
Und da ich hier PI und somit Cheffin bin, fliegen diese Patienten raus. Sollen sich doch andere mit denen ärgern. Dafür ist mir meine Zeit wirklich zu wichtig und andere Patienten freuen sich über einen Termin.
Aber... können ja andere PIs gerne anders machen.
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ali schrieb:
Jedem wie s beliebt....miste auch manchmal Patienten aus. Aber der zeitli he Aufwand: Insgesamt maximal 3 Minuten und ein Teil fällt davon auch bei Barzahlung an....
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idefix- schrieb:
Wir schicken die Rezepte an die Kasse mit dem Vermerk Patient verweigert Zuzahlung und stellen die Rezepte auf Gebührenfrei. Hat bisher immer funktioniert. Rechnungen an den PAt. werden nicht geschrieben.
Desweiteren bekommen diese Leute auch keine Termine mehr in unserer Praxis.
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