Schwerpunktpraxis für
orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
Stellenbeschreibung
Was erwartet dich?
- Attraktives Grundgehalt von 3.100
€ - 3400 brutto monatlich
- Monatliche Leistungsprämien bis
zu 400 €
- 13. Monatsgehalt als
zusätzlicher Bonus
- Betriebliche Altersvorsorge zur
Absicherung der Zukunft
- 30 Urlaubstage für eine
ausgewogene Work-Life-Balance
- Jobticket zur Unterstützung der
...
orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
Stellenbeschreibung
Was erwartet dich?
- Attraktives Grundgehalt von 3.100
€ - 3400 brutto monatlich
- Monatliche Leistungsprämien bis
zu 400 €
- 13. Monatsgehalt als
zusätzlicher Bonus
- Betriebliche Altersvorsorge zur
Absicherung der Zukunft
- 30 Urlaubstage für eine
ausgewogene Work-Life-Balance
- Jobticket zur Unterstützung der
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Fall 2: Zuzahlungsrechnung gestellt für Intensivpflegepatient - Niemand bezahlt - nach 2-3 vollen Verordnungen bekomme ich ein Schreiben vom Betreuer, dass der Patient aktuell nicht bezahlen kann. Sozialhilfeantrag läuft - aktuell können die Zuzahlungen nicht bezahlt werden. - Ich gehe davon aus, dass er dann auch befreit wird, für 2021. Offene Rechnungen sind aber von 2020. Wie regelt ihr dies?
Vielen Dank und ein schönes Wochenende!
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Hexe Lilli schrieb:
Hallo,ich hätte eine FRage bezüglich der Zuzahlung. Fall 1: Patient bezahlt die Zuzahlungsrechnung nicht - Mahnung- dann meldet er sich und sagt er ist befreit....Verordnung ist abgerechnet. Wie holt ihr euch das GEld von der Krankenkasse?
Fall 2: Zuzahlungsrechnung gestellt für Intensivpflegepatient - Niemand bezahlt - nach 2-3 vollen Verordnungen bekomme ich ein Schreiben vom Betreuer, dass der Patient aktuell nicht bezahlen kann. Sozialhilfeantrag läuft - aktuell können die Zuzahlungen nicht bezahlt werden. - Ich gehe davon aus, dass er dann auch befreit wird, für 2021. Offene Rechnungen sind aber von 2020. Wie regelt ihr dies?
Vielen Dank und ein schönes Wochenende!
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therapeutin schrieb:
ganz easy ,rezept abrechnen ohne zuzahlung, hinten raufschreiben(groß ) Pat zahlte zuzahlung nicht ,mahnung anbei(ich schreibe immer eine Mahnung schicke sie aber nicht ab,sondern tackern sie ran (0 Probleme seit jahren) und du sparst Postgebühr,mehr brauchst du nicht machen und natürlich solche Probleme nie mehr annehmen
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Das hat auch nix mit Glück zu tun, das ist genauso einfach wie von therapeutin beschrieben.
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Susulo schrieb:
Sorry, aber das ist gesetzlich geregelt, dass die KK bei Säumnis des Pat den Eigenanteil bezahlt und es das Problem der KK ist, den Rest zu regeln. Ich habe in 16 Jahren Selbständigkeit diesbezüglich noch NIE ein Problem mit der KK gehabt und es würde mir im Traum nicht einfallen, deshalb eine Therapie abzubrechen...
Das hat auch nix mit Glück zu tun, das ist genauso einfach wie von therapeutin beschrieben.
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Schippi schrieb:
Hallo susolo,es geht mir nicht darum das die kk nicht zahlen würde. Zunächst hat der Patient für mich die Bringschuld der Zuzahlung und wenn er nicht zahlt oder befreiungskarte der kk vorlegt(rechtzeitig!),dann abbruch.und im 2.fall behandelt ich nicht 3 Verordnungen lang bis ich erfahre das der Patient zahlungsunfähig ist.egal ob ich die Zuzahlung irgendwann von der kk erhalte.auch der Patient bzw der Betreuer hat Pflichten.
Die Lernaufgabe haben die GKVen, nicht die Versicherten, wenn sie anfangen ihren Verpflichtungen nachzukommen sinken direkt die Kosten. Bisher scheint es aber günstiger zu sein, meine Buchhalterin zu bezahlen...
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Papa Alpaka schrieb:
...da mache ich mir überhaupt keinen Stress, sobald ich die Verordnung in den Händen halte gibt es eine(!) Rechnung ("Diese Rechnung ist auf besonderen Wunsch der IKK Classic gleichzeitig formlose Zahlungsaufforderung") mit Zahlungsziel 7 Tage; bei der Abrechnung ist entweder Geld eingegangen oder die GKV wird direkt über ihre Pflichten aufgeklärt und es gibt oft die Zuzahlung plus €40 plus Zinsen. Einmal im Jahr setzt sich meine Buchhalterin hin und schreibt Sammelforderungen für ausstehende Zinsen zzgl. ihrer Rechnung als Nachweis für einen entstandenen Schaden der €40 übersteigt.
Die Lernaufgabe haben die GKVen, nicht die Versicherten, wenn sie anfangen ihren Verpflichtungen nachzukommen sinken direkt die Kosten. Bisher scheint es aber günstiger zu sein, meine Buchhalterin zu bezahlen...
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Schippi schrieb:
Ganz einfach:Zuzahlung bei der ersten Behandlung,spätestens zweite,wenn nicht gezahlt wird behandlungsabbruch;beim zweiten Fall ebenso, wenn nach erster Rechnung nicht bezahlt wird dann wird von mir auch keine zweite Verordnung begonnen,das ist doch eigentlich ganz einfach;jetzt Verbindung mit der jeweiligen Krankenkasse Verbindung aufnehmen,Sachverhalt schildern und hoffen das kk die Zuzahlung nachträglich übernimmt, ansonsten aus Fehlern lernt man
Nach SGB V 43c(3) gibt es auch keine Mahnung oder Rechnung sondern die einmalig gesonderte schriftliche Aufforderung !
Von Seiten des Leistungserbringers kann und darf auf dieser Grundlage kein Mahnverfahren ausgelöst werden.
Die zuständige GKV des Versicherten wird bei der Weitergabe der fruchtlosen Aufforderung deshalb auch inkassopflichtig.
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regiologo schrieb:
Die Heilkostenzuzahlung ist eine klassische Bringschuld.
Nach SGB V 43c(3) gibt es auch keine Mahnung oder Rechnung sondern die einmalig gesonderte schriftliche Aufforderung !
Von Seiten des Leistungserbringers kann und darf auf dieser Grundlage kein Mahnverfahren ausgelöst werden.
Die zuständige GKV des Versicherten wird bei der Weitergabe der fruchtlosen Aufforderung deshalb auch inkassopflichtig.
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