Wir suchen nach einer
physiotherapeutischen Verstärkung
unseres Teams.
Unsere Einrichtung ist eines von
drei Therapiezentren in Hamburg und
Berlin, in denen
Schmerzpatientinnen und -patienten
nach modernen biopsychosozialen
Konzepten behandelt werden.
Ärztinnen und Ärzte,
Psychologinnen,
Physiotherapeutinnen und
-therapeuten sowie
Sportwissenschaftler arbeiten
gemeinsam auf Augenhöhe an deren
optimaler Behandlung und stehen in
regem Wissensaustausch. Passive
Behandlungen gehören zum Handw...
physiotherapeutischen Verstärkung
unseres Teams.
Unsere Einrichtung ist eines von
drei Therapiezentren in Hamburg und
Berlin, in denen
Schmerzpatientinnen und -patienten
nach modernen biopsychosozialen
Konzepten behandelt werden.
Ärztinnen und Ärzte,
Psychologinnen,
Physiotherapeutinnen und
-therapeuten sowie
Sportwissenschaftler arbeiten
gemeinsam auf Augenhöhe an deren
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physiox100 schrieb:
Wie handhabt man es am besten, wenn der Hausbesuchspatient nach einigen Behandlungen ins Krankenhaus muss und später verstirbt. Schickt man die Zuzahlungsrechnung an die Adresse des Patienten, muss man die Angehörigen kontaktieren oder kann man einfach die Zuzahlung über die Kasse abrechnen und begründet das auf der Verordnung?
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Tempelritter schrieb:
der richtige Weg wäre, eine Rechnung über die ZuZa an die Angehörigen zu senden. Wird das nicht bezahlt, muss eine Rechnung an die Kasse erfolgen. Das Rezept auf 0 ZuZa zu setzen kann abgelehnt werden.
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therapeutin schrieb:
mache ich schon so seit Jahren... :kissing_closed_eyes:
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Janna22 schrieb:
Man muss ja die Zuzahlungsrechnung nicht mit in die Trauerkarte stecken.
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therapeutin schrieb:
schreib einfach eine mahnung an den pat,ohne abzuschicken, und hänge es mit an das rezept :wink:
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silvia43 schrieb:
Rezept auf Zuza 0,00 setzen , auf Rz. vermerken das Pat in Klinik kam und verstorben ist und abrechnen ! habe ich gerade mit IKK classik gemacht ! Keine Probleme
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