Wir brauchen dringend
Unterstützung! Wenn du motiviert
bist, gerne Fortbildungen machst
und Verantwortung übernehmen
willst, bist du bei uns
goldrichtig!
Ich biete auch eine Teihaberschaft
mit späterer Praxis Übernahme an!
Bist du interessiert? Dann melde
dich!
Wir freuen uns auf dich!
Unterstützung! Wenn du motiviert
bist, gerne Fortbildungen machst
und Verantwortung übernehmen
willst, bist du bei uns
goldrichtig!
Ich biete auch eine Teihaberschaft
mit späterer Praxis Übernahme an!
Bist du interessiert? Dann melde
dich!
Wir freuen uns auf dich!
Wie lange kann man bei der Krankenkasse Nachzahlungen von Rezeptgebühren nachfordern. Die Kassen dürfen ja 3 Jahre uns was abziehen. Im Rahmenvertrag steht länger als ein Jahr nicht mehr möglich !
Hat jemand Erfahrungen damit.
Wir haben mal für 3 Jahre angestrebt. Leider hat man nur 1 Jahr rückwirkend gezahlt.
Gefällt mir
Wie lange kann man bei der Krankenkasse Nachzahlungen von Rezeptgebühren nachfordern. Die Kassen dürfen ja 3 Jahre uns was abziehen. Im Rahmenvertrag steht länger als ein Jahr nicht mehr möglich !
Hat jemand Erfahrungen damit.
Wir haben mal für 3 Jahre angestrebt. Leider hat man nur 1 Jahr rückwirkend gezahlt.
§ 18 Abrechnungsregelungen Abs. 5
Leistungserbringern nach Ablauf von 9 Kalendermonaten, gerechnet vom Ende
des Monats, in dem sie abgeschlossen worden sind, nicht mehr erhoben
werden. Dies gilt auch für Forderungen von gesetzlichen Zuzahlungen nach §
43c SGB V. Maßgeblich ist das Datum des Rechnungseingangs. Für verspätet
eingehende Rechnungen besteht kein Vergütungsanspruch.
Und Kassen dürfen nicht grundsätzlich 3 Jahren etwas abziehen. Einzelne Kassen interpretieren das zwar so, ist aber rechtlich nicht haltbar.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Kalle1 schrieb am 14.06.2023 10:58 Uhr:Hallo zusammen, Ein Blick im BRV ist hilfreich. joy
Forderungen aus Vertragsleistungen können von den zugelassenen
Wie lange kann man bei der Krankenkasse Nachzahlungen von Rezeptgebühren nachfordern. Die Kassen dürfen ja 3 Jahre uns was abziehen. Im Rahmenvertrag steht länger als ein Jahr nicht mehr möglich !
Hat jemand Erfahrungen damit.
Wir haben mal für 3 Jahre angestrebt. Leider hat man nur 1 Jahr rückwirkend gezahlt.
§ 18 Abrechnungsregelungen Abs. 5
Leistungserbringern nach Ablauf von 9 Kalendermonaten, gerechnet vom Ende
des Monats, in dem sie abgeschlossen worden sind, nicht mehr erhoben
werden. Dies gilt auch für Forderungen von gesetzlichen Zuzahlungen nach §
43c SGB V. Maßgeblich ist das Datum des Rechnungseingangs. Für verspätet
eingehende Rechnungen besteht kein Vergütungsanspruch.
Und Kassen dürfen nicht grundsätzlich 3 Jahren etwas abziehen. Einzelne Kassen interpretieren das zwar so, ist aber rechtlich nicht haltbar.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Kalle1 schrieb:
Sorry mein Fehler. Es geht um HB Position. Wir hatten immer den kleinen HB berechnet. Zustehen würde aber der große Hausbesuch. Sorry
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Kalle1 Auch da gilt das Gleiche. Du hast 9 Monate Zeit, nicht 1 Jahr.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Kalle1 schrieb:
Ok danke .
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Kalle1 schrieb:
Hallo zusammen,
Wie lange kann man bei der Krankenkasse Nachzahlungen von Rezeptgebühren nachfordern. Die Kassen dürfen ja 3 Jahre uns was abziehen. Im Rahmenvertrag steht länger als ein Jahr nicht mehr möglich !
Hat jemand Erfahrungen damit.
Wir haben mal für 3 Jahre angestrebt. Leider hat man nur 1 Jahr rückwirkend gezahlt.
Mein Profilbild bearbeiten