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Einfühlungsvermögen? Du bist
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uns: baum@horster-reha-zentrum.de
Unser Horster Reha Zentrum ist ein
Haus der Gesundheit und Begegnung
an drei Standorten in
Gelsenkirchen. Bei uns steht der
Patient im Mittelpunkt. In unserem
Hause arb...
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Patient im Mittelpunkt. In unserem
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Wie lange kann man bei der Krankenkasse Nachzahlungen von Rezeptgebühren nachfordern. Die Kassen dürfen ja 3 Jahre uns was abziehen. Im Rahmenvertrag steht länger als ein Jahr nicht mehr möglich !
Hat jemand Erfahrungen damit.
Wir haben mal für 3 Jahre angestrebt. Leider hat man nur 1 Jahr rückwirkend gezahlt.
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Wie lange kann man bei der Krankenkasse Nachzahlungen von Rezeptgebühren nachfordern. Die Kassen dürfen ja 3 Jahre uns was abziehen. Im Rahmenvertrag steht länger als ein Jahr nicht mehr möglich !
Hat jemand Erfahrungen damit.
Wir haben mal für 3 Jahre angestrebt. Leider hat man nur 1 Jahr rückwirkend gezahlt.
§ 18 Abrechnungsregelungen Abs. 5
Leistungserbringern nach Ablauf von 9 Kalendermonaten, gerechnet vom Ende
des Monats, in dem sie abgeschlossen worden sind, nicht mehr erhoben
werden. Dies gilt auch für Forderungen von gesetzlichen Zuzahlungen nach §
43c SGB V. Maßgeblich ist das Datum des Rechnungseingangs. Für verspätet
eingehende Rechnungen besteht kein Vergütungsanspruch.
Und Kassen dürfen nicht grundsätzlich 3 Jahren etwas abziehen. Einzelne Kassen interpretieren das zwar so, ist aber rechtlich nicht haltbar.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Kalle1 schrieb am 14.06.2023 10:58 Uhr:Hallo zusammen, Ein Blick im BRV ist hilfreich. joy
Forderungen aus Vertragsleistungen können von den zugelassenen
Wie lange kann man bei der Krankenkasse Nachzahlungen von Rezeptgebühren nachfordern. Die Kassen dürfen ja 3 Jahre uns was abziehen. Im Rahmenvertrag steht länger als ein Jahr nicht mehr möglich !
Hat jemand Erfahrungen damit.
Wir haben mal für 3 Jahre angestrebt. Leider hat man nur 1 Jahr rückwirkend gezahlt.
§ 18 Abrechnungsregelungen Abs. 5
Leistungserbringern nach Ablauf von 9 Kalendermonaten, gerechnet vom Ende
des Monats, in dem sie abgeschlossen worden sind, nicht mehr erhoben
werden. Dies gilt auch für Forderungen von gesetzlichen Zuzahlungen nach §
43c SGB V. Maßgeblich ist das Datum des Rechnungseingangs. Für verspätet
eingehende Rechnungen besteht kein Vergütungsanspruch.
Und Kassen dürfen nicht grundsätzlich 3 Jahren etwas abziehen. Einzelne Kassen interpretieren das zwar so, ist aber rechtlich nicht haltbar.
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Kalle1 schrieb:
Sorry mein Fehler. Es geht um HB Position. Wir hatten immer den kleinen HB berechnet. Zustehen würde aber der große Hausbesuch. Sorry
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Kalle1 Auch da gilt das Gleiche. Du hast 9 Monate Zeit, nicht 1 Jahr.
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Kalle1 schrieb:
Ok danke .
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
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Problem beschreiben
Kalle1 schrieb:
Hallo zusammen,
Wie lange kann man bei der Krankenkasse Nachzahlungen von Rezeptgebühren nachfordern. Die Kassen dürfen ja 3 Jahre uns was abziehen. Im Rahmenvertrag steht länger als ein Jahr nicht mehr möglich !
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Wir haben mal für 3 Jahre angestrebt. Leider hat man nur 1 Jahr rückwirkend gezahlt.
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