Das GPR Gesundheits- und
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
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nehmen als Aka...
Der Betreffende (Flüchtling) besitzt keinen Befreiungsausweis)
Vielen Dank im vorraus.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo, weiß jemand ,ob zu einer Verordnung, welche durch das Sozialamt genehmigt wurde, der Eigenanteil kassiert werden muss?
Der Betreffende (Flüchtling) besitzt keinen Befreiungsausweis)
Vielen Dank im vorraus.
Es ist ja vor Behandlungsbeginn beim Sozialamt eine Kostenübernahme zu beantragen, bei mir ist die Preisgestaltung wie bei Privatpatienten.
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LogoMijo schrieb:
Wenn das Sozialamt der Kostenträger ist, gibt es keinen Eigenanteil. Das gilt ausschließlich GKV-weit.
Es ist ja vor Behandlungsbeginn beim Sozialamt eine Kostenübernahme zu beantragen, bei mir ist die Preisgestaltung wie bei Privatpatienten.
Das Rezept muss vor Behandlungsbeginn genehmigt werden. Abgerechnet wird zu den Primärkassensätzen (BaWü), das steht dann mit dabei.
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physiox100 schrieb:
Bei uns haben der Landkreis bei den letzten beiden draufgeschrieben, dass die VO's genehmigt wurden, aber der Patient zuzahlen müsste. Einer war unter 18 sodass sich das schon gleich wieder erledigt hatte.
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Tempelritter schrieb:
keine ZuZa, da keine GKV.
Das Rezept muss vor Behandlungsbeginn genehmigt werden. Abgerechnet wird zu den Primärkassensätzen (BaWü), das steht dann mit dabei.
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Bei uns in BaWü ist der Stempel vom LK/Amtsarzt drauf, mit dem Text "genehmigte Kostenübernahme zum Primärkassentarif (AOK)".
PS
wenn das Rezept genehmig war, ist auch die Kostenübernahme geregelt. Da kann der SB noch so patzig sein.
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Tempelritter schrieb:
Welches Bundesland?
Bei uns in BaWü ist der Stempel vom LK/Amtsarzt drauf, mit dem Text "genehmigte Kostenübernahme zum Primärkassentarif (AOK)".
PS
wenn das Rezept genehmig war, ist auch die Kostenübernahme geregelt. Da kann der SB noch so patzig sein.
Ansonsten Danke für die Antworten, bei denen jede anders ausfällt, so wie alles unüberschaubar ist. Jedes Bundesland anders, jede Kasse anders, jeder Sachbearbeiter....
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ja, genehmigt ist das Rezept. Jetzt habe ich aber doch Bedenken, dass es überhaupt bezahlt wird. Weiß man ja nie!
Ansonsten Danke für die Antworten, bei denen jede anders ausfällt, so wie alles unüberschaubar ist. Jedes Bundesland anders, jede Kasse anders, jeder Sachbearbeiter....
LG
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PT981 schrieb:
Hallo, wir hatten auch zwei Flüchtlinge als Patienten und haben uns beim Sozialamt noch mal erkundigt...sie mussten zuzahlen, was sie auch promt und anstandslos gemacht haben. Sie bekommen doch auch Geld, also sollte das kein Problem/ keine Fragestellung sein. Wir sind hier in Sachsen.
LG
Wir nehmen solche Vo. nicht mehr an. Zu viel Probleme mit der Sprachbarriere und dem Einhalten der Termine.
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morpheus-06 schrieb:
Es gibt nur 2 Möglichkeiten, Kostenträger der Landkreis durchführbar nach erfolgter Genehmigung oder der Flü hat bereits eine Gesundheitsksrte, dann geht das über die ausgebende Kasse. Alles andere ist hier wieder Quatsch, bzw. Kollegen die die Rechtslage nicht kennen und sich zum Affen machen lassen.
Wir nehmen solche Vo. nicht mehr an. Zu viel Probleme mit der Sprachbarriere und dem Einhalten der Termine.
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Secretary schrieb:
Wir sind hier NRW. Alles etwas schwierig, vor allem, weil wir hier Einrichtungen der Stadt haben, aber auch welche vom Land, überall sind andere Stellen zuständig... z. Zt. haben wir eine VO, da steht als Kostenträger "BezReg Arnsberg Asylbew." würde aber übers städtische Sozialamt (wir sind Kreisfrei :wink: ) laufen, weil sie dort wohnen, wo ich seit Wochen niemanden erreiche. Auf der VO ist keine Genehmigung oder ähnliches. Ist halt alles sehr unbefriedigend. Die Leute verstehen kein Wort deutsch, aber es gibt auch keine richtigen Ansprechpartner in der Unterkunft oder sonstwo. Leidtragende ist das kleine Mädchen um das es geht...
Flüchtlinge, die einem Erstaufnahmelager sind, müssen Heilmittelverordnungen beim zuständigen Regierungspräsidium genehmigen lassen.
Asylanten müssen die Heilmittelverordnungen beim örtlichen Sozialamt genehmigen lassen.
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Tempelritter schrieb:
hat NRW nicht auf die Gesundheitskarte umgestellt? Ist keine GKV auf dem RZ eingetragen immer vor behandlungsbeginn genehmigen lassen.
Flüchtlinge, die einem Erstaufnahmelager sind, müssen Heilmittelverordnungen beim zuständigen Regierungspräsidium genehmigen lassen.
Asylanten müssen die Heilmittelverordnungen beim örtlichen Sozialamt genehmigen lassen.
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Secretary schrieb:
Ich blick ehrlich gesagt da auch nicht durch, manche haben eine Karte, andere halt nicht. Und es steht halt auch bei jedem etwas anderes darauf, als Kostenträger. Naja, wir warten jetzt mal noch ein bisschen auf die Genehmigung, ansonsten müssen sie halt warten, bis sie irgendwohin verteilt wurden, und eine Karte bekommen haben....
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Bert schrieb:
dazu braucht das Sozialamt hier 6 bis 8 Wochen zeit bis zur Genehmigung. :astonished:
dazu braucht das Sozialamt hier 6 bis 8 Wochen zeit bis zur Genehmigung. :astonished:
bei uns auch 4-6 Wochen, die Wege sind lang und dauern. Mir ist das ziemlich egal.
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Tempelritter schrieb:
Bert schrieb am 1.8.16 17:02:
dazu braucht das Sozialamt hier 6 bis 8 Wochen zeit bis zur Genehmigung. :astonished:
bei uns auch 4-6 Wochen, die Wege sind lang und dauern. Mir ist das ziemlich egal.
dazu braucht das Sozialamt hier 6 bis 8 Wochen zeit bis zur Genehmigung. :astonished:
und.........?
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morpheus-06 schrieb:
Bert schrieb am 1.8.16 17:02:
dazu braucht das Sozialamt hier 6 bis 8 Wochen zeit bis zur Genehmigung. :astonished:
und.........?
dito
Wieso kann ich dich nicht bewerten - Hilfreich- Button fehlt bei mir....dann so....ist hilfreich...grins
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666 schrieb:
"Wir nehmen solche Vo. nicht mehr an. Zu viel Probleme mit der Sprachbarriere und dem Einhalten der Termine."
dito
Wieso kann ich dich nicht bewerten - Hilfreich- Button fehlt bei mir....dann so....ist hilfreich...grins
Auch nach Genehmigung des Sozialmates ist die Zeit von 14 Tagen vergangen, also auch ungültig, somit keine Chance solche Patienten zu behandeln, ohne Ärger mit der Bezahlung.
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Lars Christiansen schrieb:
Nach Genehmigung vom Sozialamt vergene meist mindestens 4 Wochen, d.h. Verordnung ist ungültig geworden, da nach spätestens 14 Tagen begonnen werden muss. Meist kommen solche Patienten aber auch erst nach 3-4 Wochen zum Therapeuten, also dürfen wir schon gar nicht mehr die Verordnungen annehmen.
Auch nach Genehmigung des Sozialmates ist die Zeit von 14 Tagen vergangen, also auch ungültig, somit keine Chance solche Patienten zu behandeln, ohne Ärger mit der Bezahlung.
Nach Genehmigung vom Sozialamt vergene meist mindestens 4 Wochen, d.h. Verordnung ist ungültig geworden, da nach spätestens 14 Tagen begonnen werden muss. Meist kommen solche Patienten aber auch erst nach 3-4 Wochen zum Therapeuten, also dürfen wir schon gar nicht mehr die Verordnungen annehmen.
Auch nach Genehmigung des Sozialmates ist die Zeit von 14 Tagen vergangen, also auch ungültig, somit keine Chance solche Patienten zu behandeln, ohne Ärger mit der Bezahlung.
Warum wird das RZ ungültig? Wenn der Kostenträger der Landkreis ist, ist es keine GKV und die HMR, der HMK und die Rahmenverträge haben keine Gültigkeit.
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Tempelritter schrieb:
Lars Christiansen schrieb am 2.8.16 08:01:
Nach Genehmigung vom Sozialamt vergene meist mindestens 4 Wochen, d.h. Verordnung ist ungültig geworden, da nach spätestens 14 Tagen begonnen werden muss. Meist kommen solche Patienten aber auch erst nach 3-4 Wochen zum Therapeuten, also dürfen wir schon gar nicht mehr die Verordnungen annehmen.
Auch nach Genehmigung des Sozialmates ist die Zeit von 14 Tagen vergangen, also auch ungültig, somit keine Chance solche Patienten zu behandeln, ohne Ärger mit der Bezahlung.
Warum wird das RZ ungültig? Wenn der Kostenträger der Landkreis ist, ist es keine GKV und die HMR, der HMK und die Rahmenverträge haben keine Gültigkeit.
Nach Genehmigung vom Sozialamt vergene meist mindestens 4 Wochen, d.h. Verordnung ist ungültig geworden, da nach spätestens 14 Tagen begonnen werden muss. Meist kommen solche Patienten aber auch erst nach 3-4 Wochen zum Therapeuten, also dürfen wir schon gar nicht mehr die Verordnungen annehmen.
Auch nach Genehmigung des Sozialmates ist die Zeit von 14 Tagen vergangen, also auch ungültig, somit keine Chance solche Patienten zu behandeln, ohne Ärger mit der Bezahlung.
kopfschüttel, tut soviel Nichtswissen nicht weh?
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morpheus-06 schrieb:
Lars Christiansen schrieb am 2.8.16 08:01:
Nach Genehmigung vom Sozialamt vergene meist mindestens 4 Wochen, d.h. Verordnung ist ungültig geworden, da nach spätestens 14 Tagen begonnen werden muss. Meist kommen solche Patienten aber auch erst nach 3-4 Wochen zum Therapeuten, also dürfen wir schon gar nicht mehr die Verordnungen annehmen.
Auch nach Genehmigung des Sozialmates ist die Zeit von 14 Tagen vergangen, also auch ungültig, somit keine Chance solche Patienten zu behandeln, ohne Ärger mit der Bezahlung.
kopfschüttel, tut soviel Nichtswissen nicht weh?
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Secretary schrieb:
Ich würde auf jeden Fall erstmal eine Kostenübernahme vom Sozialamt unterschreiben lassen, mit Deinen tatsächlichen Kosten die entstehen werden. Nur ein Stempel hinten drauf hat bei uns jedenfalls nicht genügt, es kam dann irgendwann die patzige Antwort eines Sachbearbeiters "das war halt Ihre gute Tat an der Gesellschaft". Also bei uns geht jedenfalls nichts mehr ohne vernünftige Kostenübernahme!!
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idefix- schrieb:
wir nehmen keine Flüchtlinge an, zweimal gehabt und zwei mal Ärger mit der abrechnung, obwohl vorher ghenehmigt. Keinen Bock meinem Geld hinterher zulaufen. Auch war die Pünktlichkeit nicht sehr gegeben und immer eine Ausrede vom Betreuer, sollen hingehen ........
Da sieht man mal wieder, jede Stadt handhabt es anders, so verwirrt man nicht nur die Flüchtlinge, sondern die Behandler gleich mit :confused:
Ein Flüchtling ist gebührenbefreit, wenn er denn ein genehmigtes Rezept hat
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Tempelritter schrieb:
Nach § 4 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) haben Flüchtlinge und Asylbewerber einen eingeschränkten Anspruch auf medizinische Versorgung. § 6 AsylbLG regelt, dass auch sonstige Leistungen im Einzelfall gewährt werden können, wenn diese zur Sicherung des Lebensunterhalts oder der Gesundheit unerlässlich sind. Damit sind auch Heilmittel verordnungsfähig, die jedoch von den zuständigen Behörden genehmigt werden müssen.
Finde es interessant, wie unterschiedlich das gehandhabt wird
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Birgit88 schrieb:
Und unsere Stadt genehmigt eben nichts.
Finde es interessant, wie unterschiedlich das gehandhabt wird
Muss ich den Patienten zur AOK schicken oder ist das Sozialamt zuständig?
Die Verbände helfen leider nicht wirklich weiter.
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J.H. schrieb:
Kann mir jemand sagen wie es mit den VOS in Berlin geregelt ist?
Muss ich den Patienten zur AOK schicken oder ist das Sozialamt zuständig?
Die Verbände helfen leider nicht wirklich weiter.
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morpheus-06 schrieb:
Die Stelle die als Kostebträger auf der Vo steht ist zuständig.
Und da das in Berlin schon seit ewig so ist: das wissen die Verbände echt nicht?!
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Sabine Rabbel schrieb:
In Berlin ist zwar das Sozialamt zuständig, aber die AOK streckt die Kosten als sog. Auftragsleistung vor. Genehmigung bei AOK beantragen, Faxnummer 0800 265080 49379, und am besten drauf hinweisen, daß es sich um einen Asylfall handelt.
Und da das in Berlin schon seit ewig so ist: das wissen die Verbände echt nicht?!
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Birgit88 schrieb:
Bin überracht, dass bei euch die Flüchtlinge Rezepte zur Physio erhalten, die auch genehmigt werden. Nach Rücksprache mit dem hiesigen Sozialamt, werden nur Maßnahmen die Leib und Leben kosten könnten behandelt.
Da sieht man mal wieder, jede Stadt handhabt es anders, so verwirrt man nicht nur die Flüchtlinge, sondern die Behandler gleich mit :confused:
Ein Flüchtling ist gebührenbefreit, wenn er denn ein genehmigtes Rezept hat
Kann sich ja jeder selbst entscheiden .Viele beteiligen sich ehrenamtlich in diesem Bereich.
Dies wäre dann ein kleiner humaner Beitrag von Physiotherapeuten.
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morpheus-06 schrieb:
Blödsinn, entweder genehmigt und Kohle oder Tschüss. Wer kann heute noch was verschenken?
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J.H. schrieb:
So wie ich die Kommentare überblicke , kann man wohl eher die Behandlung von Flüchtlingen als sozialen Beitrag sehen und sich überlegen ob man den Menschen dann mal umsonst behandelt.
Kann sich ja jeder selbst entscheiden .Viele beteiligen sich ehrenamtlich in diesem Bereich.
Dies wäre dann ein kleiner humaner Beitrag von Physiotherapeuten.
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