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Gestaltungsmöglichkeiten in einem
interdisziplinären und
teamorientierten Umfeld
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Fortbildungen (finanzielle
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Fortbildungstage)
- Keine Fließarbeit, sondern
ausreichend Puffe...
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mir ist jetzt folgender Fall passiert, eine Patientin die letztes Jahr mit mehreren Rezepte bei uns in Behandlung war, und auch die Zuzahlung schon bezahlt hat, fällt jetzt auf einmal ein das sie doch befreit ist....
Befreiungsausweis für 2023 und 2024 konnte sie mir auch zeigen.
Was machen wir nun? Müssen wir es zurück zahlen oder muss sie sich an ihre Kasse wenden?
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johannes687 schrieb:
Die Patientin kann sich die geleisteten Zuzahlungen mit den ihr ausgehändigten Quittungen bei ihrer Krankenkasse zurück holen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
mir ist jetzt folgender Fall passiert, eine Patientin die letztes Jahr mit mehreren Rezepte bei uns in Behandlung war, und auch die Zuzahlung schon bezahlt hat, fällt jetzt auf einmal ein das sie doch befreit ist....
Befreiungsausweis für 2023 und 2024 konnte sie mir auch zeigen.
Was machen wir nun? Müssen wir es zurück zahlen oder muss sie sich an ihre Kasse wenden?
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Leni C. schrieb:
Sorry , aber wenn sie es verbaselt hat soll sie es sich von der Kasse zurückholen .
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Schippi schrieb:
Krankenkasse ist der Ansprechpartner für die Patientin!Für 2024 weiß du ja jetzt Bescheid-keine Zuzahlung!!
Die Zuzahlung ist zeitgleich mit der 1. Behandlung zu entrichten, bzw. die Befreiung ist vorzulegen. Wer nichts vorlegen kann bezahlt, wer dann später etwas vorlegt bekommt trotzdem nichts wieder.
Mit dieser klaren Regel gibt es zumindest bei uns keinen Probleme.
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SNS37 schrieb:
Dann soll dieser mir den Quittungen zur seiner KK gehen und sich die Zuzahlung zurück holen!
Die Zuzahlung ist zeitgleich mit der 1. Behandlung zu entrichten, bzw. die Befreiung ist vorzulegen. Wer nichts vorlegen kann bezahlt, wer dann später etwas vorlegt bekommt trotzdem nichts wieder.
Mit dieser klaren Regel gibt es zumindest bei uns keinen Probleme.
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HaJü schrieb:
Die Frage ist, wie hat die Kasse Deine Forderungen erstattet. Wenn der Betrag abzüglich Zuzahlung erstattet worden ist, muss der Patient sich an die Kasse wenden. Hast Du den vollen Betrag bekommen liegt der Ball bei Dir. Aber egal wie es war. Wendet sich der Patient an die Kasse und irgend etwas passt da nicht, wird sich die Kasse bei Dir melden.
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HaJü schrieb:
Bin da auch bei SNS37. Für uns ist bindend, was auf der Verordung steht. Hier hat der Patient eine Verantwortung die Befreiung bereits beim Arzt vorzulegen. Da wir mit der Optica abrechnen, habe ich auch immer das Problem, dass diese mit Zuzahlung abrechnet, wenn es angekreuzt ist. Habe dann zwar die Möglichkeit es nachberechnen zulassen, ist aber auch wieder ein bürokratischer Aufwand. Das Problem ist, die Patienten wissen nicht, was das alles für Auswirkungen hat. Hatten mal einen Patienten, der nach 3 Monaten ab Ausstellungsdatum vorbei kam und nicht verstehen wollte, warum er jetzt keine Behandlung bekommt. Das Beste von Gestern. Arzt verordnet beim vorangigen Heilmittel "KG mit Ultraschalll". So geschrieben. Patient disskutiert mit mir wiso das so nicht geht. Es macht manchmal wirklich keinen Spass mehr.
Wenn er eine vorlegen kann, setze ich ihn auf "zuzahlungsfrei" und sonst eben nicht.
Wenn der Arzt es nämlich nicht vom Vorjahr geändert hat, dann steht da zwar "zuzahlungsfrei", aber ich hab anschließend den Stress damit. Nein danke....
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die neue schrieb:
@HaJü
HaJü schrieb am 05.03.2024 20:27 Uhr:Bin da auch bei SNS37. Für uns ist bindend, was auf der Verordung steht. Hier hat der Patient eine Verantwortung die Befreiung bereits beim Arzt vorzulegen. Da wir mit der Optica abrechnen, habe ich auch immer das Problem, dass diese mit Zuzahlung abrechnet, wenn es angekreuzt ist. Habe dann zwar die Möglichkeit es nachberechnen zulassen, ist aber auch wieder ein bürokratischer Aufwand. Das Problem ist, die Patienten wissen nicht, was das alles für Auswirkungen hat. Hatten mal einen Patienten, der nach 3 Monaten ab Ausstellungsdatum vorbei kam und nicht verstehen wollte, warum er jetzt keine Behandlung bekommt. Das Beste von Gestern. Arzt verordnet beim vorangigen Heilmittel "KG mit Ultraschalll". So geschrieben. Patient disskutiert mit mir wiso das so nicht geht. Es macht manchmal wirklich keinen Spass mehr. Für mich ist bindend, ob der Patient eine Zuzahlungsbefreiung vorlegen kann oder nicht. Wenn ja, ist er für mich befreit (und ich mach mir für mich) eine Kopie oder einen Scan von der Befreiung und wenn nicht, dann leistet er die Zuzahlung.
Wenn er eine vorlegen kann, setze ich ihn auf "zuzahlungsfrei" und sonst eben nicht.
Wenn der Arzt es nämlich nicht vom Vorjahr geändert hat, dann steht da zwar "zuzahlungsfrei", aber ich hab anschließend den Stress damit. Nein danke....
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Sonnencreme Tube schrieb:
Danke euch!
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