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eine Frage, ein Pat mit Langzeitverordnung 12 Termine bereits 2021 geleistet, jetzt zuzahlungsbefreit... Kann ich die gesamte Zuzahlung berechnen ..oder nur die Termine , die in der noch "Zuzahlungspflichtigen " Zeit geleistet wurden?
Danke Kollegen, fey
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fey schrieb:
Hallo Kollegen,
eine Frage, ein Pat mit Langzeitverordnung 12 Termine bereits 2021 geleistet, jetzt zuzahlungsbefreit... Kann ich die gesamte Zuzahlung berechnen ..oder nur die Termine , die in der noch "Zuzahlungspflichtigen " Zeit geleistet wurden?
Danke Kollegen, fey
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Leni C. schrieb:
10 € plus die 10 % für die zuzahlungspflichtigen Termine .
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Ahn schrieb:
Genau, du musst das Rezept aufsplitten, in die Termine mit und ohne Befreiung. Wobei die Grundgebühr immer dem Zustand zu Beginn der Verordnung zugerechnet wird
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Schippi schrieb:
Alle Termine die 2021 stattgefunden haben sind zuzahlungspflichtig und werden berechnet,die restlichen sind befreit wenn die Befreiung ab 01.januar 2022 gilt
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Ahn schrieb:
Fragen ob auch im neuen Jahr eine Befreiung vorliegt, Befreiungskarte kopieren und in Akte abheften und in SW eintragen. Fertig. Und beim nächsten Jahreswechsel das gleiche Spiel
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physiox100 schrieb:
So haben wir es bisher gemacht, weil die Kreuze nicht verbindlich waren. Aber wenn ich den Aufwand weiter betreiben muss, ist die Regelung im Vertrag völlig überflüssig.
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Schippi schrieb:
Für 2022 Fragen sonst fehlt dir evtl geld bzw es kommt bei nachforderung zu Mehrarbeit ,also wie immer
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
....die Befreiung gilt immer bis zum 31.12. des Jahres ....und alles was ins neue Jahr behandelt wird muss bezahlt werden (ohneRezeptblattgebühr)
MfG
JürgenK ;)
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physiox100 schrieb:
Ich hätte halt Absatz 3 im Vertrag auch lesen sollen und schon hätte ich mich nicht zum Trottel gemacht.
So machen wir es weiterhin, denn die Regelung im RV ist m.E. der mit abstand größer Bullsh**** ever.
Wir ignorieren die Kreuze bewusst, denn die Fehlerquote ist recht hoch.
Aktuelles Beispiel: Pat. AOK ist befreit (ausweis liegt vor), doche jede VO kommt mit Kreuz an der falschen stelle. Die AOK zieht uns prompt auch die ZZahlung ab.
Also immer wieder Ausweiskopie ausgedruckt, zusammen mit 40,- € Gebühr an die KKasse zum nachzahlen. Gab dieses JAhr schon 120,- extra joy
Die Regelung ist sowieso doof:
ist ein PAt. befreit und Kreuz an der falschen stelle, sollen wir trotzdem den gesamten Betrag an die KKasse berechnen (Soweit gut)
jetzt kommt ein Pat, der NICHT befreit ist, aber das Kreut ist bei BEFREIT. Was nun?
Nicht an Pat. berechen und KKasse zieht es dann berechtigterwise wieder ab und wir fordern es nach?
Dann kann man es auch gleich so handhaben:
Ohne Befreiungsausweis ist JEDER Pat. grundsätzlich ZZahlungspflichtig, sofern Ü18.
nerd_face
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KGSchuller schrieb:
@physiox100
So machen wir es weiterhin, denn die Regelung im RV ist m.E. der mit abstand größer Bullsh**** ever.
Wir ignorieren die Kreuze bewusst, denn die Fehlerquote ist recht hoch.
Aktuelles Beispiel: Pat. AOK ist befreit (ausweis liegt vor), doche jede VO kommt mit Kreuz an der falschen stelle. Die AOK zieht uns prompt auch die ZZahlung ab.
Also immer wieder Ausweiskopie ausgedruckt, zusammen mit 40,- € Gebühr an die KKasse zum nachzahlen. Gab dieses JAhr schon 120,- extra joy
Die Regelung ist sowieso doof:
ist ein PAt. befreit und Kreuz an der falschen stelle, sollen wir trotzdem den gesamten Betrag an die KKasse berechnen (Soweit gut)
jetzt kommt ein Pat, der NICHT befreit ist, aber das Kreut ist bei BEFREIT. Was nun?
Nicht an Pat. berechen und KKasse zieht es dann berechtigterwise wieder ab und wir fordern es nach?
Dann kann man es auch gleich so handhaben:
Ohne Befreiungsausweis ist JEDER Pat. grundsätzlich ZZahlungspflichtig, sofern Ü18.
nerd_face
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physiox100 schrieb:
Ich würde hier auch gleich nochmal eine Frage einwerfen. Laut neuem Rahmenvertrag ist für uns ja jetzt das Kreuz bei "Zuzahlungsfrei" bzw. "Zuzahlungspflicht" der Indikator. Da Zuzahlungsbefreiungen aber oftmals nur bis Jahresende gelten und niemand weiß ob der Patient für 2022 jetzt wieder eine bekommen hat, wie behandeln wir das bei Abrechnung. Fragen oder einfach auf das Kreuz berufen?
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Leni C. schrieb:
Aber das war doch immer schon so . Befreit bbis 31.12. , dann neu überprüfen . Und wenn noch keine Befreiung da ist , Zuzahlung berechnen .
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Schippi schrieb:
Weche hohe Fehlerquote?Die Software bei der Arztpraxen ist auch geändert!Das 0berprüfen der neuen befreiung ist doch seid Jahren unsere Aufgabe zu Jahresbeginn auch bei den alten vordrucken
Auch wenn die Software geändert ist setzen doch die Arzthelferinnen die entspechenden Kreuze . Und das untere Feld war früher " befreit " dann wird halt auch weiterhin das Kreuz im unteren Feld gemacht . Aber du hast recht , überprüft habe ich das immer schon .
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Leni C. schrieb:
@Schippi
Auch wenn die Software geändert ist setzen doch die Arzthelferinnen die entspechenden Kreuze . Und das untere Feld war früher " befreit " dann wird halt auch weiterhin das Kreuz im unteren Feld gemacht . Aber du hast recht , überprüft habe ich das immer schon .
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Schippi schrieb:
@Leni C. und solange die pat die Befreiung nicht vorlegen wird das Kreuz auch nicht geändert
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Leni C. schrieb:
Die etrem hohe Fehlerquote bei den Kreuzen resultiert meiner Meinung nach , daß auf den jetzigen Rezeptformularen " befreit " und " nicht befreit " in einer anderen Reihenfolge gedruckt ist als vorher .
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