Zum nächstmöglichen Zeitpunkt
suchen wir für die LANDGRAFEN
Klinik in Bad Nenndorf einen/eine
Therapieleiter/in (m/w/d) in
Vollzeit
Ihre Aufgaben:
- Gesamtverantwortung /
Mitarbeiterführung von
MitarbeiterInnen der
Therapiebereiche sowie ambulante
und stationäre Therapieplanung und
Faktura
- (Weiter) Entwicklung von
therapeutischen Angeboten im
stationären und ambulanten Bereich
- Sicherstellung der
Wirtscha...
suchen wir für die LANDGRAFEN
Klinik in Bad Nenndorf einen/eine
Therapieleiter/in (m/w/d) in
Vollzeit
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- Gesamtverantwortung /
Mitarbeiterführung von
MitarbeiterInnen der
Therapiebereiche sowie ambulante
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Faktura
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Da ich über ein Abrechnungszentrum abrechne, weiß ich grad nicht, ob die diese Zuzahlungsrechnung einfach an die Techniker in Hamburg schicken soll oder ob es hierfür eine andere Adresse gibt.
Ich würd mich freuen, wenn Ihr mir weiterhelfen könntet.
Vielen Dank
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Problem beschreiben
die neue schrieb:
Heute passiert es mir zum ersten Mal: ein Patient ist verreist, ohne vorher seine Zuzahlung geleistet zu haben. Die möchte ich mir nun natürlich von der Techniker holen.
Da ich über ein Abrechnungszentrum abrechne, weiß ich grad nicht, ob die diese Zuzahlungsrechnung einfach an die Techniker in Hamburg schicken soll oder ob es hierfür eine andere Adresse gibt.
Ich würd mich freuen, wenn Ihr mir weiterhelfen könntet.
Vielen Dank
Wenn du die Zuzahlung von KK haben willst mußt du Patient mindestens 1 x angemahnt haben und wenn dieser nach Zahlungsfrist nicht zahlt ,dann kannst du der Kasse mitteilen dass Patient nicht zahlt und das Geld einfordern.So läuft das normalerweise und so ist es auch vorgeschrieben.
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Tempelritter schrieb:
eine gesonderte Rechnung muss an den Versicherten geschickt werden ( das ist keine Mahnung), zahlt es diese nicht innerhalb der gesetzten Frist, geht die Rechnung über die ZuZahlung direkt an seine Kasse.
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PTP schrieb:
Ich sehe das wie Tempelritter. Ggf das Rezept gleich auf "frei" setzten wenn es noch nicht abgerechnet ist und die Gebühr der KK in Rechnung stellen. Theorg bietet noch eine Vorlage dazu falls du mit Theorg arbeitest
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die neue schrieb:
genau das ist passiert. Ich habe ihm eine gesonderte Rechnung geschickt. Er ist für mindestens 2 Monate im Ausland. Deswegen möchte ich die Rechnung jetzt an die Techniker schicken und weiß eben nicht, ob ich die einfach nach Hamburg schicken soll oder ob es eine andere Adresse für die Abrechnung gibt.
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Tempelritter schrieb:
schickt eine Rechnung an die TK Landesvertretung in deinem Bundesland oder an den Hauptsitz.
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die neue schrieb:
danke Templer :thumbsdown: :blush:
Warum die Zuzahlung von der Krankenkasse einfordern?
Üblich ist:
Wenn die Zuzahlung nicht vom Pat. bezahlt wurde, wird angemahnt.
Heilmittelverordnung mit "00"- Zuzahlung deklariert.
Mahnungsnachweis der Heilmittelverordnung zur Abrechnung beigefügt.
Dann wird abgerechnet.
Bitte um Aufklärung
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PhysioDino schrieb:
Bin jetzt etwas verwirrt!
Warum die Zuzahlung von der Krankenkasse einfordern?
Üblich ist:
Wenn die Zuzahlung nicht vom Pat. bezahlt wurde, wird angemahnt.
Heilmittelverordnung mit "00"- Zuzahlung deklariert.
Mahnungsnachweis der Heilmittelverordnung zur Abrechnung beigefügt.
Dann wird abgerechnet.
Bitte um Aufklärung
§ 43c SGB V – Zahlungsweg
(1) Leistungserbringer haben Zahlungen, die Versicherte zu entrichten haben, einzuziehen und mit ihrem Vergütungsanspruch gegenüber der Krankenkasse zu verrechnen. Zahlt der Versicherte trotz einer gesonderten schriftlichen Aufforderung durch den Leistungserbringer nicht, hat die Krankenkasse die Zahlung einzuziehen.
als gesonderte schriftliche Aufforderung, ist die Rechnung über die ZuZa an den Pat. zu sehen.
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morpheus-06 schrieb:
der falsche Weg, wenn nicht bezahlt wird und die Vo, auf 0€ ZuZa gesetzt wird, kann die Kasse zurecht die ZuZa abziehen oder komplett zurücksenden. Weil der Pat. nicht von der ZuZa befreit ist. Für das nichtbezahlen gibt es im SGB V einen vorschriebenen Weg.
§ 43c SGB V – Zahlungsweg
(1) Leistungserbringer haben Zahlungen, die Versicherte zu entrichten haben, einzuziehen und mit ihrem Vergütungsanspruch gegenüber der Krankenkasse zu verrechnen. Zahlt der Versicherte trotz einer gesonderten schriftlichen Aufforderung durch den Leistungserbringer nicht, hat die Krankenkasse die Zahlung einzuziehen.
als gesonderte schriftliche Aufforderung, ist die Rechnung über die ZuZa an den Pat. zu sehen.
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eim schrieb:
Danke morpheus für diese Antwort. :blush:
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Problem beschreiben
eim schrieb:
Wo ist das Problem zu warten bis Patient zurück ist ??????
Wenn du die Zuzahlung von KK haben willst mußt du Patient mindestens 1 x angemahnt haben und wenn dieser nach Zahlungsfrist nicht zahlt ,dann kannst du der Kasse mitteilen dass Patient nicht zahlt und das Geld einfordern.So läuft das normalerweise und so ist es auch vorgeschrieben.
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