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Wir sind ein 7-köpfiges Team,
dessen oberste Priorität es ist,
unseren Patienten professionell und
mit Freude in interdisziplinärer
Zusammenarbeit zu vers...
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darf ich einen GKV Patient zuzahlen lassen?
Er verlängert also dadurch seine Behandlungszeit von 15 (Mindestbehandlungszeit) auf zb 25 Min.- darf ich das, bzw. kann ich ihm dafür eine Rechnung/Quittung ausstellen? Bin nur PT- kein HP/auch nicht sektoraler.
Ich meine nicht von der steuerlichen Seite sondern nur von der rechtlichen was die GKV betrifft.
Vielen Dank
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Problem beschreiben
aerdna schrieb:
Hallo- ich bin mir auch nach lesen der alten Beiträge im Forum noch nicht sicher:
darf ich einen GKV Patient zuzahlen lassen?
Er verlängert also dadurch seine Behandlungszeit von 15 (Mindestbehandlungszeit) auf zb 25 Min.- darf ich das, bzw. kann ich ihm dafür eine Rechnung/Quittung ausstellen? Bin nur PT- kein HP/auch nicht sektoraler.
Ich meine nicht von der steuerlichen Seite sondern nur von der rechtlichen was die GKV betrifft.
Vielen Dank
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MikeS
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MikeS schrieb:
... ausser es handelt sich bei der zugekauften Leistung um eine andere als die verordnete ... (aber natürlich eben nur mit HP / sHP)
MikeS
... ausser es handelt sich bei der zugekauften Leistung um eine andere als die verordnete ... (aber natürlich eben nur mit HP / sHP)
MikeS
wir verkaufen nicht mehr Zeit, sondern eine weitere Behandlungsform im zeitlichen Zusammenhang oder weitere Behandlungen nach Beendigung des GKV- RZ als sHP. So kommt es nicht zum Konflikt mit dem Rahmenvertrag.
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Tempelritter schrieb:
MikeS schrieb am 17.7.16 18:24:
... ausser es handelt sich bei der zugekauften Leistung um eine andere als die verordnete ... (aber natürlich eben nur mit HP / sHP)
MikeS
wir verkaufen nicht mehr Zeit, sondern eine weitere Behandlungsform im zeitlichen Zusammenhang oder weitere Behandlungen nach Beendigung des GKV- RZ als sHP. So kommt es nicht zum Konflikt mit dem Rahmenvertrag.
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aerdna schrieb:
Und wie kann es sein, dass so extrem viele PT-Praxen hier in BW (in denen garantiert nicht alle PTs auch HPs oder sekt.HPs sind) dies aber so anbieten und sich bezahlen lassen? Das bekommen doch die GKVs garaniert mit von manch einem Patienten! Und die reagieren darauf nicht extrem sauer???
Für den Fall das mir langweilig wird hätte ich hier 'ne ganze Latte mit Vergehen meiner Mitbewerber die ich anzeigen könnte wenn ich Lust hätte. Da mir dafür aber Zeit und Antipathie fehlen bleibt es ungemeldet und daher unverfolgt.
Ich habe vor kurzem Anzeige gegenüber Vorbereitern eines Angriffskrieges gestellt; Ermittlungen wurden nicht aufgenommen...
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Papa Alpaka schrieb:
...du ahnst nicht was man alles machen kann ohne angeschwärzt zu werden. Nicht alles was illegal ist wird angezeigt, nicht alles was angezeigt wird wird auch weiter verfolgt.
Für den Fall das mir langweilig wird hätte ich hier 'ne ganze Latte mit Vergehen meiner Mitbewerber die ich anzeigen könnte wenn ich Lust hätte. Da mir dafür aber Zeit und Antipathie fehlen bleibt es ungemeldet und daher unverfolgt.
Ich habe vor kurzem Anzeige gegenüber Vorbereitern eines Angriffskrieges gestellt; Ermittlungen wurden nicht aufgenommen...
Und wie kann es sein, dass so extrem viele PT-Praxen hier in BW (in denen garantiert nicht alle PTs auch HPs oder sekt.HPs sind) dies aber so anbieten und sich bezahlen lassen? Das bekommen doch die GKVs garaniert mit von manch einem Patienten! Und die reagieren darauf nicht extrem sauer???
das musst du diese Praxen in BaWü fragen. Nur weil es viele machen wird es nicht richtig, das ist wie bei rot über die Ampel gehen. Die GKV bekommt das mit und ich kenne zumindest eine Abmahnung durch die AOK in BaWü.
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Tempelritter schrieb:
aerdna schrieb am 17.7.16 21:08:
Und wie kann es sein, dass so extrem viele PT-Praxen hier in BW (in denen garantiert nicht alle PTs auch HPs oder sekt.HPs sind) dies aber so anbieten und sich bezahlen lassen? Das bekommen doch die GKVs garaniert mit von manch einem Patienten! Und die reagieren darauf nicht extrem sauer???
das musst du diese Praxen in BaWü fragen. Nur weil es viele machen wird es nicht richtig, das ist wie bei rot über die Ampel gehen. Die GKV bekommt das mit und ich kenne zumindest eine Abmahnung durch die AOK in BaWü.
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Tempelritter schrieb:
nach den Rahmenverträgen beträgt die Regelbehandlungszeit bis zu 25Min.bei KG. Nach dieser Zeit sind Zukäufe durch HP /sHP möglich, ohne HP / sHP keine Therapieverlängerung, da das RZ nur die Regelbehandlungszeit abdeckt.
Wie geht es mit:
KMT (Selbstbezahlt) von 10:00 bis 10:30 dann KG (auf Verordnung) von 10:30 bis 10:50
Ausbildung: Masseur dannach PT
VG
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jeder darf natürlich in der ersten zeit nur das machen was er auch sonst ohne rezept darf
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Esra Luise schrieb:
wenn man zu erst die zusatzzeit macht zb als vorbereitende wellnesbehandlung oder was man auch sonst ohne rezept darf und dann im zeitlichen anschluss rezeptbehandlung macht geht das
jeder darf natürlich in der ersten zeit nur das machen was er auch sonst ohne rezept darf
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postri-77 schrieb:
Hallo!
Wie geht es mit:
KMT (Selbstbezahlt) von 10:00 bis 10:30 dann KG (auf Verordnung) von 10:30 bis 10:50
Ausbildung: Masseur dannach PT
VG
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