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wie ist es eigentlich geregelt mit der Zuzahlung wenn von den ausgestellten 6 Behandlungen nur 2 geleistet worden sind und das Rezept dann abgebrochen wird?
Ich hatte diese Situation selber mal das mir die volle Zuzahlung berechnet wurde obwohl ich nur 2 von 6 Behandlungen hatte.
kurz gesagt würde ich es einfach anpassen d.h. die 10€ Verordnungsblattgebühr und dann die 1ß% der 2 Behandlungen anrechnen.
Ist das richtig so?
LG
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
wie ist es eigentlich geregelt mit der Zuzahlung wenn von den ausgestellten 6 Behandlungen nur 2 geleistet worden sind und das Rezept dann abgebrochen wird?
Ich hatte diese Situation selber mal das mir die volle Zuzahlung berechnet wurde obwohl ich nur 2 von 6 Behandlungen hatte.
kurz gesagt würde ich es einfach anpassen d.h. die 10€ Verordnungsblattgebühr und dann die 1ß% der 2 Behandlungen anrechnen.
Ist das richtig so?
LG
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Leni C. schrieb:
...aber der Patient kann die schon bezahlten 10 % der restlichen , nicht genommenen Behandlungen zurück fordern .
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ok ,danke. Also war ich doch nicht falsch mit meiner Aussage :sunglasses:
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morpheus-06 schrieb:
es kann nur das berechnet werden, was abgegeben wurde -> 10 + 10% aus den 2 geleisteten Behandlungen.
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