Wir suchen motivierte Menschen, die
Teil unseres Teams werden möchten
und uns dabei unterstützen, dass
unsere Patienten die bestmögliche
Behandlung erhalten.
Aufgabenbereiche:
Wir suchen eine(n) engagierte(n)
Masseur*in mit der
Zusatzqualifikation
Lympdrainage/Ödemtherapie, die
unsere Patienten als Partner in der
Betreuung von verschiedensten
Krankheitsbildern professionell
betreut, begleitet und in der
Therapie unterstützt. Starte jetzt
deine Karriere in unserem Team.
Qualifikatione...
Teil unseres Teams werden möchten
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Behandlung erhalten.
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wie ist es eigentlich geregelt mit der Zuzahlung wenn von den ausgestellten 6 Behandlungen nur 2 geleistet worden sind und das Rezept dann abgebrochen wird?
Ich hatte diese Situation selber mal das mir die volle Zuzahlung berechnet wurde obwohl ich nur 2 von 6 Behandlungen hatte.
kurz gesagt würde ich es einfach anpassen d.h. die 10€ Verordnungsblattgebühr und dann die 1ß% der 2 Behandlungen anrechnen.
Ist das richtig so?
LG
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
wie ist es eigentlich geregelt mit der Zuzahlung wenn von den ausgestellten 6 Behandlungen nur 2 geleistet worden sind und das Rezept dann abgebrochen wird?
Ich hatte diese Situation selber mal das mir die volle Zuzahlung berechnet wurde obwohl ich nur 2 von 6 Behandlungen hatte.
kurz gesagt würde ich es einfach anpassen d.h. die 10€ Verordnungsblattgebühr und dann die 1ß% der 2 Behandlungen anrechnen.
Ist das richtig so?
LG
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Leni C. schrieb:
...aber der Patient kann die schon bezahlten 10 % der restlichen , nicht genommenen Behandlungen zurück fordern .
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ok ,danke. Also war ich doch nicht falsch mit meiner Aussage :sunglasses:
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morpheus-06 schrieb:
es kann nur das berechnet werden, was abgegeben wurde -> 10 + 10% aus den 2 geleisteten Behandlungen.
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