Suche Kollegin oder Kollegen, die
einfach Lust auf eine großzügig,
modern eingerichtete Praxis haben
und sich eigenständig und ohne
„Druck von oben“ austoben
wollen.
Angestellt selbstständig eben!
Über die anderen wichtigen Dinge
bei einem Treffen.
LG
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wie ist es eigentlich geregelt mit der Zuzahlung wenn von den ausgestellten 6 Behandlungen nur 2 geleistet worden sind und das Rezept dann abgebrochen wird?
Ich hatte diese Situation selber mal das mir die volle Zuzahlung berechnet wurde obwohl ich nur 2 von 6 Behandlungen hatte.
kurz gesagt würde ich es einfach anpassen d.h. die 10€ Verordnungsblattgebühr und dann die 1ß% der 2 Behandlungen anrechnen.
Ist das richtig so?
LG
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
wie ist es eigentlich geregelt mit der Zuzahlung wenn von den ausgestellten 6 Behandlungen nur 2 geleistet worden sind und das Rezept dann abgebrochen wird?
Ich hatte diese Situation selber mal das mir die volle Zuzahlung berechnet wurde obwohl ich nur 2 von 6 Behandlungen hatte.
kurz gesagt würde ich es einfach anpassen d.h. die 10€ Verordnungsblattgebühr und dann die 1ß% der 2 Behandlungen anrechnen.
Ist das richtig so?
LG
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Leni C. schrieb:
...aber der Patient kann die schon bezahlten 10 % der restlichen , nicht genommenen Behandlungen zurück fordern .
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ok ,danke. Also war ich doch nicht falsch mit meiner Aussage :sunglasses:
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morpheus-06 schrieb:
es kann nur das berechnet werden, was abgegeben wurde -> 10 + 10% aus den 2 geleisteten Behandlungen.
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