Über uns:
Rössle Reha ist ein renommiertes
Reha Zentrum, das sich auf die
ganzheitliche Behandlung und
Betreuung unserer Patienten
spezialisiert hat. Unser
engagiertes Team arbeitet täglich
daran, die Lebensqualität unserer
Patienten zu verbessern und ihnen
zu einem schmerzfreien Alltag zu
verhelfen.
Ihre Aufgaben:
• Durchführung von
physiotherapeutischen Behandlungen
und Therapien
• Erstellung individueller
Therapiepläne basierend auf den
Bedürfnissen der Patienten
• Anleitung...
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Wir haben eine Anfrage bekommen wegen eines Hausbesuchs (GKV). Da ja Hausbesuche generell nicht so rentabel sind und der Hausbesuch auch noch knapp 10 km entfernt ist würden wir nicht anfahren. Leider findet der Patient keine Praxis die hinfährt und er würde nun privat noch was drauf legen damit wir hinfahren. Jetzt ist meine Frage ob wir den Patienten privat noch etwas berechnen dürfen zusätzlich zur Pauschale der Verordnung?
Danke für eure Hilfe
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Tobi33 schrieb:
Hallo zusammen,
Wir haben eine Anfrage bekommen wegen eines Hausbesuchs (GKV). Da ja Hausbesuche generell nicht so rentabel sind und der Hausbesuch auch noch knapp 10 km entfernt ist würden wir nicht anfahren. Leider findet der Patient keine Praxis die hinfährt und er würde nun privat noch was drauf legen damit wir hinfahren. Jetzt ist meine Frage ob wir den Patienten privat noch etwas berechnen dürfen zusätzlich zur Pauschale der Verordnung?
Danke für eure Hilfe
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Nach allen R-Verträgen ist so eine Zuzahlung nicht erlaubt.
Und nach den R-Verträgen besteht grundsätzlich für die nächstgelegene Praxis eine Behandlungsverpflichtung. Die läßt sich natürlich mit dem Argument "(über)voller Terminkalender" - egal, ob zutreffend oder nicht - immer aushebeln.
Falls sich mehrere Hausbesuche wegstreckenmäßig sinnvoll verbinden lassen, können auch Hausbesuchsentfernungen bis 10 km rentabel bewirtschaftet werden. Für uns im ländlichen/kleinstädtischen Bereich seit Jahren Realität.
Walli :hushed:
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W. Stangner schrieb:
Tempelritter schrieb am 10.1.19 15:08:
Nach allen R-Verträgen ist so eine Zuzahlung nicht erlaubt.
Und nach den R-Verträgen besteht grundsätzlich für die nächstgelegene Praxis eine Behandlungsverpflichtung. Die läßt sich natürlich mit dem Argument "(über)voller Terminkalender" - egal, ob zutreffend oder nicht - immer aushebeln.
Falls sich mehrere Hausbesuche wegstreckenmäßig sinnvoll verbinden lassen, können auch Hausbesuchsentfernungen bis 10 km rentabel bewirtschaftet werden. Für uns im ländlichen/kleinstädtischen Bereich seit Jahren Realität.
Walli :hushed:
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PTP schrieb:
Kasse anrufen ob sie den Preis zahlen den du benötigst. Hatten das schonmal und haben erhöhten Preis bekommen weil keine nähere Praxis das Zertifikat hatte
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dän schrieb:
Dafür z.B wäre der Sektorale HP praktisch wie im anderen Thema gefragt wurde.
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Tempelritter schrieb:
Nach allen R-Verträgen ist so eine Zuzahlung nicht erlaubt.
ich würde mit der Krankenkasse des Patienten telefonieren und dieser mitteilen, dass Du den Hausbesuch wegen übervollem Terminplan nur im Rahmen von Überstunden außerhalb der vorgesehenen Arbeitszeiten durchführen könntest, für die bei Dir in der Praxis zusätzliche Personalkosten anfallen würden. Teile der Krankenkasse den von Dir kalkulierten Preis mit, der es Dir erlauben würde, den Hausbesuch zu übernehmen. Die Krankenkasse hat einen Versorgungsauftrag zu erfüllen und das wird sie in diesem Fall wahrscheinlich auch tun, indem sie auf Dein Angebot eingeht.
Eine Zuzahlung des Patienten ist im Rahmen Deines Vertrages mit den Kostenträgern nicht möglich. Natürlich kannst Du niemanden daran hindern, ein besonders großzügiges Trinkgeld zu bezahlen! :kissing_closed_eyes:
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MikeL schrieb:
Hallo Tobias,
ich würde mit der Krankenkasse des Patienten telefonieren und dieser mitteilen, dass Du den Hausbesuch wegen übervollem Terminplan nur im Rahmen von Überstunden außerhalb der vorgesehenen Arbeitszeiten durchführen könntest, für die bei Dir in der Praxis zusätzliche Personalkosten anfallen würden. Teile der Krankenkasse den von Dir kalkulierten Preis mit, der es Dir erlauben würde, den Hausbesuch zu übernehmen. Die Krankenkasse hat einen Versorgungsauftrag zu erfüllen und das wird sie in diesem Fall wahrscheinlich auch tun, indem sie auf Dein Angebot eingeht.
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