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kann mir jemand nochmal genau erklären was der Unterschied zwischen Verordnungsgebühr und Zuzahlung ist?
Setzt sich der Bertrag, den der Patient in der Praxis bezahlen muss, aus diesen beiden Beträgen zusammen?
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Problem beschreiben
ines79 schrieb:
Hallo Leute,
kann mir jemand nochmal genau erklären was der Unterschied zwischen Verordnungsgebühr und Zuzahlung ist?
Setzt sich der Bertrag, den der Patient in der Praxis bezahlen muss, aus diesen beiden Beträgen zusammen?
siehe Satz 3 -> Verordnungsgebühr = Teil der Gesamtzuzahlung
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ines79 schrieb:
sind die Verordnungsgebühren die 10% Eigenanteil vom gesamten Rezeptwert? bzw was beinhaltet die Zuzahlung und was die Verordnungsgebühr?
Dazu kommen 10% der Kosten für die Behandlungen, die tatsächlich stattgefunden haben.
Beides zusammen ergibt die Zuzahlung nach § 61 SGB V.
[bearbeitet am 05.01.14 21:20]
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SGBV schrieb:
Verordnungsgebühr = 10 € je Verordnung, die vom Arzt ausgestellt und vom Heilmittelleistungserbringer (=Therapeut) entgegengenommen wird. Selbst wenn nur 1 Behandlung stattfinden sollte, wird diese Gebühr in voller Höhe fällig.
Dazu kommen 10% der Kosten für die Behandlungen, die tatsächlich stattgefunden haben.
Beides zusammen ergibt die Zuzahlung nach § 61 SGB V.
[bearbeitet am 05.01.14 21:20]
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
[bearbeitet am 06.01.14 12:19]
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JürgenK schrieb:
Wenn wir dieses Ding >>Verordnungsgebühr<< Verornungsblattgebühr nennen, ist es vielleicht leichter zu verstehen :wink:
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
[bearbeitet am 06.01.14 12:19]
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SGBV schrieb:
61 SGB V spricht weder von der einen noch von der anderen "Gebühr", sondern lediglich von "10 Euro je Verordnung". Eine Gebühr ist im allg. Sprachgebrauch eine Abgabe für behördliche Tätigkeiten. Das trifft hier überhaupt nicht zu, so dass wir besser beide Begriffe nicht verwenden sollten. Vielleicht trifft es "pauschale Zuzahlung je Verordnung" am besten. So wird es im RV des VdeK bezeichnet.
die Aussagen von
SGBV, ..."10% der Kosten für die Behandlungen, die tatsächlich stattgefunden haben"..., und
morpheus-06, ..." pro Verordnung = 10€ Verordnungsblattgebühr plus 10% vom Rezeptwert"...
lassen doch unterschiedliche Interpretationen zu.
ist doch bei SGBV berücksichtigt, dass sich die "Zuzahlung" bei nicht vollständiger Leistungsinanspruchnahme/-abgabe reduziert und evtl. bereits abkassierte Beträge teilweise zurückgezahlt werden müssen.
Dagegen ist der Rezeptwert schon unterschiedlich zu sehen. Ist es der Wert der dem Verordner als Ausgabe angerechnet wird, ist es der Wert den das Rezept zu Behandlungsaufnahme hat, oder ist es nur der zur Abrechnung kommende Betrag?
gruss mocca :blush:
[bearbeitet am 06.01.14 13:36]
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mocca schrieb:
hallo,
die Aussagen von
SGBV, ..."10% der Kosten für die Behandlungen, die tatsächlich stattgefunden haben"..., und
morpheus-06, ..." pro Verordnung = 10€ Verordnungsblattgebühr plus 10% vom Rezeptwert"...
lassen doch unterschiedliche Interpretationen zu.
ist doch bei SGBV berücksichtigt, dass sich die "Zuzahlung" bei nicht vollständiger Leistungsinanspruchnahme/-abgabe reduziert und evtl. bereits abkassierte Beträge teilweise zurückgezahlt werden müssen.
Dagegen ist der Rezeptwert schon unterschiedlich zu sehen. Ist es der Wert der dem Verordner als Ausgabe angerechnet wird, ist es der Wert den das Rezept zu Behandlungsaufnahme hat, oder ist es nur der zur Abrechnung kommende Betrag?
gruss mocca :blush:
[bearbeitet am 06.01.14 13:36]
Der Rezeptwert ist der Wert zum Zeitpunkt der Abrechnung.
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morpheus-06 schrieb:
Mocca hast du eigentlich Langeweile?
Der Rezeptwert ist der Wert zum Zeitpunkt der Abrechnung.
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SGBV schrieb:
Mocca kann ja in potentiellen und realisierten Rezeptwert unterscheiden. Vielleicht sollten wir das Problem in ein sprachwissenschaftliches Forum verlegen?
wann berechnest/kassierst/quittierst du?
Alles nur vorläufig und fiktiv?
gruss mocca :blush:
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mocca schrieb:
hallo,
wann berechnest/kassierst/quittierst du?
Alles nur vorläufig und fiktiv?
gruss mocca :blush:
Das steht auch so in unseren AGB`s und Behandlungsverträgen, somit ist jeder Patient informiert.
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morpheus-06 schrieb:
wir sind dazu übergegangen bei der letzten Behandlung die ZuZa einzuziehen. Das klappt zu 99,9% sehr gut :smile:
Das steht auch so in unseren AGB`s und Behandlungsverträgen, somit ist jeder Patient informiert.
na dann ist es ja gut, wenn man vorher weiß, das der Pat. zum letzten Termin nicht mehr kommt!
gruss mocca :blush:
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mocca schrieb:
hallo morpheus-06,
na dann ist es ja gut, wenn man vorher weiß, das der Pat. zum letzten Termin nicht mehr kommt!
gruss mocca :blush:
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morpheus-06 schrieb:
kommt so gut wie nicht vor und wenn bekommt er eine Rechnung, wo ist das Problem?
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Problem beschreiben
SGBV schrieb:
SGB 5 - Einzelnorm
siehe Satz 3 -> Verordnungsgebühr = Teil der Gesamtzuzahlung
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Problem beschreiben
morpheus-06 schrieb:
Zuzahlung für Heilmittel pro Verordnung = 10€ Verordnungsblattgebühr plus 10% vom Rezeptwert.
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