In unserer maritim gestalteten,
mitten in Halstenbek gelegenen
Praxis benötigen wir weitere
zupackende Hände, um unsere
Patienten weiterhin gut versorgen
zu können. Auch ein/e
Berufsanfänger/in ist willkommen.
Eine sorgfältige Einarbeitung ist
selbstverständlich.
Zur Zeit könnte ich zusätzlich
eine 2-Zimmer Whg vermitteln. Die
Whg hat einen Balkon, liegt sehr
ruhig und nahe der S-Bahn.
Wir sind ein Team von sechs
Mitarbeiter/innen mit
Unterstützung durch zwei
Rezeptionskräfte, di...
mitten in Halstenbek gelegenen
Praxis benötigen wir weitere
zupackende Hände, um unsere
Patienten weiterhin gut versorgen
zu können. Auch ein/e
Berufsanfänger/in ist willkommen.
Eine sorgfältige Einarbeitung ist
selbstverständlich.
Zur Zeit könnte ich zusätzlich
eine 2-Zimmer Whg vermitteln. Die
Whg hat einen Balkon, liegt sehr
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Wir sind ein Team von sechs
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folgendes: Pat bekommt KG will aber MT dafür. Nun war seine Frage ober er denn das was die MT kosten würde zusätzlich drauf zahlen könnte um die MT zu bekommen die er benötigt. Also er will einerseits das Rezept "einlösen" aber dafür MT will aber die Mehrkosten für die MT selber tragen.
Wie geht man am Besten damit um um sauber arbeiten zu können? Das man zusätzliche Zeit oder gar zusätzliche Leitungen kaufen kann ist klar. Aber aus KG MT machen und dafür dann die extrakosten zahlen um doch noch das Rezept einlösen zu können löst in mir Gedanken aus ob das nicht eine unlautere Mischung wäre. Wie würdet ihr das machen?
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Schippi schrieb:
Generell mache ich sowas nicht!Dann soll der Patient die VO ändern lassen(auch als privater),ich behandel was auf der VO als Heilmittel steht!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Klonkrieger Sorry, aber das ist schlicht nicht erlaubt. Du begibst dich dabei nicht nur auf glattes Eis, sondern darüber hinaus auch noch auf seeeehr dünnes Eis.
,,Krankengymnastik umfasst ALLE Behandlungsmethoden (...)"
Für mich liest sich dass so, dass MT unter KG fällt.
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Halbtitan schrieb:
Also in der Leistungsbeschreibung der KG steht:
,,Krankengymnastik umfasst ALLE Behandlungsmethoden (...)"
Für mich liest sich dass so, dass MT unter KG fällt.
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hgb schrieb:
das ist Betrug, Du bist an die VO gebunden! Das kann zumZulassungsentzug führen!
Und du nimmst unzuverlässigerweise nur ein Teil der Defenition heraus, womit der Zusammenhang verloren geht. Das ist zwar seit einige Jahre an vogue, aber nicht richtig.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Halbtitan Nö, KG und MT sind definitionsgemäß nach der Leistungsbeschreibung 2 paar Schuhe. Hat auch etwas mit Geld und Wissen zu tun. 😇
Und du nimmst unzuverlässigerweise nur ein Teil der Defenition heraus, womit der Zusammenhang verloren geht. Das ist zwar seit einige Jahre an vogue, aber nicht richtig.
Naja auch wenn ich mir die gesamte Definition ansehe:
,,Krankengymnastik umfasst alle Behandlungsmethoden und -techniken unter Berücksichtigung der neurophysiologischen Kontrollmechanismen am Bewegungssystem einerseits sowie der funktionellen Steuerungsmechanismen der Organsysteme andererseits, mit bewusster Ausnutzung der vorhandenen Bahnungs- und Hemmungsmechanismen des Nervensystems, zur Förderung der sensomotorischen Funktionen."
Da kann man KG auch durch MT ersetzen.
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Halbtitan schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Naja auch wenn ich mir die gesamte Definition ansehe:
,,Krankengymnastik umfasst alle Behandlungsmethoden und -techniken unter Berücksichtigung der neurophysiologischen Kontrollmechanismen am Bewegungssystem einerseits sowie der funktionellen Steuerungsmechanismen der Organsysteme andererseits, mit bewusster Ausnutzung der vorhandenen Bahnungs- und Hemmungsmechanismen des Nervensystems, zur Förderung der sensomotorischen Funktionen."
Da kann man KG auch durch MT ersetzen.
Für mich sind KG und MT auch zwei paar Schuhe. Daher frage ich ja.
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Klonkrieger schrieb:
Da habt ihr natürlich alle Recht. Ich betrüge selbstverständlich auch nicht - sowas liegt mir völlig fern. Ich will ja grade alles richtig machen. So dachte ich eher daran die KG-VO als KG zu machen wie sichs gehört und die gewünschte MT dann extra, meinetwegen als HP-PT-Leistung laufen zu lassen. Aber getrennt voneinaander. Will der Pat das nicht, gibts halt "nur" KG wie verordnet und eben keine MT.
Für mich sind KG und MT auch zwei paar Schuhe. Daher frage ich ja.
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Papa Alpaka schrieb:
@Klonkrieger einen lieben Gruß vom lokalen Allgemeinmediziner: er gibt gerne eine KG-Verordnung raus um sich Zeit zum Nachdenken zu kaufen, wenn ich etwas finde und MT für richtig halte darf ich gerne zur Folge-VO einen Zweizeiler per eMail schicken aber wenn jemand wegen der paar Euro mehr Vergütung zum ändern der Verordnung geschickt wird geht ihm das auf die Nerven. Manchmal ist auch überhaupt nichts klar außer das Unterstützungsbedarf besteht, dann gibt's halt MT+HB und ich decke die ersten zwei Wochen ab bis der Pflegedienst organisiert ist (bzw. der soloselbständige Pfleger den notfallmäßigen Einsatz bestätigt)
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Klonkrieger schrieb:
@Papa Alpaka klar. Es gibt Ärzte die schreiben grundsätzlich immer nur KG auf und denen ist dann egal ob der Physio eine andere Maßnahme für sinnvoller hält. Aber anderes Thema. In dem Fall war es so das MT (meiner Meinung nach) das Mittel der Wahl war und die hat der Pat auch immer bekommen. Nun sagt ihm der Arzt das er MT nicht mehr aufschreiben will weil er sein Budget schonen möchte. Nun ist der Pat sauer auf den Arzt und fragt mich wie wir das mit der MT zukünftig machen. Ich denke ich schlage vor die MT als Selbstzahlerleistung zu buchen - dann werde ich sehen wie der Pat wiederum darauf reagiert.
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Schippi schrieb:
@Klonkrieger soll der Patient doch sauer sein auf seinen Arzt,sein Problem!mit Sicherheit ist auch kg für diesen Patienten ausreichend und dann muss er das hinnehmen!
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Klonkrieger schrieb:
Denke auch. Mal sehn ob er mit dem Selbstzahlervorschlag einverstanden ist. Oft ist es ja so das wenn die Leute selber zahlen sollen die Maßnahme gar nicht mehr sooo wichtig ist. Dann wirds halt KG - auch ok. Rest soll der mit seinem Arzt auskaspern
MT modern: manualtherapeutischer Befund - danach siehts nicht anders aus als ne KG. Wer da noch mehr als eine Sitzung Hands on arbeitet hat echt den Schuss noch nicht gehört.
Wenn der Patient also der Meinung ist mehr bezahlen zu wollen für das gleiche - soll er´s doch machen. Endlich mal jemand der Wertschätzt was wir leisten.
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Akede schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij du darfst aber auch manualtherapeutische techniken in der KG anwenden. - alle Techniken die du beherscht;
MT modern: manualtherapeutischer Befund - danach siehts nicht anders aus als ne KG. Wer da noch mehr als eine Sitzung Hands on arbeitet hat echt den Schuss noch nicht gehört.
Wenn der Patient also der Meinung ist mehr bezahlen zu wollen für das gleiche - soll er´s doch machen. Endlich mal jemand der Wertschätzt was wir leisten.
Hat an dieser Stelle nichts mit dem Fachlichen sondern mit dem Vertraglichen zu tun. Sind, wie so oft, zwei Paar verschiedene Schuhe.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Akede Es ist laut Rahmenvertrag schlicht verboten für eine GKV-Leistung mehr als die gesetzliche Zuzahlung zu verlangen. Oder eine andere Leistung abzugeben als die verordnete Leistung. Hat ein Kollege vor Ort vor einigen Jahren seine Kassenzulassung gekostet.
Hat an dieser Stelle nichts mit dem Fachlichen sondern mit dem Vertraglichen zu tun. Sind, wie so oft, zwei Paar verschiedene Schuhe.
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Akede schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Ich kann dem Patienten ohne Probleme 20min extra Therapiezeit buchen lassen - oder auch ne stunde, wenn er denn bereit ist zu zahlen, ist dann halt ne reine Selbstzahlerleistung. In der Zeit kann ich ihn dann auch natürlich Hands on bearbeiten und auch "Manualtherapeutische Techniken" in dieser Zeit anwenden, kann ihn auch massieren oder 20 min länger trainieren lassen. Da gibt´s kein Problem.
Und bitte, bleibe an dieser Stelle bei der ursprünglichen Fragestellung:
" Also er will einerseits das Rezept "einlösen" aber dafür MT will aber die Mehrkosten für die MT selber tragen."
Und dann greift eindeutig das vertraglichen Verbot.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Akede Da sind die Juristen vollständig anderer Meinung. Das Thema zusätzlicher Therapiezeit ist schon sehr oft komplett durchgekaut geworden.
Und bitte, bleibe an dieser Stelle bei der ursprünglichen Fragestellung:
" Also er will einerseits das Rezept "einlösen" aber dafür MT will aber die Mehrkosten für die MT selber tragen."
Und dann greift eindeutig das vertraglichen Verbot.
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Klonkrieger schrieb:
Hallo wieder
folgendes: Pat bekommt KG will aber MT dafür. Nun war seine Frage ober er denn das was die MT kosten würde zusätzlich drauf zahlen könnte um die MT zu bekommen die er benötigt. Also er will einerseits das Rezept "einlösen" aber dafür MT will aber die Mehrkosten für die MT selber tragen.
Wie geht man am Besten damit um um sauber arbeiten zu können? Das man zusätzliche Zeit oder gar zusätzliche Leitungen kaufen kann ist klar. Aber aus KG MT machen und dafür dann die extrakosten zahlen um doch noch das Rezept einlösen zu können löst in mir Gedanken aus ob das nicht eine unlautere Mischung wäre. Wie würdet ihr das machen?
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