physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

SH-Westen von HH

In unserer maritim gestalteten,
mitten in Halstenbek gelegenen
Praxis benötigen wir weitere
zupackende Hände, um unsere
Patienten weiterhin gut versorgen
zu können. Auch ein/e
Berufsanfänger/in ist willkommen.
Eine sorgfältige Einarbeitung ist
selbstverständlich.

Zur Zeit könnte ich zusätzlich
eine 2-Zimmer Whg vermitteln. Die
Whg hat einen Balkon, liegt sehr
ruhig und nahe der S-Bahn.

Wir sind ein Team von sechs
Mitarbeiter/innen mit
Unterstützung durch zwei
Rezeptionskräfte, di...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Zusätzliche Zeit bzw andere Behandlung als auf der VO angegeben erkaufen - wie am Besten handhaben?

Neues Thema
Zusätzliche Zeit bzw andere Behandlung als auf der VO angegeben erkaufen - wie am Besten handhaben?
Es gibt 16 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Klonkrieger
Vor 3 Monaten
Hallo wieder
folgendes: Pat bekommt KG will aber MT dafür. Nun war seine Frage ober er denn das was die MT kosten würde zusätzlich drauf zahlen könnte um die MT zu bekommen die er benötigt. Also er will einerseits das Rezept "einlösen" aber dafür MT will aber die Mehrkosten für die MT selber tragen.
Wie geht man am Besten damit um um sauber arbeiten zu können? Das man zusätzliche Zeit oder gar zusätzliche Leitungen kaufen kann ist klar. Aber aus KG MT machen und dafür dann die extrakosten zahlen um doch noch das Rezept einlösen zu können löst in mir Gedanken aus ob das nicht eine unlautere Mischung wäre. Wie würdet ihr das machen?
1

Gefällt mir

• Papa Alpaka
Hallo wieder folgendes: Pat bekommt KG will aber MT dafür. Nun war seine Frage ober er denn das was die MT kosten würde zusätzlich drauf zahlen könnte um die MT zu bekommen die er benötigt. Also er will einerseits das Rezept "einlösen" aber dafür MT will aber die Mehrkosten für die MT selber tragen. Wie geht man am Besten damit um um sauber arbeiten zu können? Das man zusätzliche Zeit oder gar zusätzliche Leitungen kaufen kann ist klar. Aber aus KG MT machen und dafür dann die extrakosten zahlen um doch noch das Rezept einlösen zu können löst in mir Gedanken aus ob das nicht eine unlautere Mischung wäre. Wie würdet ihr das machen?
Gefällt mir
Antworten
Alle 15 Kommentare ansehen
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Schippi
Vor 3 Monaten
Generell mache ich sowas nicht!Dann soll der Patient die VO ändern lassen(auch als privater),ich behandel was auf der VO als Heilmittel steht!
9

Gefällt mir

• Lars van Ravenzwaaij
• JürgenK
• hgb
• Leni C.
• die neue
• Papa Alpaka
• Physio2015
• Secretary
• Atheia
Generell mache ich sowas nicht!Dann soll der Patient die VO ändern lassen(auch als privater),ich behandel was auf der VO als Heilmittel steht!
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Schippi schrieb:

Generell mache ich sowas nicht!Dann soll der Patient die VO ändern lassen(auch als privater),ich behandel was auf der VO als Heilmittel steht!

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
Vor 3 Monaten
@Klonkrieger Sorry, aber das ist schlicht nicht erlaubt. Du begibst dich dabei nicht nur auf glattes Eis, sondern darüber hinaus auch noch auf seeeehr dünnes Eis.
9

Gefällt mir

• JürgenK
• hgb
• Leni C.
• ursx
• die neue
• Papa Alpaka
• Plexxus73
• Secretary
• Tresenpummelfee
[mention]Klonkrieger[/mention] Sorry, aber das ist schlicht nicht erlaubt. Du begibst dich dabei nicht nur auf glattes Eis, sondern darüber hinaus auch noch auf seeeehr dünnes Eis.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Klonkrieger Sorry, aber das ist schlicht nicht erlaubt. Du begibst dich dabei nicht nur auf glattes Eis, sondern darüber hinaus auch noch auf seeeehr dünnes Eis.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Halbtitan
Vor 3 Monaten
Also in der Leistungsbeschreibung der KG steht:
,,Krankengymnastik umfasst ALLE Behandlungsmethoden (...)"
Für mich liest sich dass so, dass MT unter KG fällt.
1

Gefällt mir

• stefann34
Also in der Leistungsbeschreibung der KG steht: ,,Krankengymnastik umfasst [b]ALLE [/b]Behandlungsmethoden (...)" Für mich liest sich dass so, dass MT unter KG fällt.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Halbtitan schrieb:

Also in der Leistungsbeschreibung der KG steht:
,,Krankengymnastik umfasst ALLE Behandlungsmethoden (...)"
Für mich liest sich dass so, dass MT unter KG fällt.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
hgb
Vor 3 Monaten
das ist Betrug, Du bist an die VO gebunden! Das kann zumZulassungsentzug führen!
3

Gefällt mir

• Lars van Ravenzwaaij
• stefann34
• die neue
das ist Betrug, Du bist an die VO gebunden! Das kann zumZulassungsentzug führen!
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



hgb schrieb:

das ist Betrug, Du bist an die VO gebunden! Das kann zumZulassungsentzug führen!

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
Vor 3 Monaten
@Halbtitan Nö, KG und MT sind definitionsgemäß nach der Leistungsbeschreibung 2 paar Schuhe. Hat auch etwas mit Geld und Wissen zu tun. 😇

Und du nimmst unzuverlässigerweise nur ein Teil der Defenition heraus, womit der Zusammenhang verloren geht. Das ist zwar seit einige Jahre an vogue, aber nicht richtig.
1

Gefällt mir

[mention]Halbtitan[/mention] Nö, KG und MT sind definitionsgemäß nach der Leistungsbeschreibung 2 paar Schuhe. Hat auch etwas mit Geld und Wissen zu tun. 😇 Und du nimmst unzuverlässigerweise nur ein Teil der Defenition heraus, womit der Zusammenhang verloren geht. Das ist zwar seit einige Jahre an vogue, aber nicht richtig.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Halbtitan Nö, KG und MT sind definitionsgemäß nach der Leistungsbeschreibung 2 paar Schuhe. Hat auch etwas mit Geld und Wissen zu tun. 😇

Und du nimmst unzuverlässigerweise nur ein Teil der Defenition heraus, womit der Zusammenhang verloren geht. Das ist zwar seit einige Jahre an vogue, aber nicht richtig.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Halbtitan
Vor 3 Monaten
@Lars van Ravenzwaaij
Naja auch wenn ich mir die gesamte Definition ansehe:
,,Krankengymnastik umfasst alle Behandlungsmethoden und -techniken unter Berücksichtigung der neurophysiologischen Kontrollmechanismen am Bewegungssystem einerseits sowie der funktionellen Steuerungsmechanismen der Organsysteme andererseits, mit bewusster Ausnutzung der vorhandenen Bahnungs- und Hemmungsmechanismen des Nervensystems, zur Förderung der sensomotorischen Funktionen."
Da kann man KG auch durch MT ersetzen.
1

Gefällt mir

• Papa Alpaka
[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Naja auch wenn ich mir die gesamte Definition ansehe: ,,Krankengymnastik umfasst alle Behandlungsmethoden und -techniken unter Berücksichtigung der neurophysiologischen Kontrollmechanismen am Bewegungssystem einerseits sowie der funktionellen Steuerungsmechanismen der Organsysteme andererseits, mit bewusster Ausnutzung der vorhandenen Bahnungs- und Hemmungsmechanismen des Nervensystems, zur Förderung der sensomotorischen Funktionen." Da kann man KG auch durch MT ersetzen.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Halbtitan schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij
Naja auch wenn ich mir die gesamte Definition ansehe:
,,Krankengymnastik umfasst alle Behandlungsmethoden und -techniken unter Berücksichtigung der neurophysiologischen Kontrollmechanismen am Bewegungssystem einerseits sowie der funktionellen Steuerungsmechanismen der Organsysteme andererseits, mit bewusster Ausnutzung der vorhandenen Bahnungs- und Hemmungsmechanismen des Nervensystems, zur Förderung der sensomotorischen Funktionen."
Da kann man KG auch durch MT ersetzen.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Klonkrieger
Vor 3 Monaten
Da habt ihr natürlich alle Recht. Ich betrüge selbstverständlich auch nicht - sowas liegt mir völlig fern. Ich will ja grade alles richtig machen. So dachte ich eher daran die KG-VO als KG zu machen wie sichs gehört und die gewünschte MT dann extra, meinetwegen als HP-PT-Leistung laufen zu lassen. Aber getrennt voneinaander. Will der Pat das nicht, gibts halt "nur" KG wie verordnet und eben keine MT.

Für mich sind KG und MT auch zwei paar Schuhe. Daher frage ich ja.
4

Gefällt mir

• Lars van Ravenzwaaij
• die neue
• Papa Alpaka
• hella132
Da habt ihr natürlich alle Recht. Ich betrüge selbstverständlich auch nicht - sowas liegt mir völlig fern. Ich will ja grade alles richtig machen. So dachte ich eher daran die KG-VO als KG zu machen wie sichs gehört und die gewünschte MT dann extra, meinetwegen als HP-PT-Leistung laufen zu lassen. Aber getrennt voneinaander. Will der Pat das nicht, gibts halt "nur" KG wie verordnet und eben keine MT. Für mich sind KG und MT auch zwei paar Schuhe. Daher frage ich ja.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Klonkrieger schrieb:

Da habt ihr natürlich alle Recht. Ich betrüge selbstverständlich auch nicht - sowas liegt mir völlig fern. Ich will ja grade alles richtig machen. So dachte ich eher daran die KG-VO als KG zu machen wie sichs gehört und die gewünschte MT dann extra, meinetwegen als HP-PT-Leistung laufen zu lassen. Aber getrennt voneinaander. Will der Pat das nicht, gibts halt "nur" KG wie verordnet und eben keine MT.

Für mich sind KG und MT auch zwei paar Schuhe. Daher frage ich ja.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Papa Alpaka
Vor 3 Monaten
@Klonkrieger einen lieben Gruß vom lokalen Allgemeinmediziner: er gibt gerne eine KG-Verordnung raus um sich Zeit zum Nachdenken zu kaufen, wenn ich etwas finde und MT für richtig halte darf ich gerne zur Folge-VO einen Zweizeiler per eMail schicken aber wenn jemand wegen der paar Euro mehr Vergütung zum ändern der Verordnung geschickt wird geht ihm das auf die Nerven. Manchmal ist auch überhaupt nichts klar außer das Unterstützungsbedarf besteht, dann gibt's halt MT+HB und ich decke die ersten zwei Wochen ab bis der Pflegedienst organisiert ist (bzw. der soloselbständige Pfleger den notfallmäßigen Einsatz bestätigt)
2

Gefällt mir

• Lars van Ravenzwaaij
• die neue
[mention]Klonkrieger[/mention] einen lieben Gruß vom lokalen Allgemeinmediziner: er gibt gerne eine KG-Verordnung raus um sich Zeit zum Nachdenken zu kaufen, wenn ich etwas finde und MT für richtig halte darf ich gerne zur Folge-VO einen Zweizeiler per eMail schicken aber wenn jemand wegen der paar Euro mehr Vergütung zum ändern der Verordnung geschickt wird geht ihm das auf die Nerven. Manchmal ist auch überhaupt nichts klar außer das Unterstützungsbedarf besteht, dann gibt's halt MT+HB und ich decke die ersten zwei Wochen ab bis der Pflegedienst organisiert ist (bzw. der soloselbständige Pfleger den notfallmäßigen Einsatz bestätigt)
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Papa Alpaka schrieb:

@Klonkrieger einen lieben Gruß vom lokalen Allgemeinmediziner: er gibt gerne eine KG-Verordnung raus um sich Zeit zum Nachdenken zu kaufen, wenn ich etwas finde und MT für richtig halte darf ich gerne zur Folge-VO einen Zweizeiler per eMail schicken aber wenn jemand wegen der paar Euro mehr Vergütung zum ändern der Verordnung geschickt wird geht ihm das auf die Nerven. Manchmal ist auch überhaupt nichts klar außer das Unterstützungsbedarf besteht, dann gibt's halt MT+HB und ich decke die ersten zwei Wochen ab bis der Pflegedienst organisiert ist (bzw. der soloselbständige Pfleger den notfallmäßigen Einsatz bestätigt)

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Klonkrieger
Vor 3 Monaten
@Papa Alpaka klar. Es gibt Ärzte die schreiben grundsätzlich immer nur KG auf und denen ist dann egal ob der Physio eine andere Maßnahme für sinnvoller hält. Aber anderes Thema. In dem Fall war es so das MT (meiner Meinung nach) das Mittel der Wahl war und die hat der Pat auch immer bekommen. Nun sagt ihm der Arzt das er MT nicht mehr aufschreiben will weil er sein Budget schonen möchte. Nun ist der Pat sauer auf den Arzt und fragt mich wie wir das mit der MT zukünftig machen. Ich denke ich schlage vor die MT als Selbstzahlerleistung zu buchen - dann werde ich sehen wie der Pat wiederum darauf reagiert.
1

Gefällt mir

• Papa Alpaka
[mention]Papa Alpaka[/mention] klar. Es gibt Ärzte die schreiben grundsätzlich immer nur KG auf und denen ist dann egal ob der Physio eine andere Maßnahme für sinnvoller hält. Aber anderes Thema. In dem Fall war es so das MT (meiner Meinung nach) das Mittel der Wahl war und die hat der Pat auch immer bekommen. Nun sagt ihm der Arzt das er MT nicht mehr aufschreiben will weil er sein Budget schonen möchte. Nun ist der Pat sauer auf den Arzt und fragt mich wie wir das mit der MT zukünftig machen. Ich denke ich schlage vor die MT als Selbstzahlerleistung zu buchen - dann werde ich sehen wie der Pat wiederum darauf reagiert.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Klonkrieger schrieb:

@Papa Alpaka klar. Es gibt Ärzte die schreiben grundsätzlich immer nur KG auf und denen ist dann egal ob der Physio eine andere Maßnahme für sinnvoller hält. Aber anderes Thema. In dem Fall war es so das MT (meiner Meinung nach) das Mittel der Wahl war und die hat der Pat auch immer bekommen. Nun sagt ihm der Arzt das er MT nicht mehr aufschreiben will weil er sein Budget schonen möchte. Nun ist der Pat sauer auf den Arzt und fragt mich wie wir das mit der MT zukünftig machen. Ich denke ich schlage vor die MT als Selbstzahlerleistung zu buchen - dann werde ich sehen wie der Pat wiederum darauf reagiert.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Schippi
Vor 3 Monaten
@Klonkrieger soll der Patient doch sauer sein auf seinen Arzt,sein Problem!mit Sicherheit ist auch kg für diesen Patienten ausreichend und dann muss er das hinnehmen!
4

Gefällt mir

• Lars van Ravenzwaaij
• die neue
• Papa Alpaka
• Gernot Wiedemann
[mention]Klonkrieger[/mention] soll der Patient doch sauer sein auf seinen Arzt,sein Problem!mit Sicherheit ist auch kg für diesen Patienten ausreichend und dann muss er das hinnehmen!
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Schippi schrieb:

@Klonkrieger soll der Patient doch sauer sein auf seinen Arzt,sein Problem!mit Sicherheit ist auch kg für diesen Patienten ausreichend und dann muss er das hinnehmen!

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Klonkrieger
Vor 3 Monaten
Denke auch. Mal sehn ob er mit dem Selbstzahlervorschlag einverstanden ist. Oft ist es ja so das wenn die Leute selber zahlen sollen die Maßnahme gar nicht mehr sooo wichtig ist. Dann wirds halt KG - auch ok. Rest soll der mit seinem Arzt auskaspern
7

Gefällt mir

• Lars van Ravenzwaaij
• Leni C.
• die neue
• Papa Alpaka
• Secretary
• Tresenpummelfee
• von Anne
Denke auch. Mal sehn ob er mit dem Selbstzahlervorschlag einverstanden ist. Oft ist es ja so das wenn die Leute selber zahlen sollen die Maßnahme gar nicht mehr sooo wichtig ist. Dann wirds halt KG - auch ok. Rest soll der mit seinem Arzt auskaspern
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Klonkrieger schrieb:

Denke auch. Mal sehn ob er mit dem Selbstzahlervorschlag einverstanden ist. Oft ist es ja so das wenn die Leute selber zahlen sollen die Maßnahme gar nicht mehr sooo wichtig ist. Dann wirds halt KG - auch ok. Rest soll der mit seinem Arzt auskaspern

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Akede
Vor 3 Monaten
@Lars van Ravenzwaaij du darfst aber auch manualtherapeutische techniken in der KG anwenden. - alle Techniken die du beherscht;
MT modern: manualtherapeutischer Befund - danach siehts nicht anders aus als ne KG. Wer da noch mehr als eine Sitzung Hands on arbeitet hat echt den Schuss noch nicht gehört.
Wenn der Patient also der Meinung ist mehr bezahlen zu wollen für das gleiche - soll er´s doch machen. Endlich mal jemand der Wertschätzt was wir leisten.
1

Gefällt mir

• Papa Alpaka
[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] du darfst aber auch manualtherapeutische techniken in der KG anwenden. - alle Techniken die du beherscht; MT modern: manualtherapeutischer Befund - danach siehts nicht anders aus als ne KG. Wer da noch mehr als eine Sitzung Hands on arbeitet hat echt den Schuss noch nicht gehört. Wenn der Patient also der Meinung ist mehr bezahlen zu wollen für das gleiche - soll er´s doch machen. Endlich mal jemand der Wertschätzt was wir leisten.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Akede schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij du darfst aber auch manualtherapeutische techniken in der KG anwenden. - alle Techniken die du beherscht;
MT modern: manualtherapeutischer Befund - danach siehts nicht anders aus als ne KG. Wer da noch mehr als eine Sitzung Hands on arbeitet hat echt den Schuss noch nicht gehört.
Wenn der Patient also der Meinung ist mehr bezahlen zu wollen für das gleiche - soll er´s doch machen. Endlich mal jemand der Wertschätzt was wir leisten.

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
Vor 3 Monaten
@Akede Es ist laut Rahmenvertrag schlicht verboten für eine GKV-Leistung mehr als die gesetzliche Zuzahlung zu verlangen. Oder eine andere Leistung abzugeben als die verordnete Leistung. Hat ein Kollege vor Ort vor einigen Jahren seine Kassenzulassung gekostet.

Hat an dieser Stelle nichts mit dem Fachlichen sondern mit dem Vertraglichen zu tun. Sind, wie so oft, zwei Paar verschiedene Schuhe.
4

Gefällt mir

• hgb
• Leni C.
• die neue
• Papa Alpaka
[mention]Akede[/mention] Es ist laut Rahmenvertrag schlicht verboten für eine GKV-Leistung mehr als die gesetzliche Zuzahlung zu verlangen. Oder eine andere Leistung abzugeben als die verordnete Leistung. Hat ein Kollege vor Ort vor einigen Jahren seine Kassenzulassung gekostet. Hat an dieser Stelle nichts mit dem Fachlichen sondern mit dem Vertraglichen zu tun. Sind, wie so oft, zwei Paar verschiedene Schuhe.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Akede Es ist laut Rahmenvertrag schlicht verboten für eine GKV-Leistung mehr als die gesetzliche Zuzahlung zu verlangen. Oder eine andere Leistung abzugeben als die verordnete Leistung. Hat ein Kollege vor Ort vor einigen Jahren seine Kassenzulassung gekostet.

Hat an dieser Stelle nichts mit dem Fachlichen sondern mit dem Vertraglichen zu tun. Sind, wie so oft, zwei Paar verschiedene Schuhe.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Akede
Vor 3 Monaten
@Lars van Ravenzwaaij Ich kann dem Patienten ohne Probleme 20min extra Therapiezeit buchen lassen - oder auch ne stunde, wenn er denn bereit ist zu zahlen, ist dann halt ne reine Selbstzahlerleistung. In der Zeit kann ich ihn dann auch natürlich Hands on bearbeiten und auch "Manualtherapeutische Techniken" in dieser Zeit anwenden, kann ihn auch massieren oder 20 min länger trainieren lassen. Da gibt´s kein Problem.
1

Gefällt mir

[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Ich kann dem Patienten ohne Probleme 20min extra Therapiezeit buchen lassen - oder auch ne stunde, wenn er denn bereit ist zu zahlen, ist dann halt ne reine Selbstzahlerleistung. In der Zeit kann ich ihn dann auch natürlich Hands on bearbeiten und auch "Manualtherapeutische Techniken" in dieser Zeit anwenden, kann ihn auch massieren oder 20 min länger trainieren lassen. Da gibt´s kein Problem.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Akede schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij Ich kann dem Patienten ohne Probleme 20min extra Therapiezeit buchen lassen - oder auch ne stunde, wenn er denn bereit ist zu zahlen, ist dann halt ne reine Selbstzahlerleistung. In der Zeit kann ich ihn dann auch natürlich Hands on bearbeiten und auch "Manualtherapeutische Techniken" in dieser Zeit anwenden, kann ihn auch massieren oder 20 min länger trainieren lassen. Da gibt´s kein Problem.

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
Vor 3 Monaten
@Akede Da sind die Juristen vollständig anderer Meinung. Das Thema zusätzlicher Therapiezeit ist schon sehr oft komplett durchgekaut geworden.

Und bitte, bleibe an dieser Stelle bei der ursprünglichen Fragestellung:

" Also er will einerseits das Rezept "einlösen" aber dafür MT will aber die Mehrkosten für die MT selber tragen."

Und dann greift eindeutig das vertraglichen Verbot.
4

Gefällt mir

• hgb
• Leni C.
• die neue
• Papa Alpaka
[mention]Akede[/mention] Da sind die Juristen vollständig anderer Meinung. Das Thema zusätzlicher Therapiezeit ist schon sehr oft komplett durchgekaut geworden. Und bitte, bleibe an dieser Stelle bei der ursprünglichen Fragestellung: "[i] Also er will einerseits das Rezept "einlösen" aber dafür MT will aber die Mehrkosten für die MT selber tragen.[/i]" Und dann greift eindeutig das vertraglichen Verbot.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Akede Da sind die Juristen vollständig anderer Meinung. Das Thema zusätzlicher Therapiezeit ist schon sehr oft komplett durchgekaut geworden.

Und bitte, bleibe an dieser Stelle bei der ursprünglichen Fragestellung:

" Also er will einerseits das Rezept "einlösen" aber dafür MT will aber die Mehrkosten für die MT selber tragen."

Und dann greift eindeutig das vertraglichen Verbot.

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Klonkrieger schrieb:

Hallo wieder
folgendes: Pat bekommt KG will aber MT dafür. Nun war seine Frage ober er denn das was die MT kosten würde zusätzlich drauf zahlen könnte um die MT zu bekommen die er benötigt. Also er will einerseits das Rezept "einlösen" aber dafür MT will aber die Mehrkosten für die MT selber tragen.
Wie geht man am Besten damit um um sauber arbeiten zu können? Das man zusätzliche Zeit oder gar zusätzliche Leitungen kaufen kann ist klar. Aber aus KG MT machen und dafür dann die extrakosten zahlen um doch noch das Rezept einlösen zu können löst in mir Gedanken aus ob das nicht eine unlautere Mischung wäre. Wie würdet ihr das machen?



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Zusätzliche Zeit bzw andere Behandlung als auf der VO angegeben erkaufen - wie am Besten handhaben?

Mein Profilbild bearbeiten

© 2026 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns