wir suchen ab sofort oder bis
spätestens 01.04.2025
Physiotherapeut, auch
Berufsanfänger
Gehalt ab € 4.000,--
orthopädisch und neurologisch
orientierte kleinere Praxis mit
sehr gutem
Betriebsklima in einem med.Center
spätere Praxisübernahme möglich
Du bist zuverlässig und hast
Freude an selbstständigem Arbeiten
- dann
bist Du bei uns richtig!
Wir freuen uns auf ein
persönliches Gespräch mit Dir
spätestens 01.04.2025
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Frage:
Muss zuerst die max. mögliche Behandlungszeit ausgeschöpft werden ?
Müssen die 25min bei einer normalen KG zuerst abgearbeitet werden oder kann die Praxis auch so argumentieren, dass nach 15min die rezeptbezogene Behandlungszeit beendet wird und die 10 min im Anschluss für etwas anderes verwendet werden?
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mbone schrieb:
Viele Praxen bieten die Möglichkeit nach der Behandlungszeit zusätzliche Behandlungszeit durch eine Aufzahlung zu bekommen.
Frage:
Muss zuerst die max. mögliche Behandlungszeit ausgeschöpft werden ?
Müssen die 25min bei einer normalen KG zuerst abgearbeitet werden oder kann die Praxis auch so argumentieren, dass nach 15min die rezeptbezogene Behandlungszeit beendet wird und die 10 min im Anschluss für etwas anderes verwendet werden?
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oder kann man 15 min Knie behandeln (zugekauft) und danach die 15 Rücken GKV Rezept
und muß man nicht mind sekt. HP sein um sowas zu machen
oder geht nur wellness davor?
edit
sehe grad das Papa schnell war
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mbone schrieb:
Muss die zugekaufte Zeit thematisch mit dem GKV Rezept in Zusammenhang stehen?
oder kann man 15 min Knie behandeln (zugekauft) und danach die 15 Rücken GKV Rezept
und muß man nicht mind sekt. HP sein um sowas zu machen
oder geht nur wellness davor?
edit
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Papa Alpaka schrieb:
Wellness geht, Heilbehandlungen unterliegen dem Heilpraktikergesetz. Dabei ist es unerheblich ob auf dem Wisch steht das eine Wohlfühlbehandlung stattfindet, es kommt auf die Realität an -- ansonsten reitest du dich richtig in die Schei..e wenn du versuchst einen Verstoß gegen das HPG auch noch zu vertuschen...
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therapeutin schrieb:
die zugekaufte Zeit muss immer!!! vor der GKV-Behandlungszeit erfolgen...
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die neue schrieb:
andersrum wird ein Schuh draus: Du behandelst erst die Selbstzahlerleistung und anschließend machst Du die KG auf Rezept :wink:
Viele Praxen bieten die Möglichkeit nach der Behandlungszeit zusätzliche Behandlungszeit durch eine Aufzahlung zu bekommen.
Frage:
Muss zuerst die max. mögliche Behandlungszeit ausgeschöpft werden ?
Müssen die 25min bei einer normalen KG zuerst abgearbeitet werden oder kann die Praxis auch so argumentieren, dass nach 15min die rezeptbezogene Behandlungszeit beendet wird und die 10 min im Anschluss für etwas anderes verwendet werden?
Variante 1: Erst GKV-, dann HP-Leistung -- die HP-Leistung muss sich signifikant von der GKV-Leistung abgrenzen lassen um nicht Gefahr zu laufen den RV zu verletzen; die Regelbehandlungszeit sieht 15-25min Bruttobehandlungszeit vor. Wird nach 15min unterbrochen und auf Kosten des Versicherten 10min effektiv das gleiche weiterbehandelt: Warum wurden die 25min nicht ausgeschöpft? Über die gesetzliche Beteiligung hinaus dürfen dem Versicherten keine Behandlungskosten entstehen!
Variante 2: Erst HP-Leistung, z.B. 10min, danach GKV-Leistung, z.B. 15min. Oh, schon besser? Klasse! Sauber getrennt ;)
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Papa Alpaka schrieb:
mbone schrieb am 26.9.17 12:24:
Viele Praxen bieten die Möglichkeit nach der Behandlungszeit zusätzliche Behandlungszeit durch eine Aufzahlung zu bekommen.
Frage:
Muss zuerst die max. mögliche Behandlungszeit ausgeschöpft werden ?
Müssen die 25min bei einer normalen KG zuerst abgearbeitet werden oder kann die Praxis auch so argumentieren, dass nach 15min die rezeptbezogene Behandlungszeit beendet wird und die 10 min im Anschluss für etwas anderes verwendet werden?
Variante 1: Erst GKV-, dann HP-Leistung -- die HP-Leistung muss sich signifikant von der GKV-Leistung abgrenzen lassen um nicht Gefahr zu laufen den RV zu verletzen; die Regelbehandlungszeit sieht 15-25min Bruttobehandlungszeit vor. Wird nach 15min unterbrochen und auf Kosten des Versicherten 10min effektiv das gleiche weiterbehandelt: Warum wurden die 25min nicht ausgeschöpft? Über die gesetzliche Beteiligung hinaus dürfen dem Versicherten keine Behandlungskosten entstehen!
Variante 2: Erst HP-Leistung, z.B. 10min, danach GKV-Leistung, z.B. 15min. Oh, schon besser? Klasse! Sauber getrennt ;)
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der Michi schrieb:
Man muss den Patienten einfach aufklären, dass die "zugekaufte" physiotherapeutische Behandlungszeit rein präventiv ist und es sich nicht um eine Leistung der GKV handelt und der Patient diese präventive Leistungen selbst bezahlt. Vom Patienten unterschreiben lassen und schon hast Du einen sehr guten Nachweis, dass Du klar präventive Selbstzahlerleistung von Behandlung auf Rezept trennst!
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