Stellvertretende fachliche Leitung
Physiotherapeut (m/w/d) für
unseren Standort Bogenhausen, ab
01.01.2025
ZEIT. QUALITÄT. ERGEBNISSE.
BEWUSSTSEIN FÜR THERAPIE SCHAFFEN!
Du möchtest:
• Therapie anders denken
• Moderne Ausstattung und
digitalisiert gestützte Behandlung
(THEORG 2GO, iPad)
• Teamgefühl und klare
Philosophie
• Aufstiegsmöglichkeiten
innerhalb der Praxis
• Stetigen fachlichen Austausch
sowie interne und externe
Fortbildungen
• Mit Profisportler/inn...
Physiotherapeut (m/w/d) für
unseren Standort Bogenhausen, ab
01.01.2025
ZEIT. QUALITÄT. ERGEBNISSE.
BEWUSSTSEIN FÜR THERAPIE SCHAFFEN!
Du möchtest:
• Therapie anders denken
• Moderne Ausstattung und
digitalisiert gestützte Behandlung
(THEORG 2GO, iPad)
• Teamgefühl und klare
Philosophie
• Aufstiegsmöglichkeiten
innerhalb der Praxis
• Stetigen fachlichen Austausch
sowie interne und externe
Fortbildungen
• Mit Profisportler/inn...
für mich /uns nur zum besseren Verständnis:
Die Beihilfe zahlt 50% der erstattungsfähigen Höchstsätze, so hab ich es gegoogelt.
Aber meine Frage konnte auch hier mit der Suchfunktion nicht zufriedenstellen beantwortet werden, weshalb ich hier das Schwarmwissen frage:
Der Beihilfe-Satz lt. Preisliste für z.B. KG liegt bei 25,70 € - Bedeutet dies, das die BH max. dies zahlt oder davon nur 50%?
(Das wären dann 12,85 €)
Ja, der PAt. muss für den rest selbst aufkommen / sich entsprechend versichern und nein, wir nehmen KEINE BH-Sätze, sondern unsere eigenen Preise, die der Pat. in der HV auch anerkennt. Aber mich würde interssieren, wie das denn genau abläuft, denn wenn die BH die 25,70 € zahlt, bedeutet dies ja, das der Höchstsatz dann 51,70 € wäre, oder?
Hintergund ist folgender:
Ein PPt kam mit einem Schreiben der Continentale, in dem er darauf hingewiesen wurde, das "...80% aller berechneten Preise für HLM sich genau an diesem Preisniveau orientieren, das auch die BH zugrunde legt. Deshalb sind wir der auffassung, das - unabhängig von der ursprünglichen Herkunft dieser Beträge - sie der Maßstab für die übliche Vergütung sind und sich die Continentale daran orientiert. Dehalb können wir Honorare über diesen Rahmen hinaus nicht akzeptieren"
So wie ich das verstehe, würde dann die BH die 12,85 € zahlen, die Continentale den Rest (je nach Tarif) und der PPt eben den rest der draufkommt. Oder wäre es dann so, das die BH max. die 25,70 € zahlt (also 50%) und der PPt sich bis zum Höchstbetrag entsprechend versichern kann, dann würde seine Versicherung die restlichen 25,70 € zahlen (sofern er entsprechend versichert ist).
ich steige da ehrlichgesagt nicht so ganz durch, nirgends hab ich gefunden: " die B H zahlt max. 25,70 € als 50%" oder " Von den 25,70 zahlt die BH nur 12,85 € als 50%"...
und bitte keine Diskussion über für und wider der BH oder die Preisgestaltung einer Physio bei PPt, das wurde im Forum schon oft und lange diskutiert (Da war die Suchfunktion doch gut joy)
Sollte ich einen Thread übersehen oder nicht richtig gelesen haben und meine Frage wurde schon beantwortet, bitte gerne den Link dazu.
Bleibt gesund
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Schippi schrieb:
Warum interessiert es dich so intensiv wer was zahlt?wichtig doch nur das du dein Geld bekommst!!!
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
KGSchuller schrieb:
Hallo Community,
für mich /uns nur zum besseren Verständnis:
Die Beihilfe zahlt 50% der erstattungsfähigen Höchstsätze, so hab ich es gegoogelt.
Aber meine Frage konnte auch hier mit der Suchfunktion nicht zufriedenstellen beantwortet werden, weshalb ich hier das Schwarmwissen frage:
Der Beihilfe-Satz lt. Preisliste für z.B. KG liegt bei 25,70 € - Bedeutet dies, das die BH max. dies zahlt oder davon nur 50%?
(Das wären dann 12,85 €)
Ja, der PAt. muss für den rest selbst aufkommen / sich entsprechend versichern und nein, wir nehmen KEINE BH-Sätze, sondern unsere eigenen Preise, die der Pat. in der HV auch anerkennt. Aber mich würde interssieren, wie das denn genau abläuft, denn wenn die BH die 25,70 € zahlt, bedeutet dies ja, das der Höchstsatz dann 51,70 € wäre, oder?
Hintergund ist folgender:
Ein PPt kam mit einem Schreiben der Continentale, in dem er darauf hingewiesen wurde, das "...80% aller berechneten Preise für HLM sich genau an diesem Preisniveau orientieren, das auch die BH zugrunde legt. Deshalb sind wir der auffassung, das - unabhängig von der ursprünglichen Herkunft dieser Beträge - sie der Maßstab für die übliche Vergütung sind und sich die Continentale daran orientiert. Dehalb können wir Honorare über diesen Rahmen hinaus nicht akzeptieren"
So wie ich das verstehe, würde dann die BH die 12,85 € zahlen, die Continentale den Rest (je nach Tarif) und der PPt eben den rest der draufkommt. Oder wäre es dann so, das die BH max. die 25,70 € zahlt (also 50%) und der PPt sich bis zum Höchstbetrag entsprechend versichern kann, dann würde seine Versicherung die restlichen 25,70 € zahlen (sofern er entsprechend versichert ist).
ich steige da ehrlichgesagt nicht so ganz durch, nirgends hab ich gefunden: " die B H zahlt max. 25,70 € als 50%" oder " Von den 25,70 zahlt die BH nur 12,85 € als 50%"...
und bitte keine Diskussion über für und wider der BH oder die Preisgestaltung einer Physio bei PPt, das wurde im Forum schon oft und lange diskutiert (Da war die Suchfunktion doch gut joy)
Sollte ich einen Thread übersehen oder nicht richtig gelesen haben und meine Frage wurde schon beantwortet, bitte gerne den Link dazu.
Bleibt gesund
Je nach Versicherung zahlt die Beihilfe 50% von den 25,70€
Rentner und Kinder erhalten 80% von 25,70€ von der Beihilfe.
Für die restlichen offenen Prozente muss der Beihilfe Patient sich zusätzlich versichern.
Versichert der Patient sich wirklich gut, bezahlt seine Versicherung unseren Preis. Kommt super selten vor.
Versichert er sich "normal" erhält er die restlichen 50/20%
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Shia schrieb:
Also.
Je nach Versicherung zahlt die Beihilfe 50% von den 25,70€
Rentner und Kinder erhalten 80% von 25,70€ von der Beihilfe.
Für die restlichen offenen Prozente muss der Beihilfe Patient sich zusätzlich versichern.
Versichert der Patient sich wirklich gut, bezahlt seine Versicherung unseren Preis. Kommt super selten vor.
Versichert er sich "normal" erhält er die restlichen 50/20%
Für die, den Zuschuss übersteigenden Kostenanteile muss er selbst aufkommen. Dafür kann, nicht muss, er selbst eine ergänzende Versicherug abschließen. Und hier liegt das Problem: Viele Beamten schließen lediglich ein Beihilfe-Ergänzungstarif ab, der maximal den Beihilfe-fähigen Höchtsatz abdeckt. Entsprechend ist der Monatsbeitrag dafür günstiger, als bei einer sog. Vollversicherung. Aber,... dafür entstehen dann im Zweifel Eigenanteile, welche nicht von der Zusatzversicherung abgedeckt sind. DAS wiederum realisieren sich viele Beamten nicht.
Genauso im Übrigen, wie auch viele, nicht-verbeambteten Privatversicherten, nicht wissen, was sie und welcher Höhe sie sich versichert haben. 🙈 Da entstehen dann immer wieder Diskussionen.
Und ja, die PKV spielt auch ein hinterhältiges Spielchen, indem sie ihre Kunden solche, wie von dir beschriebene Schreiben schickt, anstatt ehrlich zu sagen: "Du Kunde, du hast nun mal selbst diesen Tarif abgeschlossen, also beschwere dich nicht!" 🤦♂️
Edit: Die Höhe der Beihilfe findest du in § 46 BBhV BBhV - Verordnung ?ber Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsf?llen
Gefällt mir
danke, das Du mal das gesamte Werk eingestellt hast ...habe in der Familie auch Beihilfeempfänger..die aber bisher jeden Preis ohne Murren bezahlt haben und nicht diskutiert haben ..
Noch weiter schöne Bertouren in der Sonne ;)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
JürgenK schrieb:
Hallo Lars,
danke, das Du mal das gesamte Werk eingestellt hast ...habe in der Familie auch Beihilfeempfänger..die aber bisher jeden Preis ohne Murren bezahlt haben und nicht diskutiert haben ..
Noch weiter schöne Bertouren in der Sonne ;)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@JürgenK Danke, heute machen wir Ruhe-Tag für die Hunde. Gestern war ein anstrengender 10,5 Stundentour. 🤦♂️
Gruß von Monique
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
M0nique schrieb:
Mir liegen Schreiben einiger PKVen vor, in denen sogar behauptet wird, dass der GKV-Satz örtsüblich sei, da die Mehrheit eben GKVversichert ist. Und es sei schon ein großes Entgegenkommen der PKV, dass die deutlich darüberliegenden Beihilfesätze bei der Erstattung berücksichtigt worden seien.
Gruß von Monique
Gruß von Monique
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@M0nique
M0nique schrieb am 21.09.2022 12:07 Uhr:Mir liegen Schreiben einiger PKVen vor, in denen sogar behauptet wird, dass der GKV-Satz örtsüblich sei, da die Mehrheit eben GKVversichert ist. Und es sei schon ein großes Entgegenkommen der PKV, dass die deutlich darüberliegenden Beihilfesätze bei der Erstattung berücksichtigt worden seien. Dieser Zahn ist ja schon von mehrere Gerichte gezogen worden, genauso wie die Beihilfe als ortsüblich. 🤗
Gruß von Monique
...;) ich kenne das, denn ich war 34 Jahre im Kl. Walsertal nur kann meine Frau mit ihren operierten Knie nicht mehr ...aber geniesse mir Frau und Hunden die kurze Zeit ...auch Ruhetage haben schöne Seiten ;)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
JürgenK schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
...;) ich kenne das, denn ich war 34 Jahre im Kl. Walsertal nur kann meine Frau mit ihren operierten Knie nicht mehr ...aber geniesse mir Frau und Hunden die kurze Zeit ...auch Ruhetage haben schöne Seiten ;)
Das genau ist falsch.
Die gesamte Rechtsprechung der Vergangenheit hat stets auf die „Ortsüblichkeit“ abgehoben.
Über Jahre hinweg haben wir hier am Ort bei allen Praxen (anonymisierte) Umfragen durchgeführt, so dass wir in der Lage waren, unser viel höheres Gebührenniveau nachzuweisen.
Ergebnis: Keine uns bekannten Erstattungsprobleme mehr.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Udo Eickenberg schrieb:
Die Conti schrieb außerdem, dass 80% aller HML im Rahmen der Beihilfesätze lägen und „damit Üblichkeit darstellen würden.“
Das genau ist falsch.
Die gesamte Rechtsprechung der Vergangenheit hat stets auf die „Ortsüblichkeit“ abgehoben.
Über Jahre hinweg haben wir hier am Ort bei allen Praxen (anonymisierte) Umfragen durchgeführt, so dass wir in der Lage waren, unser viel höheres Gebührenniveau nachzuweisen.
Ergebnis: Keine uns bekannten Erstattungsprobleme mehr.
Das genau ist falsch.
Die gesamte Rechtsprechung der Vergangenheit hat stets auf die „Ortsüblichkeit“ abgehoben.
Über Jahre hinweg haben wir hier am Ort bei allen Praxen (anonymisierte) Umfragen durchgeführt, so dass wir in der Lage waren, unser viel höheres Gebührenniveau nachzuweisen.
Ergebnis: Keine uns bekannten Erstattungsprobleme mehr.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Udo Eickenberg
Udo Eickenberg schrieb am 21.09.2022 12:17 Uhr:Die Conti schrieb außerdem, dass 80% aller HML im Rahmen der Beihilfesätze lägen und „damit Üblichkeit darstellen würden.“ Ja, ja, der kleine feine juristische Unterschied zwischen üblich und ortsüblich. 😂 Wobei die Begriffe nur eine Rolle spielen, falls keine eindeutig Honorarvereinbarung geschlossen wurde, bzw. im Versicherungsvertrag keine definierte Höhe der Erstattung festgehalten worden ist. Auch hier muss der Kunde sich, ggf. mit Hilfe der Gerichtsbarkeit, mit den Versicherungsbedingungen auseinander setzen. 🤷♂️
Das genau ist falsch.
Die gesamte Rechtsprechung der Vergangenheit hat stets auf die „Ortsüblichkeit“ abgehoben.
Über Jahre hinweg haben wir hier am Ort bei allen Praxen (anonymisierte) Umfragen durchgeführt, so dass wir in der Lage waren, unser viel höheres Gebührenniveau nachzuweisen.
Ergebnis: Keine uns bekannten Erstattungsprobleme mehr.
Das genau ist falsch.
Die gesamte Rechtsprechung der Vergangenheit hat stets auf die „Ortsüblichkeit“ abgehoben.
Über Jahre hinweg haben wir hier am Ort bei allen Praxen (anonymisierte) Umfragen durchgeführt, so dass wir in der Lage waren, unser viel höheres Gebührenniveau nachzuweisen.
Ergebnis: Keine uns bekannten Erstattungsprobleme mehr.
Gruß von Monique
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
M0nique schrieb:
@Udo Eickenberg
Udo Eickenberg schrieb am 21.09.2022 12:17 Uhr:Die Conti schrieb außerdem, dass 80% aller HML im Rahmen der Beihilfesätze lägen und „damit Üblichkeit darstellen würden.“ Die Erstattungsprobleme gibt es weiterhin, denn viele PKVen haben Listen mit ihren Höchstpreisen, die meist den Beihilfetsrifen entsprechen.
Das genau ist falsch.
Die gesamte Rechtsprechung der Vergangenheit hat stets auf die „Ortsüblichkeit“ abgehoben.
Über Jahre hinweg haben wir hier am Ort bei allen Praxen (anonymisierte) Umfragen durchgeführt, so dass wir in der Lage waren, unser viel höheres Gebührenniveau nachzuweisen.
Ergebnis: Keine uns bekannten Erstattungsprobleme mehr.
Gruß von Monique
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@M0nique Nö, da gibt es Klarheit: Das ist was der Kunde abgeschlossen hat. Ergo: selbst Schuld. 🤦♂️
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
M0nique schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Nö, nö. Vielen Versicherten wurde (schon vor etlichen Jahren) ein plötzlich festes Heilmittelverzeichnis zugeschickt. Irgendwo ganz hinten in 10 Seiten Kleingedrucktem stand dann was von Widerspruch. Das hat so gut wie niemand gelesen. Leider. Ich nenne sowas Abzocke.
Aber du und ich haben sowieso auch eine andere Ansicht, wozu man beim Hinweis auf das Kostenrisiko verpflichtet ist und wozu nicht. Da werden wir Zwei uns eh nicht einig. 😘
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@M0nique Du sagst es: Patienten kennen ihren Vertrag nicht. Klarheit besteht dennoch, schließlich liegen die Vertragsbedingungen dem Patienten vor. Wie heißt es so schon: Unwissenheit schützt nicht für Strafe. 🤦♂️
Aber du und ich haben sowieso auch eine andere Ansicht, wozu man beim Hinweis auf das Kostenrisiko verpflichtet ist und wozu nicht. Da werden wir Zwei uns eh nicht einig. 😘
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Schippi schrieb:
@M0nique also ich bin auch „privater „und habe sowas von meiner pkv nie erhalten!woher hast du diese Infos!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Schippi
Schippi schrieb am 21.09.2022 20:12 Uhr:@M0nique also ich bin auch „privater „und habe sowas von meiner pkv nie erhalten!woher hast du diese Infos! Bei mir genauso. Heilmittel werden lt. mein (1989er) Tarif in voller Höhe erstattet, allerdings habe insgesamt eine jährlicher Eigenanteil von 1.200 Euro. Im Gegenzug dazu ein gestaffelter Beitragsrückerstattung, wenn ich gar keine Leistungen abrechne. 🤗
Warum soll ich meine Patienten nicht über die zu erwartende Zuzahlung aufklären? Kostet mich 1 Minute. Maximal!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
M0nique schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Es geht nicht um Pflicht, es geht - zumindest mir - um Transparenz.
Warum soll ich meine Patienten nicht über die zu erwartende Zuzahlung aufklären? Kostet mich 1 Minute. Maximal!
In den letzten 20 Jahren sind die Heilmittelverzeichnisse oft geändert worden. Wie gesagt, der Widerspruch stand im Kleingedruckten.
Vor 2000 wurden von den PKV meist anstandslos der 1,8 bis 2,3fache GKV-Satz erstattet. Nach 2000 wurden die Verträge seitens der PKVen sehr oft geändert = feste Erstattungsbeträge, meist im Rahmen der Beihilfe oder knapp darüber.
Nach über 20 Jahren reiner Privatpraxis habe ich zig Schreiben der PKVen von meinen Patienten lesen dürfen, immer mit Verweis auf das,Heilmittelverzeichnis, das xxxx zugeschickt wurde.
Lest mal auf MikeL Seite, da gibt es prima Infos darüber.
Gruß von Monique
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
M0nique schrieb:
@Schippi Von meinen Patienten. Schwarz auf weiß.
In den letzten 20 Jahren sind die Heilmittelverzeichnisse oft geändert worden. Wie gesagt, der Widerspruch stand im Kleingedruckten.
Vor 2000 wurden von den PKV meist anstandslos der 1,8 bis 2,3fache GKV-Satz erstattet. Nach 2000 wurden die Verträge seitens der PKVen sehr oft geändert = feste Erstattungsbeträge, meist im Rahmen der Beihilfe oder knapp darüber.
Nach über 20 Jahren reiner Privatpraxis habe ich zig Schreiben der PKVen von meinen Patienten lesen dürfen, immer mit Verweis auf das,Heilmittelverzeichnis, das xxxx zugeschickt wurde.
Lest mal auf MikeL Seite, da gibt es prima Infos darüber.
Gruß von Monique
Warum soll ich meine Patienten nicht über die zu erwartende Zuzahlung aufklären? Kostet mich 1 Minute. Maximal!
Ergo machen wir eine Honorarvereinbarung mit darauf der zusätzlichen Hinweis, dass möglicherweise eine nicht-vollständige Kostenerstattung entsteht. Über der genaue Höhe des möglichen Eigenanteils möge der Patient sich mit seine Versicherung in Verbindung setzen. Und Nein, wir fragen nicht nach Beihilfe-Berechtigung. Das interessiert uns nicht: Privatpatient ist Privatpatient, Basta! Meine Ärzte fragen doch nicht, wie ich versichert bin?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@M0nique
M0nique schrieb am 21.09.2022 20:32 Uhr:@Lars van Ravenzwaaij Es geht nicht um Pflicht, es geht - zumindest mir - um Transparenz. Weil du das nicht rechtssicher kannst! Und ich werde mich ein Teufel tun, mich wegen ggf. fehlerhafte Aufklärung um mein Honorar bringen zu lassen.
Warum soll ich meine Patienten nicht über die zu erwartende Zuzahlung aufklären? Kostet mich 1 Minute. Maximal!
Ergo machen wir eine Honorarvereinbarung mit darauf der zusätzlichen Hinweis, dass möglicherweise eine nicht-vollständige Kostenerstattung entsteht. Über der genaue Höhe des möglichen Eigenanteils möge der Patient sich mit seine Versicherung in Verbindung setzen. Und Nein, wir fragen nicht nach Beihilfe-Berechtigung. Das interessiert uns nicht: Privatpatient ist Privatpatient, Basta! Meine Ärzte fragen doch nicht, wie ich versichert bin?
Herre je, ich sage - wie bereits geschrieben - nur welche Zuzahlung fällig ist, falls die PKV nur Beihilfetarif erstattet. Somit haben meine Patienten zumindest eine Vorstellung von der Zuzahlung.
Diese Info beinhaltet doch keine rechtssichere Auskunft!!!
Selbstverständlich betritt bei mir kein Patient einen Behandlungsraum ohne Honorarvereinbarung. Aber das ist doch schon wieder etwas ganz anderes....
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
M0nique schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Herre je, ich sage - wie bereits geschrieben - nur welche Zuzahlung fällig ist, falls die PKV nur Beihilfetarif erstattet. Somit haben meine Patienten zumindest eine Vorstellung von der Zuzahlung.
Diese Info beinhaltet doch keine rechtssichere Auskunft!!!
Selbstverständlich betritt bei mir kein Patient einen Behandlungsraum ohne Honorarvereinbarung. Aber das ist doch schon wieder etwas ganz anderes....
Diese Info beinhaltet doch keine rechtssichere Auskunft!!
Aber, wie schon gesagt, da werden wir Zwei uns eh nicht einig!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@M0nique
M0nique schrieb am 21.09.2022 20:51 Uhr:@Lars van Ravenzwaaij
Und da irrst du dich, würde ein Jurist jetzt sagen. Das kann so ausgelegt werden und hat es auch schon einige Male gegeben. 🥴
Diese Info beinhaltet doch keine rechtssichere Auskunft!!
Aber, wie schon gesagt, da werden wir Zwei uns eh nicht einig!
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Du hast es richtig erkannt: Beihilfe heißt Beihilfe. 😁 Das bedeutet, dass der Beamter ein gewisser und begrenzter Zuschuss zu seine Krankheitskosten bekommt.
Für die, den Zuschuss übersteigenden Kostenanteile muss er selbst aufkommen. Dafür kann, nicht muss, er selbst eine ergänzende Versicherug abschließen. Und hier liegt das Problem: Viele Beamten schließen lediglich ein Beihilfe-Ergänzungstarif ab, der maximal den Beihilfe-fähigen Höchtsatz abdeckt. Entsprechend ist der Monatsbeitrag dafür günstiger, als bei einer sog. Vollversicherung. Aber,... dafür entstehen dann im Zweifel Eigenanteile, welche nicht von der Zusatzversicherung abgedeckt sind. DAS wiederum realisieren sich viele Beamten nicht.
Genauso im Übrigen, wie auch viele, nicht-verbeambteten Privatversicherten, nicht wissen, was sie und welcher Höhe sie sich versichert haben. 🙈 Da entstehen dann immer wieder Diskussionen.
Und ja, die PKV spielt auch ein hinterhältiges Spielchen, indem sie ihre Kunden solche, wie von dir beschriebene Schreiben schickt, anstatt ehrlich zu sagen: "Du Kunde, du hast nun mal selbst diesen Tarif abgeschlossen, also beschwere dich nicht!" 🤦♂️
Edit: Die Höhe der Beihilfe findest du in § 46 BBhV BBhV - Verordnung ?ber Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsf?llen
Und den BH Patienten, sage ich gleich bei der Anmeldung, dass evtl. die Kasse nicht alles erstattet. Seitdem gibt es keine Diskussionen mehr.
Gefällt mir
Korrekter wäre den Beihilfe-Patienten auf den Cent genau ihre Zuzahlung mitzuteilen.
Gruß von Monique
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
M0nique schrieb:
massu schrieb: Und den BH Patienten, sage ich gleich bei der Anmeldung, dass evtl. die Kasse nicht alles erstattet. Seitdem gibt es keine Diskussionen mehr. Ein "evtl." stimmt nicht. Denn wenn Du mehr als Beihilfesätze nimmst, dann erstattet zumindest ganz sicher die Beihilfe nicht alles. Und die Zusatz-PKV meist ebenso nicht.
Korrekter wäre den Beihilfe-Patienten auf den Cent genau ihre Zuzahlung mitzuteilen.
Gruß von Monique
Stichwort: Ausnahmsweise für Sie als langjähriger Versicherter erklären wir uns bereit…
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Udo Eickenberg schrieb:
Wenn ich mich recht erinnere gab es in der Vergangenheit einzelne PK Ven, die mit unterschiedlichen Sätzen operierten, je nachdem, welche Seite angesprochen werden sollte. Info für Versicherte mit Beihilfesätzen und für den internen Gebrauch leicht höhere Sätze. Zweck war die Vermeidung bürokratischer Aufblähung des eigenen Apparates bei wenigen Cent Differenz.
Stichwort: Ausnahmsweise für Sie als langjähriger Versicherter erklären wir uns bereit…
Das kann man aber nicht genau sagen, da man nicht weiß, wie der Patient sich zusatzversichert hat.
Gar nicht
ein bisschen
Oder doch sehr gut?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Shia schrieb:
@M0nique
Das kann man aber nicht genau sagen, da man nicht weiß, wie der Patient sich zusatzversichert hat.
Gar nicht
ein bisschen
Oder doch sehr gut?
Zumindest kann man den Patienten, sagen, wie hoch die Zuzahlung auffällt, falls sie nur den Beihilfesatz erstattet bekomnen.
Zudem verweise ich vor der ersten Behandlung immer darauf, einen Blick in die Vertragsunterlagen der PKV zu werfen.
Ich kann natürlich nur über die Patienten meiner reinen Privatpraxis sprechen:
70% der PP sind beihilfeberechtigt, 90% davon haben die normale Zusatzversicherung, meist bei der Debeka, die dabei wiederum nur anteilig den Beihilfesatz erstattet.
Ich sehe das ja auf dem Anmeldeformular: Beihilfe ja/nein, welche PKV.
Dafurch kann ich die Patienten sehr wohl auf den Cent genau über die zu erwartende Zuzahlung pro Behandlung informieren.
10% der PP ohne Beihilfe hatten vor vielen, vielen Jahren Verträge mit 75% Erstattung unterschrieben, da liegen die Sätze - je nach PKV - zwischen Beihilfesatz und maximal 35 Euro für MT.
Etliche Ärzte, die sich sehr gut versichert wähnten, erhalten z.B. bei der AXA nur Beihilfesätze erstattet.
Etc...
Gruß von Monique
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
M0nique schrieb:
@Shia
Zumindest kann man den Patienten, sagen, wie hoch die Zuzahlung auffällt, falls sie nur den Beihilfesatz erstattet bekomnen.
Zudem verweise ich vor der ersten Behandlung immer darauf, einen Blick in die Vertragsunterlagen der PKV zu werfen.
Ich kann natürlich nur über die Patienten meiner reinen Privatpraxis sprechen:
70% der PP sind beihilfeberechtigt, 90% davon haben die normale Zusatzversicherung, meist bei der Debeka, die dabei wiederum nur anteilig den Beihilfesatz erstattet.
Ich sehe das ja auf dem Anmeldeformular: Beihilfe ja/nein, welche PKV.
Dafurch kann ich die Patienten sehr wohl auf den Cent genau über die zu erwartende Zuzahlung pro Behandlung informieren.
10% der PP ohne Beihilfe hatten vor vielen, vielen Jahren Verträge mit 75% Erstattung unterschrieben, da liegen die Sätze - je nach PKV - zwischen Beihilfesatz und maximal 35 Euro für MT.
Etliche Ärzte, die sich sehr gut versichert wähnten, erhalten z.B. bei der AXA nur Beihilfesätze erstattet.
Etc...
Gruß von Monique
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Schippi schrieb:
@M0nique das ist nicht meine Aufgabe!ich kenne auch nicht den Vertrag und was die jeweilige pkv erstattet,die sind nicht alle gleich!das kann sich der Patient mal schön selbst ausrechnen!
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
massu schrieb:
Als ich vor 3 Jahren meine Praxis eröffnet habe, habe ich brav Beihilfesätze abgerechnet. Hier im Forum habe ich gelernt, dass es auch anders geht. Ich bin froh, jetzt einen 1! PP Satz zu haben. Und habe keine Hemmungen mehr, den Privatpatienten, die Beihilfesätze haben, zu sagen, dass ihr Tarif einfach zu niedrig ist.
Und den BH Patienten, sage ich gleich bei der Anmeldung, dass evtl. die Kasse nicht alles erstattet. Seitdem gibt es keine Diskussionen mehr.
@Schippi Mich hat der Hintergrund intressiert, damit ich emphatisch auf solche Gespräche reagieren kann...wäre wohl auch was für dich kissing_heart Und der Pat. bezahlt auch direkt sofort mit Karte, also da kann ich sagen auch Top.....mein Geld bekomme ich sowieso..
@Shia Vielen, vielen lieben Dank für deine direkte Antwort, genau und einfach direkt. wink
@alle anderen: herzlichen Dank für die retrospektiven Erläuterungen, so etwas dachte ich mir schon. Viele PKV-versicherte haben das Problem, das hören wir leider sehr oft. Früher gerne "ich bin Privatpatient" und nun, im fortgeschrittenen Alter, kommen die vertraglichen probleme, an die vorher nicht gedacht wurde.
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Schippi schrieb:
Beihilfe schlägt immer Wellen😀,und wie bei allen Verträgen liegen diese irgendwo in der Schublade und wenn man sie braucht wundert man sich(und schuld sind meist die anderen Vertragspartner wenn etwas nicht klappt)!aber privatpatienten sind immer noch anders als beihilfepatienten(die meckern schon wenn 1,50€ nicht übernommen werden)
Klappt das gut?
Hast du das als Text gleich in den Honorarvereinbarungsvertrag aufgenommen?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
monimuva schrieb:
@KGSchuller die Pat zahlen beim letzten Termin schon gleich mit Karte?
Klappt das gut?
Hast du das als Text gleich in den Honorarvereinbarungsvertrag aufgenommen?
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
KGSchuller schrieb:
Wow....hushed Dachte nicht, das der Threat solche Wellen schlägt... sweat_smile
@Schippi Mich hat der Hintergrund intressiert, damit ich emphatisch auf solche Gespräche reagieren kann...wäre wohl auch was für dich kissing_heart Und der Pat. bezahlt auch direkt sofort mit Karte, also da kann ich sagen auch Top.....mein Geld bekomme ich sowieso..
@Shia Vielen, vielen lieben Dank für deine direkte Antwort, genau und einfach direkt. wink
@alle anderen: herzlichen Dank für die retrospektiven Erläuterungen, so etwas dachte ich mir schon. Viele PKV-versicherte haben das Problem, das hören wir leider sehr oft. Früher gerne "ich bin Privatpatient" und nun, im fortgeschrittenen Alter, kommen die vertraglichen probleme, an die vorher nicht gedacht wurde.
Mein Profilbild bearbeiten