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in Ludwigsburg-Neckarweihingen,
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Empfangsmitarbeitern mit
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großen Behandlungsspektrum. Unsere
Schwerpunkte...
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das Rezept von einem Patienten (20*KG ZNS+HB) wurde mit der Begründung "Abgabemenge überschritten" abgesetzt. Die Verordnung ist außerhalb des Regelfalls, der Pat. wird beatmet, und ist bettlägrig. Die Begründung habe ich noch nie gehört, weiss einer von Euch, wo man da nachfragen kann, oder hatte einer von Euch das gleiche Problem?
Über Infos wäre ich dankbar!
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daniel911 schrieb:
Hallo Kollegen,
das Rezept von einem Patienten (20*KG ZNS+HB) wurde mit der Begründung "Abgabemenge überschritten" abgesetzt. Die Verordnung ist außerhalb des Regelfalls, der Pat. wird beatmet, und ist bettlägrig. Die Begründung habe ich noch nie gehört, weiss einer von Euch, wo man da nachfragen kann, oder hatte einer von Euch das gleiche Problem?
Über Infos wäre ich dankbar!
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mbone schrieb:
Direkt bei der KK anrufen und dem/der Zuständigen für Heilmittelangelegenheiten die Fragen stellen.
Widerspruch !
BTW: Laut Buchner würden 50 % der Kassenabsetzungen von den Kollegen nicht angefochten.....
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ali schrieb:
das dürfte ein (un)bewußter Fehler des Kontolletis sein....welche Kasse ?
Widerspruch !
BTW: Laut Buchner würden 50 % der Kassenabsetzungen von den Kollegen nicht angefochten.....
Vermutung 2: Arzt hat 20 x verordnet bei Frequenzangabe 1.
Mehr Gründe für diesen Absetzungsgrund fallen mir nicht ein; liegt einer von diesen beiden Gründen vor?
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Kitane schrieb:
Hatte auch gerade eine dicke Absetzung 700,-Euro, VO 20 x KMT und 20x KG und F auf 2 VO 's beide adR, beide mit Langfristgenehmigung. Spätester Behandlungstermin war eingetragen mit Stempel und Arztunterschrift alles korrekt, sie schicken mir die Kopie zurück, weil wir nach 15 Tagen angefangen haben, spätester Behandlungstermin war der 3.2. da wurde auch begonnen. Ich rief dort an und wollte es erfragen, da sagte mir der Sachbearbeiter oh das haben wir wohl übersehen haha toll und ich kann wieder auf mein Geld warten. Unmöglich diese Abrwchnungszentren. Ruf an und lass es dir erklären . Viel. Glück
Gruß Evi
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Evemarie Kaiser schrieb:
Bei der Nachberechnung die 40 Euro wegen unrechtmäßiger Absetzung nicht vergessen! :blush:
Gruß Evi
Bei der Nachberechnung die 40 Euro wegen unrechtmäßiger Absetzung nicht vergessen! :blush:
Gruß Evi
plus Verzugszinsen
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Tempelritter schrieb:
Evemarie Kaiser schrieb am 20.5.16 08:34:
Bei der Nachberechnung die 40 Euro wegen unrechtmäßiger Absetzung nicht vergessen! :blush:
Gruß Evi
plus Verzugszinsen
Pat. ist Barmer - Versichert, Rezept ist richtig ausgefüllt. Der ZVK kann sich keinen Reim darauf machen, die Barmer wird nächste Woche schriftlich von mir hören, ansonsten per Rechtsanwalt - absolute Frechheit!
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daniel911 schrieb:
super, Danke Euch!
Pat. ist Barmer - Versichert, Rezept ist richtig ausgefüllt. Der ZVK kann sich keinen Reim darauf machen, die Barmer wird nächste Woche schriftlich von mir hören, ansonsten per Rechtsanwalt - absolute Frechheit!
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daniel911 schrieb:
sind die 40,00€ wegen unrechtmäßiger Absetzung rechtens (+Verzugszinsen)?
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morpheus-06 schrieb:
ja BGB § 288 Abs. 5
wie stelle ich die 40€ in Rechnung? Über eine Abrechnungsfirma?
Danke für die Info
A.
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ann 1001 schrieb:
Hallo,
wie stelle ich die 40€ in Rechnung? Über eine Abrechnungsfirma?
Danke für die Info
A.
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Tempelritter schrieb:
ich mache das direkt an die Kasse, nicht über meine Abrechnungsfirma.
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ann 1001 schrieb:
Danke dir! Krieg ich hin! :blush:
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Sabine Rabbel schrieb:
Vermutung 1: Pat. ist zwar schon seit langem im Außerregelfall, aber irrtümlich wurde das ausgerechnet auf dieser VO nicht angekreuzt. Weil man den Pat. schon so lange betreut und Außerregelfall seit Jahren immer angekreuzt war, hat man diesmal nicht drauf geachtet.
Vermutung 2: Arzt hat 20 x verordnet bei Frequenzangabe 1.
Mehr Gründe für diesen Absetzungsgrund fallen mir nicht ein; liegt einer von diesen beiden Gründen vor?
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