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UrbanSportsclub A...
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Ich gar nicht. Habe letzte Woche wieder 2 alte PT Kollegen getroffen. Sie arbeiten beide nicht mehr im Beruf. Die Berufsflucht ist so groß, wie nie.
Wie wäre es denn, wenn die Rezeptprüfung da wäre, wo sie hingehört? Bei den GKV? Was meint ihr, wie schnell sich alles ändern würde. Mir reichts so gewaltig ich mache das jetzt schon seit über 10 Jahren mit, entweder geben wir die Kassenzulassung ab oder es ändert sich gewaltig. Übrigens ich habe neulich eine Haushaltshilfe im Raum Baden-Württemberg gesucht. Es geht ab 15 Euro Stundenlohn los. netto natürlich.
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di schrieb:
Die Protestbewegungen der Therapeuten werden stärker. Vereinigungen, wie Therapeuten am Limit oder Vereinte Therapeuten werden lauter. Die GKV drückt uns die gesamte Heilmittelprüfung aufs Auge. Praxisabnahmen dürfen wir fast selber machen. Man braucht ja auch neue die dann zum Teil umsonst arbeiten. Ständig Änderungen.....man kommt kaum noch mit. Viele Praxischefs rennen nur noch mit dem Indikationskatalog rum. Dem Geld hinterher. Absetzungen erfolgen dann auch noch ungerechtfertigt. Ist das unsere Zukunft? Wer kommt damit gut zurecht?
Ich gar nicht. Habe letzte Woche wieder 2 alte PT Kollegen getroffen. Sie arbeiten beide nicht mehr im Beruf. Die Berufsflucht ist so groß, wie nie.
Wie wäre es denn, wenn die Rezeptprüfung da wäre, wo sie hingehört? Bei den GKV? Was meint ihr, wie schnell sich alles ändern würde. Mir reichts so gewaltig ich mache das jetzt schon seit über 10 Jahren mit, entweder geben wir die Kassenzulassung ab oder es ändert sich gewaltig. Übrigens ich habe neulich eine Haushaltshilfe im Raum Baden-Württemberg gesucht. Es geht ab 15 Euro Stundenlohn los. netto natürlich.
Und das alles im Rahmen des Heilmittelkataloges ablaufen muss muss gewährleistet werden. Sonst könnte die KV nicht mehr an die Ärzte ran.
D.h. Prüfpflicht kann nur entfallen wenn der Heilmittelkatalog UND Kontroller der Ärzte durch die KV entfällt. Das wird niemals passieren, weil man dann keine Kostenkontrolle mehr hat.
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di schrieb:
Wieso der Arzt, es könnte auch der Patient das Rezept zur GKV schicken oder der Therapeut. Ich würde gerne jedes Rezept von der Kasse genehmigt wissen. Und ich finde auch wir sollten das einfordern können. Warum mache ich eigentlich die Arbeit (Rezeptprüfung) der GKV im Vorfeld? Eine Kostenkontrolle würde nie wegfallen das ist utopisch, ist auch gar nicht meine Intention. Ich finde, wenn ich von der Kasse ein Go hätte würde ich entspannter behandeln, so wie beim Sozialamt eben. Sobald ich einen Leichtsinnsfehler manche, heißt es selber schuld. Ich würde mich gerne wieder mehr auf das Behandeln konzentrieren. Wie seht ihr das? Hätte gerne eure Meinungen.
Ist das wirklich weniger oder mehr Aufwand ?
Sowas ist im Rahmen einer voll digitalen Abwicklung praktikabel.
Dass ist ja sowieso das Ziel von Hert Spahn.
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Gert Winsa schrieb:
Du kannst doch jedes Rezept an die GKV schicken und dir eine Bestätigung geben lassen, dass das in Ordnung ist.
Ist das wirklich weniger oder mehr Aufwand ?
Sowas ist im Rahmen einer voll digitalen Abwicklung praktikabel.
Dass ist ja sowieso das Ziel von Hert Spahn.
Und für was überhaupt eine Prüfpflicht?
Bei einem Privatrezept steht auch nur das absolut Notwendige drauf. Da gibt es interessanterweise gar keine Probleme, schon mal aufgefallen? Mich würde die Begründung der gesetzl. Kassen hierzu wirklich interessieren.
Ich seh es wie hermi: das System wurde installiert, um Kosten zu sparen.
Auf Kosten von uns, den Patienten, den Ärzten etc.
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karl rehfuss schrieb:
Wieso gibt es überhaupt noch fehlerhafte Rezepte bei der ganzen zertifizierten Ärztesoftware?
Und für was überhaupt eine Prüfpflicht?
Bei einem Privatrezept steht auch nur das absolut Notwendige drauf. Da gibt es interessanterweise gar keine Probleme, schon mal aufgefallen? Mich würde die Begründung der gesetzl. Kassen hierzu wirklich interessieren.
Ich seh es wie hermi: das System wurde installiert, um Kosten zu sparen.
Auf Kosten von uns, den Patienten, den Ärzten etc.
Du kannst doch jedes Rezept an die GKV schicken und dir eine Bestätigung geben lassen, dass das in Ordnung ist.
Ist das wirklich weniger oder mehr Aufwand ?
Für mich ist die Sicherheit wichtig, dass wir unser Geld bekommen. Wenn ich ein Rezept zur AOK schicke bekomme ich die Bestätigung nicht auch momentan verweigert die IKK die Bestätigung, dass sie das Rezept bezahlt, die Kassen wollen die Arbeit nicht, aber wenn Patienten die Behandlung trotzdem bekommen zum Nulltarif dann reiben die sich die Hände. Ich würde das gerne so machen aber die Kassen reden sich raus mit nicht genehmigungspflichtig. Schweinerei finde ich.
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di schrieb:
Gert Winsa schrieb am 9.2.19 16:52:
Du kannst doch jedes Rezept an die GKV schicken und dir eine Bestätigung geben lassen, dass das in Ordnung ist.
Ist das wirklich weniger oder mehr Aufwand ?
Für mich ist die Sicherheit wichtig, dass wir unser Geld bekommen. Wenn ich ein Rezept zur AOK schicke bekomme ich die Bestätigung nicht auch momentan verweigert die IKK die Bestätigung, dass sie das Rezept bezahlt, die Kassen wollen die Arbeit nicht, aber wenn Patienten die Behandlung trotzdem bekommen zum Nulltarif dann reiben die sich die Hände. Ich würde das gerne so machen aber die Kassen reden sich raus mit nicht genehmigungspflichtig. Schweinerei finde ich.
Würd mich mal interessieren, wieviel Verwaltungskosten die Kassen sparen würden.
Die Katz beisst sich doch langsam in den Schwanz mit noch nem icd10-Code undundund...
Ausserdem ist es die absolute Lachnummer, dass wir dummen Physios die Kompetenz haben sollen, den Arzt quasi zu korrigieren.
Ich finde, der Arzt übernimmt mit seiner Unterschrift auf der Verordnung auch die Verantwortung dafür, dass die Verordnung richtig und rechtsverbindlich ausgestellt ist. Wozu sonst soll seine Unterschrift gut sein?????
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WinnieE schrieb:
Die Prüfpflicht gehört genau so abgeschafft, wie sie einst angeschafft wurde, nämlich per Gesetz!
Würd mich mal interessieren, wieviel Verwaltungskosten die Kassen sparen würden.
Die Katz beisst sich doch langsam in den Schwanz mit noch nem icd10-Code undundund...
Ausserdem ist es die absolute Lachnummer, dass wir dummen Physios die Kompetenz haben sollen, den Arzt quasi zu korrigieren.
Ich finde, der Arzt übernimmt mit seiner Unterschrift auf der Verordnung auch die Verantwortung dafür, dass die Verordnung richtig und rechtsverbindlich ausgestellt ist. Wozu sonst soll seine Unterschrift gut sein?????
Bei mir vor 18 Jahren hatte ich einen Stapel mit kleiner rosa Rezepte und die habe ich dann weggeschickt, hatte zu dem Zeitpunkt nicht mal ein Abrechnungsprogramm, alles manuell.
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di schrieb:
da bin ich vollkommen bei dir nur was müssen wir tun, damit die Prüfpflicht abgeschafft wird. Die Kassen werden darauf beharren, wie könnte ein möglicher Weg aussehen? Bitte alle Meinungen! So kann es doch nicht bleiben.
Bei mir vor 18 Jahren hatte ich einen Stapel mit kleiner rosa Rezepte und die habe ich dann weggeschickt, hatte zu dem Zeitpunkt nicht mal ein Abrechnungsprogramm, alles manuell.
Der Papierverbrauch bei 1 Din-a 6 Format gegen das 2 bis x-fache, wenn man mal selbst ausgedruckte Formulare + x Anhänge wegen Korrektur nimmt.
Wege zur Abschaffung der Prüfpflicht kann ich grad auch nicht aus dem Ärmel schütteln. Man müsste dem Gesundheitsminister mal zu Leibe rücken oder eine Art Grundsatzurteil anstreben.
Gesetze werden doch ständig geändert, warum sollte das hier nicht auch möglich sein.
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WinnieE schrieb:
tja, die Rezeptformulare sind wohl stellvertretend für die allgemeinen Entwicklungen in Richtung Unsinn.
Der Papierverbrauch bei 1 Din-a 6 Format gegen das 2 bis x-fache, wenn man mal selbst ausgedruckte Formulare + x Anhänge wegen Korrektur nimmt.
Wege zur Abschaffung der Prüfpflicht kann ich grad auch nicht aus dem Ärmel schütteln. Man müsste dem Gesundheitsminister mal zu Leibe rücken oder eine Art Grundsatzurteil anstreben.
Gesetze werden doch ständig geändert, warum sollte das hier nicht auch möglich sein.
Könntest du mir den Text und die Quelle nennen, aus dem eine Prüfpflicht hervorgeht. Denn wenn es dem Wortlaut nach eine Prüfpflicht gibt ergibt sich daraus auch ein Vergütungsanspruch für diese Leistung.
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tom1350 schrieb:
@di
Könntest du mir den Text und die Quelle nennen, aus dem eine Prüfpflicht hervorgeht. Denn wenn es dem Wortlaut nach eine Prüfpflicht gibt ergibt sich daraus auch ein Vergütungsanspruch für diese Leistung.
ich denke, zufrieden mit dem derzeitigen Zustand ist keiner von uns. Aber es muss wohl ein gewisses Mass an Unzufriedenheit erreicht sein, damit auch etwas in Bewegung kommt.
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WinnieE schrieb:
P.S.
ich denke, zufrieden mit dem derzeitigen Zustand ist keiner von uns. Aber es muss wohl ein gewisses Mass an Unzufriedenheit erreicht sein, damit auch etwas in Bewegung kommt.
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kvet schrieb:
Warum ist die Prüfpflicht vor 20 Jahren überhaupt eingeführt worden? Was war der Sinn dieser schwerwiegenden Entscheidung?
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WinnieE schrieb:
Das war doch seiner Zeit das geniale Eigentor, basierend auf einer Klage - eines Praxisinhhabers oder sogar eines Berufsverbandes (?)
Das war doch seiner Zeit das geniale Eigentor, basierend auf einer Klage - eines Praxisinhhabers oder sogar eines Berufsverbandes (?)
Nun es gab neu HMR und HMK, Prüfpflicht nicht klar definiert, die Kassen sagten, klar Leistungserbringer, dagegen wurde geklagt und.....verloren. Die Klage war alternativlos und eigentlich chanchenreich...
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ali schrieb:
WinnieE schrieb am 9.2.19 18:43:
Das war doch seiner Zeit das geniale Eigentor, basierend auf einer Klage - eines Praxisinhhabers oder sogar eines Berufsverbandes (?)
Nun es gab neu HMR und HMK, Prüfpflicht nicht klar definiert, die Kassen sagten, klar Leistungserbringer, dagegen wurde geklagt und.....verloren. Die Klage war alternativlos und eigentlich chanchenreich...
Warum ist die Prüfpflicht vor 20 Jahren überhaupt eingeführt worden? Was war der Sinn dieser schwerwiegenden Entscheidung?
Eingeführt wurde der HMK. Davor gabs sowas wie ne BlankoVO (siehe mein post oben).
M.E. wurde der HMK schlicht eingeführt, um Kosten zu sparen. Argumente sind natürlich: bessere Kontrolle, keine Therapien im Gießkannenprinzip, Statistiken können erhoben werden und natürlich ist es viel besser, wenn der Arzt den unwissenden Therapeuten aufschreibt, was sie zu machen haben (Ironie off) .
Prüfpflicht war nicht vorgesehen. Ergab sich automatisch, da natürlich niemals Vo so ausgefüllt waren, wie KK das wollte. Das führte zu Klage und zum Urteil gegen uns (siehe ali).
Sollte mal einer erneuten Prüfung unterzogen werden, gerade jetzt, wo doch die Ärzte zu fehlerfreier software verpflichtet sind... Den Fall neu aufrollen, erneut klagen. Fänd ich gut. Oder : Abrechnungsposition für Rezeptprüfung.
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Susulo schrieb:
kvet schrieb am 9.2.19 18:22:
Warum ist die Prüfpflicht vor 20 Jahren überhaupt eingeführt worden? Was war der Sinn dieser schwerwiegenden Entscheidung?
Eingeführt wurde der HMK. Davor gabs sowas wie ne BlankoVO (siehe mein post oben).
M.E. wurde der HMK schlicht eingeführt, um Kosten zu sparen. Argumente sind natürlich: bessere Kontrolle, keine Therapien im Gießkannenprinzip, Statistiken können erhoben werden und natürlich ist es viel besser, wenn der Arzt den unwissenden Therapeuten aufschreibt, was sie zu machen haben (Ironie off) .
Prüfpflicht war nicht vorgesehen. Ergab sich automatisch, da natürlich niemals Vo so ausgefüllt waren, wie KK das wollte. Das führte zu Klage und zum Urteil gegen uns (siehe ali).
Sollte mal einer erneuten Prüfung unterzogen werden, gerade jetzt, wo doch die Ärzte zu fehlerfreier software verpflichtet sind... Den Fall neu aufrollen, erneut klagen. Fänd ich gut. Oder : Abrechnungsposition für Rezeptprüfung.
Warum ist die Prüfpflicht vor 20 Jahren überhaupt eingeführt worden? Was war der Sinn dieser schwerwiegenden Entscheidung?
Kleine geschichtliche Erklärung ergänzend zu Susulos Post. Es gab mal wieder eine “Gesundheitsreform“ sprich Kostensparpläne unter einem Minister Seehofer: Physiotherapie und ähnliches drohte aus den GKV Regelleistungen zu verschwinden, dies wurde durch massive Anstrengungen erfolgreich verhindert. Ob das nu gut oder schlecht für uns gewesen ist, kann man diskutieren. Aber zumindest damals war man sich in Physioland einig, wir wollen drin bleiben.
Es kam zum bekannten HMK, der die Kosten im Rahmen halten und die Versorgung verbindlich sichern sollte.
Die Ausgaben für Heilmittel haben sich aber eher überdurchschnittlich entwickelt....
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ali schrieb:
kvet schrieb am 9.2.19 18:22:
Warum ist die Prüfpflicht vor 20 Jahren überhaupt eingeführt worden? Was war der Sinn dieser schwerwiegenden Entscheidung?
Kleine geschichtliche Erklärung ergänzend zu Susulos Post. Es gab mal wieder eine “Gesundheitsreform“ sprich Kostensparpläne unter einem Minister Seehofer: Physiotherapie und ähnliches drohte aus den GKV Regelleistungen zu verschwinden, dies wurde durch massive Anstrengungen erfolgreich verhindert. Ob das nu gut oder schlecht für uns gewesen ist, kann man diskutieren. Aber zumindest damals war man sich in Physioland einig, wir wollen drin bleiben.
Es kam zum bekannten HMK, der die Kosten im Rahmen halten und die Versorgung verbindlich sichern sollte.
Die Ausgaben für Heilmittel haben sich aber eher überdurchschnittlich entwickelt....
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di schrieb:
Wir müssten bundesweit gegen diese Prüfpflicht agieren. Das sollte neben einer besseren Vergütung vorrangiges Ziel sein.
Unglaublich, wie viele Personen und Institutionen an so einem Rezept beteiligt sind, und dadurch sehr viele Arbeitsstunden angefallen sind, und die Kosten ins Unermessliche gestiegen sind.
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kvet schrieb:
Man muss sich das mal vorstellen. Da geht ein Patient zum Arzt, der ihn untersucht. Die Arzthelferin drückt das Rezept aus. Der Patient geht zum Therapeuten. Der sieht einen Fehler des Rezeptes. Womit er den Patienten wieder zum Arzt schickt, oder das Rezept zum Arzt faxt. Der Patient bringt das korrigierte Rezept, bzw. der Arzt faxt das korrigierte Rezept zurück zum Therapeuten. Der wiederum prüft zum 2 Mal das Rezept, und führt die Behandlung durch. Nach den Behandlungen schickt der Therapeut das Rezept zum Abrechnungszentrum. Die übersehen, wie auch der Therapeut, einen Abrechnungsfehler. Dadurch kommt es zu einer Absetzung. Die wiederum sieht der Therapeut nicht ein, weil der HMK so schwammig in seiner Auslegung ist. Dadurch telefonniert der Therapeut mit der Krankenkasse. Leider wird man sich auf beiden Seiten nicht einig, und das Ganze geht vor Gericht.
Unglaublich, wie viele Personen und Institutionen an so einem Rezept beteiligt sind, und dadurch sehr viele Arbeitsstunden angefallen sind, und die Kosten ins Unermessliche gestiegen sind.
tja, die Rezeptformulare sind wohl stellvertretend für die allgemeinen Entwicklungen in Richtung Unsinn.
Der Papierverbrauch bei 1 Din-a 6 Format gegen das 2 bis x-fache, wenn man mal selbst ausgedruckte Formulare + x Anhänge wegen Korrektur nimmt.
Am genialsten sind die ZA-Verordnungen...vonA6 auf A4 :rage:
oder Bundeswehr...von A6 auf 3xA5 inkusive historischem Blaupapier dazwischen :rage:
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mia 554 schrieb:
WinnieE schrieb am 9.2.19 18:07:
tja, die Rezeptformulare sind wohl stellvertretend für die allgemeinen Entwicklungen in Richtung Unsinn.
Der Papierverbrauch bei 1 Din-a 6 Format gegen das 2 bis x-fache, wenn man mal selbst ausgedruckte Formulare + x Anhänge wegen Korrektur nimmt.
Am genialsten sind die ZA-Verordnungen...vonA6 auf A4 :rage:
oder Bundeswehr...von A6 auf 3xA5 inkusive historischem Blaupapier dazwischen :rage:
Am genialsten sind die ZA-Verordnungen...vonA6 auf A4 :rage:
oder Bundeswehr...von A6 auf 3xA5 inkusive historischem Blaupapier dazwischen :rage:
Was denn, da haben sich Menschen extremst viel Mühe gemacht (Hattr mal das Vergnügen mit einem Mitverantwortlichem vom VdeK zu plaschen... :confused: psst, die Bundeswehr ist fest in der Hand der 6. Kolonne....
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ali schrieb:
mia 554 schrieb am 10.2.19
Am genialsten sind die ZA-Verordnungen...vonA6 auf A4 :rage:
oder Bundeswehr...von A6 auf 3xA5 inkusive historischem Blaupapier dazwischen :rage:
Was denn, da haben sich Menschen extremst viel Mühe gemacht (Hattr mal das Vergnügen mit einem Mitverantwortlichem vom VdeK zu plaschen... :confused: psst, die Bundeswehr ist fest in der Hand der 6. Kolonne....
(Hattr mal das Vergnügen mit einem Mitverantwortlichem vom VdeK zu plaschen... :confused:
zu plauschen oder zu planschen ? (Assoziation Loriot und die Badewanne mit Müller - Lüdenscheid)
:sunglasses: Wo ist der Badesmiley?
Sorry, ali, diese Steilvorlage beim Weglassen von Buchstaben konnte ich nicht einfach so stehen lassen
Edit: Loriot: Badewanne, Müller-Lüdenscheidt und Dr. Klöbner, "Sie lassen jetzt die Ente zu Wasser" - YouTube
Habs jetzt nochmal gehört/gesehen. Herrlich: "es steht Ihnen nicht zu, sich in meiner Wanne eine Meinung zu bilden" ...
Der ganze Text /PLAUSCH ist im Grunde extrem passend :smile: :smile:
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Susulo schrieb:
ali schrieb am 10.2.19 13:07:
(Hattr mal das Vergnügen mit einem Mitverantwortlichem vom VdeK zu plaschen... :confused:
zu plauschen oder zu planschen ? (Assoziation Loriot und die Badewanne mit Müller - Lüdenscheid)
:sunglasses: Wo ist der Badesmiley?
Sorry, ali, diese Steilvorlage beim Weglassen von Buchstaben konnte ich nicht einfach so stehen lassen
Edit: Loriot: Badewanne, Müller-Lüdenscheidt und Dr. Klöbner, "Sie lassen jetzt die Ente zu Wasser" - YouTube
Habs jetzt nochmal gehört/gesehen. Herrlich: "es steht Ihnen nicht zu, sich in meiner Wanne eine Meinung zu bilden" ...
Der ganze Text /PLAUSCH ist im Grunde extrem passend :smile: :smile:
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tom1350 schrieb:
In keinem einzigen Rahmenvertrag steht etwas von Prüfpflicht. Auch ein Gericht kann eine solche dem Namen nach nicht auferlegen. Der Denkfehler hier ist ein ganz anderer....
Damit ist es an den Verbänden als Vertragspartner die möglichen Fehler auf ein Minimum zu reduzieren und das Heilen für alle übrig gebliebenen Fehler nachträglich auf einfachem Wege zu ermöglichen. Genau das geschieht angeblich gerade. Deshalb sollte hier der Aufruf sein: „Wir klopfen den Verbänden auf die Finger, weil wir wissen möchten, was da hinter verschlossener Tür ausgeheckt wird!" Dazu brauchen wir auch keinen Populismus der Vereinten Therapeuten und Therapeuten am Limit.
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tom1350 schrieb:
Gäbe es dem Wortlaut nach eine Prüfpflicht ließe sich daraus problemlos ein Vergütungsanspruch für diese Leistung ableiten. So aber steht in den Rahmenvereinbarungen nur lapidar, dass fehlerhafte Verordnungen nicht abgerechnet werden dürfen.
Damit ist es an den Verbänden als Vertragspartner die möglichen Fehler auf ein Minimum zu reduzieren und das Heilen für alle übrig gebliebenen Fehler nachträglich auf einfachem Wege zu ermöglichen. Genau das geschieht angeblich gerade. Deshalb sollte hier der Aufruf sein: „Wir klopfen den Verbänden auf die Finger, weil wir wissen möchten, was da hinter verschlossener Tür ausgeheckt wird!" Dazu brauchen wir auch keinen Populismus der Vereinten Therapeuten und Therapeuten am Limit.
Wo ist der Denkfehler ?'Momentan fakt: Rezept falsch= (temporär) kein Geld
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ali schrieb:
tom1350 schrieb am 10.2.19 15:14: Der Denkfehler hier ist ein ganz anderer....
Wo ist der Denkfehler ?'Momentan fakt: Rezept falsch= (temporär) kein Geld
In keinem einzigen Rahmenvertrag steht etwas von Prüfpflicht. Auch ein Gericht kann eine solche dem Namen nach nicht auferlegen. Der Denkfehler hier ist ein ganz anderer....
Hi, tom.
Ich habe grade ganz druckfrisch ein Urteil hier vorliegen. Ich zitiere mal, wie die Ablehnung der Klage u.a. begründet wurde (ingseamt 8 Seiten....)
"...dass das Bundessozialgericht (2009) entschieden habe, dass Therapeuten Verordnungen auf Plausibilität und Vollständigkeit zu prüfen hätten und eine falsche oder unvollständige Verordnung nicht abgerechnet werden dürfe....
Es wird dann mit geühlten 1000 Paragraphen noch weiter begründet.
Wir nennen das kurz "Prüfpflicht".
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Susulo schrieb:
tom1350 schrieb am 10.2.19 15:14:
In keinem einzigen Rahmenvertrag steht etwas von Prüfpflicht. Auch ein Gericht kann eine solche dem Namen nach nicht auferlegen. Der Denkfehler hier ist ein ganz anderer....
Hi, tom.
Ich habe grade ganz druckfrisch ein Urteil hier vorliegen. Ich zitiere mal, wie die Ablehnung der Klage u.a. begründet wurde (ingseamt 8 Seiten....)
"...dass das Bundessozialgericht (2009) entschieden habe, dass Therapeuten Verordnungen auf Plausibilität und Vollständigkeit zu prüfen hätten und eine falsche oder unvollständige Verordnung nicht abgerechnet werden dürfe....
Es wird dann mit geühlten 1000 Paragraphen noch weiter begründet.
Wir nennen das kurz "Prüfpflicht".
Das ist eine Zusammenfassung, woher auch immer. Das Gericht bestätigt lediglich, dass fehlerhafte Verordnungen nicht abgerechnet werden dürfen. Um das zu berücksichtigen ist ein Blick vorher auf die Verordnung dem Therapeuten zuzumuten. Daraus ergibt sich aber keine generelle Prüfpflicht als Leistung gegenüber dem Kostenträger.
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tom1350 schrieb:
@Susulo
Das ist eine Zusammenfassung, woher auch immer. Das Gericht bestätigt lediglich, dass fehlerhafte Verordnungen nicht abgerechnet werden dürfen. Um das zu berücksichtigen ist ein Blick vorher auf die Verordnung dem Therapeuten zuzumuten. Daraus ergibt sich aber keine generelle Prüfpflicht als Leistung gegenüber dem Kostenträger.
@Susulo
Das ist eine Zusammenfassung, woher auch immer. Das Gericht bestätigt lediglich, dass fehlerhafte Verordnungen nicht abgerechnet werden dürfen. Um das zu berücksichtigen ist ein Blick vorher auf die Verordnung dem Therapeuten zuzumuten. Daraus ergibt sich aber keine generelle Prüfpflicht als Leistung gegenüber dem Kostenträger.
tom, wir drehen uns hier im Kreis. Ich verweise auf alis letzten post. Du kannst das sehr gerne vor Gericht anfechten, ich fände das sogar super. Bislang hat es nicht geklappt.
Was ist für dich der Unterschied zwischen einer "generellen Prüfpflicht" und einer "Zumutung, die Verordnung auf Gültigkeit zu überprüfen", was zu einer "berechtigten" Zahlungsverweigerung seitens der KT führt. Ich kann beim besten Willen keinen erkennen. Was du tust, ist Wortklauberei.
edit: nur tippfehler korrigiert. Kann das einfach nicht leiden.
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Susulo schrieb:
tom1350 schrieb am 10.2.19 16:39:
@Susulo
Das ist eine Zusammenfassung, woher auch immer. Das Gericht bestätigt lediglich, dass fehlerhafte Verordnungen nicht abgerechnet werden dürfen. Um das zu berücksichtigen ist ein Blick vorher auf die Verordnung dem Therapeuten zuzumuten. Daraus ergibt sich aber keine generelle Prüfpflicht als Leistung gegenüber dem Kostenträger.
tom, wir drehen uns hier im Kreis. Ich verweise auf alis letzten post. Du kannst das sehr gerne vor Gericht anfechten, ich fände das sogar super. Bislang hat es nicht geklappt.
Was ist für dich der Unterschied zwischen einer "generellen Prüfpflicht" und einer "Zumutung, die Verordnung auf Gültigkeit zu überprüfen", was zu einer "berechtigten" Zahlungsverweigerung seitens der KT führt. Ich kann beim besten Willen keinen erkennen. Was du tust, ist Wortklauberei.
edit: nur tippfehler korrigiert. Kann das einfach nicht leiden.
Damit ist es an den Verbänden als Vertragspartner die möglichen Fehler auf ein Minimum zu reduzieren und das Heilen für alle übrig gebliebenen Fehler nachträglich auf einfachem Wege zu ermöglichen. Genau das geschieht angeblich gerade. Deshalb sollte hier der Aufruf sein: „Wir klopfen den Verbänden auf die Finger, weil wir wissen möchten, was da hinter verschlossener Tür ausgeheckt wird!" Dazu brauchen wir auch keinen Populismus der Vereinten Therapeuten und Therapeuten am Limit.
Gerade noch 20% der Physiotherapeuten in Deutschland sind im Verband. Bei Verhandlungen mussten sie sich auch schon anhören, dass sie die Mehrzahl der PT gar nicht vertreten. Der Verband ist dadurch geschwächt. Dennoch bin ich kein auf den Verbandschimpfer und Mitglied seit ich in der PT-Schule bin!
Gleichzeitig bin ich großer Fan von Heiko Schneider...Heiko falls Du hier liest. Hut ab, ich finde die Aktion genial. Und die Idee von Vereinigte Therapeuten auch, da Ergos und Logos mit an Bord sind. Ich kann an den Aktionen nichts schlechtes finden sondern ich finde das gut. Jeder von uns sollte sich mal fragen, wieviel schimpfe ich und was mache ich dagegen. Aufregen und schimpfen bringt nichts Aktionen dagegen schon.
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di schrieb:
tom1350 schrieb am 10.2.19 15:50:
Damit ist es an den Verbänden als Vertragspartner die möglichen Fehler auf ein Minimum zu reduzieren und das Heilen für alle übrig gebliebenen Fehler nachträglich auf einfachem Wege zu ermöglichen. Genau das geschieht angeblich gerade. Deshalb sollte hier der Aufruf sein: „Wir klopfen den Verbänden auf die Finger, weil wir wissen möchten, was da hinter verschlossener Tür ausgeheckt wird!" Dazu brauchen wir auch keinen Populismus der Vereinten Therapeuten und Therapeuten am Limit.
Gerade noch 20% der Physiotherapeuten in Deutschland sind im Verband. Bei Verhandlungen mussten sie sich auch schon anhören, dass sie die Mehrzahl der PT gar nicht vertreten. Der Verband ist dadurch geschwächt. Dennoch bin ich kein auf den Verbandschimpfer und Mitglied seit ich in der PT-Schule bin!
Gleichzeitig bin ich großer Fan von Heiko Schneider...Heiko falls Du hier liest. Hut ab, ich finde die Aktion genial. Und die Idee von Vereinigte Therapeuten auch, da Ergos und Logos mit an Bord sind. Ich kann an den Aktionen nichts schlechtes finden sondern ich finde das gut. Jeder von uns sollte sich mal fragen, wieviel schimpfe ich und was mache ich dagegen. Aufregen und schimpfen bringt nichts Aktionen dagegen schon.
Und die Idee von Vereinigte Therapeuten auch, da Ergos und Logos mit an Bord sind.
Wenn die nicht vorher den Thexit machen :smile:
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tom1350 schrieb:
di schrieb am 10.2.19 20:24:
Und die Idee von Vereinigte Therapeuten auch, da Ergos und Logos mit an Bord sind.
Wenn die nicht vorher den Thexit machen :smile:
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Eberhard schrieb:
Sicherlich wisst ihr, dass die Verbände gegen die Prüfpflicht geklagt haben, da auch in den Rahmenverträgen nichts davon steht. Den ersten Prozess haben die Verbände gewonnen, die Revision dann aber verloren. Im Urteil stand etwas davon, dass ein Gerichtsurteil über dem Vertrag steht.
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Gert Winsa schrieb:
Prüfpflicht bei der GKV würde bedeuten dass der Arzt das Rezept zuerst an die GKV schicken müsste, geht halt nicht, ausser irgendwann ist alles 100% digitalisiert.
Und das alles im Rahmen des Heilmittelkataloges ablaufen muss muss gewährleistet werden. Sonst könnte die KV nicht mehr an die Ärzte ran.
D.h. Prüfpflicht kann nur entfallen wenn der Heilmittelkatalog UND Kontroller der Ärzte durch die KV entfällt. Das wird niemals passieren, weil man dann keine Kostenkontrolle mehr hat.
Heute nennt sich sowas Blankoverordnung und es wird ein großer Hype drum gemacht. Hat jahrzehntelang schon bestens funktioniert.
Wir sind Weltmeister darin, einfache Dinge besonders kompliziert zu machen und zwar so effektiv, dass am Schluss alle glauben, das muss so sein, sonst würde die Welt und die deutsche Qualität untergehen :hushed:
Wie war es denn bei euch vor 20 -30 Jahren? (Echte Frage!)
Edit: wenn alles so beibehalten werden soll, wäre für mich das logischste, die Prüfpflicht läge beim Arzt. Er hat doch die Verordnungshoheit! Würden die dann nicht mehr verschreiben, weil die Angst jätten, dass ihnen das Geld abgezogen wird, würde sich recht schnell was im System ändern. Es würde nicht so hingenommen werden wie bei uns
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Problem beschreiben
Susulo schrieb:
Bin über 30 Jahre im Beruf. Ca 20 Jahre lang gabs keine Prüfpflicht , weil es (zumindest in der Logo) gar nichts zu prüfen gab. Wir bekamen früher ein Rezept, gleiches Formular wie Medikamente, DIN A6. Da stand drauf 10xLogopädie a 45 min. Der Patient hat mit einer Unterschrift alles quittiert und fertig war der Lack.
Heute nennt sich sowas Blankoverordnung und es wird ein großer Hype drum gemacht. Hat jahrzehntelang schon bestens funktioniert.
Wir sind Weltmeister darin, einfache Dinge besonders kompliziert zu machen und zwar so effektiv, dass am Schluss alle glauben, das muss so sein, sonst würde die Welt und die deutsche Qualität untergehen :hushed:
Wie war es denn bei euch vor 20 -30 Jahren? (Echte Frage!)
Edit: wenn alles so beibehalten werden soll, wäre für mich das logischste, die Prüfpflicht läge beim Arzt. Er hat doch die Verordnungshoheit! Würden die dann nicht mehr verschreiben, weil die Angst jätten, dass ihnen das Geld abgezogen wird, würde sich recht schnell was im System ändern. Es würde nicht so hingenommen werden wie bei uns
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di schrieb:
Ich wäre sofort dabei Patienten zur Kasse schicken. von mir aus sitze ich das auch 2 Monate aus. Bei IKK machen wir es derzeit. Wegen aktueller Absetzungen. Sprich wir erreichen nur etwas mit einem A. In der Hose. Wir kopieren schon fleissig die fehlerhaften Rezepte bis Juni wegen der Aktion von vereinte Therapeuten würde aber gerne progressiver vorgehen. Die Mauer ist ja schliesslich auch gefallen.
Du hast aktuell die Prüfpflicht. Wenn du Rezepte einer Krankenkasse ablehnst mit der Begründung dass die IKK sie nicht geprüft und Freigegeben hat, und du sie NUR behandelst wenn sie von der KK geprüft und genehmigt sind, du aber laut Rahmenverträgen die Prüfpflicht hast verstößt du gegen die Rahmenverträge.
Mag sein dass es bisher gut gegangen ist, wenn der Chef der Filiale aber ärger machen will, könnte er dass, oder wird das bei gehäuftem Verhalten auch an seine Bosse weitergeben.
Durchaus ein Spiel mit dem Feuer, auch wenns bisher gut ging.
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Gert Winsa schrieb:
Damit kannst du dir gewaltig ins eigene Knie schiessen, das kommt aber darauf an wie der Chef der hiessigen Zentrale reagiert und drauf ist.
Du hast aktuell die Prüfpflicht. Wenn du Rezepte einer Krankenkasse ablehnst mit der Begründung dass die IKK sie nicht geprüft und Freigegeben hat, und du sie NUR behandelst wenn sie von der KK geprüft und genehmigt sind, du aber laut Rahmenverträgen die Prüfpflicht hast verstößt du gegen die Rahmenverträge.
Mag sein dass es bisher gut gegangen ist, wenn der Chef der Filiale aber ärger machen will, könnte er dass, oder wird das bei gehäuftem Verhalten auch an seine Bosse weitergeben.
Durchaus ein Spiel mit dem Feuer, auch wenns bisher gut ging.
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mogli123 schrieb:
Wieso verstößt ein Physio gegen die Rahmenverträge, wenn er den Patienten direkt zur Kasse schickt. Ich selbst habe schon etliche Pat. zur IKK geschickt - immer dann wenn es auch nur den Hauch einer Unklarheit bezgl. des Rezeptes gab.
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mogli123 schrieb:
...man kann sich schließlich nie sicher sein. Vielleicht hat der Pat. noch andere Rezepte, von denen ich nichts weiß ... Das ist kein Verstoß, sondern nur reine Vorsicht.
Schritt 3: jede neu eingehende VO vorab von der GKV auf Formfehler prüfen lassen, kommt sie geprüft zurück ist eine nachträgliche Beanstandung des Blattes 1 nicht mehr möglich (da geprüft und genehmigt). Das Kostenargument ist ungültig da eine im Vorfeld geprüfte VO nach der Abrechnung keinen Prüfaufwand für Blatt 1 mehr verursacht, in dem Sinne ist die Vorabprüfung also kostenneutral.
Klar hat Gert berechtigte Bedenken das ein paar von uns dann mächtig Ärger ins Haus stehen haben wenn die ersten Regionalchefs die Schnauze voll haben und das ausfechten, es können dann aber Schmuckstücke wie "Die Prüfung auf Richtigkeit ist uns nicht möglich/zu teuer" zu Tage treten die im Widerspruch zur gelebten Praxis der nachträglichen Prüfung stehen. Die Vorabprüfung "vor Ort" auf offensichtliche Fehler ist sinnvoll, klar, und es kann halt mal passieren das ein Arzt vergisst "HB: Ja" anzukreuzen; das kriegen wir doch noch gebacken da den realitätsnahen Weg zu gehen und, auf welchem Weg auch immer, das Kreuz nachtragen zu lassen. Es bleibt, wie Gert schreibt, die Frage nach der Formulierung - wenn ein Landesdatenschutzbeauftragter eine Verpflichtung anmahnt und man zirückschreibt "Hab ich keinen Bock drauf weil's zu teuer ist" hat man der Aufsichtsbehörde den Mittelfinger gezeigt und ihr bleibt nichts anderes übrig als ein Bußgeld zu verhängen; entsprechend ungeschickt ist es, der AOK schriftlich zu geben das man seiner grundsätzlichen Prüfpflicht nicht nachkommen möchte... ;)
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Papa Alpaka schrieb:
...das BSG hat geurteilt das es uns zuzumuten ist, tagesaktuell die genehmigungspflichtigkeit von VOs außerhalb des Regelfalles abzufragen. Schritt 1: konsequent täglich mit tagesaktueller Frist (Freigabe zur Disposition um 09:00, Nichtrückholbarkeit des ausführenden Therapeuten nach 12:45) die Bestätigung des Genehmigungsverzichtes abfragen. Schritt 2: alle neu eingehenden adR-Verordnungen zur Frage nach aktueller Genehmigungspflicht (löst die Vergütungspflicht bis zur Antwort/Ablehnung aus, automatische Genehmigung nach 3 Wochen Untätigkeit) oder nicht der GKV vorlege; laut einem Newsbeitrag hier auf physio.de im vergangenen Jahr (vorletztes Jahr?) muss die GKV in diesem Moment auch die weitergehende Prüfung durchführen da die VO sonst als "geprüft und genehmigt" zurück kommt und nachträgliche Zweifel an der allgemeinen Gültigkeit unzulässig sind. Es bleiben Formfehler wie Überschreitung der 14-Tage-Fristen die zu Absetzungen führen können; am Blatt 1 ist dann nichts mehr zu beanstanden.
Schritt 3: jede neu eingehende VO vorab von der GKV auf Formfehler prüfen lassen, kommt sie geprüft zurück ist eine nachträgliche Beanstandung des Blattes 1 nicht mehr möglich (da geprüft und genehmigt). Das Kostenargument ist ungültig da eine im Vorfeld geprüfte VO nach der Abrechnung keinen Prüfaufwand für Blatt 1 mehr verursacht, in dem Sinne ist die Vorabprüfung also kostenneutral.
Klar hat Gert berechtigte Bedenken das ein paar von uns dann mächtig Ärger ins Haus stehen haben wenn die ersten Regionalchefs die Schnauze voll haben und das ausfechten, es können dann aber Schmuckstücke wie "Die Prüfung auf Richtigkeit ist uns nicht möglich/zu teuer" zu Tage treten die im Widerspruch zur gelebten Praxis der nachträglichen Prüfung stehen. Die Vorabprüfung "vor Ort" auf offensichtliche Fehler ist sinnvoll, klar, und es kann halt mal passieren das ein Arzt vergisst "HB: Ja" anzukreuzen; das kriegen wir doch noch gebacken da den realitätsnahen Weg zu gehen und, auf welchem Weg auch immer, das Kreuz nachtragen zu lassen. Es bleibt, wie Gert schreibt, die Frage nach der Formulierung - wenn ein Landesdatenschutzbeauftragter eine Verpflichtung anmahnt und man zirückschreibt "Hab ich keinen Bock drauf weil's zu teuer ist" hat man der Aufsichtsbehörde den Mittelfinger gezeigt und ihr bleibt nichts anderes übrig als ein Bußgeld zu verhängen; entsprechend ungeschickt ist es, der AOK schriftlich zu geben das man seiner grundsätzlichen Prüfpflicht nicht nachkommen möchte... ;)
Zu sagen: "die IKK prüft auch Jahre später noch sehr genau, ich kann in Ihrem Einzelfall nicht alle möglichen Fehler die die IKK beanstanden könnte überprüfen, daher bitte bei der IKK genehmigen lassen" dürfte rechtlich einwandfrei sein, gibt der IKK keinen Punkt denn sie an deinem Verhalten kritisieren kann, und zudem kann der Patient exakt diese Begründung bei der Außenstelle angeben. Dann hat die IKK nämlich tatsächlich ein Problem weil die Außenstellen überlastet sind, undsich evtl. die Mitarbeiter bei den Vorgesetzten beschweren - auch die werden Probleme haben gutes Personal zu finden und müssen als AG attraktiv sein - damit wird das Problem auf den Vorstand abgewälzt.
Also äußerste Vorsicht bei der Formulierung.
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Gert Winsa schrieb:
Exakt so ist es. Mein Hinweis besteht darauf, wenn man schon so vorgeht sich genau zu überlegen was man zum Patienten sagt. Aus Wut zu sagen, die IKK fordert 4 Jahre später zurück, also Behandeln wir aus Prinzip erst wenn es von der IKK genehmigt ist, vorher nicht, kann nach hinten losgehen.
Zu sagen: "die IKK prüft auch Jahre später noch sehr genau, ich kann in Ihrem Einzelfall nicht alle möglichen Fehler die die IKK beanstanden könnte überprüfen, daher bitte bei der IKK genehmigen lassen" dürfte rechtlich einwandfrei sein, gibt der IKK keinen Punkt denn sie an deinem Verhalten kritisieren kann, und zudem kann der Patient exakt diese Begründung bei der Außenstelle angeben. Dann hat die IKK nämlich tatsächlich ein Problem weil die Außenstellen überlastet sind, undsich evtl. die Mitarbeiter bei den Vorgesetzten beschweren - auch die werden Probleme haben gutes Personal zu finden und müssen als AG attraktiv sein - damit wird das Problem auf den Vorstand abgewälzt.
Also äußerste Vorsicht bei der Formulierung.
Ich lehne keinen Patienten ab. Ich bin bereit zur Kommunikation aber offensichtlich kann ich es ja nicht prüfen sonst würde ich es richtig machen. Und genau das werde ich mit der Servicezentrale klären nä. Woche. Ich will ja aber ich bin inkompetent und Absetzungen kann ich mir nicht leisten.
Ich habe keine Angst vor der Ikk Reaktion ganz ehrlich habe auch in Facebook direkt auf Ikk Classic Seite Kritik gepostet. Mit echtem Namen.
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di schrieb:
Jetzt überlegen wir mal logisch. Was soll im schlimmsten Fall passieren? Dass ich meinen Rahmenvertrag los bin? Bei der AOK wäre das nicht so gut ganz ehrlich aber IKK ist verschmerzbar. Wenn das so gefählich wäre würden Dr. Alt(siehe Facebook) und Herr Hein nicht dazu raten ohne gleichzeitig zu warnen.
Ich lehne keinen Patienten ab. Ich bin bereit zur Kommunikation aber offensichtlich kann ich es ja nicht prüfen sonst würde ich es richtig machen. Und genau das werde ich mit der Servicezentrale klären nä. Woche. Ich will ja aber ich bin inkompetent und Absetzungen kann ich mir nicht leisten.
Ich habe keine Angst vor der Ikk Reaktion ganz ehrlich habe auch in Facebook direkt auf Ikk Classic Seite Kritik gepostet. Mit echtem Namen.
Jetzt überlegen wir mal logisch. Was soll im schlimmsten Fall passieren? Dass ich meinen Rahmenvertrag los bin? Bei der AOK wäre das nicht so gut ganz ehrlich aber IKK ist verschmerzbar. Wenn das so gefählich wäre würden Dr. Alt(siehe Facebook) und Herr Hein nicht dazu raten ohne gleichzeitig zu warnen.
Ich lehne keinen Patienten ab. Ich bin bereit zur Kommunikation aber offensichtlich kann ich es ja nicht prüfen sonst würde ich es richtig machen. Und genau das werde ich mit der Servicezentrale klären nä. Woche. Ich will ja aber ich bin inkompetent und Absetzungen kann ich mir nicht leisten.
Ich habe keine Angst vor der Ikk Reaktion ganz ehrlich habe auch in Facebook direkt auf Ikk Classic Seite Kritik gepostet. Mit echtem Namen.
Ich verstehe das Problem von dir nicht. Das es nervig ist, bei Fehlern die Rezepte ändern zu lassen leuchtet mir ein. Das Rezept zu prüfen ist ein Vorgang, der beim eingeben in den PC doch schon abgehakt ist. Achja - Prüfung, ob Arztunterschrift vorhanden ist, ist extra. Ich frag mich einfach, was du einem KK- Mitarbeiter auf die Frage sagst, was beim Prüfen so unklar, so schwer oder so schwammig ist. Der HMK ist zwar sinnlos, gibt doch aber einen ganz klaren Rahmen vor
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
di schrieb am 9.2.19 23:34:
Jetzt überlegen wir mal logisch. Was soll im schlimmsten Fall passieren? Dass ich meinen Rahmenvertrag los bin? Bei der AOK wäre das nicht so gut ganz ehrlich aber IKK ist verschmerzbar. Wenn das so gefählich wäre würden Dr. Alt(siehe Facebook) und Herr Hein nicht dazu raten ohne gleichzeitig zu warnen.
Ich lehne keinen Patienten ab. Ich bin bereit zur Kommunikation aber offensichtlich kann ich es ja nicht prüfen sonst würde ich es richtig machen. Und genau das werde ich mit der Servicezentrale klären nä. Woche. Ich will ja aber ich bin inkompetent und Absetzungen kann ich mir nicht leisten.
Ich habe keine Angst vor der Ikk Reaktion ganz ehrlich habe auch in Facebook direkt auf Ikk Classic Seite Kritik gepostet. Mit echtem Namen.
Ich verstehe das Problem von dir nicht. Das es nervig ist, bei Fehlern die Rezepte ändern zu lassen leuchtet mir ein. Das Rezept zu prüfen ist ein Vorgang, der beim eingeben in den PC doch schon abgehakt ist. Achja - Prüfung, ob Arztunterschrift vorhanden ist, ist extra. Ich frag mich einfach, was du einem KK- Mitarbeiter auf die Frage sagst, was beim Prüfen so unklar, so schwer oder so schwammig ist. Der HMK ist zwar sinnlos, gibt doch aber einen ganz klaren Rahmen vor
MfG :)
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mogli123 schrieb:
Die großen Kassen (alle mit Geschäftsstelle vor Ort) würden sehr schnell (nach wenigen Wochen) freiwillig auf die Prüfplicht verzichten, wenn wir Physios genügend Rückrat hätten um folgendes zu machen: ALLE (wirklich alle) Patienten werden mit ihrem Rezept vor Beginn der Behandlung zur Genehmigung auf die Kasse geschickt. Theoretisch wäre dies möglich aber es bleibt wohl leider eine Utopie.
Wenn man es aber zum generellen Vorgehen macht, und zudem unglücklich formuliert und sozusagen ohne "Genehmigung" der Kasse eine Behandlung ablehnt, und dann partout jeden Patienten dieser Kasse zur "Genehmigung" schickt, und bis dahin die Behandlung ablehnt, könntest du dir diesen Ärger einhandeln.
Wenn das ein generelles Vorgehen wird, wird die Außenstelle oder die Kasse dieses Vorgehen auch hinterfragen. Bei gelegentlichen Anfragen in unklaren Fällen sicher nicht.
Du bist laut Rahmenverträgen Verpflichtet Patienten zu behandeln und zweitens in der Prüfpflicht.
Das kommt dann im ernstfall auf den genau Wortlaut an den du verwendest, daher weise ich einfach mal auf diesen möglichen zukünftigen Ärger hin, falls jemand es als generelles Vorgehen gegenüber einer Krankenkasse anwenden will.
Du weißt ja lieber Prävention wie Symptombehandlung :wink:
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Gert Winsa schrieb:
Du hast im moment die Prüfpflicht der Rezepte. Natürlich spricht überhaupt nichts dagegen in unklaren Fällen sich eine Bestätigung/Genehmigung etc. geben zu lassen, das wird gängige Praxis in unklaren Fällen sein, und keine Kasse wird ärger machen.
Wenn man es aber zum generellen Vorgehen macht, und zudem unglücklich formuliert und sozusagen ohne "Genehmigung" der Kasse eine Behandlung ablehnt, und dann partout jeden Patienten dieser Kasse zur "Genehmigung" schickt, und bis dahin die Behandlung ablehnt, könntest du dir diesen Ärger einhandeln.
Wenn das ein generelles Vorgehen wird, wird die Außenstelle oder die Kasse dieses Vorgehen auch hinterfragen. Bei gelegentlichen Anfragen in unklaren Fällen sicher nicht.
Du bist laut Rahmenverträgen Verpflichtet Patienten zu behandeln und zweitens in der Prüfpflicht.
Das kommt dann im ernstfall auf den genau Wortlaut an den du verwendest, daher weise ich einfach mal auf diesen möglichen zukünftigen Ärger hin, falls jemand es als generelles Vorgehen gegenüber einer Krankenkasse anwenden will.
Du weißt ja lieber Prävention wie Symptombehandlung :wink:
Stell dir vor ein KH oder eine Arztpraxis schickt nun AUS PRINZIP, und nicht nur in unklaren Einzelfällen, alle Patienten einer Kasse zur Prüfung der Kostenübernahme zur Kasse zurück, natürlich verstößt dass gegen deine Rahmenverträge, und das gilt auch für chronische Patienten.
Daher mahne ich nur zur Vorsicht beim Vorgehen, und denke es ist nicht der richtige Weg. Wenn man den korrekten Weg gehen will, dann müsste man streiken, das ist auch legitim. Aber alle Patienten einer Kasse zur Rezeptprüfung zu schicken wenn nun mal aktuell die Prüfpflicht UND die Behandlungspflicht bei Kassenzulassung bei dir liegt ist nunmal höchst heikel.
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Ein legitimer Weg wäre Streiken, das würden bei entsprechender Größe sogar viel mehr erfahren.
Es steht jedem Frei diesen Weg zu gehen, ich weise nur auf die Gefahren hin. Es müsste auch nicht sein dass die IKK so reagiert, aber ich sehe es als eine große Gefahr, und die logische Schlussfolgerung die vermutlich die IKK treffen würde.
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Gert Winsa schrieb:
So erfahren es auch nur die wenigen die zur Kasse geschickt werden.
Ein legitimer Weg wäre Streiken, das würden bei entsprechender Größe sogar viel mehr erfahren.
Es steht jedem Frei diesen Weg zu gehen, ich weise nur auf die Gefahren hin. Es müsste auch nicht sein dass die IKK so reagiert, aber ich sehe es als eine große Gefahr, und die logische Schlussfolgerung die vermutlich die IKK treffen würde.
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Gert Winsa schrieb:
Es würde im einzelfall auf die Formulierung ankommen, aber mit Kassenzulassung hast du nun mal genauso wie ein KH oder ein Arzt die Pflicht Patienten zu behandeln.
Stell dir vor ein KH oder eine Arztpraxis schickt nun AUS PRINZIP, und nicht nur in unklaren Einzelfällen, alle Patienten einer Kasse zur Prüfung der Kostenübernahme zur Kasse zurück, natürlich verstößt dass gegen deine Rahmenverträge, und das gilt auch für chronische Patienten.
Daher mahne ich nur zur Vorsicht beim Vorgehen, und denke es ist nicht der richtige Weg. Wenn man den korrekten Weg gehen will, dann müsste man streiken, das ist auch legitim. Aber alle Patienten einer Kasse zur Rezeptprüfung zu schicken wenn nun mal aktuell die Prüfpflicht UND die Behandlungspflicht bei Kassenzulassung bei dir liegt ist nunmal höchst heikel.
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ich finde, mogli hat völlig recht.
Wenn ich alle Eventualitäten mit einschliesse, bin ich bei keinem einzigen Rezept in der Lage, lückenlos zu prüfen.
Vor-, Interims- und Parallelbehandlungen eines Patienten kann ich nicht hellseherisch kontrollieren.
Und auf Aussagen eines Patienten diesbezüglich möchte ich mich nicht verlassen.
Praxis-Hopping ist nun mal möglich und verändert die "Richtigkeit" einer Verordnung u.U. völlig.
Wenn ich zu irgendetwas verpflichtet werde, müssen die Voraussetzungen zur Pflichterfüllung eindeutig gestaltet sein.
Unter diesem - eigentlich sehr realen Aspekt - wird die Prüfpflicht im Grunde ad absurdum geführt.
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WinnieE schrieb:
@ gert
ich finde, mogli hat völlig recht.
Wenn ich alle Eventualitäten mit einschliesse, bin ich bei keinem einzigen Rezept in der Lage, lückenlos zu prüfen.
Vor-, Interims- und Parallelbehandlungen eines Patienten kann ich nicht hellseherisch kontrollieren.
Und auf Aussagen eines Patienten diesbezüglich möchte ich mich nicht verlassen.
Praxis-Hopping ist nun mal möglich und verändert die "Richtigkeit" einer Verordnung u.U. völlig.
Wenn ich zu irgendetwas verpflichtet werde, müssen die Voraussetzungen zur Pflichterfüllung eindeutig gestaltet sein.
Unter diesem - eigentlich sehr realen Aspekt - wird die Prüfpflicht im Grunde ad absurdum geführt.
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Charlotte 11 schrieb:
Was ist denn mit Rezepten, die Kassen den Patienten bezahlen, die in Mallorca oder anderen Nachbarländern gelaufen sind? Im Übrigen habe ich diese Verordnungen gesehen. Es sind die Vordrucke, wie sie generell für Heilmittel verwendet werden. Diese werden OhnePrüfpflicht den Therapeuten vergütet.
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mogli123 schrieb:
... und deshalb werden Millionen Patienten nie erfahren, mit welchen Methoden die Kassen die Leistungen der Physios nicht bezahlen ... Gute Nacht
Jeder soll selber entscheiden wie er das sieht. Aber wenn man zu einer Aktion aufruft, sollte man aus meiner Sicht gut informieren, wenn auch gewisse Gefahren an eine Aktion geknüpft sind. Mit dem Wissen um solche Risiken soll dann jeder selber entscheiden.
Meine Meinung ist, dass wenn eine Aktion korrekt ist, dann eher ein Streik oder eine Demo.
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kvet schrieb:
Und warum verweisen sogar die Verbände, mit der "Time Out" Aktion, die Patienten darauf, bei fehlerhaften Rezepten die Krankenkassen aufzusuchen?
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Gert Winsa schrieb:
Ich spreche nicht von Recht oder Unrecht, das kann man in den meisten Fällen sowieso nicht sagen.
Jeder soll selber entscheiden wie er das sieht. Aber wenn man zu einer Aktion aufruft, sollte man aus meiner Sicht gut informieren, wenn auch gewisse Gefahren an eine Aktion geknüpft sind. Mit dem Wissen um solche Risiken soll dann jeder selber entscheiden.
Meine Meinung ist, dass wenn eine Aktion korrekt ist, dann eher ein Streik oder eine Demo.
Link
Diese Kanzlei hat schon Erfahrung gegen solche Forderungen der KK vorzugehen.
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Gert Winsa schrieb:
nur mal eine Info, wie man sich Rechtlich ganz korrekt wehren kann:
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Diese Kanzlei hat schon Erfahrung gegen solche Forderungen der KK vorzugehen.
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tom1350 schrieb:
Also ich finde nirgends eine dem Wortlaut nach auferlegte Prüfpflicht.
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