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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Zu spät begonnen und HB-Frage..

Neues Thema
Zu spät begonnen und HB-Frage..
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LukiLulu
Vor 3 Wochen
Hallo, habe Absetzung bekommen, weil ich 1 Tag zu "spät" angefangen habe..
Ich denke immer, dass Feiertage nicht als Werktag zählen...Beispiel 28.4 ausgestellt,
27.5. begonnen=abgesetzt..dachte immer 1.5 zählt nicht und 26.5 zählt auch nicht..
Ist egal..meine Frage ist jetzt, ob ich den Ausstellungsdatum ärtzlicherseits noch
ändern lassen kann? Wenn ja, muss der Pat. hinten nochmal alles daneben in original unterschreiben?
2. Sache....Wenn auf dem KG steht HB....hab bis jetzt noch nie gesehen HB "in sozialer Einrichtung".
Die Kollegin hat 29950 eingetragen..daraufhin wurde es abgesetzt KG wurde mitabgesetzt..mit der Begründung falsch abgerechneter
Hausbesuch.. Oder ist die Kollegin "selbst" verantwortlich wo die Mitarbeiter zum HB gehen: also direkt zu
HB ist 29950 und soziale Einrichtung XX(weiss jetzt aus Kopf nicht)....Das heißt, HB steht auf Rezept und ich trage die Positionsnummer ein was wirklich besucht wird? Und wenn ja korrigiere ich das bei Thevea als Neueingabe mit richtiger Position. Muss die Pat. es auch original neben ihrer alten Unterschrift unterschreiben?
Danke Mfg
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Hallo, habe Absetzung bekommen, weil ich 1 Tag zu "spät" angefangen habe.. Ich denke immer, dass Feiertage nicht als Werktag zählen...Beispiel 28.4 ausgestellt, 27.5. begonnen=abgesetzt..dachte immer 1.5 zählt nicht und 26.5 zählt auch nicht.. Ist egal..meine Frage ist jetzt, ob ich den Ausstellungsdatum ärtzlicherseits noch ändern lassen kann? Wenn ja, muss der Pat. hinten nochmal alles daneben in original unterschreiben? 2. Sache....Wenn auf dem KG steht HB....hab bis jetzt noch nie gesehen HB "in sozialer Einrichtung". Die Kollegin hat 29950 eingetragen..daraufhin wurde es abgesetzt KG wurde mitabgesetzt..mit der Begründung falsch abgerechneter Hausbesuch.. Oder ist die Kollegin "selbst" verantwortlich wo die Mitarbeiter zum HB gehen: also direkt zu HB ist 29950 und soziale Einrichtung XX(weiss jetzt aus Kopf nicht)....Das heißt, HB steht auf Rezept und ich trage die Positionsnummer ein was wirklich besucht wird? Und wenn ja korrigiere ich das bei Thevea als Neueingabe mit richtiger Position. Muss die Pat. es auch original neben ihrer alten Unterschrift unterschreiben? Danke Mfg
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LukiLulu schrieb:

Hallo, habe Absetzung bekommen, weil ich 1 Tag zu "spät" angefangen habe..
Ich denke immer, dass Feiertage nicht als Werktag zählen...Beispiel 28.4 ausgestellt,
27.5. begonnen=abgesetzt..dachte immer 1.5 zählt nicht und 26.5 zählt auch nicht..
Ist egal..meine Frage ist jetzt, ob ich den Ausstellungsdatum ärtzlicherseits noch
ändern lassen kann? Wenn ja, muss der Pat. hinten nochmal alles daneben in original unterschreiben?
2. Sache....Wenn auf dem KG steht HB....hab bis jetzt noch nie gesehen HB "in sozialer Einrichtung".
Die Kollegin hat 29950 eingetragen..daraufhin wurde es abgesetzt KG wurde mitabgesetzt..mit der Begründung falsch abgerechneter
Hausbesuch.. Oder ist die Kollegin "selbst" verantwortlich wo die Mitarbeiter zum HB gehen: also direkt zu
HB ist 29950 und soziale Einrichtung XX(weiss jetzt aus Kopf nicht)....Das heißt, HB steht auf Rezept und ich trage die Positionsnummer ein was wirklich besucht wird? Und wenn ja korrigiere ich das bei Thevea als Neueingabe mit richtiger Position. Muss die Pat. es auch original neben ihrer alten Unterschrift unterschreiben?
Danke Mfg

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edith385
Vor 3 Wochen
Du hast ab Ausstellung 28 Tage Zeit zu beginnen.
Das Ausstellungsdatum kann nach Einreichung nicht mehr geändert werden (BRV Anlage 3a, Absatz a):
Link
Du schreibst einmal "Hausbesuch in sozialer Einrichtung" (29951) aus, falls dir bekannt. Danach in jeder weiteren Zeile mit Gänsefüßchen abkürzen. Oft können wir aber nicht genau wissen, ob die KK den Patienten als Bewohner einer sozialen Einrichtung einstuft. Normalerweise findet keine komplette Absetzung statt, sondern die Reduktion von 29950 auf 29951. Dass KG mit abgesetzt wurde ist Schikane. Barmer?
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• Papa Alpaka
• Tresenpummelfee
Du hast ab Ausstellung 28 Tage Zeit zu beginnen. Das Ausstellungsdatum kann nach Einreichung nicht mehr geändert werden (BRV Anlage 3a, Absatz a): https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/heilmittel/vertraege_125abs1/physiotherapie/20241202_Lesefassung_Anlage_3a_gueltig_ab_01.12.2024_Physiotherapie.pdf Du schreibst einmal "Hausbesuch in sozialer Einrichtung" (29951) aus, falls dir bekannt. Danach in jeder weiteren Zeile mit Gänsefüßchen abkürzen. Oft können wir aber nicht genau wissen, ob die KK den Patienten als Bewohner einer sozialen Einrichtung einstuft. Normalerweise findet keine komplette Absetzung statt, sondern die Reduktion von 29950 auf 29951. Dass KG mit abgesetzt wurde ist Schikane. Barmer?
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LukiLulu
Vor 3 Wochen
Es ist/ war die HKK...nochmal...Ich gebe das Rezept nochmal ein...muss die Patientin erneut unterschreiben bevor ich bei der Kasse einreiche?
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LukiLulu schrieb:

Es ist/ war die HKK...nochmal...Ich gebe das Rezept nochmal ein...muss die Patientin erneut unterschreiben bevor ich bei der Kasse einreiche?

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edith385 schrieb:

Du hast ab Ausstellung 28 Tage Zeit zu beginnen.
Das Ausstellungsdatum kann nach Einreichung nicht mehr geändert werden (BRV Anlage 3a, Absatz a):
Link
Du schreibst einmal "Hausbesuch in sozialer Einrichtung" (29951) aus, falls dir bekannt. Danach in jeder weiteren Zeile mit Gänsefüßchen abkürzen. Oft können wir aber nicht genau wissen, ob die KK den Patienten als Bewohner einer sozialen Einrichtung einstuft. Normalerweise findet keine komplette Absetzung statt, sondern die Reduktion von 29950 auf 29951. Dass KG mit abgesetzt wurde ist Schikane. Barmer?

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HaJü
Vor 3 Wochen
Absetzung erfolgte aufgrund der 28-Tagesfrist. 28.4.-27.05. sind halt 29 Tage. Da ist die Hausbesuchsdebatte völlig irrelevant.
HB wird immer angekreuzt, wenn es sich um diesen handelt. Ob nun als echter HB oder HB in soz. Einrichtung oder HB in Kurzzeitplege müsstes Du ja feststellen können, ob die Person in ihrem häuslichen Umfeld oder einer Pflegeeinrichtung behandelt wird.
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Absetzung erfolgte aufgrund der 28-Tagesfrist. 28.4.-27.05. sind halt 29 Tage. Da ist die Hausbesuchsdebatte völlig irrelevant. HB wird immer angekreuzt, wenn es sich um diesen handelt. Ob nun als echter HB oder HB in soz. Einrichtung oder HB in Kurzzeitplege müsstes Du ja feststellen können, ob die Person in ihrem häuslichen Umfeld oder einer Pflegeeinrichtung behandelt wird.
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LukiLulu
Vor 3 Wochen
Es handelt sich hier um "2" Rezepte! Einmal die 28 Tagesfrist und einmal die Hausbesuchsdebatte....) Und ja die Kollegin müsste es feststellen und sie hat mich darüber nicht informiert.. Ich mach nur die Eingabe für Thevea für sie...
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Es handelt sich hier um "2" Rezepte! Einmal die 28 Tagesfrist und einmal die Hausbesuchsdebatte....) Und ja die Kollegin müsste es feststellen und sie hat mich darüber nicht informiert.. Ich mach nur die Eingabe für Thevea für sie...
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LukiLulu schrieb:

Es handelt sich hier um "2" Rezepte! Einmal die 28 Tagesfrist und einmal die Hausbesuchsdebatte....) Und ja die Kollegin müsste es feststellen und sie hat mich darüber nicht informiert.. Ich mach nur die Eingabe für Thevea für sie...

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HaJü
Vor 3 Wochen
@LukiLulu
Wenn das so ist dann ist hier die Komplettabsetzung natürlich nicht gerechtfertigt. Die Kasse kann lediglich den Hausbesuch kürzen so wie durch edith385 schon beschrieben.
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[mention]LukiLulu[/mention] Wenn das so ist dann ist hier die Komplettabsetzung natürlich nicht gerechtfertigt. Die Kasse kann lediglich den Hausbesuch kürzen so wie durch edith385 schon beschrieben.
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HaJü schrieb:

@LukiLulu
Wenn das so ist dann ist hier die Komplettabsetzung natürlich nicht gerechtfertigt. Die Kasse kann lediglich den Hausbesuch kürzen so wie durch edith385 schon beschrieben.

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HaJü schrieb:

Absetzung erfolgte aufgrund der 28-Tagesfrist. 28.4.-27.05. sind halt 29 Tage. Da ist die Hausbesuchsdebatte völlig irrelevant.
HB wird immer angekreuzt, wenn es sich um diesen handelt. Ob nun als echter HB oder HB in soz. Einrichtung oder HB in Kurzzeitplege müsstes Du ja feststellen können, ob die Person in ihrem häuslichen Umfeld oder einer Pflegeeinrichtung behandelt wird.



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