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Eine Ärztin weigert sich den Indikationsschlüssel von ZNS auf PN zu ändern. Sie sagt die Spinalkanalstenose gehört zum ZN und sie verordnet es bei der Diagnose immer so. Bei dem PN. Schlüssel darf aber nur KG verordnet werden. Die Kasse kann dann KG ZNS 30 Minuten auf KG 20 Minuten das Honorar kürzen und wir schauen in die Röhre? Was tun, Rezept annehmen und drauf hoffen, ob alles gut geht?
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Eine Ärztin weigert sich den Indikationsschlüssel von ZNS auf PN zu ändern. Sie sagt die Spinalkanalstenose gehört zum ZN und sie verordnet es bei der Diagnose immer so. Bei dem PN. Schlüssel darf aber nur KG verordnet werden. Die Kasse kann dann KG ZNS 30 Minuten auf KG 20 Minuten das Honorar kürzen und wir schauen in die Röhre? Was tun, Rezept annehmen und drauf hoffen, ob alles gut geht?
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Martina Wiese schrieb:
Eine Ärztin weigert sich den Indikationsschlüssel von ZNS auf PN zu ändern. Sie sagt die Spinalkanalstenose gehört zum ZN und sie verordnet es bei der Diagnose immer so. Bei dem PN. Schlüssel darf aber nur KG verordnet werden. Die Kasse kann dann KG ZNS 30 Minuten auf KG 20 Minuten das Honorar kürzen und wir schauen in die Röhre? Was tun, Rezept annehmen und drauf hoffen, ob alles gut geht?
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In diesem Sinne tut die Ärztin dir, nicht der Patientin einen Gefallen.
Wenn dennoch Zweifel bestehen: Die VO zwecks Genehmigung der GKV vorlegen. Kommt das "OK" der GKV besteht ein Vergütungsanspruch ;)
*es muss nur ein vollständiger Indikationsschlüssel vorhanden sein [HeilM-RL 2011: §13(2)l]. Es wäre schön wenn Indikationsschlüssel und Diagnose grob zueinander passen, das ist aber nur ein Nebenschauplatz (Heilmittel, Frequenz, Menge sind dringlicher zu beachten).
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• hgb
Vermerk: "Arzt besteht auf Durchführung wie verordnet." auf's Rezept* und dann:
Freuen, das eine KG- statt KG-ZNS-VO daraus wurde.
30min KG-ZNS: €21 = €42/h
20min KG: €15,50 = €46,50/h
In diesem Sinne tut die Ärztin dir, nicht der Patientin einen Gefallen.
Wenn dennoch Zweifel bestehen: Die VO zwecks Genehmigung der GKV vorlegen. Kommt das "OK" der GKV besteht ein Vergütungsanspruch ;)
*es muss nur ein vollständiger Indikationsschlüssel vorhanden sein [HeilM-RL 2011: §13(2)l]. Es wäre schön wenn Indikationsschlüssel und Diagnose grob zueinander passen, das ist aber nur ein Nebenschauplatz (Heilmittel, Frequenz, Menge sind dringlicher zu beachten).
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Papa Alpaka schrieb:
Vermerk: "Arzt besteht auf Durchführung wie verordnet." auf's Rezept* und dann:
Freuen, das eine KG- statt KG-ZNS-VO daraus wurde.
In diesem Sinne tut die Ärztin dir, nicht der Patientin einen Gefallen.
Wenn dennoch Zweifel bestehen: Die VO zwecks Genehmigung der GKV vorlegen. Kommt das "OK" der GKV besteht ein Vergütungsanspruch ;)
*es muss nur ein vollständiger Indikationsschlüssel vorhanden sein [HeilM-RL 2011: §13(2)l]. Es wäre schön wenn Indikationsschlüssel und Diagnose grob zueinander passen, das ist aber nur ein Nebenschauplatz (Heilmittel, Frequenz, Menge sind dringlicher zu beachten).
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Martina Wiese schrieb:
Eine Ärztin weigert sich den Indikationsschlüssel von ZNS auf PN zu ändern. Sie sagt die Spinalkanalstenose gehört zum ZN und sie verordnet es bei der Diagnose immer so. Bei dem PN. Schlüssel darf aber nur KG verordnet werden. Die Kasse kann dann KG ZNS 30 Minuten auf KG 20 Minuten das Honorar kürzen und wir schauen in die Röhre? Was tun, Rezept annehmen und drauf hoffen, ob alles gut geht?
Wenn die HMR etwas nicht vorsehen, dann bekommst Du das auch nicht bezahlt. So einfach ist das...
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Wonderwoman schrieb:
LOL... sorry, aber wie naiv ist das!?!
Wenn die HMR etwas nicht vorsehen, dann bekommst Du das auch nicht bezahlt. So einfach ist das...
Freuen, das eine KG- statt KG-ZNS-VO daraus wurde.
30min KG-ZNS: €21 = €42/h
20min KG: €15,50 = €46,50/h
In diesem Sinne tut die Ärztin dir, nicht der Patientin einen Gefallen.
Wenn dennoch Zweifel bestehen: Die VO zwecks Genehmigung der GKV vorlegen. Kommt das "OK" der GKV besteht ein Vergütungsanspruch ;)
*es muss nur ein vollständiger Indikationsschlüssel vorhanden sein [HeilM-RL 2011: §13(2)l]. Es wäre schön wenn Indikationsschlüssel und Diagnose grob zueinander passen, das ist aber nur ein Nebenschauplatz (Heilmittel, Frequenz, Menge sind dringlicher zu beachten).
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Papa Alpaka schrieb:
Vermerk: "Arzt besteht auf Durchführung wie verordnet." auf's Rezept* und dann:
Freuen, das eine KG- statt KG-ZNS-VO daraus wurde.
30min KG-ZNS: €21 = €42/h
20min KG: €15,50 = €46,50/h
In diesem Sinne tut die Ärztin dir, nicht der Patientin einen Gefallen.
Wenn dennoch Zweifel bestehen: Die VO zwecks Genehmigung der GKV vorlegen. Kommt das "OK" der GKV besteht ein Vergütungsanspruch ;)
*es muss nur ein vollständiger Indikationsschlüssel vorhanden sein [HeilM-RL 2011: §13(2)l]. Es wäre schön wenn Indikationsschlüssel und Diagnose grob zueinander passen, das ist aber nur ein Nebenschauplatz (Heilmittel, Frequenz, Menge sind dringlicher zu beachten).
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