ASKLEPIOS Als einer der größten
privaten Klinikbetreiber in
Deutschland verstehen wir uns als
Begleiter unserer Patient:innen –
und als Partner unserer
Mitarbeitenden. Wir bringen
zusammen, was zusammengehört:
Nähe und Fortschritt, Herzlichkeit
und hohe Ansprüche, Teamwork und
Wertschätzung, Menschen und
Innovationen.
Asklepios Klinik Triberg
Wir sind eine Fachklinik für
Innere Medizin und Onkologie in der
Rehabilitations- sowie
Anschlussheilbehandlungen nach
unseren Therapiekonzep...
privaten Klinikbetreiber in
Deutschland verstehen wir uns als
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Andi
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andi-jo schrieb:
Liebe Kollegen, wo steht es, daß auf einem Rezept mit KG -ZNS und korrektem Indikationsschlüssel,die Spezifizierung Bobath Voita oder PNF stehen muss.
Andi
das steht nirgendwo! Wenn auf dem Rezept keine Spezifizierung steht, hast Du die freie Wahl zwischen den Spezifizierungen (Zertifikat natürlich vorausgesetzt). So ist es jedenfalls in Niedersachsen.
Kolleg/innen aus aus Bremen berichten mir jedoch, dass angeblich die Krankenkassen nur KG bezahlen, wenn KG-ZNS nicht spezifiziert ist. Woher Sie diese Informationen haben, kann ich leider nicht nachvollziehen!
MfG
A. Korn
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Rückfordernde Krankenkasse ist die BEK NRW.
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Manuela Kühn schrieb:
Habe KG- ZNS unter KG abgerechnet weil nicht spezifiziert wurde und bekomme jetzt rückwirkend von 2008 eine Rückforderung aller Rezepte - welche Grundlage hat das denn?
Rückfordernde Krankenkasse ist die BEK NRW.
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gabriele639 schrieb:
Könnte mir vorstellen, dass wenn KG-ZNS verordnet wurde und Du nur KG abgerechnet hast (weil kein Zertifikat), Deine abgegebene Leistung nicht der vom Arzt gewünschten (und verordneten) Leistung entsprach und damit nicht abrechnungsfähig ist. Hast Du ein ZNS-Zertifikat, weswegen hast Du es dann nicht mit KG-ZNS abgerechnet? Stehe gerade etwas auf dem Schlauch. :tired_face:
Wenn kein Neuro-Zertifikat vorliegt hat sich die Diskussion eh erledigt, du hättest diese Verordnungen erst gar nicht annehmen dürfen
und eine komplette Absetzung ist natürlich rechtens.
Grüeß...Gerry
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Gerry schrieb:
Hast du ein Neuro-Zertifikat? Dann vermerke dies als Therapiemaßnahme auf der Rückseite und gut ist. Bei einer Blanko-KG-ZNS-Verordnung hat man ja schließlich die Wahl der Neurotherapie, also Bobath, Vojta oder PNF.
Wenn kein Neuro-Zertifikat vorliegt hat sich die Diskussion eh erledigt, du hättest diese Verordnungen erst gar nicht annehmen dürfen
und eine komplette Absetzung ist natürlich rechtens.
Grüeß...Gerry
> Habe KG- ZNS unter KG abgerechnet weil nicht spezifiziert wurde
> und bekomme jetzt rückwirkend von 2008 eine Rückforderung aller
> Rezepte - welche Grundlage hat das denn?
> Rückfordernde Krankenkasse ist die BEK NRW.
ohne Zertifikat (PNF/VOJTA/BOBATH) das ist so korrekt. Grundlage HMR-HMK und RV / Leistungsbeschreibungen.
[bearbeitet am 29.01.13 08:12]
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morpheus-06 schrieb:
Manuela Kühn schrieb:
> Habe KG- ZNS unter KG abgerechnet weil nicht spezifiziert wurde
> und bekomme jetzt rückwirkend von 2008 eine Rückforderung aller
> Rezepte - welche Grundlage hat das denn?
> Rückfordernde Krankenkasse ist die BEK NRW.
ohne Zertifikat (PNF/VOJTA/BOBATH) das ist so korrekt. Grundlage HMR-HMK und RV / Leistungsbeschreibungen.
[bearbeitet am 29.01.13 08:12]
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Körnchen schrieb:
Hallo, andi-Jo,
das steht nirgendwo! Wenn auf dem Rezept keine Spezifizierung steht, hast Du die freie Wahl zwischen den Spezifizierungen (Zertifikat natürlich vorausgesetzt). So ist es jedenfalls in Niedersachsen.
Kolleg/innen aus aus Bremen berichten mir jedoch, dass angeblich die Krankenkassen nur KG bezahlen, wenn KG-ZNS nicht spezifiziert ist. Woher Sie diese Informationen haben, kann ich leider nicht nachvollziehen!
MfG
A. Korn
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Oder hast Du dies "unterwürfig" hingenommen :tired_face: :tired_face:
Ich würde, wenn es noch nicht alzulange her ist um Erstattung der Rechnung kämpfen
mfg
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
...was hast Du bei DEINER Nachfrage bei der KK wo das steht, dass das abgesetzt werden kann, für eine Antwort bekommen :tired_face:
Oder hast Du dies "unterwürfig" hingenommen :tired_face: :tired_face:
Ich würde, wenn es noch nicht alzulange her ist um Erstattung der Rechnung kämpfen
mfg
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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die neue schrieb:
warum wurde es nicht bezahlt?
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AnjaKahl schrieb:
Bei uns wurde das Rezept nicht bezahlt (NRW)!!! Kommt vielleicht auf das Bundesland und die KK an, aber ich würde es lieber ändern lassen!!
mikkey
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mikkey schrieb:
wenn ich in die Leistungsbeschreibung gucke, kann ich nur Körnchen zustimmen. Auch der Heilmittelkatalog unterscheidet in erster Linie nur zwischen KG und KG-ZNS.
mikkey
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webpt schrieb:
Hast du da eine Quelle, wonach das spezifiziert werden soll/ muß ?
Außer Big Boss, die wechselt oft zw. PNF und Bobath.
:wink:
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RoFo schrieb:
Wenn ZNS verordnet wurde, schreiben wir auch nur ZNS hin.
Außer Big Boss, die wechselt oft zw. PNF und Bobath.
:wink:
KG nach Bobath und die will eine Ersatzkasse nicht anerkennen.
Ich habe nur nach KG abgerechnet.Die wollen Geld zurück-was kann man tun?
Gabriela
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Malaga-Pepe schrieb:
:scream: :scream: Ich habe ein Heilmittelverordnung
KG nach Bobath und die will eine Ersatzkasse nicht anerkennen.
Ich habe nur nach KG abgerechnet.Die wollen Geld zurück-was kann man tun?
Gabriela
wenn du eine Bobath zulassung hast bist du im recht, hast du keine ist die KK im Recht.
mfg
Kuno
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Kuno Weil schrieb:
Hallo Gabriele!
wenn du eine Bobath zulassung hast bist du im recht, hast du keine ist die KK im Recht.
mfg
Kuno
hast du Bobath? Dann müssen sie zahlen.
Hast du kein Bobath? Dann hättest du das Rezept nicht annehmen dürfen.
Grüße
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redbi schrieb:
Hi Gabriele,
hast du Bobath? Dann müssen sie zahlen.
Hast du kein Bobath? Dann hättest du das Rezept nicht annehmen dürfen.
Grüße
es gibt keine Position KG Bobath.
Die Pos. heißen entweder KG oder KG ZNS
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
Hallo Kuno,
es gibt keine Position KG Bobath.
Die Pos. heißen entweder KG oder KG ZNS
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
sowie nach HeiM-Rl. KG-ZNS
So ist die Verodnung "KG nach Bobath" lt. VdEK Vertrag eine Zertifikatsleistung und kann nicht als KG X0501 abgerechnet werden.
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morpheus-06 schrieb:
Die Leistung heißt nach VdEK Vertrag korrekt: Krankengymnastik zur Behandlung von zentralen Bewegungsstörungen, erworben nach Abschluss der Hirnreife nach Bobath, Vojta, PNF als Einzelbehandlung X0710 Bobath, X0711 Vojta, X0712 PNF
sowie nach HeiM-Rl. KG-ZNS
So ist die Verodnung "KG nach Bobath" lt. VdEK Vertrag eine Zertifikatsleistung und kann nicht als KG X0501 abgerechnet werden.
hab ich ein KG-rezept und mit indi ZNS kann ich, wenn ich die bobath-zertifizierung hab auch KG-ZNS abrechnen oder wirklich nur KG?
Hab grad so´n fall mit nem älteren pat, der KG bei indi ZNS bekommt.
Danke für die antworten.
lg...
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uli n. schrieb:
ich frag jetzt nochmal - auch wenn´s vllt doof klingt - nach.
hab ich ein KG-rezept und mit indi ZNS kann ich, wenn ich die bobath-zertifizierung hab auch KG-ZNS abrechnen oder wirklich nur KG?
Hab grad so´n fall mit nem älteren pat, der KG bei indi ZNS bekommt.
Danke für die antworten.
lg...
Wenn "nur" "KG" draufsteht, darfst Du allerdings auch ohne Zertifikat behandeln.
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die neue schrieb:
wenn bei "Heilmittel" nur "KG" steht, dann kannst Du auch nur KG abrechnen. Auch wenn der Indischlüssel auf "ZN" lautet.
Wenn "nur" "KG" draufsteht, darfst Du allerdings auch ohne Zertifikat behandeln.
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eMKa schrieb:
auf der rückseite muss spezifiziert werden was du gemacht hast
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