Das GPR Gesundheits- und
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
wie muss eine ZN Verordnung jetzt ausgestellt werden damit man Doppelbehandlungen durchführen kann.
Vorher stand 20X KG Doppelt drauf und es waren dann 10 KG Termine.
Wie ist es jetzt? Denn es kann wohl nur 10X KG verordnet werden und dann nicht als Doppel sondern einzel Termine??
Danke.
GT
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T.duck schrieb:
Guten Morgen,
wie muss eine ZN Verordnung jetzt ausgestellt werden damit man Doppelbehandlungen durchführen kann.
Vorher stand 20X KG Doppelt drauf und es waren dann 10 KG Termine.
Wie ist es jetzt? Denn es kann wohl nur 10X KG verordnet werden und dann nicht als Doppel sondern einzel Termine??
Danke.
GT
Wie kommst du auf die Idee, dass es nur 10 × KG ZNS gibt und dass da kein Doppeltermin mehr möglich sein soll?
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kroetzi schrieb:
Alle soliden und gültigen somit belegbaren und zuverlässigen Infos liefern HMR + HMK .
Wie kommst du auf die Idee, dass es nur 10 × KG ZNS gibt und dass da kein Doppeltermin mehr möglich sein soll?
habe ich gelesen... aber vielleicht nicht Verstanden.
Da steht dass pro Verordnung nur 10X KG verordnet werden darf und bei 5X KG Doppelbehandlung bin ich schon bei 10X KG.
Verordnung ist wie Folgt ausgestell:t Mit 5X KG, KG Doppelstunde, das wären eingentlich dann nur 2,5 KG Einheiten.
Also wie sollte es ausgestellt sein??
Danke.
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T.duck schrieb:
Moin,
habe ich gelesen... aber vielleicht nicht Verstanden.
Da steht dass pro Verordnung nur 10X KG verordnet werden darf und bei 5X KG Doppelbehandlung bin ich schon bei 10X KG.
Verordnung ist wie Folgt ausgestell:t Mit 5X KG, KG Doppelstunde, das wären eingentlich dann nur 2,5 KG Einheiten.
Also wie sollte es ausgestellt sein??
Danke.
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Shakespeare schrieb:
Die Anzahl der Anwendungen die verordnet werden dürfen hängen von den jeweiligen Diagnosen ab und dann entspricht eine Anwendung KG einer Therapieeinheit ( z.B. 20/30 Min.). Ein Doppeltermin sind 2 Therapieeinheiten. In Deinem Beispiel heißt das 10 x KG als Doppeltermin entsprechen 5 Behandlungen. Eine Verordnung 5 x KG als Doppeltermin würde ich ändern lassen ( auf 6 oder 10 je nachdem was zulässig wäre), da sind Missverständnisse vorprogrammiert.
Nur welche Diagnose soll da stehen, oder was damit ich 10X KG Doppelbehandlung bekomme (also so wie früher 20X KG = 10 Termine).
Denn jetzt ist es wohl so dass die höchste Verordnungsmenge 10 Einheiten ist und daraus bekomme ich keine Doppeltermine.
Bei 5X KG könnten es 5 Termine doppelt werden.
Aber 5=10 ist nicht ok aber 10=5 ist ok. Das wären dann aber auch nur wieder 5 Termine.
Also wie macht man das nun.... wie soll es auf der Verordnung stehen??
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kroetzi schrieb:
Schau mal in die Diagnoseliste für den BVB bzw. LHMB. Dort findest du die ICD Codes für mehr als 10 Verordnungen. Alles andere wie gesagt steht in den HMR.
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Wonderwoman schrieb:
Es muss stehen 10X KG als Doppelbehandlung. Der Arzt entscheidet darüber, ob eine Doppelbehandlung notwendig ist. IdR passiert dies im Zusammenhang mit einem entsprechenden ICD10, so dass auch mehr als 10 Behandlungen möglich sind. Wir haben mit der Diagnose nichts zu tun... das ist Arztsache.
10 kg Doppeltermin = 5 Termine mit Doppelzeit. War eigentlich scho immer so.
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kroetzi schrieb:
Ein Doppeltermin sind zwei Einheiten Physio.
10 kg Doppeltermin = 5 Termine mit Doppelzeit. War eigentlich scho immer so.
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T.duck schrieb:
Das ist mir schon klar, danke und war ja auch immer so ok.
Nur welche Diagnose soll da stehen, oder was damit ich 10X KG Doppelbehandlung bekomme (also so wie früher 20X KG = 10 Termine).
Denn jetzt ist es wohl so dass die höchste Verordnungsmenge 10 Einheiten ist und daraus bekomme ich keine Doppeltermine.
Bei 5X KG könnten es 5 Termine doppelt werden.
Aber 5=10 ist nicht ok aber 10=5 ist ok. Das wären dann aber auch nur wieder 5 Termine.
Also wie macht man das nun.... wie soll es auf der Verordnung stehen??
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