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bestimmst wann du arbeitest
- Du behandelst in deinem
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- orthopädische, chirurgische und
neurologis...
Physiotherapeut/in zu sein"
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neurologis...
kann mir jemand mitteilen, wie die Zeiteinheit bei der Massage im BG Tarif ist?
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Problem beschreiben
ralf277 schrieb:
Hallo,
kann mir jemand mitteilen, wie die Zeiteinheit bei der Massage im BG Tarif ist?
Bei KG steht Zeitintervall 2, heißt 2x10 Minuten
Bei Massage steht nix, also bleibt es bei 10 Minuten
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Zeitintervall 10 Minuten,
Bei KG steht Zeitintervall 2, heißt 2x10 Minuten
Bei Massage steht nix, also bleibt es bei 10 Minuten
Korrekt wäre eine Leistungserbringung gemäß den Rahmenverträgen. Den Hinweis dazu findet man konkret auf der Rückseite der BG Verordnung bei den Fußnoten.
MfG
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Ingo Friedrich schrieb:
Birgit88 schrieb am 13.11.17 14:21:
Zeitintervall 10 Minuten,
Bei KG steht Zeitintervall 2, heißt 2x10 Minuten
Bei Massage steht nix, also bleibt es bei 10 Minuten
Korrekt wäre eine Leistungserbringung gemäß den Rahmenverträgen. Den Hinweis dazu findet man konkret auf der Rückseite der BG Verordnung bei den Fußnoten.
MfG
...
Bei Massage steht nix, also bleibt es bei 10 Minuten
Vielleicht erst einmal die Leistungsbeschreibung der DGUV lesen (findet man auf deren Website)? Schließlich ist das die Grundlage deiner Leistungsabgabe. :astonished: :unamused:
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Birgit88 schrieb am 13.11.17 14:21:
...
Bei Massage steht nix, also bleibt es bei 10 Minuten
Vielleicht erst einmal die Leistungsbeschreibung der DGUV lesen (findet man auf deren Website)? Schließlich ist das die Grundlage deiner Leistungsabgabe. :astonished: :unamused:
Im Gebührenverzeichnis findet man:
B = Kann verordnet werden auf der Grundlage vdek-Vertrag und -Leistungsbeschreibungen
Zu finden ist außerdem im Rahmenvertrag unter Paragraph 4 Absatz 1:
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
In der Leistungsbeschreibung ist für die Massage keine Konkretisierung zu finden. Hintergrund ist, dass im Leistungs- und Gebührenverzeichnis die einzelnen Behandlungen nach "A-Positionen" und "B-Positionen" unterschieden werden: für die "A-Positionen" gibt es eigene Leistungsbeschreibungen, für die "B-Positionen" - wie eben für die Massage - gelten die Gebühren und die Leistungsbeschreibungen des VdEK.
A = Besonders unfallversicherungsrelevant mit eigenen Leistungsbeschreibungen
Die Vergütung für die erbrachten Leistungen richtet sich nach dem als Anlage beigefügten "Leistungs- und Gebührenverzeichnis". Die Gebühren beziehen sich jeweils auf ein Zeitintervall (= 10 Minuten), soweit nichts anderes bestimmt ist. Soweit keine Gebühren aufgeführt sind ("B"-Positionen), gelten die Gebührensätze des VdAK.
Im Gebührenverzeichnis findet man:
B = Kann verordnet werden auf der Grundlage vdek-Vertrag und -Leistungsbeschreibungen
Zu finden ist außerdem im Rahmenvertrag unter Paragraph 4 Absatz 1:
Gruß
Nora
Zu finden ist außerdem im Rahmenvertrag unter Paragraph 4 Absatz 1:
Gruß
Nora
Wieder was gelernt.
Ich weiß warum bei uns keine Massage gemacht werden
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Birgit88 schrieb:
Nora Weber schrieb am 13.11.17 20:49:
Die Vergütung für die erbrachten Leistungen richtet sich nach dem als Anlage beigefügten "Leistungs- und Gebührenverzeichnis". Die Gebühren beziehen sich jeweils auf ein Zeitintervall (= 10 Minuten), soweit nichts anderes bestimmt ist. Soweit keine Gebühren aufgeführt sind ("B"-Positionen), gelten die Gebührensätze des VdAK.
Zu finden ist außerdem im Rahmenvertrag unter Paragraph 4 Absatz 1:
Gruß
Nora
Wieder was gelernt.
Ich weiß warum bei uns keine Massage gemacht werden
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Birgit88 schrieb:
Zeitintervall 10 Minuten,
Bei KG steht Zeitintervall 2, heißt 2x10 Minuten
Bei Massage steht nix, also bleibt es bei 10 Minuten
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