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manueller Lymphdrainage aber nicht
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Muss die KK dann die verordnete und auch geleistete Zeiteinheit bezahlen, oder nur die Zeiteinheit, welche die HMR vorsieht?
Vielen Dank für Antworten!
PS: es geht um AOK Bayern
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Susanne Schober schrieb:
Kann ein Arzt eine höhere Zeiteinheit verordnen als in der HMR angegeben ist ?
Muss die KK dann die verordnete und auch geleistete Zeiteinheit bezahlen, oder nur die Zeiteinheit, welche die HMR vorsieht?
Vielen Dank für Antworten!
PS: es geht um AOK Bayern
Ja, es gibt Schlaumeier die entweder auf Verlangen oder aus Eigeninitiative Verordnungen ausstellen die etwa so lauten: 6 x Massage 30 Minuten.
Schlimmstenfalls, man weiß ja nie was den Prüfzentren alles einfällt, wird die unbezahlt zurück gehen weil nicht korrekt ausgefüllt.
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Helmut Fromberger schrieb:
Bezahlt wird das was in der Leistungsbeschreibung steht. Du behandelst also sinnvollerweise nur solange wie es die jeweilige Leistungsbeschreibung vorsieht.
Ja, es gibt Schlaumeier die entweder auf Verlangen oder aus Eigeninitiative Verordnungen ausstellen die etwa so lauten: 6 x Massage 30 Minuten.
Schlimmstenfalls, man weiß ja nie was den Prüfzentren alles einfällt, wird die unbezahlt zurück gehen weil nicht korrekt ausgefüllt.
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JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
.... :wink: aber dann muß er sich aber bei der Menge an die HMR halten :flushed:
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morpheus-06 schrieb:
Das geht nicht. Die Leistungserbringung wird nicht durch HMR/HMK sondern durch die RV geregelt. Will der Arzt eine längere Behandlungszeit kann er Doppelbehandlungen verordnen.
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