Die Klinik Tecklenburger Land ist
eine Fachklinik für Psychosomatik,
Hämatologie und internistische
Onkologie. Tecklenburg liegt in 30
bzw. 40 km Entfernung zu den
Universitätsstätten Osnabrück
und Münster. Wir sind ein
spannender und interessanter
Arbeitgeber im Münsterland. Warum?
Die Klinik ist eine Einrichtung der
Fuest Familienstiftung, ein sehr
gut aufgestelltes und gesundes
Familienunternehmen. Die Stiftung
bedeutet für die Mitarbeiter
Sicherheit, Stabilität und
Verlässlichke...
eine Fachklinik für Psychosomatik,
Hämatologie und internistische
Onkologie. Tecklenburg liegt in 30
bzw. 40 km Entfernung zu den
Universitätsstätten Osnabrück
und Münster. Wir sind ein
spannender und interessanter
Arbeitgeber im Münsterland. Warum?
Die Klinik ist eine Einrichtung der
Fuest Familienstiftung, ein sehr
gut aufgestelltes und gesundes
Familienunternehmen. Die Stiftung
bedeutet für die Mitarbeiter
Sicherheit, Stabilität und
Verlässlichke...
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Sie haben für Frau ..., zwei Verordnungen von mehreren Heilmitteln, ausgestellt durch einen Zahnarzt, jeweils als einzelne Leistungen abgerechnet (gleiches Ausstellungsdatum, gleiche Diagnose, gleicher Behandlungszeitraum).
Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, unterliegen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung dem Wirtschaftlichkeitsgebot. Diese müssen demnach ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
Die Vergütung einzelner Leistungen bei einem komplexen Schädigungsbild, das offensichtlich durch eine therapeutisch erforderliche Kombination von drei oder mehr Maßnahmen synergetisch sinnvoll ist, kommt deshalb nicht in Betracht. Hierfür gibt es in der Preisvereinbarung die Abrechnungsposition "Standardisierte Heilmittelkombination".
Die bedeutet für Sie, dass für eine (oder zwei) Heilmittelverordnung, die von einer Vertragszahnärztin oder einem Vertragszahnarzt mir drei oder mehr Maßnahmen ausgestellt wurde, nur noch die Abrechnungsposition "Standardisierte Heilmittelkombination" (analog D!) abrechenbar ist.
Wir bitten Sie dies bei Ihren zukünftigen Abrechnungen zu beachten.
_______________________________________________________________________________________________________
Brief fertig!
Ich frage mich, warum schicken die das nicht den "Vertragszahnärzten"?
Und darf ich jetzt wirklich nur noch D1 abrechnen??? :confused:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Die AOK hat mir einen Brief geschrieben :blush::
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Sie haben für Frau ..., zwei Verordnungen von mehreren Heilmitteln, ausgestellt durch einen Zahnarzt, jeweils als einzelne Leistungen abgerechnet (gleiches Ausstellungsdatum, gleiche Diagnose, gleicher Behandlungszeitraum).
Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, unterliegen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung dem Wirtschaftlichkeitsgebot. Diese müssen demnach ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
Die Vergütung einzelner Leistungen bei einem komplexen Schädigungsbild, das offensichtlich durch eine therapeutisch erforderliche Kombination von drei oder mehr Maßnahmen synergetisch sinnvoll ist, kommt deshalb nicht in Betracht. Hierfür gibt es in der Preisvereinbarung die Abrechnungsposition "Standardisierte Heilmittelkombination".
Die bedeutet für Sie, dass für eine (oder zwei) Heilmittelverordnung, die von einer Vertragszahnärztin oder einem Vertragszahnarzt mir drei oder mehr Maßnahmen ausgestellt wurde, nur noch die Abrechnungsposition "Standardisierte Heilmittelkombination" (analog D!) abrechenbar ist.
Wir bitten Sie dies bei Ihren zukünftigen Abrechnungen zu beachten.
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Brief fertig!
Ich frage mich, warum schicken die das nicht den "Vertragszahnärzten"?
Und darf ich jetzt wirklich nur noch D1 abrechnen??? :confused:
eigene Interpretation der Kasse.
Wie ist der Stand der Dinge bezüglich Abrechungskürzungen und Klagen im Ländle ?
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Die Kürzungen sind von der AOK BW am häufigsten dicht gefolgt von der TK. Allerdings rechnen wir über Optica ab und die schicken bei den kleinsten Fehlern die Verordnungen zum ändern wieder an uns zurück.
Habe jetzt allerdings wieder ein Zahnarztrezept derselben Patientin eines mit 10 x mal MT und Fango und ein zweites mit 10 x KG (gleiches Ausstellungsdatum). Weiß jetzt nicht ob ich für beide 10 x D1 abrechnen soll? Ist doch auch nicht richtig?!?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ja ist AOK BW.
Die Kürzungen sind von der AOK BW am häufigsten dicht gefolgt von der TK. Allerdings rechnen wir über Optica ab und die schicken bei den kleinsten Fehlern die Verordnungen zum ändern wieder an uns zurück.
Habe jetzt allerdings wieder ein Zahnarztrezept derselben Patientin eines mit 10 x mal MT und Fango und ein zweites mit 10 x KG (gleiches Ausstellungsdatum). Weiß jetzt nicht ob ich für beide 10 x D1 abrechnen soll? Ist doch auch nicht richtig?!?
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Kurzer Anruf bei der AOK, Problem kurz schildern, Name aufschreiben und dann abrechnen.
stefan 302
Die gültigen Verordnungen annehmen, zu den gültigen Einzelpositionen abrechnen und bei Absetzung durch die AOK BaWü aufgrund ihrer
eigenwilligen Interpretation von Wirtschaftlichkeit sofort den Klageweg gehen!
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Stefan, wieso bei der AOK anrufen? Wieso ein "Problem kurz schildern"? "Wieso einen Namen aufschreiben?
Die gültigen Verordnungen annehmen, zu den gültigen Einzelpositionen abrechnen und bei Absetzung durch die AOK BaWü aufgrund ihrer
eigenwilligen Interpretation von Wirtschaftlichkeit sofort den Klageweg gehen!
Grüße...Gerry
Die Gründe scheinen vielfälltig zu sein wie anonymus schon schreibt.
Wir selbst möchten nur MT als HM auf dem Rezept und bieten dann eine spezialisierte Therapie für CMD und Schmerz an. Für die MT setzen wir 20 Minuten an und nach dem "hands off" beim GKV Rezept bieten wir unsere Privattherapie mit zusätzlich 20 oder 30 Min an, incl. ausführliche Doku und Arztbrief/Klinik. Zu mehr als 80% wird diese auch "gebucht", macht pro Behandlung extra je nach Zeit im Mittel 50 Euro.
Warum mit den Kassen streiten? So gehts relaxter und ich kann selbst bestimmen, was ich mache.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Da magst du recht haben, aber so wie ich meine Geschäftsstelle beim Verband verstanden habe, möchte KEIN Therapeut klagen bei Absetzung auf D1 Niveau.
Die Gründe scheinen vielfälltig zu sein wie anonymus schon schreibt.
Wir selbst möchten nur MT als HM auf dem Rezept und bieten dann eine spezialisierte Therapie für CMD und Schmerz an. Für die MT setzen wir 20 Minuten an und nach dem "hands off" beim GKV Rezept bieten wir unsere Privattherapie mit zusätzlich 20 oder 30 Min an, incl. ausführliche Doku und Arztbrief/Klinik. Zu mehr als 80% wird diese auch "gebucht", macht pro Behandlung extra je nach Zeit im Mittel 50 Euro.
Warum mit den Kassen streiten? So gehts relaxter und ich kann selbst bestimmen, was ich mache.
stefan 302
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
...also doch ängstliche Hörigkeit?????
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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ali schrieb:
klingt anch AOK BW...
eigene Interpretation der Kasse.
Wie ist der Stand der Dinge bezüglich Abrechungskürzungen und Klagen im Ländle ?
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...Glaube ich geh lieber den Weg die AOK anzurufen :sunglasses:schleim :unamused:, will bei denen nicht unbedingt auffallen. Das mit der Klage ist mir ein bisschen zu heftig, zumal ich dann einen Papierkrieg bekomme hoch 10...
Tja nun, dann reihe dich ein in die Schlange der AOK-Kopfnicker welche jeden Pups mitmachen den dieser "Gesundheitskasse" rausgeht!
Wenn du mit einem Sofa sprichst, und dann sollte es aber auch kein geringerer als die Bezirksdirektion sein, frage ihn/sie bitte nach der
rechtlichen Grundlage(!) einer Kürzung von Mehrfachverordnungen auf D1-Niveau!
Grüße...Gerry
P.S. Ich bin auch Kopfnicker! Aber nur wenn ich mit den Fanta 4 picknicke :sunglasses: !!
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Gerry schrieb:
...Danke für eure Antworten... Da nich' für, auch wenn alles um sonst scheint!
...Glaube ich geh lieber den Weg die AOK anzurufen :sunglasses:schleim :unamused:, will bei denen nicht unbedingt auffallen. Das mit der Klage ist mir ein bisschen zu heftig, zumal ich dann einen Papierkrieg bekomme hoch 10...
Tja nun, dann reihe dich ein in die Schlange der AOK-Kopfnicker welche jeden Pups mitmachen den dieser "Gesundheitskasse" rausgeht!
Wenn du mit einem Sofa sprichst, und dann sollte es aber auch kein geringerer als die Bezirksdirektion sein, frage ihn/sie bitte nach der
rechtlichen Grundlage(!) einer Kürzung von Mehrfachverordnungen auf D1-Niveau!
Grüße...Gerry
P.S. Ich bin auch Kopfnicker! Aber nur wenn ich mit den Fanta 4 picknicke :sunglasses: !!
nu mal Butter bei die Fische: das macht die AOK doch schon eine Weile...
was macht Ihr da:
a) einfach der "Anordnung" folge leisten.... ?
b) mit einem ChefSoFa eine einvernehmliche Lösung finden ? (Daß die AOK die vertraglichen Lesitungen auch bezahlt...ich mein naja, wenn man mal n netten Plausch mit denen führen will um zu sehen, wie die Ticken...)
c) mit Klage drohen bzw einen Anwalt einschalten - ist kein großer Aufwand, der macht denn den Papierkram und die
Kasse zahlt dafür....
Wie reagiert den die AOK in diesem Falle auf c) ? Vermutlich gleich zahlen oder ?
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ali schrieb:
Liebe Kollegen im Ländle,
nu mal Butter bei die Fische: das macht die AOK doch schon eine Weile...
was macht Ihr da:
a) einfach der "Anordnung" folge leisten.... ?
b) mit einem ChefSoFa eine einvernehmliche Lösung finden ? (Daß die AOK die vertraglichen Lesitungen auch bezahlt...ich mein naja, wenn man mal n netten Plausch mit denen führen will um zu sehen, wie die Ticken...)
c) mit Klage drohen bzw einen Anwalt einschalten - ist kein großer Aufwand, der macht denn den Papierkram und die
Kasse zahlt dafür....
Wie reagiert den die AOK in diesem Falle auf c) ? Vermutlich gleich zahlen oder ?
Ich würde denen zurück schreiben und nach der Rechtsgrundlage für die Einstufung in D1 fragen. So lange es keine HMR für ZA gibt und die RV keine Begrenzung vorsehen muss bezahlt werden, sonst gibt es nur die Klage um das einmal feststellen zu lassen!
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morpheus-06 schrieb:
warum nicht auffallen? Hast du noch mehr Leichen im Keller?
Ich würde denen zurück schreiben und nach der Rechtsgrundlage für die Einstufung in D1 fragen. So lange es keine HMR für ZA gibt und die RV keine Begrenzung vorsehen muss bezahlt werden, sonst gibt es nur die Klage um das einmal feststellen zu lassen!
hast recht. Ich werde die nächsten Zahnarztrezepte so abrechnen wie es der Arzt draufgeschrieben hat. Hab schon wieder eines mit 10 x MT und 10 x KG bekommen. Und wenn AOK absetzt geht mein Chef den rechtlichen Weg. (Er ist schon ganz Feuer und Flamme :rage:).
Danke Dir nochmal
liebe Grüße
Christine
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hi Gerry,
hast recht. Ich werde die nächsten Zahnarztrezepte so abrechnen wie es der Arzt draufgeschrieben hat. Hab schon wieder eines mit 10 x MT und 10 x KG bekommen. Und wenn AOK absetzt geht mein Chef den rechtlichen Weg. (Er ist schon ganz Feuer und Flamme :rage:).
Danke Dir nochmal
liebe Grüße
Christine
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Dann hoffen wir mal, dass dein Chef dies tatsächlich tut, denn bisher ist noch niemand den gerichtlichen Weg gegangen...
stefan 302
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daniel40 schrieb:
Kann man nicht beides auf eine VO schreiben ???
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für eure Antworten. Glaube ich geh lieber den Weg die AOK anzurufen :sunglasses:schleim :unamused:, will bei denen nicht unbedingt auffallen. Das mit der Klage ist mir ein bisschen zu heftig, zumal ich dann einen Papierkrieg bekomme hoch 10.
Habe aber gesagt, das ich auf keinen Fall D1 abrechnen werde.
Hatte bis jetzt noch keine Kürzung (da noch kein Rezept)
Gruß KaBa
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Ich bin gespannt und gebe Bescheid hier.
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Neuling schrieb:
Unser ZA hat umgestellt von D1 auf Einzelposten-VO (warum auch immer). ich freu mich und rechne erstmal ab. Bisher noch keine Rückläufer. Ansonsten Tel.mit Kasse und Klageandrohung. Wer sind wir denn, daß wir uns eine Behandlung, die wir erbracht haben, für weniger bezahlen lassen,als sie tatsächlich wert ist?
Ich bin gespannt und gebe Bescheid hier.
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KaBa schrieb:
Hat mir auch schon eine nette Dame von der AOK erklärt.
Habe aber gesagt, das ich auf keinen Fall D1 abrechnen werde.
Hatte bis jetzt noch keine Kürzung (da noch kein Rezept)
Gruß KaBa
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